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   BVerwG, 10.08.2000 - 1 B 35.00   

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https://dejure.org/2000,3951
BVerwG, 10.08.2000 - 1 B 35.00 (https://dejure.org/2000,3951)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.2000 - 1 B 35.00 (https://dejure.org/2000,3951)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 2000 - 1 B 35.00 (https://dejure.org/2000,3951)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    HwO § 52 Abs. 2
    Innungsbezirk; Deckungsgleichheit mit kreisfreier Stadt oder Landkreis, Ausnahmen

  • Wolters Kluwer

    Innungsbezirk - Deckungsgleichheit mit kreisfreier Stadt oder Landkreis - Ausnahmen

  • Judicialis

    HwO § 52 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HwO § 52 Abs. 2
    Innungsbezirk; Deckungsgleichheit mit kreisfreier Stadt oder Landkreis, Ausnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 778
  • GewArch 2000, 493
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 1 B 156.95

    Leistungsfähigkeit - Kreisfreie Stadt - Landkreis

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 1 B 35.00
    Der Innungsbezirk kann sich nach § 52 Abs. 2 Satz 2 HwO auch auf das vollständige Gebiet mehrerer kreisfreier Städte oder Landkreise erstrecken (wie Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 1 B 156.95 - Buchholz 451.45 § 52 HwO Nr. 6).

    Das hat der beschließende Senat bereits in seinem Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 1 B 156.95 - (Buchholz 451.45 § 52 HwO Nr. 6 = GewArch 1996, 163) klargestellt.

    Auch das hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20. Dezember 1995 (a.a.O.) klargestellt.

    Soweit in dem Beschluss vom 20. Dezember 1995 (a.a.O.) von einem engeren Verständnis der Ermächtigung ausgegangen worden ist, wird daran nicht festgehalten.

  • BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89

    Handwerk - Innung - Innungsbezirk - Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 1 B 35.00
    Von dieser Regelung durfte nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats nur in atypischen Fällen abgewichen werden (Urteil vom 17. März 1992 - BVerwG 1 C 31.89 - BVerwGE 90, 88 = Buchholz 451.45 § 52 HwO Nr. 3 = GewArch 1992, 302).

    Entsprechendes hat der beschließende Senat auch nicht in seinem Urteil vom 17. März 1992 (a.a.O.) für die frühere Gesetzesfassung angenommen.

  • BVerwG, 09.11.1989 - 2 B 148.89

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 1 B 35.00
    Das gilt auch dann, wenn die Begründung der Berufungsentscheidung in einer Haupt- und Hilfsbegründung besteht, etwa dahin, dass die Klage unzulässig sei und bei unterstellter Zulässigkeit unbegründet wäre (vgl. z.B. Beschlüsse vom 27. August 1999 - BVerwG 1 B 57.99 - und vom 9. November 1989 - BVerwG 2 B 148.89 -).
  • BVerwG, 27.08.1999 - 1 B 57.99

    Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes hinsichtlich jeder das

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 1 B 35.00
    Das gilt auch dann, wenn die Begründung der Berufungsentscheidung in einer Haupt- und Hilfsbegründung besteht, etwa dahin, dass die Klage unzulässig sei und bei unterstellter Zulässigkeit unbegründet wäre (vgl. z.B. Beschlüsse vom 27. August 1999 - BVerwG 1 B 57.99 - und vom 9. November 1989 - BVerwG 2 B 148.89 -).
  • OVG Bremen, 28.03.2000 - 1 A 314/99

    Gewerberecht: Anfechtung der Satzung einer Handwerksinnung

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 1 B 35.00
    BVerwG 1 B 35.00 OVG 1 A 314/99.
  • BVerwG, 26.06.2002 - 6 C 21.01

    Handwerkskammer, Vollversammlung, Wahl zur Vollversammlung, Materielle

    Damit kann den wirtschaftlichen Besonderheiten des Kammerbezirks Rechnung getragen werden (vgl. auch hinsichtlich der Abgrenzung von Innungsbezirken Beschluss vom 10. August 2000 - BVerwG 1 B 35.00 - Buchholz 451.45 § 52 HwO Nr. 7 = GewArch 2000, 493).
  • VG Berlin, 08.03.2017 - 4 K 330.15

    Fusion mehrerer Innungen zu einer länderübergreifenden Innung (hier:

    Die Zulassung der Ausnahme ist tatbestandlich davon abhängig, dass die Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind, und steht im Übrigen im Ermessen der Behörde (vgl. (BVerwG, Beschluss vom 10. August 2000 - 1 B 35.00 -, juris Rn. 7).

    Auch wenn nach § 52 Abs. 2 und 3 HwO der Gesichtspunkt der Deckungsgleichheit nicht der einzige ist, der bei der Gebietsabgrenzung zu berücksichtigen ist, müssen in etwaigen Konfliktfällen in erster Linie die dem Gesichtspunkt der Deckungsgleichheit in § 52 Abs. 2 HwO vorangestellten Erfordernisse der Leistungsfähigkeit und Integrationskraft gewahrt sein (BVerwG, ebenda, Rn. 13, m.w.N.; ferner BVerwG, Beschluss vom 10. August 2000 - 1 B 35.00 -, juris, Rn. 7).

    Der Beigeladene zu 2. hat seine Entscheidung ausführlich und unter Heranziehung sachgerechter Erwägungen unter Beachtung der Organisationsprinzipien des § 52 Abs. 2 HwO (vgl. zu diesem Erfordernis (BVerwG, Beschluss vom 10. August 2000 - 1 B 35.00 -, juris Rn. 7) begründet.

  • VG Hannover, 16.03.2011 - 11 A 6258/08

    Erweiterung eines Innungsbezirks

    Nach der Gesetzesnovelle vom 20.12.1993 räumt das Bundesverwaltungsgericht indes dem Erfordernis, die Leistungsfähigkeit und Integrationskraft der Innung zu sichern, Vorrang vor dem Prinzip der Deckungsgleichheit der Zuständigkeitsbezirke ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.08.2000 - 1 B 35/00 - nach juris).
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