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   VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01   

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VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01 (https://dejure.org/2001,10238)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.10.2001 - 11 K 2287/01 (https://dejure.org/2001,10238)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 11 K 2287/01 (https://dejure.org/2001,10238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Jugendgefährdung durch speziell gesicherte Video-Verleih-Automaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung von Video-Verleih-Automaten-Betriebe; Gesichtspunkte des Jugendschutzes; Ausrüstung der Automaten mit Sicherheitssystem; Kombination einer gespeicherten PIN-Nummer mit Fingerabdruck des erwachsenen Mitglieds ; Verfassungskonforme Auslegung des § 7 Abs. 4 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GewArch 2002, 120
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1986 - 1 S 2314/86

    Rechtsbegriff des "Ladengeschäfts" im Sinne des JgefSchrG § 3 Abs 1 Nr 3

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01
    Dagegen ist der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 03.11.1986 - 1 S 2314/86 -, NJW 1987, 1445 ff.) die generelle Forderung nach der Anwesenheit eines Beschäftigten in einem Ladenlokal nicht mit der von der Beklagten geltend gemachten Gewissheit zu entnehmen.

    Er lässt sich jedoch mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln dahin bestimmen, dass unter einem Ladengeschäft im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 GjSM ein Einzelhandelsgeschäft zu verstehen ist, das in einem unmittelbar an die allgemein zugängliche Verkehrsfläche grenzenden Geschäftslokal ("Laden") räumlich organisatorisch eigenständig betrieben wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.11.1996 - 1 S 2314/86 -, NJW 1987, 1445 ff. m. w. N.; BGH, Beschl. v. 01.07.1987, NJW 1988, 272 ff. = GewArch. 1988, 388 ff.).

    Dieser Gesetzeszweck legt die Auslegung nahe, dass wesentliche Merkmale eines Ladengeschäfts die Erfordernisse einer betrieblichen und organisatorischen Einheit sowie eines separaten Zugangs zur öffentlichen Verkehrsfläche sind (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.11.1986, a. a. O., S. 1445 r. Sp. m. w. N.; OLG Hamburg, a. a. O., 1185 l. Sp.).

    Seine selbständige Bedeutung hat § 3 Abs. 1 Nr. 3 GjSM ebenso wie § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB demgegenüber darin, dass Kinder und Jugendliche von Videotheken, die nicht ausschließlich jugendfreie Video-Filme, sondern auch jugendgefährdende Erzeugnisse anbieten, von vornherein und völlig ferngehalten werden sollen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.11.1986, a. a. O., 1446 l. Sp.; Bay. OLG, Beschl. v. 11.03.1986, NJW 1986, 1701; OLG Hamburg, a. a. O., 1184 r. Sp.; Erläuterungen zum GjSM, a. a. O., V G 50 zu § 3 S. 17, 24 f. m. w. N.).

  • VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01

    Jugendschutz: Zugänglichmachen - Videoverleihautomat mit Sicherheitssystem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01
    Zur Begründung machen sie unter Bezugnahme auf ihre Ausführungen in den vorausgegangenen Eilverfahren (VG Karlsruhe, 11 K 455/01 und 11 K 446/01) im Wesentlichen geltend: Die Ordnungsverfügungen seien rechtswidrig.

    Diesbezüglich verweise sie auf ihre Schriftsätze in den vorausgegangenen Eilverfahren (11 K 464/01, 11 K 455/01) sowie im Zulassungsverfahren vor dem VGH Bad.-Württ. (- 1 S 1803/01 -).

    Dem Gericht liegen die Verwaltungsakten der Beklagten (3 Hefte), die Widerspruchsakten des Regierungspräsidiums Karlsruhe, die Verwaltungsgerichtsakten in den vorausgegangenen Eilverfahren (11 K 455/01, 11 K 464/01) , die Strafakten in den Verfahren der StA Mannheim (Az.: 22 Cs AK 467/00/402 Js 8990/00) und des AG Karlsruhe (Cs 30 Js 23776/00) sowie die Verwaltungsgerichtsakten und die Behördenakten im Verfahren vor dem VG Karlsruhe (11 K 1639/01 betreffend ähnlicher Videoautomaten) vor.

  • BayObLG, 11.03.1986 - RReg. 4 St 226/85

    Vermietung; Jugendgefährdende Schriften; Strafbar; Ladengeschäft; Pornographische

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01
    Seine selbständige Bedeutung hat § 3 Abs. 1 Nr. 3 GjSM ebenso wie § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB demgegenüber darin, dass Kinder und Jugendliche von Videotheken, die nicht ausschließlich jugendfreie Video-Filme, sondern auch jugendgefährdende Erzeugnisse anbieten, von vornherein und völlig ferngehalten werden sollen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.11.1986, a. a. O., 1446 l. Sp.; Bay. OLG, Beschl. v. 11.03.1986, NJW 1986, 1701; OLG Hamburg, a. a. O., 1184 r. Sp.; Erläuterungen zum GjSM, a. a. O., V G 50 zu § 3 S. 17, 24 f. m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 28.01.1992 - 2 Ss 124/91

    Anforderungen an Abschaffung des "Ab18"-Bereichs einer Videothek

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01
    Dass der Bildschirm der Videoautomaten oder gar der gesamte Raum von außen durch das Schaufenster eingesehen werden kann (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 28.01.1992, NJW 1992, 1184 ff.  m. w. N.), ist bei den streitgegenständlichen Betriebsstätten nach Aktenlage nicht der Fall.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 14 S 1197/99

    Anwendung des GastG § 18 Abs 1 auf die von einem Verein betriebene

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01
    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung darüber, ob es schon an dem Merkmal "Öffentlichkeit" fehlt, was zu verneinen sein dürfte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.09.1999 - 14 S 1197/99 - ESVGH 50, 56 ff. = GewArch. 2000, 33 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesetzeszusammenhang der einschlägigen Regelung und der Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (BVerfG, Beschl. v. 05.02.1999 - 1 BvR 709, 95 unter Hinweis auf BVerfGE 83, 201 ff., 215; 88, 145 ff., 166 ff.; 90, 263, 275).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesetzeszusammenhang der einschlägigen Regelung und der Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (BVerfG, Beschl. v. 05.02.1999 - 1 BvR 709, 95 unter Hinweis auf BVerfGE 83, 201 ff., 215; 88, 145 ff., 166 ff.; 90, 263, 275).
  • BGH, 07.07.1987 - 1 StR 247/87

    Begriff des Ladengeschäftes

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01
    Er lässt sich jedoch mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln dahin bestimmen, dass unter einem Ladengeschäft im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 GjSM ein Einzelhandelsgeschäft zu verstehen ist, das in einem unmittelbar an die allgemein zugängliche Verkehrsfläche grenzenden Geschäftslokal ("Laden") räumlich organisatorisch eigenständig betrieben wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.11.1996 - 1 S 2314/86 -, NJW 1987, 1445 ff. m. w. N.; BGH, Beschl. v. 01.07.1987, NJW 1988, 272 ff. = GewArch. 1988, 388 ff.).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesetzeszusammenhang der einschlägigen Regelung und der Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (BVerfG, Beschl. v. 05.02.1999 - 1 BvR 709, 95 unter Hinweis auf BVerfGE 83, 201 ff., 215; 88, 145 ff., 166 ff.; 90, 263, 275).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01
    Dem Gericht ist zwar eine Korrektur der gesetzgeberischen Entscheidung verwehrt (BVerfGE 80, 244, 255).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 23/75

    Verfassungswidrigkeit des Verbots für den Arzt auf Unterrichtung seiner Patienten

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03

    Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB

    In diesem Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe durch Urteil vom 31. Oktober 2001 in erster Instanz den Betrieb einer gleichartigen Automatenvideothek für rechtlich zulässig erklärt (VG Karlsruhe GewArch 2002, 120).

    Der Senat ist indes der Ansicht, daß hier ein im Hinblick auf die Effektivität gleichwertiger, im wesentlichen technischer, aber auch personaler Schutz gegeben war (ähnlich VG Karlsruhe GewArch 2002, 120 und die Entscheidungen im Eilverfahren VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479; OVG NRW GewArch 2002, 303).

  • VGH Bayern, 28.01.2003 - 24 B 02.322

    vorbeugende Unterlassungsklage; sicherheitsrechtliche Anordnung; öffentliches

    Der Senat folgt nicht den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (GewArch 2002, 120) und des OVG Nordrhein-Westfalen (GewArch 2002, 303), die beide davon ausgehen, dass sich im Vergleich zu 1985, dem Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und des Gesetzes zur Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medien, die Technik bei der Bedienung von Automaten so weit entwickelt hat, dass eine unbefugte Bedienung der durch Chipkarte, PIN-Nummer und Fingerprintsystem gesicherten Automaten "sicher" ausgeschlossen ist.
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