Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1999 - 4 A 589/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Heim; Betreutes Wohnen; Einrichtungen des betreuten Wohnens
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Heim, Wohnung, Begriff i.S. des Heimgesetzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HeimG § 1
Anwendbarkeit des Heimgesetzes auf Einrichtungen des sog. betreuten Wohnens
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Betreutes Wohnen": Unterliegen derartige Einrichtungen dem Heimgesetz? (IBR 2000, 40)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 02.12.1997 - 3 K 10785/96
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1999 - 4 A 589/98
Papierfundstellen
- DVBl 1999, 1063 (Ls.)
- BauR 2000, 449 (Ls.)
- GewArch 1999, 199
Wird zitiert von ... (13)
- FG Nürnberg, 13.02.2014 - 6 K 1026/13
Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Betreuungspauschale für Betreutes Wohnen in …
cc) Als Wohnform gehört das Betreute Wohnen für Senioren in der Regel jedoch nicht zu den Heimen im Sinne des Heimgesetzes bzw. der im Zuge der Umsetzung der Föderalismusreform 2006 entstandenen Landesheimgesetze, in Bayern das PfleWoqG (a.A. zum alten Recht: Beschluss des OVG Münster vom 29.01.1999, Az. 4 A 589/98, GewArch 1999, 199, wonach neben dem Erbringen der Unterkunft bereits das Vorhalten von Betreuung und Verpflegung ausreichend war, um unter § 1 Abs. 1 HeimG a.F. zu fallen). - OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 15 U 43/05
Zur Frage des Rechtsbindungswillens - Geschäftsbesorgungsvertrag mit …
Das Vorhalten solcher Leistungen setzt nicht die Verpflichtung zu deren Abnahme voraus, da dies bereits die Gewährung von Leistungen darstellte (OVG Münster Beschluss vom 28. Januar 1999, 4 A 589/98, www.jurisweb.de Rdn. 14;… OVG Brandenburg Beschluss vom 01. Dezember 1999, 4 B 127/99, www.jurisweb.de Rdn. 5). - VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03
Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes …
In der zur vormaligen Gesetzesfassung ergangenen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 01.12.1999, NJW 2000, 1435; OVG NRW, Beschluss vom 28.01.1999, GewArch 1999, 199; so auch Dahlem/Giese/Igl/Klie, Heimgesetz, § 1 HeimG a.F., Randnr. 9 S. 14, Randnr. 12.5.3 S. 17) war zwar die Ansicht vorherrschend, dass der die Anwendung des Heimgesetzes begründende Begriff der "Vorhaltung" der Betreuung und Verpflegungsleistung bereits dann erfüllt sei, wenn die entsprechende Leistung vom Träger lediglich bereitgehalten werde, und es insoweit nicht darauf ankomme, ob die Bewohner der Anlage selbst wählen könnten, ob sie die Leistung in Anspruch nehmen oder nicht.
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 14 S 2775/02
Heim, Betreuung, Betreutes Wohnen
Mit diesen rechtlichen Vorgaben soll - als Reaktion auf eine den Begriff der Vorhaltung von Betreuungsleistungen weit auslegende Rechtsprechung (siehe OVG NRW , Beschluss vom 28.01.1999 - 4 A 589/98 -, GewArch 1999, 199; OVG Brandenburg, Beschluss vom 01.12.1999 - 4 B 127/99 -, NJW 2000, 1435) - das sog. Betreute Wohnen von der Geltung des Heimgesetzes ausgenommen werden (vgl. BT-Drs. 14/5399 S. 18). - VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 14 S 2775/02
Heim - Betreutes Wohnen
Mit diesen rechtlichen Vorgaben soll - als Reaktion auf eine den Begriff der Vorhaltung von Betreuungsleistungen weit auslegende Rechtsprechung (siehe OVG NRW , Beschluss vom 28.01.1999 - 4 A 589/98 -, GewArch 1999, 199; OVG Brandenburg, Beschluss vom 01.12.1999 - 4 B 127/99 -, NJW 2000, 1435) - das sog. Betreute Wohnen von der Geltung des Heimgesetzes ausgenommen werden (vgl. BT-Drs. 14/5399 S. 18). - OVG Brandenburg, 01.12.1999 - 4 B 127/99
Betreutes Wohnen als "Heim" i.S.d. Heimgesetzes
Durch den Verzicht auf die Forderung weiterer einzelner und möglicherweise solcher betreuten Merkmale, die in der Praxis durch neu entwickelte Konzepte - etwa des sog. "betreuten Wohnens" künftig an Bedeutung verlieren könnten, hat der Gesetzgeber gerade den Willen zu einem weiten sachlichen Anwendungsbereich des Heimgesetzes zum Ausdruck gebracht (vgl. bereits OVG Lüneburg, NJW 1987, 3026 f. sowie OLG München, USH/SGB 1983, 419, 420 zu § 1 Abs. 1 HeimG a.F.; vgl. zur Anwendbarkeit des Heimgesetzes auf "betreutes Wohnen" bei Vorhaltung von Verpflegung und Betreuung OVG Münster, NWVBl 1999, 398;… Kunz/Ruf/Wiedemann, a.a.O., § 1 Rdnr. 8). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2004 - L 16 KR 4/03
Krankenversicherung
Im Übrigen unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen insoweit auch von denjenigen, die den vom SG zitierten Urteilen der Oberverwaltungsgerichte (OVG) für das Land Brandenburg (Urteil vom 01.12.1999 - 4 B 127/99 - = Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2000, 1435ff.) und für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) (Urteil vom 28.01.1999 - 4 A 589/98 - = PflR 1999, 74f.) zu Grunde lagen. - SG Münster, 09.12.2002 - S 8 (3) KR 141/01
Krankenversicherung
Gleiches hat zur Rechtslage vor der Gesetzesänderung mit Wirkung ab 01.01.2002 auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vertreten, Urteil vom 28.01.1999, 4 A 589/98, NWVBl 1999, 398, 399. In dieser Entscheidung ist ebenfalls ausgeführt, dass Einrichtungen des sog. betreuten Wohnens ein Heim im Sinne von § 1 Abs. 1 HeimG sein können. - VGH Bayern, 19.12.2000 - 22 CS 00.3220
Heimrecht: Begriff des "Heims", § 1 Abs. 1 S. 1 HeimG
Betreuung und Pflege können auch von einem Dritten vorgehalten und gegebenenfalls geleistet werden (OVG Münster vom 28.1.1999, GewArch 1999, 199 ;… Kunz/Ruf/Wiedemann, a.a.O., RdNrn. 2 und 8 zu § 1). - OVG Brandenburg, 27.09.2001 - 4 B 273/01
Darlegungslast bei Antrag auf Zulassung einer Beschwerde; Begriff des Heimes in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - SG Berlin, 23.07.2002 - S 82 KR 2539/01
Häusliche Krankenpflege auch in Wohnprojekten für Demenzkranke
- VG Karlsruhe, 16.05.2003 - 8 K 1357/03
Sozialhilfe - Zur sachlichen Zuständigkeit für die Unterbringung eines …
- VG Karlsruhe, 21.02.2003 - 8 K 3018/01
Sozialhilfe - Sachliche Zuständigkeit bei betreutem Wohnen - Mehrkostenvorbehalt