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   OVG Niedersachsen, 24.01.2005 - 7 LA 232/04   

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https://dejure.org/2005,19113
OVG Niedersachsen, 24.01.2005 - 7 LA 232/04 (https://dejure.org/2005,19113)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.01.2005 - 7 LA 232/04 (https://dejure.org/2005,19113)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Januar 2005 - 7 LA 232/04 (https://dejure.org/2005,19113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtsweg bei Streitigkeiten zwischen Veranstaltern und Teilnehmern über die Teilnahme in Form eines Standplatzes auf dem Volksfest und Schützenfest; Darlegungsanforderungen an die Divergenzrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2005, 258
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 14 S 1567/01

    Zulassung eines Marktbeschickers zu einer Veranstaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2005 - 7 LA 232/04
    Zwar kann gleichwohl eine Gemeinde selbst als Veranstalter im Rechtssinne anzusehen sein, wenn dessen Aufgaben durch eine rechtlich selbständige, faktisch aber abhängige natürliche oder juristische Person wahrgenommen werden, die im Verhältnis zur Gemeinde als "Verwaltungshelfer" zu qualifizieren ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.7.2001 - 14 S 1567/01 -, GewArch 2001, 420 m.w.N.).

    Die Ansicht des Verwaltungsgerichts, dass die bundesrechtliche Regelung des § 70 GewO den landesrechtlichen Bestimmungen über eine Zulassung zu gemeindlichen Einrichtungen vorgeht und damit ein Zulassungsanspruch nach dieser Vorschrift ausscheidet, entspricht herrschender Meinung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.7.2001, aaO; Tettinger/Wank, aaO, Rn. 5 m.w.N.).

    Ob bei gegebener Divergenz jedenfalls der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gegeben wäre (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 124 Rn. 12), kann hier dahinstehen, denn eine Abweichung von den angeführten Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 29.11.1993 - 8 TG 2735/93 -, GewArch 1994, 287) und des Verwaltungsgerichtshofs Bad.-Württ. (Beschl. v. 19.7.2001, aaO) ist nicht gegeben.

  • BVerwG, 29.05.1990 - 7 B 30.90

    Rechtsweg - Verpflichtungsklage - Juristische Person des Privatrechts -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2005 - 7 LA 232/04
    Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 29.5.1990 - 7 B 30.90 -, NVwZ 1991, 59; Beschl. v. 21.7.1989 - 7 B 184.88 -, DVBl. 1990, 154) betreffen Streitigkeiten über den Zugang zu gemeindlichen Einrichtungen, die mit dem hier zu entscheidenden Fall nicht vergleichbar sind.
  • OVG Hamburg, 04.11.1986 - Bf VI 12/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2005 - 7 LA 232/04
    Da § 70 GewO auf private und öffentlich-rechtliche Veranstaltungen gleichermaßen anzuwenden ist (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 4.11.1986 - Bf VI 12/86 -, GewArch 1987, 303), kommt es - wie ebenfalls ausgeführt - gerade auf den Charakter der konkreten Rechtsbeziehungen an.
  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2005 - 7 LA 232/04
    Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 29.5.1990 - 7 B 30.90 -, NVwZ 1991, 59; Beschl. v. 21.7.1989 - 7 B 184.88 -, DVBl. 1990, 154) betreffen Streitigkeiten über den Zugang zu gemeindlichen Einrichtungen, die mit dem hier zu entscheidenden Fall nicht vergleichbar sind.
  • VGH Hessen, 29.11.1993 - 8 TG 2735/93

    Rechtsweg bei Streit um Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.01.2005 - 7 LA 232/04
    Ob bei gegebener Divergenz jedenfalls der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gegeben wäre (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 124 Rn. 12), kann hier dahinstehen, denn eine Abweichung von den angeführten Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 29.11.1993 - 8 TG 2735/93 -, GewArch 1994, 287) und des Verwaltungsgerichtshofs Bad.-Württ. (Beschl. v. 19.7.2001, aaO) ist nicht gegeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09

    Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein

    Denn es ist hier nicht entscheidungserheblich, inwiefern eine Gemeinde auf die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe durch einen Verwaltungshelfer Einfluss haben muss (vgl. dazu nur OVG Schleswig-Holstein, Urt. vom 15.03.2006, a.a.O., juris Rn. 36 f.; NdsOVG, Beschl. vom 24.01.2005 - 7 LA 232/04 -, GewArch 2005, 258; BayVGH, Urt. vom 17.02.1999 - 4 B 96.1710 -, GewArch 1999, 197; HessVGH, Beschl. vom 19.11.1993 - 8 TG 2735/93 -, GewArch 1994, 287, juris Rn. 6 ff.; VG Schleswig, Urt. vom 17.01.2007 - 4 A 192/05 -, juris Rn. 22 ff.; VG Hannover, Urt. vom 18.07.2006 - 11 A 1391/04 -, GewArch 2006, 475; VG Stuttgart, Beschl. vom 11.07.2006 - 4 K 2292/06 -, NVwZ 2007, 614; VG Minden, Urt. vom 02.04.2003 - 3 K 2341/02 -, juris Rn. 17 ff.; Burgi, Funktionale Privatisierung und Verwaltungshilfe, 1999, S. 369 ff.; Hösch, GewArch 1996, 402, 404; Gröpl, GewArch 1995, 367, 370 ff).
  • VG Hannover, 18.07.2006 - 11 A 1391/04

    Klage gegen Vergabe von Standplätzen beim hannoverschen Schützenfest

    Das Recht zur Teilnahme von Marktbeschickern an Marktveranstaltungen beurteilt sich hier ausnahmsweise nicht nach § 70 GewO , der als bundesrechtliche Regelung in der Regel der landesrechtlichen Bestimmungen des § 22 NGO über eine Zulassung zu gemeindlichen Einrichtungen vorgeht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24.01.2005 - 7 LA 323/04 -, GewArch 2005, 258; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.2001, 14 S 1567/01 -, GewArch 2001, 420, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Die Beklagte könnte allenfalls dann gleichwohl Veranstalterin des Festes im Rechtssinne sein, wenn die Aufgaben zwar an einen rechtlich selbstständigen Verein übertragen worden wären, sich die Beklagte aber durch faktische Abhängigkeit alle relevanten Entscheidungen vorbehalten hätte, der Verein also als bloßer "Verwaltungshelfer" tätig werden würde (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24.01.2005 - 7 LA 323/04 -, GewArch 2005, 258; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.2001, 14 S 1567/01 -, GewArch 2001, 420 zu entsprechenden Konstellationen im Rahmen des § 70 GewO .).

  • VG Berlin, 13.01.2015 - 4 L 388.14

    Anspruch auf Zulassung zu einer Messeveranstaltung; hier: Standplatz als

    Doch setzt dies voraus, dass die privatrechtlich organisierte Veranstalterin, die sich im ausschließlichen oder mehrheitlichen Besitz einer Kommune befindet, wegen der Auswahlentscheidung an deren Weisungen gebunden ist, also keinen eigenen Entscheidungsspielraum besitzt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Januar 2005 - 7 LA 232/04 -, Rn. 6, juris; Wagner, in: Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, Loseblattkommentar, Stand Mai 2014, § 70 Rn. 61 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 21.09.2006 - 4 K 1700/06

    Veranstaltereigenschaft der Gemeinde bei Frühlingsfest im Fall der

    Zwar kann, wenn Veranstalter eines Marktes eine in Form des Privatrechts betriebene Gesellschaft einer Gemeinde ist, gleichwohl die Gemeinde als Veranstalterin im Rechtssinne anzusehen sein (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 24.01.2005 - 7 LA 232/04 -, juris).
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