Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.10.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 70.02   

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https://dejure.org/2003,5280
BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 70.02 (https://dejure.org/2003,5280)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.2003 - 6 B 70.02 (https://dejure.org/2003,5280)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 6 B 70.02 (https://dejure.org/2003,5280)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GewO § 33 i Abs. 2 Nr. 2
    Spielhalle; Räume; polizeiliche Anforderungen; Lage in einem kriminalitätsgeneigten Umfeld.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GewO § 33 i Abs. 2 Nr. 2
    Lage in einem kriminalitätsgeneigten Umfeld; Räume; Spielhalle; polizeiliche Anforderungen

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer befristeten Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle; Genehmigung zur Nutzungsänderung der betreffenden Räume von einer Diskothek in eine Spielhalle; Örtlichen Nähe zum Brennpunkt der Betäubungskriminalität als Versagungsgrund für die Erteilung einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Spielhalle - Versagung der Genehmigung wg. kriminalitätsgeneigtem Umfeld

  • Judicialis

    GewO § 33 i Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 33i Abs. 2 Nr. 2
    Gewerberecht; Spielhallenrecht - Spielhalle; Räume; polizeiliche Anforderungen; Lage in einem kriminalitätsgeneigten Umfeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 602
  • GewArch 2003, 165
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.04.1993 - 1 C 9.92

    Spielhalle - Veränderung - Nutzungsänderung - Betriebliche Einheit

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 70.02
    Auf die Erteilung einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle besteht ein Rechtsanspruch, wenn keiner der Versagungsgründe des § 33 i Abs. 2 GewO vorliegt (Urteil vom 27. April 1993 - BVerwG 1 C 9.92 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 15 = GewArch 1993, 374).

    Aus dem Wortlaut des § 33 i Abs. 2 Nr. 2 GewO und den genannten Entscheidungen folgt, dass geprüft werden muss, ob die für die Spielhalle vorgesehenen Räume ihrerseits den polizeilichen Anforderungen (vgl. dazu Urteil vom 27. April 1993 a.a.O.) entsprechen.

  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 27.74

    Unzuverlässigkeit im Gaststättengewerbe - Dirnenunterkunft

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 70.02
    Auch den zur vergleichbaren Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG ergangenen Entscheidungen (Urteile vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 27.72 - Buchholz 451.41 § 4 GastG 1970 Nr. 4 = GewArch 1974, 201 und vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 27.74 - BVerwGE 49, 154 = Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 7 = GewArch 1975, 388) lässt sich entnehmen, dass nicht die Umgebung, sondern der Betrieb und die dafür vorgesehenen Räume Gegenstand der Prüfung des betreffenden Erlaubnisversagungsgrundes sind.
  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 11.83

    Gewerberecht - Spielhalle - Erlaubnis - Versagung - Übermäßiges Ausnutzen des

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 70.02
    In seinem Urteil vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 1 C 11.83 - (Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 4 = GewArch 1985, 64) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass bei der Prüfung der Versagungsgründe des § 33 i Abs. 2 GewO von der einzelnen Betriebsstätte auszugehen ist.
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 27.72

    Antrag auf Erlaubnis zum Ausschank von Getränken an Besucher eines

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 70.02
    Auch den zur vergleichbaren Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG ergangenen Entscheidungen (Urteile vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 27.72 - Buchholz 451.41 § 4 GastG 1970 Nr. 4 = GewArch 1974, 201 und vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 27.74 - BVerwGE 49, 154 = Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 7 = GewArch 1975, 388) lässt sich entnehmen, dass nicht die Umgebung, sondern der Betrieb und die dafür vorgesehenen Räume Gegenstand der Prüfung des betreffenden Erlaubnisversagungsgrundes sind.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 1.02   

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https://dejure.org/2002,4131
BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 1.02 (https://dejure.org/2002,4131)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2002 - 6 C 1.02 (https://dejure.org/2002,4131)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 6 C 1.02 (https://dejure.org/2002,4131)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GewO § 34 b Abs. 6, 8; VerstV § 5 Abs. 3, § 12; VwGO § 43, § 44 a
    Feststellungsklage; vorbeugende Feststellungsklage; behördliche Verfahrenshandlung; Versteigerer; Versteigerung; Schätzgutachten; Aufstellung des Versteigerungsgutes; Warenliste; Teppich.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GewO § 34 b Abs. 6, 8
    Aufstellung des Versteigerungsgutes; Feststellungsklage; Schätzgutachten; Teppich; Versteigerer; Versteigerung; Warenliste; behördliche Verfahrenshandlung; vorbeugende Feststellungsklage

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von Beanstandungen im Zusammenhang mit einer Versteigerung von Teppichen - Unvollständigkeit von Versteigerungsunterlagen - Sachverständigengutachten zum Wert von Teppichen - Anforderungen an ein Schätzgutachten - Zuordnung von Schätzgutachten zur ...

  • Judicialis

    GewO § 34 b Abs. 6; ; GewO § 34 b Abs. 8; ; VerstV § 5 Abs. 3; ; VerstV § 12; ; VwGO § 43; ; VwGO § 44 a

  • rechtsportal.de

    Gewerberecht - Feststellungsklage; vorbeugende Feststellungsklage; behördliche Verfahrenshandlung; Versteigerer; Versteigerung; Schätzgutachten; Aufstellung des Versteigerungsgutes; Warenliste; Teppich

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2003, 165
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 1.02
    Es muss die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits überschaubaren Sachverhalt streitig sein (vgl. Urteil vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 50.89 - BVerwGE 89, 327 ).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 7.97

    Gewerberecht - Versteiegerungen, Anwendungsumfang des § 34b Abs. 10 Nr. 3 GewO

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 1.02
    Der Bieter soll vor Übervorteilung bewahrt, und der reguläre Absatzweg der Waren durch den Einzelhandel soll möglichst weitgehend sichergestellt werden (Urteil vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 C 7.97 - Buchholz 451.20 § 34 b GewO Nr. 5 = GewArch 1998, 241).
  • BVerwG, 10.02.1999 - 11 A 21.98

    Verfahrenshandlung; Nichtbeteiligter; Behördenbeteiligung; Neubekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 1.02
    Die Bestimmung ist nach wie vor geltendes Recht (Urteil vom 10. Februar 1999 - BVerwG 11 A 21.98 - Buchholz 310 § 44 a VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 1.02
    Damit hat sie ihre von derjenigen der Klägerin abweichende Einstellung zu den Voraussetzungen für Teppichversteigerungen so eindeutig klargestellt, dass ein konkretes Rechtsverhältnis anzunehmen ist (vgl. die sog. Damokles-Rechtsprechung, Urteil vom 13. Januar 1969 - BVerwG 1 C 86.64 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01

    Planfeststellungsverfahren; Flughafenbau; Einwendungen; Erörterung der

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 1.02
    Dem entspricht es, dass nach Erledigung einer § 44 a Satz 2 VwGO unterfallenden Verfahrenshandlung auch eine Fortsetzungsfeststellungsklage für möglich erachtet wird (Urteil vom 30. Januar 2002 - BVerwG 9 A 20.01 - Buchholz 310 § 44 a VwGO Nr. 9 = NVwZ 2002, 984).
  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 1.02
    Auch er ist ein Rechtsmittel im Sinne des § 58 VwGO (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 6 C 31.98 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 74 ; Meissner, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Januar 2002, § 58 Rn. 14).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85

    Berufung - Revisionszulassung - Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 1.02
    Sie enthielt zwar die Belehrung über die Einlegung der Sprungrevision, nicht aber über den ebenfalls statthaften Antrag auf Zulassung der Berufung gemäß § 124 a VwGO a.F. Für den Fall der nach früherem Recht ohne weiteres statthaften Berufung ist bereits entschieden worden, dass über beide Rechtsmittel, nämlich Revision und Berufung, zu belehren war (Urteile vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 9.85 - BVerwGE 81 , vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140 ).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 1.02
    Sie enthielt zwar die Belehrung über die Einlegung der Sprungrevision, nicht aber über den ebenfalls statthaften Antrag auf Zulassung der Berufung gemäß § 124 a VwGO a.F. Für den Fall der nach früherem Recht ohne weiteres statthaften Berufung ist bereits entschieden worden, dass über beide Rechtsmittel, nämlich Revision und Berufung, zu belehren war (Urteile vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 9.85 - BVerwGE 81 , vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 - BVerwGE 91, 140 ).
  • BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 14.93

    Rechtsmittelbelehrung - Sprungrevision - Zustimmung - Frist

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 1.02
    Daher lief die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO, so dass die Zustimmungserklärung noch während des Revisionsverfahrens jedenfalls innerhalb der Jahresfrist nachgereicht werden konnte (vgl. Urteil vom 20. August 1993 - BVerwG 8 C 14.93 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 62).
  • BVerwG, 17.05.1989 - 5 CB 6.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 1.02
    Der Umstand, dass § 44 a VwGO in einem weiten Sinne "Rechtsbehelfe" gegen behördliche Verfahrenshandlungen und damit auch eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer derartigen Verfahrenshandlung ausschließt (Beschluss vom 17. Mai 1989 - BVerwG 5 CB 6.89 - Buchholz 310 § 44 a VwGO Nr. 5), führt nicht zur Unzulässigkeit einer allgemeinen Feststellungsklage, deren Anlass die Verfahrenshandlung ist.
  • FG Hamburg, 12.12.2022 - 4 K 17/21

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach dem GSA Fleisch (juris-Abkürzung:

    Denn es ist nicht zumutbar, die Klärung verwaltungsrechtlicher Zweifelsfragen "von der Anklagebank herab" führen zu müssen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juni 2016, 2 C 18/15, NVwZ-RR 2016, 907, Rn. 20; vom 10. Oktober 2002, 6 C 1/02, Rn. 21, juris; vom 13. Januar 1969, I C 86.64, BVerwGE 31, 177, Rn. 18 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 2003, 1 BvR 2129/02, NVwZ 2003, 856 und vom 25. Juni 2015, 1 BvR 555/15, NZA 2015, 864; OVG Münster, Beschluss vom 25. August 2017, 13 B 762/17, NVwZ-RR 2018, 54; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. September 2022, 11 V 1731/21, juris, Rn. 66).

    Eine Auslegung des Begriffes "Rechtsverhältnis" dahingehend, dass die Behörde bereits Prüfungsmaßnahmen durchgeführt oder solche konkreten Maßnahmen angekündigt haben muss, würde demgegenüber im Widerspruch zu den Grundsätzen der Damokles-Rechtsprechung stehen (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. September 2022, 11 V 1731/21, juris, Rn. 67 m.w.N.; siehe auch unten, 3.b) m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 2002, 6 C 1/02, Rn. 21, juris; vom 13. Januar 1969, 1 C 86.64, BVerwGE 31, 177, Rn. 18 ff.).

  • VGH Bayern, 15.02.2023 - 24 ZB 22.2088

    Jagdrechtliche Eignung - Eignungsgutachten nach § 6 Abs. 2 WaffG

    Liegen der Waffenbehörde aber nicht genügend Erkenntnisse vor, auf die die erforderliche Gefahrenprognose gestützt werden kann, liegt keine Gefahr, sondern - allenfalls - eine mögliche Gefahr oder ein Gefahrenverdacht vor, der für die Annahme einer fehlenden waffenrechtlichen Eignung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 WaffG nicht genügt (BVerwG, U.v. 10.10.2002 - 6 C 1.02 - juris Rn. 40).
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