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   BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 7.97   

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https://dejure.org/1998,6894
BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 7.97 (https://dejure.org/1998,6894)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1998 - 1 C 7.97 (https://dejure.org/1998,6894)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1998 - 1 C 7.97 (https://dejure.org/1998,6894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausstattung von Geschäftsräumen - Großhandelsversteigerung für Orientteppiche - Verstoß gegen gewerberechtliche Vorschriften neue Waren an Letztverbraucher zu versteigern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht - Versteiegerungen, Anwendungsumfang des § 34b Abs. 10 Nr. 3 GewO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 425
  • DÖV 1999, 82
  • GewArch 1998, 241
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Karlsruhe, 10.01.2019 - 7 K 7058/18

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken; Übergang vom Studium

    Der Fiktionsbescheid nach § 81 Abs. 5 AufenthG hat lediglich deklaratorische Wirkung (BVerwG, Urteil vom 03.06.1997 - 1 C 7.97, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2017 - 7 K 7667/16, juris; Bergmann/Dienelt/Samel, AufenthG § 81 Rn. 41).
  • KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00

    Zulässigkeit der Bezeichnung einer Verkaufsaktion als "Internet-Auktion

    Zum Schutz der Teilnehmer an Versteigerungen vor Übervorteilung und Übereilung (BVerwG NVwZ-RR 1998, 425) wurde das der Vorschrift des § 34 b GewO vorausgegangene Gesetz zur Beseitigung der Missstände im Versteigerergewerbe vom 7.8.1933 (RGBl. I, 974) eingeführt.
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 1.02

    Feststellungsklage; vorbeugende Feststellungsklage; behördliche

    Der Bieter soll vor Übervorteilung bewahrt, und der reguläre Absatzweg der Waren durch den Einzelhandel soll möglichst weitgehend sichergestellt werden (Urteil vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 C 7.97 - Buchholz 451.20 § 34 b GewO Nr. 5 = GewArch 1998, 241).
  • VGH Bayern, 28.01.2016 - 10 CE 15.2653

    Wirkung einer Fiktionsbescheinigung bei materieller Unrichtigkeit

    An der bestehenden Ausreisepflicht haben sie nichts zu ändern vermocht, denn Fiktionsbescheinigungen besitzen lediglich deklaratorischen Charakter, ohne konstitutiv einen bestimmten Rechtsstatus festzustellen (BVerwG, U.v. 3.6.1997 - 1 C 7.97 - InfAuslR 1997, 391; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, a. a. O., § 81 Rn.115).
  • VG Karlsruhe, 03.04.2017 - 7 K 7667/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Allein aufgrund der Tatsache, dass dem Ausländer mit Blick auf seinen Verlängerungsantrag zunächst bis zu einer Prüfung der Sach- und Rechtslage eine sog. Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird, der grundsätzlich nur deklaratorische Wirkung zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.06.1997 - 1 C 7.97, Juris), kann nicht auf den Willen der Ausländerbehörde geschlossen werden, eine Fortgeltungswirkung anzuordnen (OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12.05.2015 - 7 B 10364/15.OVG - VG Aachen, Beschl. v. 24.05.2016 - 8 L 1025/15 -, jew. Juris; s.a. Beschluss der erkennenden Kammer v. 04.07.2016 - 7 K 930/16, unveröff.).
  • VG Saarlouis, 11.12.2014 - 6 L 1229/14

    Fortgeltungsfiktion bei verspätetem Antrag auf Verlängerung der

    BVerwG, Urteil vom 03.06.1997 - 1 C 7/97, zitiert nach juris,.
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