Weitere Entscheidung unten: VG Karlsruhe, 23.07.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.08.2001 - 6 B 47.01   

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https://dejure.org/2001,11178
BVerwG, 24.08.2001 - 6 B 47.01 (https://dejure.org/2001,11178)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.2001 - 6 B 47.01 (https://dejure.org/2001,11178)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 2001 - 6 B 47.01 (https://dejure.org/2001,11178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Nichtzulasungsbeschwerde - Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2001, 476
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 52.94

    Vermeidung einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs in einer Spielhalle -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2001 - 6 B 47.01
    Es hat die übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs im vorliegenden Fall aus den besonderen örtlichen Gegebenheiten in der Spielhalle des Klägers abgeleitet, wie es auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht (Beschluss vom 29. Juni 1994 - BVerwG 1 B 52.94 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 18 = GewArch 1994, 471).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2001 - 6 B 47.01
    Diese Frage rechtfertigt nicht die Zulassung der Grundsatzrevision, weil in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, dass der allgemeine Gleichheitsgrundsatz kein verfassungsrechtliches Gebot enthält, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungsbereichen gleich zu behandeln (Urteil vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 18.91 - BVerwGE 96, 293 ).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2001 - 6 B 47.01
    Außerdem kann die Aufklärungsrüge nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die eine anwaltlich vertretene Partei zumutbar hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (Beschluss vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116; Urteil vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 C 28.96 - NVwZ 1998, 745 ).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 190.94

    Gaststättenrecht - Sperrzeitverordnung - Ermächtigungsgrundlage -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2001 - 6 B 47.01
    Das Spielbankenrecht ist landesrechtliches Ordnungsrecht, während die bundesrechtliche Gewerbeordnung das Recht der Spielhallen regelt (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 190.94 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 8 = GewArch 1995, 155 ).
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2001 - 6 B 47.01
    Außerdem kann die Aufklärungsrüge nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die eine anwaltlich vertretene Partei zumutbar hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (Beschluss vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116; Urteil vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 C 28.96 - NVwZ 1998, 745 ).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Es entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung, dass Spielbanken und gewerbliches Glücksspiel wegen unterschiedlicher ordnungsrechtlicher Ziele auch unterschiedlich geregelt werden dürfen (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 2003 - 6 B 33.03 - GewArch 2003, 433, vom 24. August 2001 - 6 B 47.01 - GewArch 2001, 476 und vom 15. Dezember 1994 - 1 B 190.94 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 8 S. 6).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Es entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung, dass Spielbanken und gewerbliches Glücksspiel wegen unterschiedlicher ordnungsrechtlicher Ziele auch unterschiedlich geregelt werden dürfen (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 2003 - 6 B 33.03 - GewArch 2003, 433, vom 24. August 2001 - 6 B 47.01 - GewArch 2001, 476 und vom 15. Dezember 1994 - 1 B 190.94 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 8 S. 6).
  • OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17

    Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von

    Im Übrigen dürfen Spielbanken und gewerbliches Glücksspiel wegen unterschiedlicher ordnungsrechtlicher Ziele auch unterschiedlich geregelt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6.15, NVwZ 2017, 791, juris Rn. 78; Beschl. v. 24.8.2001, 6 B 47.01, GewArch 2001, 476, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 7.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Es entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung, dass Spielbanken und gewerbliches Glücksspiel wegen unterschiedlicher ordnungsrechtlicher Ziele auch unterschiedlich geregelt werden dürfen (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 2003 - 6 B 33.03 - GewArch 2003, 433, vom 24. August 2001 - 6 B 47.01 - GewArch 2001, 476, und vom 15. Dezember 1994 - 1 B 190.94 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 8 S. 6).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 5.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Es entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung, dass Spielbanken und gewerbliches Glücksspiel wegen unterschiedlicher ordnungsrechtlicher Ziele auch unterschiedlich geregelt werden dürfen (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 2003 - 6 B 33.03 - GewArch 2003, 433, vom 24. August 2001 - 6 B 47.01 - GewArch 2001, 476, und vom 15. Dezember 1994 - 1 B 190.94 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 8 S. 6).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Es entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung, dass Spielbanken und gewerbliches Glücksspiel wegen unterschiedlicher ordnungsrechtlicher Ziele auch unterschiedlich geregelt werden dürfen (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 2003 - 6 B 33.03 - GewArch 2003, 433, vom 24. August 2001 - 6 B 47.01 - GewArch 2001, 476 und vom 15. Dezember 1994 - 1 B 190.94 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 8 S. 6).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 8.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Es entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung, dass Spielbanken und gewerbliches Glücksspiel wegen unterschiedlicher ordnungsrechtlicher Ziele auch unterschiedlich geregelt werden dürfen (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 2003 - 6 B 33.03 - GewArch 2003, 433, vom 24. August 2001 - 6 B 47.01 - GewArch 2001, 476 und vom 15. Dezember 1994 - 1 B 190.94 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 8 S. 6).
  • VG Hamburg, 10.12.2014 - 17 K 2429/13

    Zur Vereinbarkeit beschränkender Regelungen des Hamburgischen Spielhallengesetzes

    (aa) Nach gefestigter Rechtsprechung besteht kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungsbereichen gleich zu behandeln (zur Verteilung der Spielgeräte in Spielhallen: BVerwG, Beschl. v. 24.8.2001, 6 B 47/01, juris, Rn. 8; VGH München, Urt. v. 25.5.2011, 22 B 01/110, juris, Rn. 17; zu Sperrzeiten für Spielhallen: BVerwG, Beschl. v. 15.12.1994, 1 B 190/94, juris, Rn. 25; BVerwG, Beschl. v. 23.7.2003, 6 B 33/03, juris, Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschl. v. 28.8.2013, juris, Rn. 6; s. auch zur Spielvergnügungssteuer: BVerwG, Beschl. v. 28.8.2007, 9 B 14/07, juris, Rn. 12; BVerwG, Urt. v. 10.12.2009, 9 C 13/08, juris, Rn. 31; OVG Münster, Beschl. v. 19.5.2014, 14 A 528/14, juris, Rn. 21; OVG Münster, Beschl. v. 23.6.2010, 14 A 597/09, juris, Rn. 52 ff.; FG Hamburg, Urt. v. 27.8.2014, 2 K 257/13, juris, Rn. 47 ff.; FG Bremen, Urt. v. 20.2.2014, 2 K 84/13, juris, Rn. 89).
  • BVerwG, 23.07.2003 - 6 B 33.03

    Aufhebung oder Verkürzung der Sperrzeit einer Spielbank; Auswirkungen einer

    Die sich in diesem Zusammenhang außerdem stellenden Fragen zu Art. 3 Abs. 1 GG sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beantwortet (Beschlüsse vom 15. Dezember 1994, a.a.O. sowie vom 24. August 2001 BVerwG 6 B 47.01 GewArch 2001, 476).
  • VG Saarlouis, 12.12.2014 - 1 K 354/13

    Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht;

    hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987 - 1 BvR 564/84 u. a - BVerwG, Beschlüsse vom 27.03.2003 - 6 B 33/03 - und 24.08.2001 - 6 B 47/01 -, alle juris.
  • OVG Saarland, 06.06.2005 - 3 Q 9/04

    Ungleichbehandlung von Spielhalle und Spielbank zulässig

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Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10121
VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01 (https://dejure.org/2001,10121)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.07.2001 - 11 K 455/01 (https://dejure.org/2001,10121)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - 11 K 455/01 (https://dejure.org/2001,10121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Jugendschutz: Zugänglichmachen - Videoverleihautomat mit Sicherheitssystem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der verfügten Einstellung eines Video-Verleih-Automaten-Betriebes ; Jugendschutz als wichtiges Gemeinschaftsgut mit Verfassungsrang; Zulässigkeit von Videoautomaten mit besonderen Sicherheitssystemen; Begriff des Zugänglichmachens im Recht des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GewArch 2001, 476
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95

    Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01
    Das Gericht ist bei der Auslegung von Gesetzesbestimmungen gehalten, zu prüfen und darzulegen, ob, inwieweit und aus welchen Gründen seine Entscheidung in die Freiheit der Berufsausübung eingreift, ferner, ob dieser Eingriff den im Gesetz zum Ausdruck kommenden Absichten des Gesetzgebers entspricht (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweise auf BVerfGE 54, 224, 235).

    Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne müssen bei der Auslegung und Anwendung des einschlägigen Gesetzes alle Umstände des Einzelfalles gewürdigt werden, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung von Belang sind, und bei der Auslegung muss die Bedeutung der betroffenen Grundrechte zutreffend gewürdigt werden (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweis auf BVerfGE 94, 372 ff., 396, BVerfGE 89, 1 ff., 10).

    Eine solche Grundrechtsverletzung liegt vor, wenn die Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangt (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweis auf BVerfGE 84, 197 ff., 199).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01
    Eine solche Grundrechtsverletzung liegt vor, wenn die Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangt (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweis auf BVerfGE 84, 197 ff., 199).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01
    Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne müssen bei der Auslegung und Anwendung des einschlägigen Gesetzes alle Umstände des Einzelfalles gewürdigt werden, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung von Belang sind, und bei der Auslegung muss die Bedeutung der betroffenen Grundrechte zutreffend gewürdigt werden (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweis auf BVerfGE 94, 372 ff., 396, BVerfGE 89, 1 ff., 10).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 23/75

    Verfassungswidrigkeit des Verbots für den Arzt auf Unterrichtung seiner Patienten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01
    Das Gericht ist bei der Auslegung von Gesetzesbestimmungen gehalten, zu prüfen und darzulegen, ob, inwieweit und aus welchen Gründen seine Entscheidung in die Freiheit der Berufsausübung eingreift, ferner, ob dieser Eingriff den im Gesetz zum Ausdruck kommenden Absichten des Gesetzgebers entspricht (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweise auf BVerfGE 54, 224, 235).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01
    Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist eine Regelung geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 90, 145, 172).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01
    Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne müssen bei der Auslegung und Anwendung des einschlägigen Gesetzes alle Umstände des Einzelfalles gewürdigt werden, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung von Belang sind, und bei der Auslegung muss die Bedeutung der betroffenen Grundrechte zutreffend gewürdigt werden (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweis auf BVerfGE 94, 372 ff., 396, BVerfGE 89, 1 ff., 10).
  • BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03

    Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB

    Entsprechend hatten das Verwaltungsgericht Karlsruhe und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits im vorangegangenen Eilverfahren entschieden (VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479).

    Der Senat ist indes der Ansicht, daß hier ein im Hinblick auf die Effektivität gleichwertiger, im wesentlichen technischer, aber auch personaler Schutz gegeben war (ähnlich VG Karlsruhe GewArch 2002, 120 und die Entscheidungen im Eilverfahren VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479; OVG NRW GewArch 2002, 303).

  • VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01

    Keine Jugendgefährdung durch speziell gesicherte Video-Verleih-Automaten

    Zur Begründung machen sie unter Bezugnahme auf ihre Ausführungen in den vorausgegangenen Eilverfahren (VG Karlsruhe, 11 K 455/01 und 11 K 446/01) im Wesentlichen geltend: Die Ordnungsverfügungen seien rechtswidrig.

    Diesbezüglich verweise sie auf ihre Schriftsätze in den vorausgegangenen Eilverfahren (11 K 464/01, 11 K 455/01) sowie im Zulassungsverfahren vor dem VGH Bad.-Württ. (- 1 S 1803/01 -).

    Dem Gericht liegen die Verwaltungsakten der Beklagten (3 Hefte), die Widerspruchsakten des Regierungspräsidiums Karlsruhe, die Verwaltungsgerichtsakten in den vorausgegangenen Eilverfahren (11 K 455/01, 11 K 464/01) , die Strafakten in den Verfahren der StA Mannheim (Az.: 22 Cs AK 467/00/402 Js 8990/00) und des AG Karlsruhe (Cs 30 Js 23776/00) sowie die Verwaltungsgerichtsakten und die Behördenakten im Verfahren vor dem VG Karlsruhe (11 K 1639/01 betreffend ähnlicher Videoautomaten) vor.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2001 - 20 B 1248/01

    Anforderungen an eine Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte

    Vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Juli 2001 - 11 K 455/01 -.
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