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   VGH Bayern, 14.11.2002 - 22 CS 02.2687   

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https://dejure.org/2002,30938
VGH Bayern, 14.11.2002 - 22 CS 02.2687 (https://dejure.org/2002,30938)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2002 - 22 CS 02.2687 (https://dejure.org/2002,30938)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2002 - 22 CS 02.2687 (https://dejure.org/2002,30938)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 495
  • GewArch 2003, 78
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 24.11.2016 - 22 ZB 16.1784

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit - Besitz kinderpornografischer Schriften

    Zum Andern kann eine behördliche Befugnis zum sicherheitsrechtlichen Einschreiten auch durch längeres Zuwarten nicht verwirkt werden; dies gilt auch für die Befugnisnorm des § 35 Abs. 1 GewO (BayVGH, B. v. 14.11.2002 - 22 CS 02.2687 - GewArch 2003, 78).
  • VG Berlin, 03.04.2018 - 22 K 21.16

    Rechtschutz gegen die Aufforderung der Wirtschaftsprüferkammer, ihr im Rahmen

    Die uneingeschränkte Verpflichtung zur Vorlage der Arbeitspapiere nach § 62 Abs. 1 S. 2 WPO ist schließlich auch deshalb angemessen, weil die so gewonnenen Erkenntnisse nach § 62 Abs. 5 WPO nur in einem Berufsaufsichtsverfahren gegen den Wirtschaftsprüfer verwendet werden dürfen und ansonsten - beispielsweise in einem parallel geführten Strafverfahren - ein Verwertungsverbot besteht (vgl. zur Zulässigkeit einer zwangsweisen Selbstbezichtigung für den Fall eines strafrechtlichen Verwertungsverbots BVerfG, Beschluss vom 31. März 2008, 2 BvR 467/08, Rn. 3, m.w.N., zit. n. Juris; den Nemo-Tenetur-Grundsatz sogar nur auf das straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfahren, nicht aber auf den Bereich des Gefahrenabwehrrechtes erstreckend VGH München, Beschluss vom 14. November 2002, 22 CS 02.2687, zit. n. Juris).
  • VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10

    Verpflichtung zur Vorlage von Arbeitspapieren eines Wirtschaftsprüfers im Rahmen

    Die uneingeschränkte Verpflichtung zur Vorlage der Arbeitspapiere nach § 62 Abs. 1 S. 2 WPO ist schließlich auch deshalb angemessen, weil die so gewonnenen Erkenntnisse nach § 62 Abs. 5 WPO nur in einem Berufsaufsichtsverfahren gegen den Wirtschaftsprüfer verwendet werden dürfen und ansonsten - beispielsweise in einem parallel geführten Strafverfahren - ein Verwertungsverbot besteht (vgl. zur Zulässigkeit einer zwangsweisen Selbstbezichtigung für den Fall eines strafrechtlichen Verwertungsverbotes BVerfG, Beschluss vom 31. März 2008, 2 BvR 467/08, Rn. 3, m.w.N., zit. n. Juris; den Nemo-Tenetur-Grundsatz sogar nur auf das straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfahren, nicht aber auf den Bereich des Gefahrenabwehrrechtes erstreckend VGH München, Beschluss vom 14. November 2002, 22 CS 02.2687, zit. n. Juris).
  • VG Augsburg, 13.03.2014 - Au 5 K 13.1298

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln; Erhebliche

    Schon die beim Kläger generell fehlende Bereitschaft, die mit dem Vertrieb der Präparate verbundene arzneimittelrechtliche Verantwortlichkeit anzuerkennen und umzusetzen, rechtfertigt nach Auffassung des Gerichts die Prognose, dass bei einer Weiterführung des Betriebs jederzeit wieder mit schwerwiegenden Rechtsverstößen gerechnet werden muss (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 14.11.2002 - 22 CS 02.2687 - GewArch 2003, 78 f; B.v. 23.4.2003 - 22 CS 03.797 - GewArch 2003, 335 f).
  • VGH Bayern, 03.03.2008 - 22 ZB 06.2074

    Ungenehmigte Teichanlage; Beseitigungsanordnung; Errichtungszeitpunkt;

    Die behördliche Befugnis zum sicherheitsrechtlichen Einschreiten kann auch durch längeres Zuwarten nicht verwirkt werden (BayVGH vom 14.11.2002 NVwZ 2003, 495; vom 17.6.1998 BayVBl 1999, 590).
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