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   OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 2a Ss (OWi) 54/00 - (OWi) 28/00 III   

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https://dejure.org/2000,16379
OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 2a Ss (OWi) 54/00 - (OWi) 28/00 III (https://dejure.org/2000,16379)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.2000 - 2a Ss (OWi) 54/00 - (OWi) 28/00 III (https://dejure.org/2000,16379)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 2000 - 2a Ss (OWi) 54/00 - (OWi) 28/00 III (https://dejure.org/2000,16379)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 340
  • GewArch 2000, 289
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

    Zur Feststellung des äußeren Tatbestandes wäre es erforderlich gewesen, die handwerklichen Arbeiten, die der Betroffene ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, im Einzelnen für jeden Auftrag nach Art, Umfang, Zeit und Ort darzulegen (vgl. statt vieler: OLG Düsseldorf GewArch 2000, 289; OLG Hamm wistra 2005, 238, 239).

    Bei Nach- oder Subunternehmern kann die Selbständigkeit fehlen, wenn deren Eigenständigkeit durch ihren Auftraggeber weitgehend eingeschränkt ist (vgl. OLG Düsseldorf GewArch 2000, 289).

  • OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04

    Verstoß gegen die HandwerksOrdnung; Schwarzarbeitsgesetz; Eintragung in die

    Ferner hat es im erforderlichen Umfang dargelegt, welchen wirtschaftlichen Vorteil der Betroffene aus den Arbeiten erzielt hat (vgl. zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 09. November 1999 in 2 Ss OWi 713/99, GewArch 2000, 79 = StraFo 2000, 169; Beschluss vom 18. April 2002 in 2 Ss OWi7/02; OLG Stuttgart, GewArch 2003, 342; OLG Celle, GewArch 2003, 80; OLG Düsseldorf, GewArch 2000, 289; NStZ-RR 2000, 54).

    Der Tatrichter hat entsprechend der Zumessungsrichtlinie des § 17 Abs. 4 OWiG den aus der Tat erlangten Nettogewinn des Betroffenen zu Grunde gelegt und diesen unter Berücksichtigung der Bemessungskriterien nach dem Absatz 3 dieser Norm und der wirtschaftlichen Gesamtsituation des Betroffenen angemessen festgesetzt (vgl. hierzu KK-Steindorf, OWiG, 2. Aufl., § 17 Rdnrn. 116, 119, 126; Erbs/Kohlhaas-Ambs, SchwArbG § 1 Rdnr. 39; OLG Düsseldorf, GewArch 2000, 289).

  • OLG Hamm, 18.04.2002 - 2 Ss OWi 7/02

    Schwarzarbeit, Eintragung in die Handwerksrolle, fehlende Eintragung,

    Hierzu wäre erforderlich gewesen, die handwerklichen Arbeiten, die der Betroffene ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, im Einzelnen - für jeden Auftrag - nach Art, Umfang, Zeit und Ort darzulegen (vgl. OLG Düsseldorf GewArch 2000, 289).

    Schließlich werden im Fall der erneuten Verhängung einer nicht unerheblichen Geldbuße auch Zahlungserleichterungen nach § 18 OWiG zu erwägen sein (vgl. OLG Düsseldorf GewArch 2000, 289 und 157).

  • OLG Hamm, 18.02.2008 - 3 Ss OWi 51/08

    Anforderungen an die tatrichterliche Tatsachenfeststellung bei einer Verurteilung

    Die Feststellungen enthalten nicht die insoweit erforderliche Darlegung, welche handwerklichen Arbeiten im Einzelnen die Betroffene ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, und zwar für jeden Auftrag, nach Art, Umfang, Zeit und Ort (vgl. Senat, Beschluss vom 14.09.2006, 3 Ss 410/06 und Beschluss vom 10.03.2005, 3 Ss OWi 85/05; OLG Hamm, Beschluss vom 27.01.2006, 4 Ss OWi 887/05; OLG Schleswig, Beschluss vom 29.11.2004, 1 Ss OWi 147/04; OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.2005, 2 Ss Owi 752/04; OLG Düsseldorf, GewArch 2000, 289 = NStZ-RR 2000, 340; OLG Düsseldorf, GewArch 2000, 346 f; OLG Hamm, Beschluss vom 18.04.2002 - 2 Ss OWi 7/02; GewArch 2002, 378).
  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 3 Ss OWi 85/05

    Schwarzarbeit; Feststellungen; Werkleistungen

    Insoweit ist die Darlegung in den Urteilsgründen erforderlich, welche handwerklichen Arbeiten im Einzelnen, die beauftragte Person ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, und zwar für jeden Auftrag, nach Art, Umfang, Zeit und Ort (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2000 - 2 a Ss (OWi) 54/00 - (OWi) 28/00 III, GewArch 2000, 289; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2001 - 2 a Ss (OWi) 27/01 - (OWi) 17/01 II; GewArch 2000, 346 f; OLG Hamm, Beschluss vom 18.04.2002 - 2 Ss OWi 7/02; GewArch 2002, 378; Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 5. Aufl., Rdnr. 20 zu § 1 SchwArbG).
  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 3 Ss OWi 82/05

    Erforderliche Feststellungen bei Verstoß gegen Gesetz zur Bekämpfung der

    Die Feststellungen des angefochtenen Urteils enthalten nicht die insoweit erforderliche Darlegung der handwerklichen Arbeiten im Einzelnen, die der Betroffene ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen seines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, und zwar für jeden Auftrag, nach Art, Umfang, Zeit und Ort (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 29.03.2000 - 2 a Ss (OWi) 54/00 - (OWi) 28/00 II, GewArch 2000, 289; OLG Düsseldorf, B. v. 09.04.2001 - 2 a Ss (OWi) 27/01 - (OWi) 17/01 II; GewArch 2000, 346 f; OLG Hamm, Beschluss vom 18.04.2002 - 2 Ss OWi 7/02; GewArch 2002, 378; Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 5. Aufl., Rdnr. 20 zu § 1 SchwArbG).
  • OLG Celle, 01.11.2002 - 222 Ss 196/02

    Abgrenzung; amtswegige Prüfung; Bußgeldverfahren; Dauerordnungswidrigkeit;

    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, die handwerklichen Arbeiten, die der Betroffene ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, im Einzelnen - für jeden Auftrag - nach Art, Umfang, Zeit und Ort darzulegen(vgl. OLG Düsseldorf GewArch 2000, 289; 1996, 207; OLG Hamm GewArch 2000, 79, 80) wie auch den Umfang der für die Ausführung dieser Arbeiten erforderlichen Kenntnisse und die Dauer der für deren Erlangung erforderlichen Ausbildung (vgl. BayObLG GewArch 1989, 167, 168).
  • OLG Köln, 25.07.2006 - 82 Ss OWi 39/06
    Es wäre daher erforderlich gewesen, die handwerklichen Arbeiten, die ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeführt worden sind, in den Urteilgründen selbst im Einzelnen - für jeden Auftrag - nach Art, Umfang, Zeit und Ort darzulegen (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 340 = GewArch 2000, 289; OLG Hamm GewArch 2000, 79; SenE v. 15.09.2000 - Ss 383/O0 B -).
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