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   VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02   

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VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02 (https://dejure.org/2003,2407)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.04.2003 - 14 S 2251/02 (https://dejure.org/2003,2407)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. April 2003 - 14 S 2251/02 (https://dejure.org/2003,2407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umstellung auf Wertmarkenbetrieb an Geldspielgeräten; Gesetzliche Anforderungen an die Bauartzulassung; Höchsteinsatz begrenzende Regelung; Förderung der Spielsucht; Gefahr durch Spielhallenbetrieb als solchen

  • Judicialis

    GewO § 33c; ; GewO § 33e; ; GewO § 33f; ; GewO § 33i; ; SpielV § 13 Ziff. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbeordnung , Gewerbeerlaubnis, Sonstiges Gewerbeordnungsrecht einschließlich Spielbank: Spielhallenerlaubnis Auflagen, Aufstellererlaubnis Auflagen, Geldspielgeräte, Gewinnspielgeräte, Bauartzulassung, Höchsteinsatz, Höchstgewinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 250 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2003, 555
  • VBlBW 2004, 62
  • DVBl 2003, 1344 (Ls.)
  • GewArch 2003, 248
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 26.06.1979 - 1 C 40.76

    Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts für das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02
    Die durch § 33e Satz 1 GewO sachlich begrenzte Rechtssetzungsbefugnis des Bundesministeriums für Wirtschaft wird mithin nicht dadurch erweitert, dass dieses nach § 33f GewO "zur Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs, zum Schutz der Allgemeinheit und der Spieler sowie im Interesse des Jugendschutzes" Rechtsverordnungen erlassen darf (BVerwG, Urteil vom 30.01.1968 - I C 44.67 -, GewArch 1968, 81; Urteil vom 26.06.1979 - 1 C 40.76 -, GewArch 1979, 371; Marcks in Landmann/Rohmer, a.a.O., § 33f Randnr. 1, sowie Urteilsanmerkung GewArch 1980, 58).

    Ausgehend hiervon hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 26.06.1979 (aaO.) entschieden, dass die den Höchstgewinn an Warenspielgeräten einschränkende Regelung der Spielverordnung danach nicht von der Ermächtigungsnorm gedeckt und somit unzulässig sei, weil nur solche Anforderungen an die in § 33f aufgeführten Merkmale gestellt werden dürften, die geeignet sind, die in § 33e GewO als einziger gesetzlicher Versagungsgrund aufgeführte Verlustgefahr zu verhüten, die Höhe des möglichen Gewinns indes für die Verlustgefahr unerheblich sei.

    Der Senat lässt vorliegend dahinstehen, inwieweit dieser Entscheidung beizupflichten ist (bejahend Ahlf, Urteilsanmerkung GewArch 1979, 372; Dickersbach, WiVerw 1985, 23, 26; ablehnend Marcks in Landmann/Rohmer, GewO Band II 220, SpielV § 13, Randnr. 11; Urteilsanmerkung GewArch 1980, 58; Tettinger/Wank, a.a.O., § 33f Randnr. 4; unklar Hahn in Friauf, GewO § 33e Randnr. 18), und ob die zu Warenspielgeräten gemachten Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts auch auf Geldspielgeräte übertragbar sind (so Marcks, Urteilsanmerkung GewArch 1980, 58; ablehnend Dickersbach, a.a.O., S. 23, 26 Anm. 18).

  • BVerwG, 30.01.1968 - I C 44.67
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02
    Die durch § 33e Satz 1 GewO sachlich begrenzte Rechtssetzungsbefugnis des Bundesministeriums für Wirtschaft wird mithin nicht dadurch erweitert, dass dieses nach § 33f GewO "zur Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs, zum Schutz der Allgemeinheit und der Spieler sowie im Interesse des Jugendschutzes" Rechtsverordnungen erlassen darf (BVerwG, Urteil vom 30.01.1968 - I C 44.67 -, GewArch 1968, 81; Urteil vom 26.06.1979 - 1 C 40.76 -, GewArch 1979, 371; Marcks in Landmann/Rohmer, a.a.O., § 33f Randnr. 1, sowie Urteilsanmerkung GewArch 1980, 58).

    Die Umstellung auf den Wertmarkenbetrieb wäre aber auch dann, wenn mit dem Einwurf von Wertmarken im Wert von 0, 20 bzw. 2,- EUR der Erwerb einer Mehrfachspielberechtigung (zu deren Zulässigkeit vgl. BVerwG Urteil vom 30.01.1968 - I C 44.67 -, GewArch 1968, 81) verbunden wäre, nicht mit § 13 Nr. 5 SpielV vereinbar.

  • BVerwG, 02.03.1989 - 1 B 24.89

    Gewerbeordnung - Spielhalle - Gewinnspielgerät - Aufstellerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02
    Insoweit gilt jedoch, dass jede der in den vorgenannten Vorschriften geregelten Erlaubnisse einen eigenen Bedeutungsgehalt besitzt und keine Erlaubnis die nach einer anderen Vorschrift einschließt oder erübrigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.03.1989 - 1 B 24.89 -, GewArch 1989, 163; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Band I § 33c Randnr. 20; Tettinger/Wank, GewO, 6. Aufl., § 33c Randnr. 24; § 33i Randnr. 30).

    Die Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle bezieht sich mithin allein hierauf und schließt nicht die Befugnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten ein, zumal die Zweckrichtung einer Spielhalle auch auf die Aufstellung anderer Spielgeräte gerichtet sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.03.1989 - 1 B 24.89 -, GewArch 1989, 163).

  • VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 8 K 1725/02

    Geldspielgerät; Umrüstung auf Betrieb mit Wertmarken nicht zulässig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 05. September 2002 - 8 K 1725/02 - wird verworfen, soweit das Verwaltungsgericht darin vorläufigen Rechtsschutz gegen die Androhung eines Zwangsgeldes versagt hat, und zurückgewiesen, soweit der Antrag des Antragstellers auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Verpflichtung zur Entfernung bzw. Umrüstung der Spielgeräte in drei Spielhallen abgelehnt worden ist.

    Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts vom 05. September 2002 - 8 K 1725/02 - in beiden Rechtszügen auf jeweils 5.250,-- EUR festgesetzt.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1989 - 14 S 89/87

    Nachweis der besonderen Sachkunde als Versteigerer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02
    Insoweit gilt jedoch, dass jede der in den vorgenannten Vorschriften geregelten Erlaubnisse einen eigenen Bedeutungsgehalt besitzt und keine Erlaubnis die nach einer anderen Vorschrift einschließt oder erübrigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.03.1989 - 1 B 24.89 -, GewArch 1989, 163; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Band I § 33c Randnr. 20; Tettinger/Wank, GewO, 6. Aufl., § 33c Randnr. 24; § 33i Randnr. 30).

    Die Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle bezieht sich mithin allein hierauf und schließt nicht die Befugnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten ein, zumal die Zweckrichtung einer Spielhalle auch auf die Aufstellung anderer Spielgeräte gerichtet sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.03.1989 - 1 B 24.89 -, GewArch 1989, 163).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90

    Stillegung eines Kernkraftwerks wegen Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02
    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass bei einem Eingriff in die gewerbliche Betätigung die Anordnung des Sofortvollzugs nur dann zulässig ist, wenn bei einem Aufschub bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine Gefährdung wichtiger Rechtsgüter droht (Beschluss des Senats vom 17.03.1993 - 14 S 3049/92 -, GewArch 1993, 291, und vom 17.09.1998 - 14 S 1687/98 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530; Beschluss vom 04.03.1997 - 1 BvR 327/97 - Beschluss vom 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.1990 - 10 S 1129/90 - Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, InfAuslR 1997, 358; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.05.1984 - 9 B 397/83 -, GewArch 1984, 380).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02
    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass bei einem Eingriff in die gewerbliche Betätigung die Anordnung des Sofortvollzugs nur dann zulässig ist, wenn bei einem Aufschub bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine Gefährdung wichtiger Rechtsgüter droht (Beschluss des Senats vom 17.03.1993 - 14 S 3049/92 -, GewArch 1993, 291, und vom 17.09.1998 - 14 S 1687/98 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530; Beschluss vom 04.03.1997 - 1 BvR 327/97 - Beschluss vom 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.1990 - 10 S 1129/90 - Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, InfAuslR 1997, 358; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.05.1984 - 9 B 397/83 -, GewArch 1984, 380).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1993 - 14 S 3049/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02
    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass bei einem Eingriff in die gewerbliche Betätigung die Anordnung des Sofortvollzugs nur dann zulässig ist, wenn bei einem Aufschub bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine Gefährdung wichtiger Rechtsgüter droht (Beschluss des Senats vom 17.03.1993 - 14 S 3049/92 -, GewArch 1993, 291, und vom 17.09.1998 - 14 S 1687/98 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530; Beschluss vom 04.03.1997 - 1 BvR 327/97 - Beschluss vom 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.1990 - 10 S 1129/90 - Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, InfAuslR 1997, 358; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.05.1984 - 9 B 397/83 -, GewArch 1984, 380).
  • VGH Bayern, 12.09.2002 - 22 ZB 01.2672

    § 3 Abs. 2 Spielverordnung (SpielVO) als im Rahmen des § 33f Abs. 1 Nr. 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02
    Dass diese auf der Grundlage des § 33f Abs. 1 GewO getroffene Regelung den an die Bestimmtheit einer Verordnung gestellten Anforderungen entspricht, ist unstreitig (BVerfG, Beschluss vom 27.03.1987, GewArch 1987, 194; Hamburgisches OVG, Urteil vom 19.11.2001, GewArch 2002, 164; Bay. VGH, Beschluss vom 12.09.2002, GewArch 2003, 34; Tettinger/Wank, GewO, § 33f Anm. 4).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02
    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass bei einem Eingriff in die gewerbliche Betätigung die Anordnung des Sofortvollzugs nur dann zulässig ist, wenn bei einem Aufschub bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine Gefährdung wichtiger Rechtsgüter droht (Beschluss des Senats vom 17.03.1993 - 14 S 3049/92 -, GewArch 1993, 291, und vom 17.09.1998 - 14 S 1687/98 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530; Beschluss vom 04.03.1997 - 1 BvR 327/97 - Beschluss vom 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.1990 - 10 S 1129/90 - Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, InfAuslR 1997, 358; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.05.1984 - 9 B 397/83 -, GewArch 1984, 380).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

  • OVG Hamburg, 19.11.2001 - 4 Bf 202/01

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkungen auf maximal 10 Geldspielgeräte pro

  • BVerfG, 04.03.1997 - 1 BvR 327/97

    Einstweilige Anordnung gegen den für sofort vollziehbar erklärten Widerruf der

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.1984 - 6 S 719/84

    Deutschkenntnisse eines öffentlich-bestellten Sachverständigen

  • BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95

    Beiladung - Entziehung der Gaststättenerlaubnis - Ehefrau des Gastwirts -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.05.1984 - 9 B 397/83
  • BVerfG, 09.07.1986 - 1 BvR 413/86

    Gewerberecht - Peep-Show - Sittenwidrige Veranstaltungen - Sachliche Erwägungen -

  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1989 - 14 S 2193/87

    Polizeianordnung wegen Verstosses gegen das Gewerberecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - 4 A 1750/93

    Gewerberecht: Auflage zur Spielhallenerlaubnis, Aufstellen von Spielgeräten mit

  • BVerwG, 18.09.1973 - I C 9.73

    Zulassung einer Bauart - Herstellung von Spielgeräten

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2011 - 8 S 2910/10

    Nachträgliche Anforderungen an den Brandschutz von Industriebetrieben

    Das Verwaltungsgericht kann daher ein von der Behörde - formell hinreichend - begründetes Dringlichkeitsinteresse selbst mit weiteren Erwägungen rechtfertigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.04.2003 - 14 S 2251/02 - NVwZ-RR 2003, 555).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Die Ermächtigung zum Erlass von Auflagen dient jedenfalls vorrangig dazu, Versagungsgründe auszuräumen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. April 2003 - 14 S 2251/02 - GewArch 2003, 248 ) oder - bei nachträglichen Auflagen - den Widerruf der Spielhallenerlaubnis entbehrlich zu machen.
  • OVG Brandenburg, 25.01.2005 - 5 B 163/03

    Verpflichtung eines Spielhallenbetreibers zur Umstellung der Geldspielgeräte mit

    Denn die Betätigung des Spielgeräts durch den Einwurf von Wertmarken (die zuvor gegen Münzeinwurf aus einem Automaten entnommen oder von Aufsichtspersonen in der Spielhalle umgetauscht wurden) bietet keineswegs dieselbe Sicherheit für die Begrenzung des Höchsteinsatzes auf 0, 20 EUR wie die technischen Vorrichtungen eines durch das Physikalisch-Technische Bundesamt geprüften und als unbedenklich eingestuften Spielgerätes (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. April 2003 - 14 S 2251/02 - NVwZ-RR 2003, S. 555).

    Sinn und Zweck der Beschränkung des Spielbetriebs auf Geldspielgeräte mit der zugelassenen Bauart ist es aber, den Einsatz wie den Spielablauf durch technische Vorrichtungen des Geldspielgerätes selbst zu steuern und - auch im Interesse einer leichteren Kontrollmöglichkeit - eine Einflussnahme des Spielgeräteaufstellers oder seiner Aufsichtsperson auf den Spielablauf auszuschließen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. April 2003, a. a. O.), was bei der Verwendung von Wertmarken in den Spielgeräten des Antragstellers nicht in gleicher Weise gewärleistet ist.

    Aber selbst wenn mach entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschluss vom 11. April 2003, a. a. O.) hier als maßgebliche Rechtsgrundlage der Auflage § 33 c Abs. 1 GewO ansähe, würde es die dann insoweit fehlerhafte Begründung des Verwaltungsgerichtes nicht rechtfertigen, die angegriffene Entscheidung aufzuheben.

    Denn nach dieser Auffassung bietet § 33 c Abs. 1 GewO die rechtliche Grundlage für eine Auflage an den Geräteaufsteller, die Spielgeräte auf den Betrieb mit Geldmünzen umzurüsten oder die Geräte aus der Spielhalle zu entfernen (vgl. zu dieser Bestimmung näher VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. April 2003, a. a. O., Ls. 2).

  • OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 214/04

    Fun-Game-Automaten stellen Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dar, die in

    Im Ergebnis anderes ergibt sich auch nicht, wenn man mit dem VGH Mannheim, Beschl. v. 11.4.2003, GewArch 2003, 248 insoweit § 33 c GewO als die speziellere und deshalb § 33 i GewO verdrängende Norm betrachten will.
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05

    Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt

    Die Ermächtigung zum Erlass von Auflagen dient jedenfalls vorrangig dazu, Versagungsgründe auszuräumen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. April 2003 14 S 2251/02 GewArch 2003, 248 ) oder bei nachträglichen Auflagen den Widerruf der Spielhallenerlaubnis entbehrlich zu machen.
  • OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 215/04

    Zulässigkeit von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; "Fun-Games"

    Im Ergebnis anderes ergibt sich auch nicht, wenn man mit dem VGH Mannheim, Beschl. v. 11.4.2003, GewArch 2003, 248 insoweit § 33 c GewO als die speziellere und deshalb § 33 i GewO verdrängende Norm betrachten will.
  • VG Sigmaringen, 14.07.2005 - 8 K 1070/03

    Spielgerät; unzulässige Umstellung auf Wertmarkenbetrieb; Bauartzulassung

    Im Übrigen blieb der Antrag ebenso erfolglos wie die anschließende Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 11.04.2003 - 14 S 2251/02 -).

    Denn die Vorschrift ermächtigt nur zum Erlass von Auflagen zur Abwehr von Gefahren, die vom Spielhallenbetrieb als solchem ausgehen; sie schafft dagegen keine Befugnis zur Einflussnahme auf die spezifischen Eigenheiten und technischen Vorrichtungen der in einer Spielhalle aufgestellten Geldspielgeräte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.04.2003 - 14 S 2251/02 -).

  • VG Neustadt, 08.03.2006 - 4 L 180/06

    "Fun-Games": Untersagung bei fehlender Bauartzulassung

    Rechtsgrundlage für die Anordnung der Antragsgegnerin an die Antragstellerin zu 2), in der Gaststätte des Antragstellers zu 1) es zu unterlassen, sämtliche Spielgeräte mit Abgabe von Token sowie die Token-Manager samt den Chipkartensystemen, mit denen der Einsatz zurück gewonnen werden kann (sog. Fun Games), zu betreiben und weitere Spielgeräte aufzustellen, ist nach Auffassung der Kammer die über § 31 GastG entsprechend anwendbare Vorschrift des § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO (vgl. auch Hess. VGH, GewArch 2005, 255 ; Bay. VGH, GewArch 2005, 119; VG Sigmaringen, Urteil vom 21. September 2005 - 1 K 1650/04 - VG Neustadt, NVwZ 1993, 98; der VGH Baden-Württemberg, GewArch 2003, 248 sieht dagegen § 33 c Abs. 1 Satz 3 GewO i. V. m. der polizeilichen Generalklausel als Rechtsgrundlage an).
  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 11 TG 175/05
    Die polizeiliche Generalklausel kann als Rechtsgrundlage für Maßnahmen nach der Gewerbeordnung nur subsidiär herangezogen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 11.04.2003 - 14 S 2251/02 -, GewArch. 2003, 248 [249]).
  • VGH Bayern, 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136

    Spielrechtliche Anordnung; Untersagung der Fortsetzung des Betriebs auf

    Denn dass diese Regelung geeignet ist, i.S. des § 33 e Abs. 1 Satz 1 GewO einem unangemessen hohen Verlust in kurzer Zeit entgegen zu wirken, kann nicht zweifelhaft sein (VGH BW vom 11.4.2003, GewArch 2003, 248).
  • VG Karlsruhe, 17.10.2013 - 3 K 627/13

    "Berichtigung der Bestätigung" - Rechtsschutz gegen nachträgliche Auflagen -

  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 11 TG 246/05

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

  • VG Darmstadt, 08.12.2003 - 3 G 2459/03

    Spielhalle; Token-Spielgerät; Spielgerät mit Hinterlegungsspeicher;

  • VG Karlsruhe, 08.10.2013 - 3 K 627/13

    Gewerbeordnungsrecht - "Berichtigung der Bestätigung"; Rechtsschutz gegen

  • VG Stade, 09.05.2005 - 6 B 635/05

    Entfernung von Tokenspielgeräten aus Spielhallen; Erforderlichkeit einer

  • VG Sigmaringen, 02.05.2005 - 1 K 1846/04

    Untersagung des Betriebs von Spielgeräten mit Weiterspielmarken (Token)

  • VG Sigmaringen, 21.09.2005 - 1 K 1650/04

    Gewerberechtliche Anordnung bezüglich des Betriebs von Spielautomaten mit

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