Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.10.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96   

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BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96 (https://dejure.org/1996,1499)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1996 - 1 B 197.96 (https://dejure.org/1996,1499)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - 1 B 197.96 (https://dejure.org/1996,1499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FahrlG § 12 Abs. 1 Nr. 3 § 21 Abs. 2
    Gewerberecht - Fahrschullehrer, Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit eines Fahrschulinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Widerrufs einer Fahrschulerlaubnis - Widerrufs einer Fahrschulerlaubnis - Anfechtung des Widerrufs - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt - Zuverlässigkeit eines Fahrschulinhabers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 284
  • GewArch 1997, 72
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß sich der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklagen in erster Linie nach dem materiellen Recht bestimmt und, wenn diesem keine Anhaltspunkte für den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt zu entnehmen sind, grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (BVerwGE 64, 218 (222); 78, 243 (244 f.); Beschluß vom 23. November 1990 - BVerwG 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47; Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 -).

    Angefochten war ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, für dessen gerichtliche Beurteilung regelmäßig (auch) der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung für maßgebend erachtet wird (vgl. dazu auch Beschluß vom 23. November 1990, a.a.O.; ferner BVerfG, GewArch 1995, 242 ).

  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96
    Nach diesen Grundsätzen sind Steuerrückstände geeignet, den Gewerbetreibenden als unzuverlässig zu erweisen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur steuerlichen Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 = GewArch 1988, 162 ).

    a) Der Kläger vertritt die Auffassung, das angefochtene Urteil weiche durch extensive Interpretation von dem bereits erwähnten Beschluß vom 29. Januar 1988 (a.a.O.) ab, legt aber nicht, wie es erforderlich wäre, hierzu einander widersprechende Rechtssätze dar.

  • BVerwG, 30.03.1992 - 1 B 42.92

    Steuerrückstand - Gwerberechtliche Zuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96
    Ist die Vollziehung ausgesetzt worden (§ 361 AO , § 69 FGO ), so braucht der Steuerpflichtige die festgesetzte Steuer noch nicht zu entrichten (vgl. Beschluß vom 30. März 1992 - BVerwG 1 B 42.92 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 50 = GewArch 1992, 298).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94

    Gründe für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96
    Die materielle Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung ist von der zum Widerruf der Fahrschulerlaubnis befugten Behörde nicht zu prüfen (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1994 - BVerwG 1 B 114.94 - Buchholz 451.20 § 33 c GewO Nr. 5 = GewArch 1995, 111 und vom 12. Januar 1996 - BVerwG 1 B 177.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 62).
  • BVerwG, 25.01.1994 - 1 B 212.93

    Gewerberecht: Widerruf einer Gaststättenerlaubnis bei sog. Strohmannverhältnis,

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung zum Widerruf anderer nach gewerberechtlichen Spezialgesetzen erteilter Erlaubnisse (vgl. für den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis BVerwGE 56, 205 (208); Beschluß vom 1. März 1991 - BVerwG 1 CB 4.91 - Beschluß vom 25. Januar 1994 - BVerwG 1 B 212.93 - GewArch 1995, 121 ; Beschluß vom 19. Mai 1994 - BVerwG 1 B 104.94 - Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 6 = GewArch 1994, 341).
  • BVerwG, 19.05.1994 - 1 B 104.94

    Gaststättenerlaubnis - Widerruf - Nichteinhaltung der Beschränkung - Ermessen -

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung zum Widerruf anderer nach gewerberechtlichen Spezialgesetzen erteilter Erlaubnisse (vgl. für den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis BVerwGE 56, 205 (208); Beschluß vom 1. März 1991 - BVerwG 1 CB 4.91 - Beschluß vom 25. Januar 1994 - BVerwG 1 B 212.93 - GewArch 1995, 121 ; Beschluß vom 19. Mai 1994 - BVerwG 1 B 104.94 - Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 6 = GewArch 1994, 341).
  • BVerwG, 12.01.1996 - 1 B 177.95

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96
    Die materielle Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung ist von der zum Widerruf der Fahrschulerlaubnis befugten Behörde nicht zu prüfen (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1994 - BVerwG 1 B 114.94 - Buchholz 451.20 § 33 c GewO Nr. 5 = GewArch 1995, 111 und vom 12. Januar 1996 - BVerwG 1 B 177.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 62).
  • BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75

    Gewerbetreibende - Gaststätte - Betäubungsmittel - Zusammenarbeit mit Polizei -

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung zum Widerruf anderer nach gewerberechtlichen Spezialgesetzen erteilter Erlaubnisse (vgl. für den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis BVerwGE 56, 205 (208); Beschluß vom 1. März 1991 - BVerwG 1 CB 4.91 - Beschluß vom 25. Januar 1994 - BVerwG 1 B 212.93 - GewArch 1995, 121 ; Beschluß vom 19. Mai 1994 - BVerwG 1 B 104.94 - Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 6 = GewArch 1994, 341).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96
    Der Kläger legt der Aussage im Urteil des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 17.92 - (BVerwGE 97, 79 = Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 1 = GewArch 1995, 279 = NJW 1995, 3067 ), maßgeblich für die Entscheidung eines Gerichts seien die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimessen, und zwar gleichgültig, ob es sich um eine Feststellungsklage, eine Leistungsklage, eine Anfechtungsklage oder eine Verpflichtungsklage handele, eine über den Entscheidungsgehalt hinausgehende Bedeutung bei.
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß sich der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklagen in erster Linie nach dem materiellen Recht bestimmt und, wenn diesem keine Anhaltspunkte für den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt zu entnehmen sind, grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (BVerwGE 64, 218 (222); 78, 243 (244 f.); Beschluß vom 23. November 1990 - BVerwG 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47; Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 -).
  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 20.89

    Aufenthaltserlaubnis - Nachträgliche Befristung - Eintritt der Unanfechtbarkeit -

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

  • BVerwG, 01.06.1965 - I C 34.63

    Erlaubnispflicht für den Betrieb von Fahrschulen - Inhaltliche Ausgestaltung der

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

  • BVerfG, 14.03.1995 - 1 BvR 1639/91

    Prüfungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagungsverfügung

  • BVerwG, 13.03.1973 - I C 36.71

    Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

  • BVerwG, 29.11.1982 - 5 B 62.81

    Fahrlehrererlaubnis - Pflichten des Fahrlehrers - Gröbliche Pflichtverletzung

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Auf diesen Zeitpunkt ist namentlich dann grundsätzlich abzustellen, wenn es um eine Anfechtungsklage gegen rechtsgestaltende Verwaltungsakte geht (Beschluss vom 30. Oktober 1996 - BVerwG 1 B 197.96 - Buchholz 451.28 Fahrlehrer Nr. 17 = NVwZ-RR 1997, 284 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 25.01.2016 - 6 L 3816/15

    Fahrlehrerlaubnis; Widerruf; Terroristische Vereinigung

    Eine Bewährung des Antragstellers dahingehend, dass er seine radikal-religiösen Ansichten aufgegeben und sich dauerhaft von seinem salafistisch-extremistischen Umfeld abgewandt hat, kann im entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Zustellung des Widerrufsbescheids, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 1 B 197/96 -, juris Rn. 4 ff. (= NVwZ 1997, 284) zum Widerruf einer Fahrschulerlaubnis nach § 21 Abs. 2 Satz 1 FahrlG; OVG NRW, Beschluss vom 28. April 2008 - 8 B 457/08 -, juris Rn. 7 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 11 CS 12.1965 -, juris Rn. 19, 26, (noch) nicht angenommen werden.
  • VG Regensburg, 22.02.2021 - RN 5 S 20.3242

    Bescheid, Erkrankung, Versorgung, Krankenhaus, Widerruf, Vollziehung,

    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt des Erlasses der Widerrufsentscheidung, bei der es sich um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.1996 Az. 1 B 197/96).
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   BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 199.96   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer für die erstrebte Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts - Begrenzung der Fahrschulerlaubnis auf eine technische Leitung unter Ausschluss der wirtschaftlichen Leitung

  • rechtsportal.de

    FahrlG § 21 Abs. 2 § 10 Abs. 1 § 11 Abs. 1 Nr. 1
    Gewerberecht - Fahrlehrer, Gegenstand und Widerruf einer Fahrschulerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GewArch 1997, 72
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 8 B 152/22

    Widerruf der erteilten Fahrschulerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers

    vgl. zum wortlautgleichen § 21 Abs. 2 FahrlG a. F.: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1996 - 1 B 199.96 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 11 CS 05.2748 -, juris Rn. 23.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2003 - 9 S 2037/03

    Fahrlehrer - Fahrschulausbildungsverbot an einem bestimmten Ort

    Liegen die Widerrufsvoraussetzungen vor, so muss der Widerruf der Fahrschulerlaubnis erfolgen; dem Antragsgegner steht insoweit kein Ermessen zu (BVerwG, Beschluss vom 25.10.1996 - 1 B 199/96 - GewArch 1997, 72).
  • VG Cottbus, 18.07.2013 - 1 K 420/12

    Verkehrsrecht

    Denn wenn eine der Voraussetzungen des § 11 FahrlG nicht vorgelegen hat, ist die mit der Überwachung der Fahrschulen betraute Behörde verpflichtet, die Fahrschulerlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1 FahrlG zurückzunehmen; sie ist nach § 21 Abs. 2 Satz 1 FahrlG (ohne dass ihr ein Ermessen eingeräumt ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1996 - BVerwG 1 B 199.96 -, GewArch 1997, 72, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 11 CS 05.2748 -, juris Rn. 23) verpflichtet, die Fahrschulerlaubnis zu widerrufen, wenn nachträglich eine der in § 11 Abs. 2 FahrlG genannten Voraussetzungen weggefallen ist.
  • VG München, 21.10.2015 - M 16 K 14.5209

    Widerruf, Fahrschulerlaubnis, Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit,

    Ein Ermessen ist der Behörde in § 21 Abs. 2 FahrlG nicht eingeräumt (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 1 B 199/96 - juris Rn. 5).
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