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   BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92   

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BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92 (https://dejure.org/1995,818)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1995 - 1 C 36.92 (https://dejure.org/1995,818)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 1 C 36.92 (https://dejure.org/1995,818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Preisrecht - Wettbewerbspreise - Preisbehörden - Geschäftsräume - Betretungsrecht - Bauleistungen - Ermächtigungsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsweise öffentliche Preisprüfung bei Nachtragsleistungen zulässig? (IBR 1995, 329)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 425
  • DVBl 1996, 149
  • DB 1995, 2470
  • DÖV 1996, 753
  • BauR 1997, 111
  • GewArch 1995, 331
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92
    Der Schutz dieses Grundrechts erstreckt sich auch auf Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (BVerfGE 32, 54 ).

    Insoweit gilt nichts anderes als für das Recht der Beauftragten von Handwerkskammern, Grundstücke und Geschäftsräume von Handwerkern zu betreten, um dort vergleichbare Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen (vgl. dazu BVerfGE 32, 54 ).

    Der Begriff "Eingriffe und Beschränkungen" ist bei Geschäfts- und Betriebsräumen einengend auszulegen (vgl. BVerfGE 32, 54 ).

    Dazu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 32, 54 , bestätigt durch Beschluß vom 28. Oktober 1987 - 1 BvR 1041/86 - Wirtschaft und Wettbewerb, Entscheidungssammlung zum Kartellrecht, 1988, S. 449 f.) gefordert, daß eine besondere gesetzliche Vorschrift zum Betreten der Räume ermächtigen muß, das Betreten der Räume, die Vornahme der Besichtigungen und Prüfungen einem erlaubten Zweck dienen und für dessen Erreichung erforderlich sein, das Gesetz den Zweck des Betretens, den Gegenstand und den Umfang der zugelassenen Besichtigung und Prüfung deutlich erkennen lassen muß und daß das Betreten der Räume und die Vornahme der Besichtigung und Prüfung nur in den Zeiten statthaft ist, zu denen die Räume normalerweise für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung zur Verfügung stehen.

  • BVerfG, 28.10.1987 - 1 BvR 1041/86
    Auszug aus BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92
    Dazu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 32, 54 , bestätigt durch Beschluß vom 28. Oktober 1987 - 1 BvR 1041/86 - Wirtschaft und Wettbewerb, Entscheidungssammlung zum Kartellrecht, 1988, S. 449 f.) gefordert, daß eine besondere gesetzliche Vorschrift zum Betreten der Räume ermächtigen muß, das Betreten der Räume, die Vornahme der Besichtigungen und Prüfungen einem erlaubten Zweck dienen und für dessen Erreichung erforderlich sein, das Gesetz den Zweck des Betretens, den Gegenstand und den Umfang der zugelassenen Besichtigung und Prüfung deutlich erkennen lassen muß und daß das Betreten der Räume und die Vornahme der Besichtigung und Prüfung nur in den Zeiten statthaft ist, zu denen die Räume normalerweise für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung zur Verfügung stehen.

    Ob Einsicht in und Prüfung von Geschäftsunterlagen überhaupt schon als Eingriff in das Recht auf freie Berufsausübung angesehen werden können, erscheint fraglich (vgl. BVerfG, Beschluß vom 28. Oktober 1987 - 1 BvR 1041/86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92
    Für den Begriff der Durchsuchung ist kennzeichnend das ziel- und zweckgerichtete Suchen nach Personen und Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will (BVerwGE 47, 31 ; BVerfGE 51, 97 ).

    Denn dieses soll ausschließen, daß neue, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeiten des Eingriffs in Grundrechte geschaffen werden, ohne daß der Gesetzgeber sich darüber Rechenschaft legt und dies ausdrücklich zu erkennen gibt (vgl. BVerwGE 47, 31 ; Beschluß vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 836.80 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 2; BVerfGE 35, 185 ).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92
    Namentlich ist die in der Bestimmung enthaltene Ermächtigung nach Inhalt, Zweck und Ausmaß i.S. des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG hinreichend bestimmt (BVerfGE 8, 274 ).

    Ihr Inhalt wird hinreichend bestimmt und begrenzt durch ihren Zusammenhang mit den Preisfestsetzungsvorschriften, zu deren Sicherung sie erlassen worden ist (BVerfGE 8, 274 ).

  • BGH, 09.11.1989 - VII ZR 16/89

    Einbeziehung der VOB/B

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92
    Die Verdingungsordnung für Bauleistungen ist keine Rechtsnorm, sondern kann durch Vereinbarung Vertragsbestandteil eines Vertrags über Bauleistungen werden (vgl. BGHZ 109, 192; BGH, Urteil vom 19. Mai 1994 - VII ZR 26/93 - NJW 1994, 2547).
  • BGH, 19.05.1994 - VII ZR 26/93

    VOB-Einbeziehung nur wegen übereinstimmender Geltungsannahme?

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92
    Die Verdingungsordnung für Bauleistungen ist keine Rechtsnorm, sondern kann durch Vereinbarung Vertragsbestandteil eines Vertrags über Bauleistungen werden (vgl. BGHZ 109, 192; BGH, Urteil vom 19. Mai 1994 - VII ZR 26/93 - NJW 1994, 2547).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92
    Als Berufsausübungsregelung muß sie aus vernünftigen Gründen des Gemeinwohls legitimiert sein (vgl. BVerfGE 7, 377 ).
  • BVerwG, 16.12.1980 - 1 B 836.80

    Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Geltungsbereich des Ausländergesetzes

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92
    Denn dieses soll ausschließen, daß neue, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeiten des Eingriffs in Grundrechte geschaffen werden, ohne daß der Gesetzgeber sich darüber Rechenschaft legt und dies ausdrücklich zu erkennen gibt (vgl. BVerwGE 47, 31 ; Beschluß vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 836.80 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 2; BVerfGE 35, 185 ).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92
    Für den Begriff der Durchsuchung ist kennzeichnend das ziel- und zweckgerichtete Suchen nach Personen und Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will (BVerwGE 47, 31 ; BVerfGE 51, 97 ).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 64/78

    Schulbücher

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92
    Der erkennende Senat ist der Auffassung, daß die - vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 53, 1 ; 65, 248 ) offengelassene - Frage, ob § 2 PreisG im Blick auf den Übergangscharakter des Gesetzes infolge Zeitablaufs gegenstandslos geworden ist, jedenfalls insoweit zu verneinen ist, als die Vorschrift zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Preise für Bauleistungen bei öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln finanzierten Aufträgen ermächtigt.
  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81

    Verfassungswidrigkeit der Preisauszeichnungspflicht für den Handel

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • BVerwG, 05.11.1987 - 3 C 52.85

    Lebensmittelbehörde - Recht zum Betreten - Betriebsräume - Geschäftsräume -

  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 B 34.99

    Preise, Preisrecht, Preise bei öffentlichen Aufträgen, öffentliche Aufträge,

    Namentlich ist die in der Bestimmung enthaltene Ermächtigung nach Inhalt, Zweck und Ausmaß im Sinne des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG hinreichend bestimmt (vgl. Urteil vom 21. Februar 1995 - BVerwG 1 C 36.92 - Buchholz 11 Art. 13 GG Nr. 8 = GewArch 1995, 331; BVerfGE 8, 274 ).

    Der beschließende Senat hat nämlich bereits die vergleichbare Regelung des § 16 VO PR Nr. 1/72 als durch die Ermächtigung in § 2 PreisG gedeckt angesehen (Urteil vom 21. Februar 1995, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.02.2019 - 22 B 16.1447

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Preisüberprüfung

    Insbesondere steht § 9 Abs. 3 VO PR Nr. 30/53 - auf diese Bestimmung stützt sich die Nummer 3 des angefochtenen Bescheids zu Recht - aus den gleichen Gründen mit höherrangigem Recht (insbesondere Art. 13 GG) in Einklang, wie das nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 1995 (1 C 36.92 - NVwZ-RR 1995, 425) hinsichtlich der mit § 9 Abs. 3 VO PR Nr. 30/53 sachlich übereinstimmenden Vorschrift des § 16 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung PR Nr. 1/72 vom 6. März 1972 (BGBl I S. 293, aufgehoben durch Verordnung vom 16.6.1999, BGBl I S. 1419) der Fall war.
  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 5 N 3909/98

    Kommunalabgaben: gebührenfähige Kosten - Werteverzehr - Fremdleistungen -

    Die weiterhin gültigen preisrechtlichen Vorschriften (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.02.1995 -- 1 C 36/92 --, NVwZ-RR 1995, S. 425 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 11.01.1999 -- 8 UE 3270/94 --) enthalten Bestimmungen zur Preisermittlung nach Selbstkosten, an denen Preise für Aufträge der öffentlichen Hand zu messen sind, wenn keine Markt- oder Wettbewerbspreise existieren oder aufgrund einer notwendigen Ausschreibung ermittelt werden können (§ 5 Abs. 1 VO PR Nr. 30/53).
  • VGH Hessen, 11.01.1999 - 8 UE 3300/94

    Preisprüfung bei öffentlichen Aufträgen: hier bei Wärmelieferungen

    Namentlich ist die in der Bestimmung enthaltene Ermächtigung nach Inhalt, Zweck und Ausmaß im Sinne des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz - GG - hinreichend bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995 - 1 C 36/92 -, NVwZ-RR 1995, 425 unter Bezugnahme auf den bereits zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1958, a.a.O., Seiten 274 ff., 277, 307 ff.; vgl. weiterhin Ebisch/Gottschalk, a.a.O., Einführung, Rdnrn. 17 u. 18).

    § 2 Preisgesetz ist jedenfalls insoweit nicht gegenstandslos geworden, als die Vorschrift zum Erlass von Rechtsverordnungen über Preise bei öffentlichen Aufträgen ermächtigt (vgl. die gleich gelagerte Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf die Verordnung PR 1.72 über die Preise für Bauleistungen bei öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln finanzierten Aufträgen, NVwZ-RR 1995, Seite 425).

  • VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04

    Abwassergebühr

    Die auf § 2 Preisgesetz vom 10. April 1948 beruhende Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 1. November 1953 (BAnz Nr. 244 vom 18. Dezember 1953) mit den in den Anlagen dazu aufgeführten Leitsätzen für die Preisermittlung - LSP - ist eine auch weiterhin gültige Vorschrift (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995 - 1 C 36.92 -, NVwZ-RR 1995, 425; Beschluss des Senats vom 27. April 1999, a.a.O.).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 B 35.99

    Auswirkungen des nachträglichen Wegfalls einer Verordnungsermächtigung auf die

    Namentlich ist die in der Bestimmung enthaltene Ermächtigung nach Inhalt, Zweck und Ausmaß im Sinne des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG hinreichend bestimmt (vgl. Urteil vom 21. Februar 1995 - BVerwG 1 C 36.92 - Buchholz 11 Art. 13 GG Nr. 8 = GewArch 1995, 331; BVerfGE 8, 274 ).

    Der beschließende Senat hat nämlich bereits die vergleichbare Regelung des § 16 VO PR Nr. 1/72 als durch die Ermächtigung in § 2 PreisG gedeckt angesehen (Urteil vom 21. Februar 1995, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 4 K 368/08

    Verweisungen in Normen; Veröffentlichung einer Satzung ohne Unterschrift;

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. Februar 1995 - BVerwG 1 C 36.92 - (zit. nach juris), das sich u. a. mit der Frage zu beschäftigen hatte, ob die Preisbehörden in einer Verordnung ermächtigt werden können, Geschäftsräume zur Prüfung von Baupreisen zu betreten, folgendes festgestellt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2003 - 13 A 451/01

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung zur Besichtigung von Praxisräumen einer

    BVerfG, Beschluss vom 13.10.1971 - 1 BvR 280/66 -, BVerfGE 32, 54, 68, BVerwG, Urteil vom 21.2.1995 - 1 C 36/92, NVwZ-RR 1995, 425, Christel Figgener, a.a.O., S. 32, m.w.N. in Anm. 177 und die Begründung auf S. 35 f.
  • VG Freiburg, 20.06.2008 - 4 K 1144/07

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren; Gebühren für die Benutzung von öffentlichen

    Die auf § 2 Preisgesetz vom 10. April 1948 beruhende Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 1. November 1953 (BAnz Nr. 244 vom 18. Dezember 1953) mit den in den Anlagen dazu aufgeführten Leitsätzen für die Preisermittlung - LSP - ist eine auch weiterhin gültige Vorschrift (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995 - 1 C 36.92 -, NVwZ-RR 1995, 425).
  • VG Düsseldorf, 23.12.2008 - 5 K 1205/08

    Kostenüberschreitungsverbot, Fremdleistungen, Preisrecht, Preisprüfung,Preistyp,

    vgl. zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des geltenden Preisrechts: Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. April 1999 - 2 ZEO 18/99 - mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.02.1995 1 C 36/92, in: NVwZ-RR 1995, S. 425 f.
  • VG Aachen, 22.06.2001 - 7 K 3413/97

    Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen

  • VG Aachen, 20.06.2001 - 7 K 3414/97

    Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen

  • VG Düsseldorf, 23.12.2008 - 5 K 605/08

    Heranziehung zu Abwasserbeseitigungsgebühren bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit

  • VG Aachen, 22.06.2001 - 7 K 3468/97

    Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen

  • VG Aachen, 22.06.2001 - 7 K 3275/97

    Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen

  • VG Würzburg, 10.09.2020 - W 5 K 19.490

    Anordnung auf Durchführung einer Baukontrolle gegen Grundstückseigentümer

  • VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 5 K 09.1474

    Duldungsanordnung zur Durchsetzung eines Betretungsrechts; Fertigung von

  • OVG Thüringen, 13.04.1999 - 2 ZEO 18/99

    Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftslenkung, Marktordnung einschließlich

  • VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5472/02

    Abfall- und Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Oberhausen rechtswidrig

  • VG Köln, 09.04.2002 - 1 L 575/02

    Anforderungen an den Nachweis der Preise eines

  • VG Düsseldorf, 11.12.2003 - 17 K 6579/02
  • VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5448/02
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