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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3562
BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92 (https://dejure.org/1992,3562)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.1992 - 1 B 131.92 (https://dejure.org/1992,3562)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 1992 - 1 B 131.92 (https://dejure.org/1992,3562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit Gewerbeuntersagung - Voraussetzungen der gwerberechtlichen Unzuverlässigkeit - Voraussetzungen der erweiterten Gewerbeuntersagung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1 S. 2
    Gewerberecht: Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbeuntersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1995, 116
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92
    Daran fehlt es unter anderem, wenn eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge ausscheidet (vgl. Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 17.79 - BVerwGE 65, 9 ; Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 CB 2.81 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 38).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 CB 2.81

    Erweiterte Gewerbeuntersagung - Erforderlichkeit - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92
    Daran fehlt es unter anderem, wenn eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge ausscheidet (vgl. Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 17.79 - BVerwGE 65, 9 ; Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 CB 2.81 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 38).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 17.79 - BVerwGE 65, 9 ; Beschluss vom 11. September 1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116).
  • VGH Bayern, 27.01.2014 - 22 BV 13.260

    Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit - Maßgeblicher

    Einer besonderen Rechtfertigung im Verhältnis zur Untersagung des ausgeübten Gewerbes bedarf eine erweiterte Gewerbeuntersagung auch dann nicht, wenn - wie vorliegend - die Steuerschulden vergleichsweise niedrig sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2013 - 22 B 13.448 - juris); es bleibt auch in einem solchen Fall dabei, dass die erweiterte Gewerbeuntersagung unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig ist, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116; BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - juris Rn. 33; BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - juris Rn. 14).
  • VG München, 19.07.2016 - M 16 K 15.5795

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen - Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Ausreichend für diese Annahme ist es, dass keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe oder eine der genannten leitenden Tätigkeiten in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - juris; U. v. 2.2.1982 - 1 CB 2/81 - juris; B. v. 11.9.1992 - 1 B 131/92 - juris; B. v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 - juris; BayVGH, U. v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4171
BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94 (https://dejure.org/1994,4171)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1994 - 1 B 9.94 (https://dejure.org/1994,4171)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1994 - 1 B 9.94 (https://dejure.org/1994,4171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GewO § 35
    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerbeuntersagung - Unzuverlässigkeit - Abgabenschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1995, 116
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94
    Daß auch Steuerschulden, die auf Schätzungen beruhen, bei der Beurteilung der Unzuverlässigkeit berücksichtigungsfähig sein können, ist ebenfalls geklärt (Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 = GewArch 1988, 162 >163<).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78

    Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94
    Ob Abgabenschulden die Annahme der Unzuverlässigkeit begründen können, wenn sie auch aus nicht mit dem Gewerbebetrieb zusammenhängenden Steuern erwachsen sind, hängt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, davon ab, ob ihr Vorliegen zu einer ungünstigen Prognose hinsichtlich des gewerblichen Wirkens (mit) Anlaß gibt (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 52.78 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 36 >S. 5< = GewArch 1982, 233 >234<).
  • VG Regensburg, 12.07.2018 - RO 5 K 17.2090

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit

    b) Dabei spielt es keine Rolle, ob die Steuerrückstände auf Schätzungen seitens des Finanzamts beruhen, da nur die Fälligkeit der Steuerschuld maßgeblich ist, nicht deren materielle Rechtmäßigkeit (BVerwG vom 1.2.1994, Az.: 1 B 9/94 Rdnr. 3; Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, Gewerbeordnung 8. Aufl. 2011, § 35 Rdnr. 51).
  • VG Regensburg, 26.11.2020 - RN 5 S 20.2026

    Untersagung des selbstständig ausgeübten Handwerkes

    Irrelevant ist dabei, ob die Steuerrückstände auf Schätzungen beruhen, da nur die Fälligkeit der Steuerschuld maßgeblich ist, nicht deren materielle Rechtmäßigkeit (BVerwG, B. v. 1.2.1994 - 1 B 9/94, juris, Rn. 3; B. v. 29.1.1988 - 1 B 164/87, juris, Rn. 4; BayVGH, B. v. 13.6.2006 - 22 ZB 06.1392, juris, Rn. 2; Ennuschat in Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 51).
  • VG Oldenburg, 11.10.2004 - 12 B 3858/04

    Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund von Steuerrückständen

    Zu berücksichtigen sind auch die Abgabenschulden, die aus nicht mit dem Gewerbebetrieb zusammenhängenden Steuern erwachsen sind (BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1994 - 1 B 9.94 - GewArch 1995, 116).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 127.92   

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https://dejure.org/1992,4642
BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 127.92 (https://dejure.org/1992,4642)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1992 - 1 B 127.92 (https://dejure.org/1992,4642)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1992 - 1 B 127.92 (https://dejure.org/1992,4642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GewO § 35 Abs. 1
    Gewerberecht: Teiluntersagung durch Beschäftigungsverbot bezüglich eines bestimmten Mitarbeiters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerberecht - Beschäftigungsverbot - Unzuverlässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1995, 116
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.02.1966 - I C 37.65

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 127.92
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 1 C 37.65 - BVerwGE 23, 280 >284< = GewArch 1966, 202) ist geklärt, daß das an den Gewerbetreibenden gerichtete Verbot, Arbeitnehmer zu beschäftigen, als Teiluntersagung eines Gewerbes seine Rechtsgrundlage in § 35 Abs. 1 GewO finden und unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit gerade geboten sein kann.

    Daß auch die Auswahl und die Verwendung eines Arbeitnehmers Teilaspekte der Ausübung des Gewerbes darstellen, hat der Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1966 (a.a.O.) ebenfalls bereits klargestellt.

  • BVerwG, 15.02.1995 - 1 B 19.95

    Unselbständige leitende Beschäftigung - Teilbereich - Revision - Uneingeschränkte

    Wie unter Umständen nur eine Teiluntersagung des ausgeübten Gewerbes zulässig ist (BVerwGE 23, 280, 284; vgl. auch Beschluß vom 21. September 1992 - BVerwG 1 B 127.92 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 52), darf - unter Beachtung der bestehenden gesetzlichen Grenzen für eine Beschränkung etwa der Vertretungsbefugnis (vgl. z.B. § 50 HGB , § 54 HGB , § 82 Abs. 1 AktG , § 37 GmbHG ) - auch die Erstreckung einer Untersagung auf unselbständige leitende Tätigkeiten nur ausgesprochen werden, soweit sie erforderlich ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 4 B 224/15

    Rechtmäßigkeit der Untersagung aller selbstständigen Gewerbe

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.9.1992 - BVerwG 1 B 127.92 -, juris, Rn. 4, = GewArch 1995, 116.
  • VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17

    Mit einer Schließungsverfügung verbundene Versagung einer Spielhallenerlaubnis

    Denn bei Unzuverlässigkeit einer juristischen Person gerade wegen des festgestellten negativen Einflusses des Geschäftsführers kommt eine Teil-Gewerbeuntersagung in Gestalt eines Beschäftigungsverbotes für den bisherigen Geschäftsführer in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 1992 - BVerwG 1 B 127.92 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 22 CS 21.2230

    Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung gegen GmbH - Pflichtverletzungen des

    Die Untersagungsverfügung ist auch nicht deshalb unverhältnismäßig, weil als milderes Mittel ein Ausschluss des Geschäftsführers von seiner Vertretungsbefugnis in Betracht gekommen wäre (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 7.6.2018 - 22 ZB 18.807 - juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 21.9.1992 - 1 B 127.92 - juris Rn. 4; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Stand Februar 2021, § 35 Rn. 65; Ennuschat in Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 4 B 220/15

    Untersagung der weiteren selbständigen Ausübung eines Gewerbes wegen Verletzung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.9.1992 - BVerwG 1 B 127.92 -, juris, Rn. 4, = GewArch 1995, 116.
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