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   OLG Stuttgart, 12.05.2003 - 5 Ss 445/02   

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https://dejure.org/2003,29334
OLG Stuttgart, 12.05.2003 - 5 Ss 445/02 (https://dejure.org/2003,29334)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.05.2003 - 5 Ss 445/02 (https://dejure.org/2003,29334)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Mai 2003 - 5 Ss 445/02 (https://dejure.org/2003,29334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • buhev.de

    Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GewArch 2003, 342
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 22.08.2002 - 5 Ss OWi 332/02

    Eintragung in die Handwerksrolle, Einzelhandelskaufmann, Minderhandwerk,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2003 - 5 Ss 445/02
    Die tatsächlichen Feststellungen zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG sowie zum Schuldumfang stellen nur dann eine hinreichende Nachprüfungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht dar, wenn die im betreffenden Gewerbe erbrachten handwerklichen Arbeiten für jeden Auftrag nach Art, Umfang, Zeit und Ort einzeln dargelegt sind (vgl. OLG Düsseldorf GewArch 2001, 346 f.; OLG Hamm GewArch 2002, 482; OLG Celle GewArch 2003, 80 f.).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die vom Bundesverfassungsgericht (aaO S. 188) eingeforderte grundrechtsfreundliche Auslegung der §§ 1-3 HwO unmittelbaren Einfluss auf die bislang restriktive Rechtsprechung (vgl. etwa VGH BaWü GewArch 1993, 481 ff., worauf die angefochtene Entscheidung Bezug nimmt) zum handwerklichen Nebenbetrieb im Sinne der §§ 2 und 3 HwO bei sogenannten Ein-Mann-Betrieben mit Handels- und Handwerksanteilen hat (so wohl tendenziell AG Weiden GewArch 2002, 482 f.).

  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99

    Zu den Anforderungen an die Feststellung eines Gewerbebetriebs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2003 - 5 Ss 445/02
    b) Darüber hinaus erfordert die verfassungskonforme Auslegung der (von § 1 SchwarzArbG in Bezug genommenen) Handwerksordnung , welche empfindliche Eingriffe in die Freiheit selbständiger Berufsausübung enthält, bei den der Verurteilung des Betroffenen zugrunde gelegten Umsätzen - auch und gerade, soweit sie einem einheitlichen Lebenssachverhalt entstammen - den ausdrücklichen Abzug der Beträge, die dem Handel - hier etwa mit Heizkesseln und Zubehör - zuzurechnen sind (vgl. BVerfG NVwZ 2001, 187, 188).
  • BVerwG, 25.07.2002 - 6 B 37.02

    Kriterien für die Abgrenzung des Industriebetriebes zum Handwerksbetrieb -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2003 - 5 Ss 445/02
    Die tatsächlichen Feststellungen zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG sowie zum Schuldumfang stellen nur dann eine hinreichende Nachprüfungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht dar, wenn die im betreffenden Gewerbe erbrachten handwerklichen Arbeiten für jeden Auftrag nach Art, Umfang, Zeit und Ort einzeln dargelegt sind (vgl. OLG Düsseldorf GewArch 2001, 346 f.; OLG Hamm GewArch 2002, 482; OLG Celle GewArch 2003, 80 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2001 - 2a Ss OWi 27/01

    Arbeit & Soziales - Verstoß gegen Schwarzarbeitsgesetz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2003 - 5 Ss 445/02
    Die tatsächlichen Feststellungen zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG sowie zum Schuldumfang stellen nur dann eine hinreichende Nachprüfungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht dar, wenn die im betreffenden Gewerbe erbrachten handwerklichen Arbeiten für jeden Auftrag nach Art, Umfang, Zeit und Ort einzeln dargelegt sind (vgl. OLG Düsseldorf GewArch 2001, 346 f.; OLG Hamm GewArch 2002, 482; OLG Celle GewArch 2003, 80 f.).
  • OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04

    Verstoß gegen die HandwerksOrdnung; Schwarzarbeitsgesetz; Eintragung in die

    Ferner hat es im erforderlichen Umfang dargelegt, welchen wirtschaftlichen Vorteil der Betroffene aus den Arbeiten erzielt hat (vgl. zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 09. November 1999 in 2 Ss OWi 713/99, GewArch 2000, 79 = StraFo 2000, 169; Beschluss vom 18. April 2002 in 2 Ss OWi7/02; OLG Stuttgart, GewArch 2003, 342; OLG Celle, GewArch 2003, 80; OLG Düsseldorf, GewArch 2000, 289; NStZ-RR 2000, 54).
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