Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 17.12.2001 - 1 S 196/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Waffenrechtliche Erlaubnis für Soft-Air-Waffen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung des Unterliegens des Handels mit Soft-Air-Waffen des Kalibers 5,5 mm dem Waffengesetz; Verkauf von Waffen als Spielzeugpistolen an Jugendliche; Beachtung der Altersbeschränkung; Flüssige Stoffe in Umhüllungen unter dem Begriff der Geschosse; Begriff der ...
- Judicialis
WaffG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; WaffG § 2 Abs. 3 Nr. 1; ; WaffG § 2 Abs. 3 Nr. 2; ; WaffG § 6 Abs. 4 Nr. 1 a; ; 1. WaffV § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 43
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Waffenrecht: Feststellungsklage; Soft-Air-Waffen; Spielzeugwaffen; Schusswaffe; Ausnahmeregelung; Geschosse; Hohlgeschosse; Farbmarkierungskugeln; Paint-Ball-Geschosse; Erlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 14.09.1999 - 4 K 2079/98
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2001 - 1 S 196/00
- BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 8.02
- BVerwG, 01.04.2003 - 6 C 8.02
Papierfundstellen
- ESVGH 52, 182 (Ls.)
- GewArch 2002, 168
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Mainz, 05.04.2001 - 1 K 1100/99
Unterliegen von Soft-Air-Waffen unter das Waffengesetz; Sinn und Zweck der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2001 - 1 S 196/00
Aus diesem Grunde dürfte auch der Umstand, dass die Spielzeugwaffen konstruktionsmäßig derzeit nicht so beschaffen sind, dass ein Verschießen von gas- oder flüssigkeitsgefüllten Hohlgeschossen schon konstruktiv unmöglich gemacht wird, für sich allein nicht ausreichen, ihnen die Privilegierung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 der 1. WaffV abzusprechen (anders VG Mainz, Urteil vom 05.04.2001 - 1 K 1100/99 -, unter Berufung auf den Wortlaut der Ausnahmevorschrift und die Ermächtigungsnorm des § 6 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. a WaffG). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1998 - 20 B 2433/97
Bewertung einer Soft-Air-Waffe als Waffe i.S.d. Waffengesetzes (WaffG)
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2001 - 1 S 196/00
Nach Sinn und Zweck der nach der Art der Geschosse differenzierenden Ausnahmeregelung sollen konkrete Gefahren unter Kontrolle gehalten werden, die sich aus der Verwendung von Geschossen ergeben, die unabhängig von der ihnen mitgeteilten Bewegungsenergie auf Grund der Eigenschaft der verschossenen Stoffe selbst gefährlich sein können (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.1998 - 20 B 2433/97 -).
- BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 8.02
Zulässigkeit der vorbeugenden Feststellungsklage bei vorbeugendem …
VGH 1 S 196/00.9 Zur Begründung seines die Berufung der Klägerin abweisenden Urteils hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, die erhobene Feststellungsklage sei zulässig, aber unbegründet (vgl. im Einzelnen GewArch 2002, 168).
- OLG Karlsruhe, 27.04.2007 - 1 Ss 75/06
Verkauf von Soft-Air-Pistolen an Minderjährige kann strafbar sein
In Ansehung möglicher gesundheitlicher Risiken bei der Verwendung von Spielzeugschusswaffen (vgl. hierzu und zur früheren Rechtslage VGH Baden-Württemberg, GewArch 2002, 168 ff.;… siehe auch Nadjem/Braunwarth/Pollak, Zum Verletzungspotential von Softair-Pistolen, ArchKrim 2004, S. 15 ff.) erschien ihm im Interesse des Schutzes der Verbraucher die Herabsetzung des Energiegrenzwertes als sachgerecht und geboten.