Rechtsprechung
VGH Bayern, 25.05.2001 - 22 B 01.110 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträglicher Eingriff in die Bestandskraft einer Spielhallenerlaubnis durch Hinzufügung weiterer Auflagen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs; Notwendigkeit nachträglicher Auflagen für eine Spielhalle bei Bestehen der Gefahr einer übermäßigen Ausnutzung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 10.11.2000 - Au 4 K 99.1367
- VGH Bayern, 25.05.2001 - 22 B 01.110
- VGH Bayern, 24.08.2001 - 22 B 01.110
- BVerwG, 24.08.2001 - 6 B 47.01
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 114
- GewArch 2001, 377
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95
Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 23.01.1996 - 1 C 7.95
Gewerberecht: Regelung der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten innerhalb …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 19.91
bayerische Spielbanken - Art. 12 GG
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- BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 16.91
Spielhallenerlaubnis - Auflage - Aufstellung von Geräten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 14.02.1989 - 14 S 89/87
Nachweis der besonderen Sachkunde als Versteigerer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65
Spielbank
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 52.94
Vermeidung einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs in einer Spielhalle - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 25.11.1993 - 1 B 192.93
Spielhalle - Aufstellung von Gewinnspielgeräten - Einzelne Räume - Verhinderung …
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- OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 214/04
Fun-Game-Automaten stellen Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dar, die in …
Sowohl das Erfordernis einer Zulassung der Geldspielgeräte und die damit verbundenen inhaltlichen Anforderungen an Geldspielgeräte als auch die Begrenzungen auf höchstens ein Geldspielgerät je 15 qm Grundfläche und höchstens 10 Geldspielgeräten je Spielhalle in § 3 Abs. 2 der Spielverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.12.1985 (BGBl. I S. 2245 mit spät. Änd.) - SpielV - dienen dem Schutz der Spielhallengäste vor einer übermäßigen Ausnutzung ihres Spieltriebes und damit ihrem Schutz (vgl. VGH München, Urt. v. 25.5.2001, GewArch 2001, 377). - VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11
Geeignetheitsbestätigung
Denn es gilt weiterhin, d. h. trotz Änderung der Spielverordnung, dass diese mangels Rechtsgrundlage in § 33 f GewO die Frage der Aufstellung der der Zahl nach zulässigen Geldspielgeräte innerhalb einer Spielhalle zulässigerweise nicht zu regeln vermag (…vgl. BVerwG, U. v. 23.01.1996, a.a.O., S. 280; Bayer. VGH, U. v. 25.05.2001 - 22 B 01.110 -, GewArch 2001, 377). - VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 6 S 1430/11
Gewerberechtliche Beseitigungsanordnung (EC-Cash-Terminals)
Die angefochtene Verfügung geht unausgesprochen davon aus, dass die Erforderlichkeit zum Schutz der Gäste vor erheblichen Gefahren oder erheblichen Nachteilen im Sinne von § 33i Abs. 1 Satz 2 GewO dann gegeben ist, wenn ohne Auflage der Versagungsgrund des § 33i Abs. 2 Nr. 3 GewO vorliegen würde, also zum Beispiel eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebes zu befürchten wäre (siehe dazu BayVGH, Urteil vom 25.05.2001 - 22 B 01.110 -, juris).Aus der von ihm insoweit allein angeführten Entscheidung des Bayerischen VGH vom 25.05.2001 (a.a.O.) ergibt sich für die gegenteilige Auffassung des Antragsgegners nichts.
- OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 215/04
Zulässigkeit von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; "Fun-Games"
Sowohl das Erfordernis einer Zulassung der Geldspielgeräte und die damit verbundenen inhaltlichen Anforderungen an Geldspielgeräte als auch die Begrenzungen auf höchstens ein Geldspielgerät je 15 qm Grundfläche und höchstens 10 Geldspielgeräten je Spielhalle in § 3 Abs. 2 der Spielverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.12.1985 (BGBl. I S. 2245 mit spät. Änd.) - SpielV - dienen dem Schutz der Spielhallengäste vor einer übermäßigen Ausnutzung ihres Spieltriebes und damit ihrem Schutz (vgl. VGH München, Urt. v. 25.5. 2001, GewArch 2001, 377). - OVG Saarland, 06.06.2005 - 3 Q 9/04
Ungleichbehandlung von Spielhalle und Spielbank zulässig
hierzu etwa OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidungen vom 20.2.2003 -1 L 431/02- und vom 28.5.2002- 1 M 154/02, Gew Arch 2002, 342; BayVGH, Urteil vom 25.5.2001 -22 B 01.110 -, Gew Arch 2001, 377; VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollbeschluss vom 10.3.1995 -14 S 779/94-, Gew Arch 1995, 285; OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 11.12.1991 -11 A 10224/91-Gew Arch 1992, 190.BVerfG, Beschluss vom 23.11.1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 -, E 79, 127 (158); BayVGH, Urteil vom 25.5.2001 - 22 B 01.110 -, GewArch 2001, 377.
- VG Bayreuth, 17.05.2019 - B 7 K 17.529
Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis
Was staatliche Spielbankenbetreiber angeht, so rechtfertigt es bereits die ihnen vom Gesetz zugesprochene bessere Eignung, die Bevölkerung vor den mit dem Spieltrieb verbundenen Gefahren zu schützen, ihnen nicht dieselben Beschränkungen aufzuerlegen wie privaten Betreibern (BayVGH, U.v. 25.5.2001 - 22 B 01.110 - juris). - VG Bayreuth, 17.05.2019 - B 7 K 17.530
Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis
Was staatliche Spielbankenbetreiber angeht, so rechtfertigt es bereits die ihnen vom Gesetz zugesprochene bessere Eignung, die Bevölkerung vor den mit dem Spieltrieb verbundenen Gefahren zu schützen, ihnen nicht dieselben Beschränkungen aufzuerlegen wie privaten Betreibern (BayVGH, U.v. 25.5.2001 - 22 B 01.110 - juris).