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   VG Stuttgart, 02.05.2000 - 4 K 1938/00   

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https://dejure.org/2000,14190
VG Stuttgart, 02.05.2000 - 4 K 1938/00 (https://dejure.org/2000,14190)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 02.05.2000 - 4 K 1938/00 (https://dejure.org/2000,14190)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 4 K 1938/00 (https://dejure.org/2000,14190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagungsanordnung gem. § 80 Abs. 5 S. 1 und Abs. 2 Nr. 4 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung); Untersagung, in der Besenwirtschaft warmen Stangenspargel (weiß oder grün), Sauce ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2000, 450
  • GewArch 2000, 346
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1999 - 14 S 2795/99

    Straußwirtschaft

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.05.2000 - 4 K 1938/00
    Diese Regelung in § 7 Abs. 1 GastVO ist von der Ermächtigung des § 14 Satz 1 Nr. 2 GastG gedeckt (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.1999 - 14 S 2795/99 -).

    Die vom Landesgesetzgeber in § 7 Abs. 1 GastVO vorgenommene Einschränkung des Speiseangebots hat daher, neben der Abwehr von Gesundheitsgefahren, auch den Zweck, einen Ausgleich für die spezifischen Vorteile der Betreiber einer Straußwirtschaft zu schaffen, da der Betreiber in seinen wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten ohne die Beschränkungen im Speisenangebot den anderen Speisewirtschaften weitgehend gleichgestellt wäre, ohne dass für eine solche Privilegierung ein plausibler rechtfertigender Grund ersichtlich wäre (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.1999, a.a.O.).

    Die Kammer orientiert sich dabei an der Streitwertfestsetzung des VGH Baden-Württemberg in dem erwähnten Beschluss vom 02.12.1999 - 14 S 2795/99-.

  • VG Stuttgart, 29.11.1999 - 4 K 5100/99

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.05.2000 - 4 K 1938/00
    Zur Auslegung des Begriffs der "einfach zubereiteten warmen Speisen" im Sinne des § 7 Abs. 1 GastVO hat die Kammer in dem vorangegangen Verfahren zur Verabreichung von Gänsefleisch in der Besenwirtschaft der Antragstellerin (Beschluss vom 29.11.1999 - 4 K 5100/99 -) folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.05.2000 - 4 K 1938/00
    Die Behörde darf vielmehr auch Anlass bezogen vorgehen und sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzugeben vermag (BVerwG, NVwZ-RR 1992, 360).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.1993 - 11 B 11505/93
    Auszug aus VG Stuttgart, 02.05.2000 - 4 K 1938/00
    Der erlaubnisfreie Ausschank dient, wie sich dies aus § 14 selbst ergibt, der "Erleichterung des Absatzes selbsterzeugten Weines" und damit den wirtschaftlichen Interessen des Winzers (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 09.07.1993 - 11 B 11505/93 - GewArch 1993, 490).
  • OLG Hamm, 18.02.2008 - 3 Ss OWi 51/08

    Anforderungen an die tatrichterliche Tatsachenfeststellung bei einer Verurteilung

    Die Feststellungen enthalten nicht die insoweit erforderliche Darlegung, welche handwerklichen Arbeiten im Einzelnen die Betroffene ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, und zwar für jeden Auftrag, nach Art, Umfang, Zeit und Ort (vgl. Senat, Beschluss vom 14.09.2006, 3 Ss 410/06 und Beschluss vom 10.03.2005, 3 Ss OWi 85/05; OLG Hamm, Beschluss vom 27.01.2006, 4 Ss OWi 887/05; OLG Schleswig, Beschluss vom 29.11.2004, 1 Ss OWi 147/04; OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.2005, 2 Ss Owi 752/04; OLG Düsseldorf, GewArch 2000, 289 = NStZ-RR 2000, 340; OLG Düsseldorf, GewArch 2000, 346 f; OLG Hamm, Beschluss vom 18.04.2002 - 2 Ss OWi 7/02; GewArch 2002, 378).
  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 3 Ss OWi 85/05

    Schwarzarbeit; Feststellungen; Werkleistungen

    Insoweit ist die Darlegung in den Urteilsgründen erforderlich, welche handwerklichen Arbeiten im Einzelnen, die beauftragte Person ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen eines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, und zwar für jeden Auftrag, nach Art, Umfang, Zeit und Ort (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2000 - 2 a Ss (OWi) 54/00 - (OWi) 28/00 III, GewArch 2000, 289; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2001 - 2 a Ss (OWi) 27/01 - (OWi) 17/01 II; GewArch 2000, 346 f; OLG Hamm, Beschluss vom 18.04.2002 - 2 Ss OWi 7/02; GewArch 2002, 378; Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 5. Aufl., Rdnr. 20 zu § 1 SchwArbG).
  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 3 Ss OWi 82/05

    Erforderliche Feststellungen bei Verstoß gegen Gesetz zur Bekämpfung der

    Die Feststellungen des angefochtenen Urteils enthalten nicht die insoweit erforderliche Darlegung der handwerklichen Arbeiten im Einzelnen, die der Betroffene ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Rahmen seines stehenden Gewerbes ausgeführt hat, und zwar für jeden Auftrag, nach Art, Umfang, Zeit und Ort (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 29.03.2000 - 2 a Ss (OWi) 54/00 - (OWi) 28/00 II, GewArch 2000, 289; OLG Düsseldorf, B. v. 09.04.2001 - 2 a Ss (OWi) 27/01 - (OWi) 17/01 II; GewArch 2000, 346 f; OLG Hamm, Beschluss vom 18.04.2002 - 2 Ss OWi 7/02; GewArch 2002, 378; Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 5. Aufl., Rdnr. 20 zu § 1 SchwArbG).
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