Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.08.2001

Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 35 Abs 1 GewO, § 1 PolG BW, § 3 PolG BW, § 7 Abs 4 JÖSchG
    Jugendschutz: Zugänglichmachen - Videoverleihautomat mit Sicherheitssystem

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Videoverleihautomat; Videokassette; Bildträger; Jugendschutzgefährdung

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

Zeitschriftenfundstellen

  • GewArch 2001, 476



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03  

    Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB

    Entsprechend hatten das Verwaltungsgericht Karlsruhe und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits im vorangegangenen Eilverfahren entschieden (VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479).

    Der Senat ist indes der Ansicht, daß hier ein im Hinblick auf die Effektivität gleichwertiger, im wesentlichen technischer, aber auch personaler Schutz gegeben war (ähnlich VG Karlsruhe GewArch 2002, 120 und die Entscheidungen im Eilverfahren VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479; OVG NRW GewArch 2002, 303).

  • VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01  

    Keine Jugendgefährdung durch speziell gesicherte Video-Verleih-Automaten

    Vergleiche VG Karlsruhe, 2001-07-23, 11 K 455/01, GewArch 2001, 476 und VGH Mannheim, 2001-09-06, 1 S 1804/01.

    Zur Begründung machen sie unter Bezugnahme auf ihre Ausführungen in den vorausgegangenen Eilverfahren (VG Karlsruhe, 11 K 455/01 und 11 K 446/01) im Wesentlichen geltend: Die Ordnungsverfügungen seien rechtswidrig.

    Diesbezüglich verweise sie auf ihre Schriftsätze in den vorausgegangenen Eilverfahren (11 K 464/01, 11 K 455/01) sowie im Zulassungsverfahren vor dem VGH Bad.-Württ. (- 1 S 1803/01 -).

    Dem Gericht liegen die Verwaltungsakten der Beklagten (3 Hefte), die Widerspruchsakten des Regierungspräsidiums Karlsruhe, die Verwaltungsgerichtsakten in den vorausgegangenen Eilverfahren (11 K 455/01, 11 K 464/01) , die Strafakten in den Verfahren der StA Mannheim (Az.: 22 Cs AK 467/00/402 Js 8990/00) und des AG Karlsruhe (Cs 30 Js 23776/00) sowie die Verwaltungsgerichtsakten und die Behördenakten im Verfahren vor dem VG Karlsruhe (11 K 1639/01 betreffend ähnlicher Videoautomaten) vor.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2001 - 20 B 1248/01  
    Vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Juli 2001 - 11 K 455/01 -.

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.08.2001 - 6 B 47.01   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VGH Bayern, 25.05.2001 - 22 B 01.110
  • BVerwG, 24.08.2001 - 6 B 47.01

Zeitschriftenfundstellen

  • GewArch 2001, 476



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Wird zitiert von ... (2)  

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