Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 01.02.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94   

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https://dejure.org/1994,2840
BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94 (https://dejure.org/1994,2840)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1994 - 1 B 33.94 (https://dejure.org/1994,2840)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1994 - 1 B 33.94 (https://dejure.org/1994,2840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbeuntersagung - Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1 S. 1
    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1995, 114
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist es nicht unverhältnismäßig, dem Schutzzweck des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen zu geben, seine Existenzgrundlage beibehalten zu können (vgl. Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 48).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94
    Dabei kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (BVerwGE 65, 1).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 1 B 10.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen einer

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94
    Hinzu kommt das Interesse an der Aufhebung der erweiterten Gewerbeuntersagung, das der Senat hier mit 10.000 DM veranschlagt (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 1 B 10.93 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 71).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 4 B 1401/15

    Bewachungsgewerbe; Unzuverlässigkeit

    vgl. zur vergleichbaren Konstellation der Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO: OVG NRW, Beschluss vom 22.12.2015 - 4 A 593/15 -, juris, Rn. 23, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 9.3.1994 - 1 B 33.94 -, GewArch 1995, 114 = juris, Rn. 3.
  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist es nicht unverhältnismäßig, dem Schutzzweck des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen zu geben, seine Existenzgrundlage beibehalten zu können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 B 33.94 -, juris m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Zwar kann ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Widerruf einer Gaststättenerlaubnis in extremen Ausnahmefällen unverhältnismäßig sein (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2008 - 22 CS 07.2982 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93   

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https://dejure.org/1994,4126
BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93 (https://dejure.org/1994,4126)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1994 - 1 B 211.93 (https://dejure.org/1994,4126)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1994 - 1 B 211.93 (https://dejure.org/1994,4126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Begründung eines Urteils mit mehreren selbstständigen Erwägungen - Geltendmachung eines Verfahrensmangels ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 138 Nr. 3
    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1995, 114
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93
    Die Heranziehung von in den angefochtenen Bescheiden erwähnten Umständen, die im maßgeblichen Zeitpunkt vorlagen und deren Berücksichtigung den Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen veränderten, lag nicht so fern, daß darauf der Vortrag nicht hätte eingestellt werden können und müssen (vgl. z.B. BVerwGE 64, 356).
  • BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77

    Verwertung einer vom Beklagten eingereichten Schrift des Klägers ohne Erörterung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93
    Ein Gericht ist aber in der Regel nicht verpflichtet, seine Schlußfolgerung aus dem ihm vorliegenden Tatsachenmaterial mit den Beteiligten zu erörtern, zumal diese letztlich erst in der Schlußberatung gezogen werden (vgl. auchBeschluß vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt dabei zwar grundsätzlich nicht, daß das Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - NJW 1991, 2823).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93
    Ferner sind die Voraussetzungen, unter denen die Behörden der Finanzverwaltung im Rahmen eines Gewerbeuntersagungsverfahrens den Gewerbebehörden Auskünfte über die betreffenden Gewerbetreibenden geben dürfen, geklärt (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80];Beschluß vom 14. Oktober 1987 - BVerwG 1 B 108.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 44 = GewArch 1988, 89;Beschluß vom 23. September 1991 - BVerwG 1 B 96.91 - Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 5 = GewArch 1992, 22 ).
  • BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 92.93

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die eine Partei in der Tatsacheninstanz zumutbar hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; undvom 19. August 1993 - BVerwG 1 B 92.93 -).
  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93
    Ein Urteil beruht - ungeachtet der in § 138 Nr. 3 VwGO getroffenen Regelung - nicht auf der Verletzung von Bundesrecht, wenn sich die geltend gemachte Versagung des rechtlichen Gehörs auf einzelne Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60];Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die eine Partei in der Tatsacheninstanz zumutbar hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; undvom 19. August 1993 - BVerwG 1 B 92.93 -).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93
    Zur partiellen Gleichbehandlung mit anderen Berufen kann der Gleichheitssatz nur selten zwingen (BVerfGE 9, 338 [BVerfG 16.06.1959 - 1 BvR 71/57]).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93
    Die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs richtet sich nach den Vorschriften der einschlägigen Verfahrensordnung (BVerfG, Beschluß vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 - DVBl 1987, 237).
  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93
    Ein Urteil beruht - ungeachtet der in § 138 Nr. 3 VwGO getroffenen Regelung - nicht auf der Verletzung von Bundesrecht, wenn sich die geltend gemachte Versagung des rechtlichen Gehörs auf einzelne Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60];Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30).
  • BVerwG, 23.09.1991 - 1 B 96.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge steuerlicher Unzuverlässigkeit,

  • BVerwG, 14.10.1987 - 1 B 108.87

    Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden - Zulässigkeit

  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen

  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 453.82

    Prozeßvollmacht - Rechtsanwalt - Verschulden - Fristversäumung - Zurechnung

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Beruht das angegriffene Urteil wie hier auf mehreren selbstständig tragenden Begründungen, kann die Beruhensfiktion daher nur greifen, wenn sämtliche Begründungen von dem Gehörsverstoß betroffen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 1994 - 1 B 211.93 - GewArch 1995, 114 und vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 138 Rn. 37; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 138 Rn. 8).
  • VG München, 19.07.2016 - M 16 K 15.5795

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen - Erweiterte Gewerbeuntersagung

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B. v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris; BVerwG, B. v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 -juris; BayVGH, z. B. B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - GewArch 1995, 114; BVerwG, B.v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 - GewArch 1995, 114).
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