Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.12.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97   

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https://dejure.org/1997,1286
BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97 (https://dejure.org/1997,1286)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1997 - 1 B 81.97 (https://dejure.org/1997,1286)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1997 - 1 B 81.97 (https://dejure.org/1997,1286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Voraussetzungen einer Gewerbeuntersagung - Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Prüfung der Sachlage - Begründung von "Unzuverlässigkeit" ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1, Abs. 6
    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1999, 72
 
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Wird zitiert von ... (138)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97
    Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß bei Prüfung einer Gewerbeuntersagung die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend sind (vgl. z.B. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 B 19.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 58 = GewArch 1995, 200).
  • BVerwG, 15.02.1995 - 1 B 19.95

    Unselbständige leitende Beschäftigung - Teilbereich - Revision - Uneingeschränkte

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97
    Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß bei Prüfung einer Gewerbeuntersagung die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend sind (vgl. z.B. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 B 19.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 58 = GewArch 1995, 200).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97
    Steuerrückstände sind (nur) dann geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. z.B. Beschluß vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 B 5.94 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 57 = GewArch 1995, 115).
  • BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97
    Das Recht auf rechtliches Gehör wird nicht versagt, wenn der Betroffene oder sein Vertreter es unterläßt, von den ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, Gebrauch zu machen (Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8; Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97
    Das Recht auf rechtliches Gehör wird nicht versagt, wenn der Betroffene oder sein Vertreter es unterläßt, von den ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, Gebrauch zu machen (Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8; Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Haben sich die tatsächlichen Umstände geändert, muss die Initiative zur Wiederzulassung nach § 35 Abs. 6 GewO vom Gewerbetreibenden ausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 ; Beschlüsse vom 15. Februar 1995 - 1 B 19.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 58 = GewArch 1995, 200 und vom 9. April 1997 - 1 B 81.97 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 67).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 4 B 21/20

    Gaststätte erlaubnispflichtig erlaubnisfrei Gaststättenerlaubnis Widerruf

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.4.1997 - 1 B 81.97 -, GewArch 1999, 72 = juris, Rn. 5, m. w. N.
  • VG Würzburg, 24.06.2020 - W 6 K 19.236

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

    1.2 Zur ordnungsgemäßen Ausübung des Gaststättengewerbes gehört nicht nur die Einhaltung gaststätten- bzw. gewerbespezifischer Verpflichtungen, sondern auch die Erfüllung der mit der Gewerbeausübung zusammenhängenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten (vgl. OVG NW, B.v. 30.4.2020 - 4 B 21/20 - juris Rn. 6 mit Verweis auf BVerfG, B.v. 9.4.1997 - 1 B 81.97 - juris Rn. 5; siehe auch Metzner, GastG, 6. Aufl. 2002, § 4 Rn. 158).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96   

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https://dejure.org/1996,2296
BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96 (https://dejure.org/1996,2296)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1996 - 1 B 250.96 (https://dejure.org/1996,2296)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250.96 (https://dejure.org/1996,2296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtsache von grundsätzlicher Bedeutung - Rechtfertigung der Prognose der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit mit Steuerrückständen - Erfüllen des Darlegungserfordernisses des § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung)

  • rechtsportal.de

    GewO § 35 Abs. 1
    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung bei steuerlicher Unzuverlässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1999, 72
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.02.1995 - 1 B 19.95

    Unselbständige leitende Beschäftigung - Teilbereich - Revision - Uneingeschränkte

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96
    Dabei kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 B 19.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 58 = GewArch 1995, 200).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96
    Dabei kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 B 19.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 58 = GewArch 1995, 200).
  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96
    Wohlverhalten des Gewerbetreibenden während des Klageverfahrens ist jedenfalls nicht ohne weiteres geeignet, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (vgl. Beschluß vom 23. November 1990 - BVerwG 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47 = GewArch 1991, 110).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1993 - 3 L 91/92

    Widerruf einer Gewerbeerlaubnis; Gewerbeuntersagung; Bestimmtheit

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96
    Ob der beschließende Senat der vom Kläger angeführten Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (GewArch 1994, 167) folgen könnte, ein Bescheid sei nicht genügend bestimmt, wenn er die "zukünftige selbständige Gewerbeausübung" untersagt, ohne eine Begrenzung auf das stehende Gewerbe zu verdeutlichen, muß angesichts der fehlenden Entscheidungserheblichkeit offenbleiben.
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96
    Auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. Beschluß vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 B 5.94 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 57).
  • BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit einer

    Danach ist ein Gewerbetreibender unzuverlässig, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, daß er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 1 B 250.96 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 65).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2015 - 4 B 1480/14

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch die Anhäufung von Steuerrückständen

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 1988 - 1 B 164.87 -, GewArch 1988, 162, vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250.96 -, GewArch 1999, 72 und vom 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, GewArch 1999, 72.
  • VG Berlin, 22.03.2024 - 9 L 84.24
    Das Wohlverhalten während des seit 2013 gegen ihn geführten berufsrechtlichen und seit 2016 gegen ihn geführten strafrechtlichen Verfahrens ist allein nicht geeignet, eine zuvor gezeigte persönliche Ungeeignetheit aufzuheben (vgl. zur Wiedergestattung BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250/96 - juris Rn. 4 m.w.N.; VG Berlin, Urteil vom 21. September 2022 - 3 K 52/21 - juris Rn. 32).
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