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   VG Dessau, 20.03.2003 - 2 A 132/02 DE   

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VG Dessau, 20.03.2003 - 2 A 132/02 DE (https://dejure.org/2003,30520)
VG Dessau, Entscheidung vom 20.03.2003 - 2 A 132/02 DE (https://dejure.org/2003,30520)
VG Dessau, Entscheidung vom 20. März 2003 - 2 A 132/02 DE (https://dejure.org/2003,30520)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GewArch 2003, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Magdeburg, 09.08.2007 - 3 A 297/06
    "Unabhängig von allen sich im Zusammenhang mit den erteilten Genehmigungen stellenden Fragen der Weitergeltung, sofern man nicht von der Nichtigkeit derselben ausgeht (vgl. zu dem Problemkreis u.a. Schmidt, Privates Glücksspielmonopol für Sportwetten auf der Grundlage von DDR-Genehmigungen, WRP 2004, S. 1145 f.; VG Dessau, Urt. v. 20.03.2003 - 2 A 132/02; OVG Münster, Beschl. v. 14.05.2004, NVwZ-RR 2004, S. 653 ff.), ist auch bei Annahme der Fortgeltung der erteilten Erlaubnis unter Berücksichtigung des Artikels 19 des Einigungsvertrages davon auszugehen, dass eine räumliche Ausweitung der in den Erlaubnissen getroffenen Regelungen im Rahmen der Wiedervereinigung auf das gesamte Gebiet der ehemaligen DDR bzw. die alten Bundesländer nicht erfolgt ist (vgl. dazu OVG Münster, Beschl. v. 14.05.2004, a.a.O., S. 654).

    An dieser Bewertung hält das Gericht fest (vgl. auch VG Dessau, Urt. v. 20.03.2003 - 2 A 132/02 ).

    Im Übrigen wären selbst bei der Annahme einer fehlenden räumlichen Beschränkung mit Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt die bisher geltenden Erlaubnisse für die Firma Wettbüro G. unwirksam geworden, da durch die Regelungen des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hinreichend deutlich geworden ist, dass vor Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes von früheren DDR-Behörden erteilte Genehmigungen zur Entgegennahme von Sportwetten nach dem gesetzgeberischen Willen ihre Wirksamkeit in Sachsen-Anhalt verlieren sollten (so auch VG Dessau, Urt. v. 20.03.2003, 2 A 132/02; vgl. ferner OVG LSA, Beschl. v. 18.03.2005, 1 M 436/04 ).".

    Unter § 1 Abs. 4 SlgLottVO fallen auch Wetten oder Sportwetten (so Schmidt, a.a.O., S. 1150 m.w.N. und eingehender Begründung; ähnlich VG Dessau, Urt. v. 20.03.2003 - 2 A 132/02 DE; OLG Köln, Urt. v. 21.10.2002, 6 U 195/97 ).

  • VG Ansbach, 14.08.2003 - AN 5 K 03.00443
    Der Vertreter des öffentlichen Interesses wies zusätzlich auf das Urteil des VG Gera vom 20. März 2003 (2 A 132/02 DE) hin.

    Es kann also keine Rede davon sein, dass das OVG Lüneburg im Beschluss vom 4. März 2003 (GewA 2003, 247) oder das VG Dessau im Urteil vom 20. März 2002 (GewA 2003, 296]) das Urteil des BGH vom 28. November 2002 missverstanden hätten.

  • VG Schwerin, 10.05.2012 - 7 A 519/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten im Internet gegenüber dem Inhaber

    Es verhält sich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Dessau (s. dessen Urteil vom 20. März 2003 - 2 A 132/02.DE -, GewArch 2003, S. 296 ff.) nicht so, dass sich die Auswirkungen der klägerischen gewerblichen Tätigkeit auf den Ort seines Firmensitzes beschränken müsste und die Genehmigung für die Veranstaltung oder Vermittlung von Sportwetten insbesondere der durch die Geschäftspartner in Gibraltar abgerechneten Art nicht ausreichte.
  • VG Stuttgart, 15.10.2003 - 5 K 2107/03

    Zur Untersagung einer Oddset-Sportwettenveranstaltung

    Sollte sich im Hauptsacheverfahren erweisen, dass der Antragsteller durch die Vermittlung von Oddset-Sportwetten in Form des Betreibens einer Annahmestelle als selbstständiger Unternehmer für die Odds Vermittlungs GmbH welche ihrerseits die Wetten an die Sportwetten GmbH weiterleitet, kein verbotenes Glücksspiel veranstaltet, sondern ein legales Gewerbe ausübt, könnte ein Gewerbeuntersagung und eine Schließung der Betriebsräume nur auf der Grundlage von Vorschriften der Gewerbeordnung (§§ 35, 51) erfolgen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1971 - 1 C 39.67 -, BVerwGE 38, 209, 213 f.; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Bad.-Württ., 5. Aufl., RdNr. 274; vgl. auch VG Dessau, Urt. v. 20.03.2003 - 2 A 132/02 DE -, GewArch.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08

    Sportwette

    Nach anderer in der Rechtsprechung vertretener Auffassung sei zwar von einer bestandenen Erlaubnisbedürftigkeit auch nach der Sammlungs- und Lotterieverordnung auszugehen, die aber neben die Erlaubnisbedürftigkeit nach dem Gewerbegesetz getreten sei (so VG Dessau, Urt. v. 20.03.2003 - 2 A 132/02 DE -, GewArch 2003, 296, ; OLG Köln, Urt. v. 21.05.1999 - 6 U 195/97 -, juris).
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