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   BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98   

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BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98 (https://dejure.org/2000,1488)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98 (https://dejure.org/2000,1488)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2000 - 1 BvR 2176/98 (https://dejure.org/2000,1488)
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Bestellung Steinmetzarbeiten

Art. 12 GG, Grenzziehung zwischen Reisegewerbe und stehendem Gewerbe im Handwerk, § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG, § 55 GewO

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Reisegewerbe - Handwerk - Stehendes Gewerbe - Verfassungsbeschwerde - Berufsfreiheit - Leistung - Anbieten - Leistungsbereitschaft

  • Judicialis

    GewO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; GewO § ... 55; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; HwO § 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 20; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; GG Art. 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 189
  • GewArch 2000, 480
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1995 - 14 S 1215/95

    Reisegewerbe: zum Anbieten einer Leistung/Soforterbringen im Falle des

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98
    Das Anbieten einer Leistung im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (im Folgenden: GewO) setze aber die Bereitschaft und Fähigkeit zur sofortigen vollständigen Ausführung eines Auftrages, zumindest aber zur Erbringung von wesentlichen Teilleistungen voraus, wobei die sofortige Vornahme vorbereitender Arbeiten nicht genüge (vgl. VGH Ba-Wü, GewArch 1995, S. 475 ).

    Das Gericht habe seine Auffassung im Wesentlichen rückwirkend auf die geänderte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (GewArch 1995, S. 475) gestützt, die im Wortlaut des Gesetzes keine Stütze finde.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1972 - VI 168/72
    Auszug aus BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98
    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat 1972 noch verfassungskonform festgestellt, dass sich schon aus dem Begriff der Bestellung ergebe, dass die bestellte Leistung nicht sofort, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden soll (vgl. GewArch 1973, S. 159; ebenso Frotscher, in: Schmidt, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Besonderer Teil 1, 1995, § 1 IV Rn. 129; Tettinger/Wank, GewO, 6. Aufl. 1999, § 55 Rn. 36).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 23/75

    Verfassungswidrigkeit des Verbots für den Arzt auf Unterrichtung seiner Patienten

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98
    Der Richter ist aber bei der Normauslegung an dieselben Maßstäbe gebunden, die nach Art. 12 Abs. 1 GG auch den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers einschränken (vgl. BVerfGE 54, 224 ; 97, 12 ).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98
    Der Richter ist aber bei der Normauslegung an dieselben Maßstäbe gebunden, die nach Art. 12 Abs. 1 GG auch den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers einschränken (vgl. BVerfGE 54, 224 ; 97, 12 ).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat die insoweit maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Befähigungsnachweis für das Handwerk bereits entschieden (vgl. BVerfGE 13, 97).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Berufsausübungsregelungen zulässig, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, d.h. wenn sie auf sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruhen, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 99, 202 ).
  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88

    Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98
    aa) Insbesondere ist in tatsächlicher Hinsicht nicht festgestellt worden, welche der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Tätigkeiten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 87, 191), die dem Grundrechtsschutz Raum gibt, dem Vollhandwerk unterfallen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, GewArch 2000, S. 240 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Berufsausübungsregelungen zulässig, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, d.h. wenn sie auf sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruhen, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 99, 202 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99

    Zu den Anforderungen an die Feststellung eines Gewerbebetriebs

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98
    aa) Insbesondere ist in tatsächlicher Hinsicht nicht festgestellt worden, welche der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Tätigkeiten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 87, 191), die dem Grundrechtsschutz Raum gibt, dem Vollhandwerk unterfallen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, GewArch 2000, S. 240 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10

    Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht;

    Zwischen der handwerklichen Betätigung im Reisegewerbe und im stehenden Gewerbe bestehen erhebliche strukturelle Unterschiede, die es nach der Wertung des Gesetzgebers rechtfertigen, für das stehende Gewerbe neben der persönlichen auch die fachliche Eignung des Inhabers/Betriebsleiters zu verlangen, während im Reisegewerbe die persönliche Zuverlässigkeit genügt (vgl. Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 (6 PKH 1.04) - GewArch 2004, 488 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. September 2000 - 1 BvR 2176/98 - GewArch 2000, 480 ).
  • BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 449/02

    Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 1 GG durch vorschnelle und auf unzureichender

    Es sei daher - entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2000 (Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2176/98 -, NVwZ 2001, S. 189 f.) - auch die Ausübung der vollen Kunstfertigkeit eines Handwerks im Reisegewerbe möglich.

    Der Zentralverband des Deutschen Handwerks weist hinsichtlich der Abgrenzung einer handwerklichen Tätigkeit im Reisegewerbe nach § 55 GewO von einer handwerklichen Tätigkeit mit stehendem Betrieb nach § 1 HwO auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2000 - 1 BvR 2176/98 - hin.

    Zwar ist den Fachgerichten darin zuzustimmen, dass Umfang und Ausmaß möglicher handwerklicher Leistungen im Reisegewerbe regelmäßig eingeschränkt sein werden, da eine Werkstatt im Sinne eines stehenden Betriebs bei Reisegewerbetreibenden nicht zur Verfügung steht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2000 - 1 BvR 2176/98 -, NVwZ 2001, S. 189 ).

    Auch wenn es sich bei den Tätigkeiten im Reisegewerbe damit tendenziell um Minderhandwerk handeln wird, ist es aber nicht ausgeschlossen, dass im Reisegewerbe auch einmal die volle Kunstfertigkeit eines Handwerks eingesetzt wird (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2000, a.a.O).

    Entscheidend für die Abgrenzung des Reisegewerbes von der Ausübung des Handwerks im stehenden Betrieb ist, dass beim Reisegewerbe die Initiative zur Erbringung der Leistung vom Anbietenden ausgeht, während beim stehenden Handwerksbetrieb die Kunden um Angebote nachsuchen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2000, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - 4 A 1381/18

    Goldankaufaktionen fallen unter das An- und Verkaufsverbot im Reisegewerbe

    16/4391, S. 35 (zu Artikel 9); BVerwG, Beschluss vom 1.4.2004 - 6 B 5.04 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 27.9.2000 - 1 BvR 2176/98 -, juris, Rn. 30, und vom 27.4.2007 - 2 BvR 449/02 -, juris, Rn. 26.

    - 1 BvR 2176/98 -, juris, Rn. 24.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.9.2000 - 1 BvR 2176/98 -, juris, Rn. 24; BT-Drs.

    vgl. zu dieser generellen Problematik im Reisegewerbe BVerfG, Beschluss vom 27.9.2000 - 1 BvR 2176/98 -, juris, Rn. 24.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2003 - 4 A 511/02

    Zulässigkeit vollhandwerklicher Tätigkeiten im Reisegewerbe ohne großen

    Eine vollhandwerkliche Tätigkeit (hier das Erstellen von Dachstühlen im Rahmen des Zimmerergewerbes) kann zulässigerweise auch als Reisegewerbe nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 GewO ausgeübt werden (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 27.9.2000 - 1 BvR 2176/98 -, NVwZ 2001, 189 = GewArch 2000, 480).

    Die früher in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur vertretene Auffassung, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.9.1995 - 14 S 1215/95 -, GewArch 1995, 475, und - im Anschluss an dieses Urteil - OVG NRW, Beschluss vom 10.8.1998 - 4 B 1225/98 -, GewArch 1999, 32 (m. N. aus der Kommentarliteratur), eine nicht sofortige, sondern in Absprache mit dem Kunden auf einen späteren Zeitpunkt verlegte Ausführung handwerklicher Leistungen werde von dem Tatbestandsmerkmal des Aufsuchens von Bestellungen auf Leistungen nicht umfasst, kann nach der Rechtsprechung des BVerfG, Beschluss vom 27.9.2000 - 1 BvR 2176/98 -, NVwZ 2001, 189 = GewArch 2000, 480, der sich der Senat anschließt, nicht mehr aufrecht erhalten werden.

    Ebenso Honig, HwO, 2. Aufl., § 1 HwO Rn. 20; Schönleiter, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: Juli 2002, § 55 Rn. 84 und § 56 Rn. 97; Aberle, Die deutsche Handwerksordnung, 315, § 1 Rn. 4; Steib, GewArch 2001, 57.

    BVerfG, Beschluss vom 27.9.2000, a.a.O.; Honig, a.a.O., § 1 HwO Rn. 22.

    Die grundsätzliche Bereitschaft und Fähigkeit zur Sofortleistung des Gewerbetreibenden, vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 27.9.2000 - 1 BvR 2176/98 -, a.a.O., wird dadurch nicht in Frage gestellt.

  • OLG Karlsruhe, 10.01.2024 - 6 U 28/23

    Unterlassungsanspruch eines Betreibers eines Friseursalons wegen behaupteten

    Im Übrigen sind die hier einschlägigen Regelungen (§ 1 HwO, § 55 GewO) gegenüber dem Handwerker, dem eine Reisegewerbekarte erteilt worden ist, eine einschränkende Berufsausübungsregelung, wonach dieser seinen Beruf so auszuüben hat, dass die Schwelle zum erlaubnispflichtigen stehenden Handwerk nicht überschritten wird (BVerfG, NVwZ 2001, 189).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen für ein

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Kammerbeschluss vom 27. September 2000 1 BvR 2176/98 (GewArch 2000, 480 ) ausgeführt, dass nach der Wertung des Gesetzgebers im stehenden Betrieb neben der persönlichen auch die fachliche Zuverlässigkeit des Inhabers, der den Meisterbrief haben müsse, garantiert werde, während im Reisegewerbe lediglich die persönliche Zuverlässigkeit überwacht werde, so dass eine Konkurrenz zwischen den beiden Betätigungsformen nicht zu besorgen sei.
  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 C 4.01

    Ausnahmefall; Bäckerhandwerk; großer Befähigungsnachweis; Handwerkskammer;

    In seinen Beschlüssen vom 31. März 2000 - 1 BvR 608/99 - (GewArch 2000, 240 ) und vom 27. September 2000 - 1 BvR 2176/98 - (GewArch 2000, 480) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, es habe "die maßgeblichen Fragen zum Befähigungsnachweis für das Handwerk bereits entschieden".
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 14 S 275/03

    Meisterprüfung: Ausnahmebewilligung - Nachweis von notwendigen Kenntnissen und

    Die obergerichtliche Rechtsprechung zum großen Befähigungsnachweis geht seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.1961 (a.a.O.) unverändert davon aus, dass das Erfordernis des Befähigungsnachweises für das Handwerk mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wegen der darin liegenden empfindlichen Eingriffe in die Freiheit selbstständiger Berufsausübung aber eine grundrechtsfreundliche, großzügige Auslegung und Anwendung der Ausnahmetatbestände voraussetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.03.2000 - 1 BvR 608/99 -, GewArch 2000, 240; Beschluss vom 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98 - GewArch 2000, 480; BVerwG, Urteil vom 29.08.2001 - 6 C 4/01 - GewArch 2001, 479: Bindungswirkung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG trotz Änderung der Vorschriften der HwO über die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle).

    Sowohl in dieser Entscheidung als auch in seinem Beschluss vom 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98 - (a.a.O.) stellt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich fest, dass es die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Befähigungsnachweis für das Handwerk bereits entschieden hat.

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08

    Annahme einer wesentlichen Teiltätigkeit des Steinmetzhandwerks und des

    Nach der - verfassungskonformen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.9.2000 - 1 BvR 2176/98 -, NVwZ 2001, 189) - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt der Kernbereich des Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerks in der formenden und gestaltenden Tätigkeit am Stein und mit dem Stein.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2020 - 6 S 2901/18

    J. gegen Handwerkskammer Heilbronn-Franken wegen Mitteilung der beabsichtigten

    Denn der Reisegewerbetreibende ist bei Rückfragen oder bei Reklamationen schwerer greifbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98 -, juris Rn. 24).

    Der wesentliche Unterschied zwischen dem Reisegewerbe und dem stehenden Handwerksbetrieb (Gewerbe) besteht darin, dass bei dem erstgenannten Gewerbe die Initiative zur Erbringung der Leistung von dem Gewerbetreibenden ausgeht, während im stehenden Gewerbe die Kunden um Angebote nachsuchen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98 -, juris Rn. 30; BVerwG, Beschluss vom 01.04.2004 - 6 B 5.04 -, juris Rn. 8; zum Merkmal "ohne vorhergehende Bestellung" im Einzelnen Korte, in: Friauf, GewO, § 55 Rn. 97 ff. ).

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2003 - 8 ME 81/03

    Wesentliche Tätigkeiten des Zimmerer-, Dachdecker- und Estrichleger-Handwerks;

  • VG Koblenz, 01.07.2021 - 5 L 475/21

    Das Anbieten von Brautfrisuren stellt ein zulassungspflichtiges Handwerk dar

  • VG Lüneburg, 17.10.2007 - 5 A 247/06

    Schadensersatz wegen vorprozessual entstandener Kosten für eine anwaltliche

  • VG Koblenz, 26.01.2021 - 5 K 614/20

    Erteilung einer Reisegewerbekarte, Beschränkung auf "Reparaturen und kleinere

  • VG Köln, 28.02.2018 - 1 K 10079/17
  • VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03

    Meisterbrief

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - 4 B 1693/09
  • OLG Frankfurt, 03.12.2009 - 6 U 178/08

    Irreführung: Internetwerbung eines Dachdeckers im Reisegewerbe

  • VG Weimar, 14.07.2005 - 8 K 176/04

    Gewerberecht: Abgrenzung zwischen Reisegewerbe und stehendem Gewerbe

  • OLG Jena, 26.11.2008 - 2 U 438/08

    Irreführung durch Bewerbung der Tätigkeit im Reisegewerbe als stehendes Gewerbe

  • ArbG Siegburg, 20.11.2015 - 2 Ca 2063/15

    Zahlung des Mindestbeitrags aufgrund Tarifvertrags i.R.d. Betriebs des

  • OLG Frankfurt, 26.11.2010 - 25 U 65/09

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch: Ankauf von Altedelmetallen in

  • VGH Bayern, 07.09.2005 - 22 ZB 05.1130

    Berechtigung zur Ausübung des Malerhandwerks und Lackiererhandwerks mit dem

  • VG Saarlouis, 04.11.2004 - 1 K 40/03

    Gewerberecht: Eintragung eines Fladenbrotbäckers in die Handwerksrolle

  • VG Hannover, 19.12.2019 - 4 B 4022/19

    Anlage; Gaststätte; Kiosk; Lärm; Verkaufsstelle

  • LG Mainz, 31.01.2006 - 10 HKO 54/05

    Wettbewerbsverstoß: Ausübung einer handelsgewerblichen Tätigkeit unter

  • VG Lüneburg, 10.12.2003 - 5 A 199/02

    Ausnahmebewilligung; Berufsfreiheit; Eintragung in die Handwerksrolle;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2004 - 4 B 2607/03

    Anforderungen an den Erlass einer Regelungsanordnung; Vereinbarkeit des

  • VG Würzburg, 11.02.2004 - W 6 K 03.1040
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