Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.05.2001 - 22 B 01.110   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16391
VGH Bayern, 25.05.2001 - 22 B 01.110 (https://dejure.org/2001,16391)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.05.2001 - 22 B 01.110 (https://dejure.org/2001,16391)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 22 B 01.110 (https://dejure.org/2001,16391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,16391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträglicher Eingriff in die Bestandskraft einer Spielhallenerlaubnis durch Hinzufügung weiterer Auflagen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs; Notwendigkeit nachträglicher Auflagen für eine Spielhalle bei Bestehen der Gefahr einer übermäßigen Ausnutzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 114
  • GewArch 2001, 377
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 214/04

    Fun-Game-Automaten stellen Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dar, die in

    Sowohl das Erfordernis einer Zulassung der Geldspielgeräte und die damit verbundenen inhaltlichen Anforderungen an Geldspielgeräte als auch die Begrenzungen auf höchstens ein Geldspielgerät je 15 qm Grundfläche und höchstens 10 Geldspielgeräten je Spielhalle in § 3 Abs. 2 der Spielverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.12.1985 (BGBl. I S. 2245 mit spät. Änd.) - SpielV - dienen dem Schutz der Spielhallengäste vor einer übermäßigen Ausnutzung ihres Spieltriebes und damit ihrem Schutz (vgl. VGH München, Urt. v. 25.5.2001, GewArch 2001, 377).
  • VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11

    Geeignetheitsbestätigung

    Denn es gilt weiterhin, d. h. trotz Änderung der Spielverordnung, dass diese mangels Rechtsgrundlage in § 33 f GewO die Frage der Aufstellung der der Zahl nach zulässigen Geldspielgeräte innerhalb einer Spielhalle zulässigerweise nicht zu regeln vermag (vgl. BVerwG, U. v. 23.01.1996, a.a.O., S. 280; Bayer. VGH, U. v. 25.05.2001 - 22 B 01.110 -, GewArch 2001, 377).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 6 S 1430/11

    Gewerberechtliche Beseitigungsanordnung (EC-Cash-Terminals)

    Die angefochtene Verfügung geht unausgesprochen davon aus, dass die Erforderlichkeit zum Schutz der Gäste vor erheblichen Gefahren oder erheblichen Nachteilen im Sinne von § 33i Abs. 1 Satz 2 GewO dann gegeben ist, wenn ohne Auflage der Versagungsgrund des § 33i Abs. 2 Nr. 3 GewO vorliegen würde, also zum Beispiel eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebes zu befürchten wäre (siehe dazu BayVGH, Urteil vom 25.05.2001 - 22 B 01.110 -, juris).

    Aus der von ihm insoweit allein angeführten Entscheidung des Bayerischen VGH vom 25.05.2001 (a.a.O.) ergibt sich für die gegenteilige Auffassung des Antragsgegners nichts.

  • OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 215/04

    Zulässigkeit von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; "Fun-Games"

    Sowohl das Erfordernis einer Zulassung der Geldspielgeräte und die damit verbundenen inhaltlichen Anforderungen an Geldspielgeräte als auch die Begrenzungen auf höchstens ein Geldspielgerät je 15 qm Grundfläche und höchstens 10 Geldspielgeräten je Spielhalle in § 3 Abs. 2 der Spielverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.12.1985 (BGBl. I S. 2245 mit spät. Änd.) - SpielV - dienen dem Schutz der Spielhallengäste vor einer übermäßigen Ausnutzung ihres Spieltriebes und damit ihrem Schutz (vgl. VGH München, Urt. v. 25.5. 2001, GewArch 2001, 377).
  • OVG Saarland, 06.06.2005 - 3 Q 9/04

    Ungleichbehandlung von Spielhalle und Spielbank zulässig

    hierzu etwa OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidungen vom 20.2.2003 -1 L 431/02- und vom 28.5.2002- 1 M 154/02, Gew Arch 2002, 342; BayVGH, Urteil vom 25.5.2001 -22 B 01.110 -, Gew Arch 2001, 377; VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollbeschluss vom 10.3.1995 -14 S 779/94-, Gew Arch 1995, 285; OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 11.12.1991 -11 A 10224/91-Gew Arch 1992, 190.

    BVerfG, Beschluss vom 23.11.1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 -, E 79, 127 (158); BayVGH, Urteil vom 25.5.2001 - 22 B 01.110 -, GewArch 2001, 377.

  • VG Bayreuth, 17.05.2019 - B 7 K 17.529

    Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    Was staatliche Spielbankenbetreiber angeht, so rechtfertigt es bereits die ihnen vom Gesetz zugesprochene bessere Eignung, die Bevölkerung vor den mit dem Spieltrieb verbundenen Gefahren zu schützen, ihnen nicht dieselben Beschränkungen aufzuerlegen wie privaten Betreibern (BayVGH, U.v. 25.5.2001 - 22 B 01.110 - juris).
  • VG Bayreuth, 17.05.2019 - B 7 K 17.530

    Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    Was staatliche Spielbankenbetreiber angeht, so rechtfertigt es bereits die ihnen vom Gesetz zugesprochene bessere Eignung, die Bevölkerung vor den mit dem Spieltrieb verbundenen Gefahren zu schützen, ihnen nicht dieselben Beschränkungen aufzuerlegen wie privaten Betreibern (BayVGH, U.v. 25.5.2001 - 22 B 01.110 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht