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   OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05   

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https://dejure.org/2006,3393
OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05 (https://dejure.org/2006,3393)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.2006 - 8 LC 11/05 (https://dejure.org/2006,3393)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 (https://dejure.org/2006,3393)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ASO §§ 12 ff.; ; ASO § 12a; ; ASO § 12c; ; ASO § 28; ; ASO § 29; ; GG Art. 14 I; ; HKG § 12; ; HKG § 9; ; NVAG § 1; ; NVAG § 2; ; VAG § 54; ; VwGO § 113 V; ; VwVfG § 35; ; VwVfG § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzeswidriges Finanzierungssystem eines berufsständischen Versorgungswerks - Altersrente, Altersrentenzuschlag, Alterssicherung, Alterssicherungsordnung, Altersversorgungswerk, Anpassung, Anpassungspflicht, Bescheidungsurteil, Dynamisierung, Eigentum, Eigentum, Schutz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Finanzierungssystem des Versorgungswerks der niedersächsischen Zahnärzte ist rechtswidrig

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherung und Vorsorge - Zahnärzte-Versorgungswerk Niedersachsen hat rechtswidriges Finanzierungssystem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf eine höhere (Gesamtrente) Altersrente in Form einer sog. Rentenanpassung ; Wirksamkeit des Finanzierungssystems des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen; Auslegung einer schriftlichen Mitteilung über die Anpassung des Rentenbetrags an alle ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Finanzierungssystem des Versorgungswerks der niedersächsischen Zahnärzte ist rechtswidrig - Altersrente sichert nicht den Grundbedarf und gleicht auch Kaufkraftverlust nicht aus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 254 (Ls.)
  • GewArch 2007, 33
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 3.05

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05
    Der weitergehende, hier streitige Anspruch auf Anpassung einer solchen (Grund-)Altersrente eines berufsständischen Versorgungswerks kann hingegen nicht unmittelbar auf Art. 14 Abs. 1 GG gestützt werden, sondern bedarf nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer landesrechtlichen Regelung (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.9.2005 - 6 C 3.05 -, NJW 2006, 711 ff., m. w. N.).

    Das offene Deckungsplanverfahren stellt somit kein reines Kapitaldeckungsverfahren dar, sondern "steht gewissermaßen zwischen dem reinen Umlageverfahren und jenem Prinzip" (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 21.9.2005, a. a. O.), wobei allerdings der Umlageanteil regelmäßig nur einen geringen Anteil ausmacht.

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 12/05

    Anspruch der Rentner des Altersversorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05
    Dieser Bescheid für das Jahr 2003 ist allerdings nicht bestandskräftig, sondern wird vom Kläger im Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen 8 LC 12/05 angegriffen.

    Wegen der Antwort wird auf das Schreiben vom 7. Juli 2006 nebst Anlagen und wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Beiakten in diesem und im Parallelverfahren 8 LC 12/05 Bezug genommen.

  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 11.00

    Berufsständisches Versorgungswerk; Beitrag; Mindestbeitrag; Beruf;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05
    Damit verfolgt die Pflichtmitgliedschaft legitime Zwecke und ihre Anordnung hält sich innerhalb des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.2000 - 1 C 11/00 -, DVBl. 2001, 741 ff., m. w. N.).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00

    Brandenburgisches Hochschulgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05
    Vielmehr trifft den Normgeber eine regelmäßige Beobachtungs- und gegebenenfalls eine Nachbesserungspflicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.10.2004 - 1 BvR 911, 927, 928/00 -, DVBl. 2005, 109 ff.), sobald Mängel des einmal gewählten Finanzierungssystems offenbar werden, die erhebliche Zweifel daran aufkommen lassen, dass es seinen Zielsetzungen noch gerecht wird.
  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 C 9.01

    Beitrag; Berufsfreiheit; Familienlastenausgleich; "generativer Beitrag";

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05
    Dadurch können Beitragsteile der noch aktiven Mitglieder auch für aktuelle Versorgungsleistungen, insbesondere zur Finanzierung einer Rentenanpassung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.1.2002 - 6 C 9/01 -, NJW 2002, 2193 ff.; Boecken, a.a.O., S. 136), genutzt werden.
  • BVerwG, 24.08.2000 - 1 B 44.00

    Anforderungen an eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05
    Zu der Sicherstellung dieses Versorgungszwecks kann dabei jedenfalls für eine Vollrente, die - ähnlich wie die Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung - grundsätzlich den gesamten Lebensunterhalt des Versicherten zu decken bestimmt ist (BVerwG, Beschl. vom 24.8.2000 - 1 B 44/00 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 43), auch eine Anpassung bzw. Dynamisierung der Rente gehören.
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05
    Zwar ist anerkannt, dass unter dem Geltungsbereich des Grundgesetzes durch Eigenleistungen erworbene Rentenansprüche und - anwartschaften Eigentumsschutz genießen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschl. v. 13.6.2006 - 1 BvL 9/00 -, Nds. MBl. 2006, 706, m. w. N.).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 136/01

    Bewertung von Versorgungsanrechten der Zahnärzteversorgung Niedersachsen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05
    Jedenfalls in dieser konkreten Ausgestaltung nach dem § 12 c ASO i. v. m. §§ 12 a Abs. 1 und 29 Abs. 2 ASO handelt es sich deshalb bei dem vom Beklagten praktizierten Finanzierungssystem (vgl. dazu auch BGH, Beschl. v. 15.12.2004 - XII ZB 136/01 -, NJW-RR 2005, 658 f.) nicht um ein "bewährtes System" zur Sicherstellung der Versorgungsaufgaben nach § 12 HKG.
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05
    Hingegen ist dem Beklagten nicht das Ziel vorgegeben, seinen Mitgliedern durch Rentenzahlung die Aufrechterhaltung des in der aktiven Lebensphase erreichten Lebensstandards zu ermöglichen (vgl. zur Beamtenversorgung BVerfG, Urt. v. 27.9.2005 - 2 BvR 1387/02 -, BVerfGE 114, 258 ff.).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05
    Aus diesem Zweck ergibt sich, dass die Wahl auf die bewährten Versicherungssysteme beschränkt ist, die nach den bisherigen Erfahrungen die Versorgung der Berechtigten sicherstellen (vgl. BVerwG, Urt. vom 29.1.1991 - 1 C 11/89 -, BVerwGE 87, 324, 327, zum Rheinland-Pfälzischen Rechtsanwaltsversorgungswerk).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2005 - 8 ME 324/04

    Rechtmäßigkeit des Wegfalls einer Rentenanpassungsleistung in Bezug auf eine

  • BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05

    Anforderungen an die erforderliche Berufungsbegründung; Substantiierte

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 12/05

    Berufsständische Versorgung; Berufsunfähigkeit; Eigentumsschutz; Rente;

    § 12 c ASO i. V. m. §§ 12 a Abs. 1, 29 Abs. 2 ASO sind wegen Verstoßes gegen § 12 HKG unwirksam (siehe Senatsurteil vom 20.7.2006 - 8 LC 11/05 -).

    Rentnern des Altersversorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen steht auch für das Jahr 2003 (vgl. für das Jahr 2004 das Senatsurteil vom 20.7.2006 - 8 LC 11/05 -) nur ein Anspruch auf Neubescheidung ihres Begehrens zu, eine höhere als die vom Leitenden Ausschuss beschlossene Rentenanpassung zu erhalten.

    Der Kläger begehrt für das Jahr 2003 - ähnlich wie im Parallelverfahren 8 LC 11/05 bezogen auf das Jahr 2004 - die Zahlung einer Rentenanpassung in Höhe von 835,- EUR monatlich.

    Seine Klage hat er im Wesentlichen auf die auch im Parallelverfahren 8 LC 11/05 zur Rentenanpassung im Jahr 2004 vorgetragenen Argumente gestützt, dass nämlich eine Rentenkürzung, wie sie hier im Ergebnis erfolgt sei, schon grundsätzlich unzulässig sei.

    Hinsichtlich des Vorbringens zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung der Rentenanpassung wird ebenfalls auf die Ausführungen des Beklagten in dem Parallelverfahren 8 LC 11/05 Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Beiakten in diesem Verfahren und im Parallelverfahren 8 LC 11/05 Bezug genommen.

    Die Berufung ist zulässig, insbesondere aus den bereits im Parallelverfahren 8 LC 11/05 angeführten und vorliegend entsprechend geltenden Gründen auch hinreichend gemäß § 124 a Abs. 3 Satz 4 VwGO begründet worden.

    Denn ein solcher Bescheid hätte sich jedenfalls aus den bereits im Parallelverfahren 8 LC 11/05 dargelegten Gründen mit dem Ablauf des Jahres 2002 erledigt, wäre also unwirksam geworden.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 1. Februar 2005 (- 8 ME 324/04 -, NdsRpfl 2005, 127) und ergänzend mit Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 8 LC 11/05 ausgeführt hat, setzt die Gewährung einer Rentenanpassung nach § 12 c ASO die Leistungsfähigkeit des Beklagten voraus.

    Dass § 12 HKG dem Satzungsgeber zumindest für die Wahl des Finanzierungssystems eines berufsständischen Versorgungswerks insoweit Grenzen setzt und ihm dabei das Ziel vorgibt, möglichst einen Inflationsausgleich zu erreichen (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 8 LC 11/05), reicht hingegen nicht aus.

    Dem Kläger steht als Altersrentner des Beklagten aus den im Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 8 LC 11/05 genannten Gründen ein Anspruch darauf zu, dass über die Höhe seiner Rentenanpassung auch für das Jahr 2003 erneut durch einen als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Bescheid entschieden wird.

    Die im Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 8 LC 11/05 genannten Gründe für die Unwirksamkeit des § 12 c ASO i. V. m. §§ 12 a Abs. 1 und 29 Abs. 2 ASO gelten auch für das hier streitige Jahr 2003.

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2014 - 8 LC 130/12

    Absenken einer bestehenden Rentenanwartschaft eines ledigen Mitglieds auf das

    Anlass für die Neufassung der Satzung über die Alterssicherung waren zwei Urteile des Senats vom 20. Juli 2006 (8 LC 11/05 und 8 LC 12/05).

    Nach Ansicht des Senats umfasst § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO auch den Fall, dass auf den Erlass eines Verwaltungsaktes geklagt wird, der auf einer - bislang fehlenden - untergesetzlichen Ermächtigungsnorm beruht, für deren Erlass dem untergesetzlichen Normgeber ein Gestaltungsspielraum zusteht (Senatsurt. v. 20.7.2006 - 8 LC 11/05 -, NdsVBl. 2007, 124 = juris Rn. 59 und - 8 LC 12/05 -, juris Rn. 33).

    Dem Kläger steht als Altersrentner des Beklagten ein Anspruch darauf zu, dass die Höhe seiner Altersrente einschließlich etwaiger Rentenanpassungen verbindlich geregelt wird, sodass der Beklagte verpflichtet ist, insbesondere die Höhe der Altersrente durch Verwaltungsakt gemäß § 1 Abs. 1 NVwVfG in Verbindung mit § 35 Satz 1 VwVfG festzusetzen (Senatsurt. vom 20.7.2006, a.a.O.).

    Der Beklagte verfügte jedenfalls seit dem Jahr 2003 und damit für einen längeren Zeitraum nicht mehr über wirksame Satzungsregelungen zur Bestimmung der Rentenhöhe (vgl. Senatsurt. v. 20.7.2006 - 8 LC 11/05 -, a.a.O.; v. 27.7.2006 - 8 LC 12/05 -, Rn. 35; v. 23.10.2009 - 8 LC 12/09 -, a.a.O. Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 47/19

    Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung;

    In den Gründen seines Urteils vom 20. Juli 2006 (- 8 LC 11/05 -, GewArch. 2007, 33) führte der Senat aus, es fehle zumindest seit 2003 an einer wirksamen satzungsrechtlichen Regelung der Höhe der Altersrente.

    Etwas anderes ergibt sich entgegen dem Antragstellervorbringen nicht aus § 12a Abs. 1 Satz 2 ASO in der vom 1. Januar 2005 an vermeintlich in Kraft gesetzten Fassung (zur Unwirksamkeit vgl. Senatsurt. v. 20.7.2006 - 8 LC 11/05 -, GewArch. 2007, 33).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08

    Alkoholverkauf an Frankenthaler Tankstellen kann beschränkt werden

    Dass die Verwaltung einen unbestimmten Rechtsbegriff konkretisiert (vgl. hierzu NdsOVG, 8 LC 11/05, juris; OVG NW, 5 B 74/95, juris; BayVGH, 8 B 03.3360, juris), stellt keinen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes dar.
  • BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 3.21

    Geschlechtsbezogene diskriminierende Regelung in der Satzung eines

    Im Klageverfahren eines anderen Mitglieds beanstandete das Oberverwaltungsgericht die Bekanntmachungsmängel und einen Verstoß gegen § 12 des niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe (Heilberufekammergesetz - HKG), weil kein bewährtes Versicherungssystem gewählt worden sei, das eine lebenslange, den Grundbedarf sichernde Versorgung gewährleiste (OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33).

    Willkürbehaftet ist die Differenzierung darüber hinaus, weil sie die Anwartschaften der unter die Ausnahme fallenden Mitglieder durch einen Verweis auf Bescheide bestimmt, deren Beruhen auf gesetzwidrigen und diskriminierenden Rechnungsgrundlagen der Normgeberin bereits seit nahezu zehn Jahren aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).

    Vielmehr kann und muss die Antragsgegnerin die Berechnung der Anwartschaften satzungsrechtlich gleichheitskonform und im Einklang mit den vom Oberverwaltungsgericht in den einschlägigen Entscheidungen konkretisierten Anforderungen des § 12 HKG regeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).

  • VG Hannover, 03.12.2008 - 5 A 873/08

    Altersrente; Altersversorgung; Beitrag; beitragsfreier Rentenanspruch;

    Im Urteil vom 20.07.2006 - 8 LC 11/05 - führte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - Nds. OVG - aus, dass das Versorgungswerk nicht über ein bewährtes Finanzierungssystem verfüge.

    Denn im Urteil des Nds. OVG vom 20.07.2006 - 8 LC 11/05 - (GewArch 2007, 33-38, NdsVBl 2007, 124-129, - juris -) ist ausgeführt, dass der Beklagte auch unter Berücksichtigung der später in Kraft gesetzten Änderungen seit 2003 nicht mehr über ein bewährtes Finanzierungssystem verfügt hatte.

    Das Nds. OVG hatte im Urteil vom 20.07.2006 - 8 LC 11/05 - aber ein transparentes Verfahren und die Berechenbarkeit der Rentenanwartschaft anhand einer Rentenformel ausdrücklich gefordert.

    Im Urteil des Nds. OVG vom 20.07.2006 - 8 LC 11/05 - war ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die Satzungsregelung in § 12a ASO bereits deshalb rechtswidrig sein kann, weil der Umfang der Versorgungsleistung sich für das einzelne Mitglied wegen der Unbestimmtheit der Satzungsregelung und der fehlenden Rentenberechnungsformel nicht ermitteln ließ.

  • BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 1.21

    Gleichheitswidrige Regelung von Rentenanwartschaften in einer Versorgungssatzung

    Im Klageverfahren eines anderen Mitglieds beanstandete das Oberverwaltungsgericht die Bekanntmachungsmängel und einen Verstoß gegen § 12 des niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe (Heilberufekammergesetz - HKG), weil kein bewährtes Versicherungssystem gewählt worden sei, das eine lebenslange, den Grundbedarf sichernde Versorgung gewährleiste (OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33).

    Willkürbehaftet ist die Differenzierung darüber hinaus, weil sie die Anwartschaften der unter die Ausnahme fallenden Mitglieder durch einen Verweis auf Bescheide bestimmt, deren Beruhen auf gesetzwidrigen und diskriminierenden Rechnungsgrundlagen der Normgeberin bereits seit nahezu zehn Jahren aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).

    Vielmehr kann und muss die Antragsgegnerin die Berechnung der Anwartschaften satzungsrechtlich gleichheitskonform und im Einklang mit den vom Oberverwaltungsgericht in den einschlägigen Entscheidungen konkretisierten Anforderungen des § 12 HKG regeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).

  • BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 2.21

    Gleichheitswidrige Regelung von Rentenanwartschaften in einer Versorgungssatzung;

    Im Klageverfahren eines anderen Mitglieds beanstandete das Oberverwaltungsgericht die Bekanntmachungsmängel und einen Verstoß gegen § 12 des niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe (Heilberufekammergesetz - HKG), weil kein bewährtes Versicherungssystem gewählt worden sei, das eine lebenslange, den Grundbedarf sichernde Versorgung gewährleiste (OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33).

    Willkürbehaftet ist die Differenzierung darüber hinaus, weil sie die Anwartschaften der unter die Ausnahme fallenden Mitglieder durch einen Verweis auf Bescheide bestimmt, deren Beruhen auf gesetzwidrigen und diskriminierenden Rechnungsgrundlagen der Normgeberin bereits seit nahezu zehn Jahren aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).

    Vielmehr kann und muss die Antragsgegnerin die Berechnung der Anwartschaften satzungsrechtlich gleichheitskonform und im Einklang mit den vom Oberverwaltungsgericht in den einschlägigen Entscheidungen konkretisierten Anforderungen des § 12 HKG regeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).

  • BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 4.21

    Geschlechtsbezogene diskriminierende Regelung in der Satzung eines

    Im Klageverfahren eines anderen Mitglieds beanstandete das Oberverwaltungsgericht die Bekanntmachungsmängel und einen Verstoß gegen § 12 des niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe (Heilberufekammergesetz - HKG), weil kein bewährtes Versicherungssystem gewählt worden sei, das eine lebenslange, den Grundbedarf sichernde Versorgung gewährleiste (OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33).

    Willkürbehaftet ist die Differenzierung darüber hinaus, weil sie die Anwartschaften der unter die Ausnahme fallenden Mitglieder durch einen Verweis auf Bescheide bestimmt, deren Beruhen auf gesetzwidrigen und diskriminierenden Rechnungsgrundlagen der Normgeberin bereits seit nahezu zehn Jahren aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts bekannt war (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).

    Vielmehr kann und muss die Antragsgegnerin die Berechnung der Anwartschaften satzungsrechtlich gleichheitskonform und im Einklang mit den vom Oberverwaltungsgericht in den einschlägigen Entscheidungen konkretisierten Anforderungen des § 12 HKG regeln (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2006 - 8 LC 11/05 - GewArch 2007, 33; Beschlüsse vom 21. Oktober 2009 - 8 LC 13/09 - und vom 23. Oktober 2009 - 8 LC 2/09 und 8 LC 12/09 - juris).

  • VG Hannover, 03.12.2008 - 5 A 5924/07

    Altersgrenze; Anknüpfung an Verbraucherpreisindex; Anwartschaft;

    Im Urteil vom 20.07.2006 - 8 LC 11/05 - führte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - Nds. OVG - aus, dass das Versorgungswerk nicht über ein bewährtes Finanzierungssystem verfüge.

    In Umsetzung der Rechtsprechung des Nds. OVG (Urteile vom 20.07.2006 - 8 LC 11/05 und 8 LC 12/05 - ) war der Beklagte verpflichtet, sein Finanzierungssystem gemäß §§ 12 c und 29 Abs. 2 ASO rückwirkend ab dem Jahr 2003 so zu ändern, dass mit größerer Sicherheit zumindest eine den Kaufkraftverlust ausgleichende Rentenanpassung erfolgen wird.

    Diese Besonderheit der alten Regelungen führte nach Auffassung des Nds. OVG (Urt. vom 20.07.2006 - 8 LC 11/05 -, S. 32 f. des amtlichen Abdrucks) nicht zu einer vollständig kapitalgedeckten und daher dauerhaften Anpassung der Grundleistung.

    Mit der Anknüpfung an den jeweiligen Anstieg des Verbraucherpreisindexes wird der vom Nds. OVG (Urt. vom 20.07.2006 - 8 LC 11/05 -, S. 28 des amtlichen Abdrucks der Entscheidung) geforderten Anpassung bzw. Dynamisierung der Rente Rechnung getragen.

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 49/19

    Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung;

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 90/07

    Wirksamkeit einer Pfändung durch einen sog. Blankettbeschluss; Anforderungen an

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 9 S 5/19

    Pflicht zur rentenerhöhenden Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 8 LC 31/16

    Absenkung des Ledigenzuschlags von 20 % auf 10 % in der Satzung des

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 8 KN 128/15

    Ledigenzuschlag; Normenkontrolle; Ärztekammer; Ärzteversorgung

  • VG Hannover, 10.12.2019 - 5 A 5662/18

    Altersrente; Anwartschaft; Eigentumsschutz; gerechtfertigt;

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2009 - 8 LC 13/09

    Wirksamkeit der für die Berechnung der Rentenanwartschaft in Bezug genommenen

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2006 - 8 LA 265/04

    Bestimmtheit des Begriffs "naturnahes Kleingewässer"; Geltung des Verbotes zur

  • VG Hannover, 03.12.2008 - 5 A 820/07

    Altersrente; berufsständische Versorgung; Bindungswirkung; Grundrente; inter

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2012 - 8 LA 149/11

    Verlust der Wirkung einer auf satzungsrechtlicher Grundlage durch Bescheid

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2007 - 8 OA 12/07

    Bestimmung des Streitwerts für eine nicht näher begründete Bescheidungsklage

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2014 - 8 LA 57/14

    Vereinbarkeit der Nichtgewährung eines sog. Ledigenzuschlags zur Altersrente bei

  • VG Hannover, 16.05.2012 - 5 A 5322/11

    Rentenanwartschaft

  • VG Hannover, 21.05.2008 - 5 A 3386/07

    Fehlende Klagebefugnis von Mitgliedern eines Organs einer berufsständischen

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