Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 18.12.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.2003 - 6 B 2.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9991
BVerwG, 06.03.2003 - 6 B 2.03 (https://dejure.org/2003,9991)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2003 - 6 B 2.03 (https://dejure.org/2003,9991)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2003 - 6 B 2.03 (https://dejure.org/2003,9991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2003, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 6 B 2.03
    Die Darlegung des Verfahrensmangels ungenügender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) erfordert die substantiierte Erklärung, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2015 - 6 S 1280/13

    Zum Widerruf einer Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

    Bei ihnen handelt es sich mithin um Pflichtverletzungen erheblichen Ausmaßes (vgl. zur fehlerhaften oder unvollständigen Führung des Kehrbuchs: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.08.2003, a.a.O.; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 18.12.2002 - 8 ME 162/02 -, GewArch 2003, 255).

    Denn grundsätzlich wird die Vorschrift des § 11 Abs. 2 SchfG über den Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister durch die Regelung über die Versetzung in den Ruhestand weder verdrängt noch in der Weise modifiziert, dass der Widerruf nunmehr im Ermessen der Behörde stünde und so die Möglichkeit der Versetzung in den Ruhestand rechtfertigen würde (vgl. dazu ausführlich: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.09.2002 - 14 S 1429/02 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 02.10.2008 - 22 ZB 08.816 -, GewArch 2009, 122; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 06.03.2003 - 6 B 2.03 -, GewArch 2003, 255; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.03.2011 - 1 M 13/11 -, juris).

    36 Allerdings ist die Frage, ob diese Grundsätze auch dann gelten, wenn die Verletzung der Berufspflichten, die einen Widerruf zu rechtfertigen geeignet sind, gerade auf gesundheitliche Probleme und die so begründete Berufsuntauglichkeit zurückzuführen sind, in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs ausdrücklich offengelassen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.09.2002, a.a.O.) und auch sonst - soweit erkennbar - in der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entschieden worden (vgl. etwa: BVerwG, Beschluss vom 06.03.2003 - 6 B 2.03 -, GewArch 2003, 255; Bay. VGH, Beschluss vom 02.10.2008 - 22 ZB 08.816 -, GewArch 2009, 122; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.03.2011 - 1 M 13/11 -, juris).

    Auch der erkennende Senat ist der Ansicht, dass für den Fall, dass die zur Unzuverlässigkeit im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG führenden Pflichtverletzungen auf (krankheitsbedingten) Ursachen beruhen, die zugleich die Versetzung in den Ruhestand gemäß § 10 Abs. 1 SchfG rechtfertigen, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kein Widerruf nach § 11 SchfG, sondern nur die den Betroffenen weniger belastende Versetzung in den Ruhestand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.03.2003, a.a.O.) verfügt werden kann.

    Zwar kann derjenige, der nicht mehr Bezirksschornsteinfegermeister ist, weil seine Bestellung sofort vollziehbar widerrufen ist, nicht (mehr) in den Ruhestand versetzt werden (BVerwG, Beschluss vom 06.03.2003, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.03.2011, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 16.05.2013 - 22 ZB 12.2261 -, juris).

  • VG Ansbach, 27.02.2008 - AN 4 K 06.03342

    Schornsteinfegerrecht

    Liegen somit zur Überzeugungsgewissheit des Verwaltungsgerichts die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG vor, jedenfalls in der ersten Tatbestandsvariante dieser Vorschrift, so ist der Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister die zwingende Rechtsfolge (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.9.2002, Az. 14 S 1429/02, Juris RdNr. 28; offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 6.3.2003, Az. 6 B 2/03, GewArch 2003, 255, Juris RdNr. 7).

    Dies schließ das erkennende Verwaltungsgericht im Anschluss an die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertretene Rechtsauffassung (vgl. Urteil vom 19.9.2002, Az. 14 S 1429/02, Juris RdNr. 32; offen gelassen von BVerwG, Beschluss vom 6.3.2003, Az. 6 B 2/03, Juris RdNr. 7) daraus, dass sich der Zweck des Widerrufs nach § 11 Abs. 2 SchfG nicht darin erschöpft, im Interesse einer kurzfristigen Gefahrenabwehr die Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit des betreffenden Bezirksschornsteinfegermeisters sofort zu unterbinden; dieses Ziel ließe sich auch durch die vorzeitige Versetzung des Bezirksschornsteinfegermeisters in den Ruhestand erreichen.

    Selbst wenn jedoch - entgegen der vom erkennenden Gericht im Anschluss an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertretenen Rechtsauffassung - unterstellt würde, § 11 Abs. 2 SchfG sei jedenfalls dann nicht als vorrangige Spezialvorschrift im Verhältnis zu § 10 SchfG anzusehen bzw. § 10 Abs. 2 Nr. 1 SchfG sei nur eingeschränkt anwendbar, wenn die Verletzungen der Berufspflichten, die einen Widerruf zu rechtfertigen geeignet wären, gerade auf gesundheitliche Probleme des Betroffenen zurückzuführen seien (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 18.4.1978, Az. 3 K 563/78, GewArch 1978, 297; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.9.2002, Az. 14 S 1429/02, Juris RdNr. 29, ebenfalls offen gelassen von BVerwG, Beschuss vom 6.2.2003, Az. 6 B 2/03, GewArch 2003, 255, Juris RdNr. 7), wie von Klägerseite unter Beweis gestellt, so wäre im vorliegenden Fall auch dann keine anders lautende Entscheidung veranlasst, der Einholung der beantragten Beweise (ärztliche Sachverständigengutachten) bedürfte es nicht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 M 13/11

    Kein Wahlrecht zwischen Widerruf der Schornsteinfegerbestellung und Versetzung in

    Ist der Betreffende - wie hier - nicht mehr Bezirksschornsteinfegermeister, weil seine Bestellung sofort vollziehbar widerrufen ist, kann er nicht (mehr) in den Ruhestand versetzt werden (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003 - Az.: 6 B 2.03 -, Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 42).

    Es besteht jedenfalls kein Wahlrecht zwischen dem Widerruf der Bestellung und der Versetzung in den Ruhestand (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003, a. a. O.; BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - Az.: 22 ZB 08.816 -, GewArch 2009, 122; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. September 2002 - Az.: 14 S 1429/02 -, zitiert nach juris).

    Die Beschwerde legt insofern nicht substantiiert dar, dass zum Zeitpunkt des damit hier maßgeblichen 10. Dezember 2010 Anhaltspunkte für den Antragsgegner dafür bestanden haben, der Antragsteller erfülle die Voraussetzungen für die Versetzung in den Ruhestand gemäß § 10 SchfG (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 22 ZB 12.2261

    Erlöschen des Status eines Bezirksschornsteinfegermeisters infolge des sofort

    Das Verwaltungsgericht hat ergänzend hinzugefügt, dass nach der Rechtsprechung (BVerwG, B.v. 6.3.2003 - 6 B 2/03 - GewArch 2003, 255, juris Rn. 8; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 1.3.2011 - 1 M 13/11 - juris) diese die Ruhestandsversetzung hindernde Wirkung aufgrund der sofortigen Vollziehbarkeit der Widerrufsentscheidung (vgl. § 11 Abs. 4 SchfG) sofort eintritt und der Betroffene nicht mehr in den Ruhestand versetzt werden kann.
  • VG München, 02.02.2012 - M 16 S 11.2912

    Schornsteinfegergesetz; Bezirkschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung;

    Sollte diese eine dauerhafte Dienstunfähigkeit zur Folge haben, wäre der Antragsteller unter Gewährung eines Ruhegelds (§ 29 Abs. 1 Satz 1 SchfG) in den Ruhestand (§ 10 SchfG) zu versetzen (vgl. BVerwG vom 6.3.2003 GewArch 2003, 255).
  • VG München, 12.06.2012 - M 16 K 12.1744

    Schornsteinfegergesetz; Anspruch auf Versetzung in den Ruhestand (verneint)

    Ist der Widerruf - wie hier - sofort vollziehbar erfolgt, kann der Betroffene nicht mehr in den Ruhestand versetzt werden (vgl. BVerwG vom 6.3.2003 Az. 6 B 2/03 - juris; OVG LSA vom 1.3.2011 Az. 1 M 13/11 - juris).
  • VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.3009

    Widerruf der Bestellung als Bezirkskaminkehrermeister wegen fachlicher

    Eine vom Prozeßbevollmächtigten des Klägers im Laufe des Gerichtsverfahrens angeregte Versetzung in den Ruhestand wegen krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit nach § 10 SchfG kam als mildere Maßnahme nicht in Betracht, da zum Zeitpunkt des Bescheidserlasses die Berufsunfähigkeit des Klägers nicht gegeben bzw. dargelegt war und es nach Erlöschen der Bestellung des Klägers durch sofort vollziehbaren Widerruf an der Voraussetzung der wirksamen Bestellung als BKM fehlt (vgl. BVerwG v. 6.3.2003 Az. 6 B 2/03, zit. n. juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.12.2002 - 8 ME 162/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9014
OVG Niedersachsen, 18.12.2002 - 8 ME 162/02 (https://dejure.org/2002,9014)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.12.2002 - 8 ME 162/02 (https://dejure.org/2002,9014)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 8 ME 162/02 (https://dejure.org/2002,9014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schornsteinfeger; Führung des Kehrbuchs; Pflichtverletzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 2 1 SchfG; § 19 Abs. 1 SchfG; § 14 Abs. 1 1 VOSch
    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister wegen Pflichtwidrigkeiten; Anforderungen an den Bezirksschornsteinfegermeister zur ordnungsgemäßen Führung des Kehrbuchs; Kehrpflicht; Eintragung vorgeschriebener gebührenpflichtiger Arbeiten in das Kehrbuch; ...

  • Judicialis

    SchfG § 11 II 1; ; SchfG § 19 I; ; VOSch § 14 I 1

  • rechtsportal.de

    SchfG § 11 II 1; SchfG § 19 I; VOSch § 14 I 1
    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister: Bestellung; Bezirksschornsteinfegermeister; Kehrbuch; Kehrpflicht; Pflichtverletzungen; Widerruf; Zuverlässigkeit; gebührenpflichtige Arbeiten; vorgeschriebene Arbeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister wegen Pflichtwidrigkeiten; Anforderungen an den Bezirksschornsteinfegermeister zur ordnungsgemäßen Führung des Kehrbuchs; Kehrpflicht; Eintragung vorgeschriebener gebührenpflichtiger Arbeiten in das Kehrbuch; ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2003, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1990 - 14 S 1080/90

    Zur Frage der Beurteilung der Zuverlässigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2002 - 8 ME 162/02
    In diesem Fall ist die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister auch dann zu widerrufen, wenn die Aufsichtsbehörde zuvor keine Aufsichtsmaßnahmen nach § 27 SchfG verhängt hat (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 8.9.1957 - 1 CB 91.59 - GewArch 1959/60, 160; Senatsbeschl. v. 28.6.1996 - 8 M 4919/95 - Hess. VGH, Urt. v. 8.12.1992 - 11 UE 3991/87 - GewArch 1993, 207; Hess. VGH, Urt. v. 19.9.1989 - 11 UE 1395/87 - GewArch 1990, 132; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.9.1990 - 14 S 1080/90 - GewArch 1991, 69).

    Diese Pflichtverletzung stellt die Zuverlässigkeit des Antragstellers in Frage, weil gerade die ordnungsgemäße Führung des Kehrbuchs zu den wesentlichen Pflichten eines Bezirksschornsteinfegermeisters gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.3.1964 - I C 82/61 - GewArch 1965, 16; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.9.1990, a.a.O.; Dohrn, Das Deutsche Schornsteinfegerwesen, Nr. 720, § 11 SchfG, Anm. 5 a).

  • BVerwG, 24.03.1964 - I C 82.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2002 - 8 ME 162/02
    Diese Pflichtverletzung stellt die Zuverlässigkeit des Antragstellers in Frage, weil gerade die ordnungsgemäße Führung des Kehrbuchs zu den wesentlichen Pflichten eines Bezirksschornsteinfegermeisters gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.3.1964 - I C 82/61 - GewArch 1965, 16; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.9.1990, a.a.O.; Dohrn, Das Deutsche Schornsteinfegerwesen, Nr. 720, § 11 SchfG, Anm. 5 a).

    Außerdem ist das Kehrbuch ein wichtiges Beweismittel für die Ausführung der vorgeschriebenen Arbeiten (Musielak-Cordt-Manke, § 19, Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 24.3.1964, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.10.1995 - 1 VR 1.95

    Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2002 - 8 ME 162/02
    Dagegen überwiegt das Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in aller Regel, wenn sich der Rechtsbehelf als offensichtlich begründet erweist (BVerwG, Beschl. v. 20.10.1995 - 1 VR 1/95 -).
  • BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2002 - 8 ME 162/02
    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der im Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6/98 -) jedoch offen, kommt es auf eine bloße Abwägung der widerstreitenden Interessen an (BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 - DVBl. 1974 S. 566; Senatsbeschl. v. 11.4.2002 - 8 ME 66/02 - Senatsbeschl. v. 27.11.2002 - 8 ME 157/02 -).
  • VGH Hessen, 19.09.1989 - 11 UE 1395/87

    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2002 - 8 ME 162/02
    In diesem Fall ist die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister auch dann zu widerrufen, wenn die Aufsichtsbehörde zuvor keine Aufsichtsmaßnahmen nach § 27 SchfG verhängt hat (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 8.9.1957 - 1 CB 91.59 - GewArch 1959/60, 160; Senatsbeschl. v. 28.6.1996 - 8 M 4919/95 - Hess. VGH, Urt. v. 8.12.1992 - 11 UE 3991/87 - GewArch 1993, 207; Hess. VGH, Urt. v. 19.9.1989 - 11 UE 1395/87 - GewArch 1990, 132; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.9.1990 - 14 S 1080/90 - GewArch 1991, 69).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2002 - 8 ME 162/02
    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (BVerfG, Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 - NVwZ 1982 S. 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - 11 VR 31/95 -).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2002 - 8 ME 66/02

    Anordnung; Auflösung; formelle Illegalität; Genehmigungsfähigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2002 - 8 ME 162/02
    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der im Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6/98 -) jedoch offen, kommt es auf eine bloße Abwägung der widerstreitenden Interessen an (BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 - DVBl. 1974 S. 566; Senatsbeschl. v. 11.4.2002 - 8 ME 66/02 - Senatsbeschl. v. 27.11.2002 - 8 ME 157/02 -).
  • VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 UE 3991/87

    Berufspflichtverletzung eines Bezirksschornsteinfegers - Führung und Aufbewahrung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2002 - 8 ME 162/02
    In diesem Fall ist die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister auch dann zu widerrufen, wenn die Aufsichtsbehörde zuvor keine Aufsichtsmaßnahmen nach § 27 SchfG verhängt hat (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 8.9.1957 - 1 CB 91.59 - GewArch 1959/60, 160; Senatsbeschl. v. 28.6.1996 - 8 M 4919/95 - Hess. VGH, Urt. v. 8.12.1992 - 11 UE 3991/87 - GewArch 1993, 207; Hess. VGH, Urt. v. 19.9.1989 - 11 UE 1395/87 - GewArch 1990, 132; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.9.1990 - 14 S 1080/90 - GewArch 1991, 69).
  • BVerwG, 08.09.1959 - I CB 91.59

    Widerruf der Bestellung des Bezirksschornsteinfegermeisters - Vorhandensein der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2002 - 8 ME 162/02
    In diesem Fall ist die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister auch dann zu widerrufen, wenn die Aufsichtsbehörde zuvor keine Aufsichtsmaßnahmen nach § 27 SchfG verhängt hat (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 8.9.1957 - 1 CB 91.59 - GewArch 1959/60, 160; Senatsbeschl. v. 28.6.1996 - 8 M 4919/95 - Hess. VGH, Urt. v. 8.12.1992 - 11 UE 3991/87 - GewArch 1993, 207; Hess. VGH, Urt. v. 19.9.1989 - 11 UE 1395/87 - GewArch 1990, 132; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.9.1990 - 14 S 1080/90 - GewArch 1991, 69).
  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2002 - 8 ME 162/02
    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der im Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6/98 -) jedoch offen, kommt es auf eine bloße Abwägung der widerstreitenden Interessen an (BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 - DVBl. 1974 S. 566; Senatsbeschl. v. 11.4.2002 - 8 ME 66/02 - Senatsbeschl. v. 27.11.2002 - 8 ME 157/02 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 14 S 1183/03

    Bezirksschornsteinfegermeister - Berufspflichtverletzung - Kehrbuch

    Die persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit eines Bezirksschornsteinfegermeisters ist nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SchfG zu verneinen, wenn dieser nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr für eine künftig ordnungsgemäße Erfüllung seiner beruflichen Pflichten bietet (Beschluss des Senats vom 06.09.1990 - 14 S 1080/90 -,GewArch 1991, 69; Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2002, GewArch 2003, 255; OVG Saarland, Beschluss vom 24.01.1990, GewArch 1990, 285; Musielak/Schira/Manke, SchfG, 5. Aufl., § 11 Randr. 4 und 6).

    In diesem Falle steht dem Widerruf - entgegen der Ansicht des Antragstellers - auch nicht entgegen, dass der Betroffene nicht zuvor durch Aufsichtsmaßnahmen im Sinne des § 27 SchfG förmlich abgemahnt worden war (Beschluss des Senats vom 06.09.1990, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2002, a.a.O., 256) oder seine Aufgaben als Bezirksschornsteinfegermeister sogar jahrelang zur vollen Zufriedenheit der Aufsichtsbehörden ausgeführt hat.

    Sie dient der Dokumentierung seiner Tätigkeit und ist damit zugleich auch ein wichtiges Beweismittel für die Ausführung der vorgeschriebenen Arbeiten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2002, a.a.O; BVerwG, Urteil vom 24.03.1964, GewArch 1965, 16; Beschluss des Senats vom 06.09.1990, a.a.O.).

    Eine fehlerhafte oder unvollständige Führung des Kehrbuchs stellt deshalb einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Berufspflichten eines Schornsteinfegermeisters dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1964, a.a.O.; OVG Saarland, Beschluss vom 24.01.1990, GewArch 1990, 285; Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2002, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 08.12.1992, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 06.09.1990, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 8 ME 59/08

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

    In diesem Fall ist die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister auch dann zu widerrufen, wenn die Aufsichtsbehörde - anders als hier - zuvor keine Aufsichtsmaßnahmen nach § 27 SchfG verhängt hat (Senatsbeschl. v. 18.12.2002 - 8 ME 162/02 -, NdsVBl 2003, 134 ff. = GewArch 2003, 255 f.; = NdsRpfl 2003, 289 f.).

    Deshalb gehört gerade die ordnungsgemäße Führung des Kehrbuchs zu den wesentlichen Pflichten eines Bezirksschornsteinfegermeisters (vgl. Senatsbeschl. v. 18.12.2002, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2007 - 8 LA 142/06

    Verhängung eines "Warnungsgeldes" nahe der gesetzlichen Höchstgrenze aufgrund

    Sein Versäumnis aus den Vorjahren hat er dadurch aber nicht "behoben" (vgl. Senatsbeschl. v. 18.12.2002 - 8 ME 162/02 -).

    Dies schließt es nicht aus, mit dem Verwaltungsgericht anzunehmen, dass in besonderen Fällen nach sachgerechtem Ermessen der Behörde auch weitere Sachverständige hinzugezogen werden können (vgl. Senatsbeschl. v. 18.12.2002 - 8 ME 162/02 -), und zwar auch auf Kosten des Kehrbezirksinhabers.

  • VG Neustadt, 23.02.2006 - 4 K 656/05

    Bezirksschornsteinfegermeister verwarnt: Feuerstättenschau nicht persönlich

    Sie dient der Dokumentierung seiner Tätigkeit und ist damit zugleich auch ein wichtiges Beweismittel für die Ausführung der vorgeschriebenen Arbeiten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. August 2003, GewArch 2003, 489; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2002, GewArch 2003, 255; BVerwG, Urteil vom 24. März 1964, GewArch 1965, 16).

    Eine fehlerhafte oder unvollständige Führung des Kehrbuchs - wie sie im vorliegenden Fall im Hinblick auf die Feuerstättenschauen gegeben ist - stellt deshalb einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Berufspflichten eines Schornsteinfegermeisters dar, der eine Aufsichtsmaßnahme gemäß § 27 Abs. 1 SchfG oder gar den Widerruf der Bestellung nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1964, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. August 2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2002, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 08. Dezember 1992, GewArch 1993, 207 ; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Januar 1990, GewArch 1990, 285).

  • VG München, 18.06.2013 - M 16 K 12.4378

    Verweis

    Eine fehlerhafte oder unvollständige Führung des Kehrbuchs stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar (vgl. BayVGH, B. v. 15.2.2012 - 22 ZB 10.2972, GewArch 2012, 364/365; OVG Nds, B. v. 11.12.2008 - 8 ME 59/08 - juris Rn. 17; B. v. 18.12.2002 - 8 ME 162/02, GewArch 2003, 255 f.; VGH BW, B. v. 19.8.2003 - 14 S 1183/03, GewArch 2003, 489/489 f.), da sich organisationsbedingte Mängel in der Arbeitsweise, etwa dass durchgeführte Feuerstättenschauen nicht in das Kehrbuch eingetragen werden, unmittelbar auf die der Gefahrenabwehr dienende Tätigkeit eines Bezirksschornsteinfegers auswirken (vgl. OVG Nds, B. v. 11.12.2008 - 8 ME 59/08 - juris Rn. 19).

    In der Praxis der Aufsichtsbehörden ist es durchaus üblich, bei umfangreichen Prüfungen mehr als einen Sachverständigen heranzuziehen (vgl. der den Beschlüssen des BayVGH v. 27.5.2004 - 22 C 04.917 und OVG Nds v. 18.12.2002 - 8 ME 162/02 - beide in juris zu Grunde liegenden Sachverhalte).

  • VG Augsburg, 14.05.2008 - Au 4 K 07.1097

    Widerruf der Bestellung eines Bezirkskaminkehrermeisters (BKM);

    Die persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit eines BKM ist zu verneinen, wenn dieser nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr für eine künftig ordnungsgemäße Erfüllung seiner beruflichen Pflichten bietet (std. Rspr., vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg vom 19.08.2003 Az.14 S 1183/03 juris, und vom 6.09.1990, GewArch 1991, 69; Nds. OVG vom 18.12.2002, GewArch 2003, 255; OVG Saarland vom 24.01.1990, GewArch 1990, 285).

    In diesem Falle bedarf es - anders als bei einem auf § 11 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 SchfG gestützten Widerruf - auch nicht der vorgängigen Verhängung einer Aufsichtsmaßnahme im Sinne des § 27 SchfG (vgl. Nds. OVG vom 18.12.2002, a.a.O., 256).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2015 - 6 S 1280/13

    Zum Widerruf einer Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

    Bei ihnen handelt es sich mithin um Pflichtverletzungen erheblichen Ausmaßes (vgl. zur fehlerhaften oder unvollständigen Führung des Kehrbuchs: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.08.2003, a.a.O.; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 18.12.2002 - 8 ME 162/02 -, GewArch 2003, 255).
  • VG München, 19.10.2010 - M 16 K 10.4400

    Warnungsgeld für Bezirksschornsteinfegermeister; Führung des Kehrbuchs;

    Eine fehlerhafte oder unvollständige Führung des Kehrbuches stellt deshalb einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Berufspflichten dar (VGH BW vom 19.8.2003, GewArch 2003, 489 m.w.N.; Niedersächsisches OVG vom 18.12.2002, GewArch 2003, 255).
  • VG Augsburg, 02.08.2012 - Au 5 K 12.55

    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; fachliche

    In diesem Fall steht dem Widerruf - entgegen der geäußerten Ansicht des Klägers - auch nicht entgegen, dass der Kläger nicht zuvor durch Aufsichtsmaßnahmen im Sinne des § 27 SchfG förmlich abgemahnt worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 6.9.1990, GewArch 1991, 69; Niedersächsisches OVG vom 18.12.2002, GewArch 2003, 255).
  • VG Augsburg, 07.10.2011 - Au 5 S 11.1431

    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister; Unzuverlässigkeit

    In diesem Falle steht dem Widerruf - entgegen der geäußerten Ansicht des Antragstellers - auch nicht entgegen, dass der Betroffene nicht zuvor durch Aufsichtsmaßnahmen im Sinne von § 27 SchfG förmlich abgemahnt worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 6.9.1990; GewArch 1991, 69; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.12.2002, GewArch 2003, 255).
  • VG Minden, 10.01.2023 - 3 L 896/22
  • VG Köln, 22.11.2021 - 1 K 2922/21
  • VG Stuttgart, 03.05.2005 - 18 K 1261/05

    Widerruf einer Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; Erfordernis der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht