Rechtsprechung
| VG Sigmaringen, 02.05.2005 - 1 K 1846/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Untersagung des Betriebs von Spielgeräten mit Weiterspielmarken (Token)
- Justiz Baden-Württemberg
Untersagung des Betriebs von Spielgeräten mit Weiterspielmarken (Token
- Landesrecht Baden-Württemberg
Untersagung des Betriebs von Spielgeräten mit Weiterspielmarken (Token)
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Spielhalle; Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit; Weiterspielmarken; Token; Freispiel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerberecht: Untersagung des Betriebs von Spielgeräten mit Abgabe von Weiterspielmarken [Token] in einer Spielhalle
Zeitschriftenfundstellen
- GewArch 2005, 291
Wird zitiert von ... (2)
- VG Sigmaringen, 21.09.2005 - 1 K 1650/04
Gewerberechtliche Anordnung bezüglich des Betriebs von Spielautomaten mit …
Die Ausgabe von Weiterspielmarken (Token) stellt aber auch dann einen Gewinn im Sinne des § 33 c Abs. 1 GewO dar, wenn ein Umtausch in Geld mit Hilfe eines entsprechend eingestellten Token-Managers und eines Chip-Kartensystems nicht angeboten wird (vgl. Beschluss der Kammer vom 02.05.2005 - 1 K 1846/04 - Hessischer VGH, Beschluss vom 23.03.2005 - 11 TG 175/05 -, GewArch 2005, 255; VG Stade, Beschluss vom 09.05.2005 - 6 B 635/05- , zitiert nach www.dbovg.niedersachsen.de ; VG Freiburg, Urteil vom 07.11.2002 - 4 K 587/00 -, zitiert nach Vensa).Eine Weiterveräußerung findet auch tatsächlich statt, wie das Angebot von Token bei Ebay zeigt (vgl. Beschluss der Kammer vom 02.05.2005 - 1 K 1846/04 - und Hessischer VGH, Beschluss vom 23.03.2005 - 11 TG 175/05 -, GewArch 2005, 255).
- FG Bremen, 20.09.2006 - 2 K 145/04
Vergnügungsteuerpflicht von Spielautomaten und Unterhaltungsautomaten mit …
Letztlich wird die Auffassung, dass die Token einen vermögenswerten Vorteil darstellen, von den Gerichten im Zusammenhang mit der Frage, ob die Spielmarkengeräte Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit i.S. des § 33c Abs. 1 GewO darstellen, geteilt (VG Sigmaringen, Urteil vom 21. September 2005 1 K 1650/04, juris; VG Stade, Beschluss vom 9. Mai 2005 6 B 635/05, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 2. Mai 2005 1 K 1846/04, GewArch 2005, 291; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2005, GewArch 2005, 255; VG Augsburg, Beschluss vom 31. Januar 2005 Au 4 S 05.38; GewArch 2005, 208; VG Darmstadt, Beschluss vom 8. Dezember 2003 3 G 2459/03(3), GewArch 2004, 124; OVG Hamburg, Beschluss vom 1. Oktober 2003 4 Bs 370/03, ZKF 2004, 78 = GewArch 2004, 246).
