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   VGH Bayern, 22.10.2002 - 22 ZB 02.2126   

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VGH Bayern, 22.10.2002 - 22 ZB 02.2126 (https://dejure.org/2002,9856)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2002 - 22 ZB 02.2126 (https://dejure.org/2002,9856)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 22 ZB 02.2126 (https://dejure.org/2002,9856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weniger strenge verfassungsrechtliche Anforderungen an Eingriffe in die Berufswahlfreiheit bei rechtlich "unerwünschten" Berufstätigkeiten; Zweck des Repressivverbots ; Unterbindung des Veranstaltens von Glücksspielen und nicht lediglich Verhinderung bestimmter ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; SpielbG Art. 2 Abs. 2; ; StGB § 284; ; VwGO § 124 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Recht der freien Berufe (ohne öffentlich-rechtliches Versicherungsrecht), soweit nicht nach der Natur der Sache ein anderer Senat zuständig ist: Eingriffe in die Berufswahlfreiheit unterliegen bei rechtlich "unerwünschten" ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 202
  • GewArch 2003, 115
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2002 - 22 ZB 02.2126
    Sie sanktioniert in Gestalt eines repressiven Verbots ein generell unerwünschtes, weil sozial schädliches Verhalten unabhängig von der Berufsmäßigkeit der Ausübung und beruht insoweit auf einer eigenständigen Gefahreneinschätzung des Strafgesetzgebers (BVerwG vom 28.3. 2001 BayVBl 2002, 185/186; BayVGH vom 30.8. 2000, GewArch. 2000, 65/67 f.).

    Dass der Gesetzeszweck nicht durch übermäßige, die Spielleidenschaft erst hervorrufende oder verstärkende Werbeaktivitäten in sein Gegenteil verkehrt wird (vgl. BVerwG vom 28.3.2001 BayVBl 2002, 185/188), liegt in der Verantwortung der staatlichen Spielbankenverwaltung und der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 3 Abs. 1 und 2 SpielbG).

    Soweit die Klägerin neben der Eignung auch die Erforderlichkeit des staatlichen Betreibermonopols zur Erreichung des gesetzlichen Schutzziels in Frage stellt und dazu auf die bei privaten Spielbanken praktizierten Kontrollmechanismen verweist, steht diesem Einwand die höchstrichterlich bestätigte Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers gegenüber, die sich gerade auch auf die Einschätzung der späteren Wirkungen einer gesetzlichen Normierung erstreckt (BVerfG vom 19.7.2000 GewArch. 2001, 61/63; BVerwG vom 28.3. 2001 BayVBl 2002, 185/187 f.).

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beruht auf den allgemeinen Grundsätzen, die sich aus der oben genannten Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Spielbankenrecht ergeben und im kurz darauf ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Oddset-Wetten bestätigt worden sind (BVerwG vom 28.3.01 BayVBl 2002, 185/186 ff.; hierzu auch BayVGH v. 30.8.2000 GewArch. 2001, 65/69).

    Diese Entscheidung wird allgemein dahin verstanden, dass damit ein staatliches Spielbankenmonopol für verfassungsrechtlich zulässig erklärt worden ist, sofern keine besonderen Härtegründe vorliegen (BVerwG vom 28.3.2001 BayVBl 2002, 185/188; Thiel, GewArch. 2001, 96/99; Dietlein, BayVBl 2002, 161/163; ebenso schon früher BVerfG vom 23.4.1975 - 1 BvR 455/74 - S. 2; BVerwG vom 23.8.1994 GewArch. 1995, 24/27; Voßkuhle, VerwArch. 87 (1996), 395/410; Pieroth/Störmer, GewArch.

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2002 - 22 ZB 02.2126
    Die begrenzte Zulassung von Spielbanken in staatlicher Trägerschaft ist vorrangig bestimmt von dem Bestreben, das illegale Glücksspiel einzudämmen und dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen (Amtliche Begründung, a.a.O.; vgl. auch BVerfGE 28, 119/148; GewArch. 2001, 61/62).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2002 - 22 ZB 02.2126
    Mögliche Vollzugsdefizite der Behörden beruhen daher nicht auf nachweisbaren strukturellen Mängeln der gesetzlichen Regelung und können deren Verfassungsmäßigkeit nicht berühren (vgl. Dietlein, BayVBl 2002, 161/164 unter Hinweis auf BVerfGE 84, 239/272 ff.).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2002 - 22 ZB 02.2126
    Es handelt sich somit um eine auf atypische Fälle beschränkte Modifikation der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten "Drei-Stufen-Lehre" (BVerfGE 7, 377/397), die in der Vergangenheit vielfach als zu starr und schematisch kritisiert worden ist (vgl. Thiel, a.a.O., 98 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2002 - 22 ZB 02.2126
    Diesem Normverständnis steht weder die prinzipielle Straflosigkeit eigenverantwortlicher Selbstschädigungen entgegen noch die fehlende Kompetenz des Staates, seine volljährigen Bürger durch eine Erziehung zu sittlichem Verhalten zu "bessern" (vgl. BVerfGE 22, 180/219 f.).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2002 - 22 ZB 02.2126 -.
  • OVG Saarland, 21.11.2003 - 3 R 7/02

    Erteilung einer Spielbankkonzession nach saarländischem Landesrecht

    Ausgehend von der ein grundsätzliches Verbot statuierenden Norm des § 284 Abs. 1 StGB stellt sich eine gesetzliche Regelung, die in Ausfüllung der gleichwohl durch § 284 Abs. 1 StGB eröffneten Möglichkeit - nicht Pflicht - den Spielbankbetrieb überhaupt zuzulassen, als mit geringerer Eingriffsqualität verbunden dar als Vorschriften, die die Berufswahl bei herkömmlichen, also nicht grundsätzlich untersagten Berufen regeln hierzu auch VGH München, Beschluss vom 22.10.2002 - 22 2 B 02.2126 - GewArch 2003, 115, VG Leipzig, Urteil vom 6.2.2003 - 5 K 658/01 -.
  • VG München, 07.06.2006 - M 16 K 04.6138

    Verbot für private Sportwetten-Vermittler rechtmäßig

    GewArch 2001/65, BVerwG vom 28.3.2001 Az. 6 C 2/01 GewArch 2001, 334 ; BayVGH vom 22.10.2002 Az. 22 ZB 02.2126 GewArch 2003, 115 ; Reeckmann, Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland: Polizeirecht der Länder oder Wirtschaftsrecht des Bundes? vom 19.2.2004, Seite 3 m.w.N.; Fischer, Zur rechtlichen Beurteilung von Sportwettbüros, GewArch 2001, 157 (159); a.A. Rausch, Die verfassungsrechtliche Unzulässigkeit staatlicher Monopole bei Sportwetten, GewArch 2001, 102 (104f, 111), der mangels materieller Genehmigungsfähigkeit von einer fehlenden Erlaubnispflichtigkeit ausgeht).
  • VG Leipzig, 06.02.2003 - 5 K 658/01

    Gewerberecht: Verfassungsmäigkeit des § 1 Abs. 2 S. 1 SpielbG Sachsen

    Anderenfalls könnte der Gesetzgeber Einfluss auf den Schutzbereich nehmen (Thiel, Spielbankenmonopol und Berufsfreiheitsgarantie, GewArch 2001, 96, 97 f. m.w.N.; ebenso BVerwG, aaO., S. 336; BayVGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 22 ZB 02.2126 -, inzwischen veröffentlicht in GewArch 2003, 115 ).
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