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   OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07   

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OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07 (https://dejure.org/2007,1328)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.05.2007 - 11 ME 106/07 (https://dejure.org/2007,1328)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 11 ME 106/07 (https://dejure.org/2007,1328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sofortvollzug - Untersagung der Vermittlung von nicht erlaubten Sportwetten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 GefAG, NI ; § 284 StGB; § 16 NLottG; Art. 45 EG ; Art. 46 EG ; Art. 49 EG ; Art 12 GG
    Untersagung der Vermittlung von nicht erlaubten Sportwetten in Niedersachsen; Ermessensspielraum zur Gestaltung des Glücksspielwesens; Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch nationale Regelungen zum Glücksspiel; Vermittlung an in Niedersachsen zugelassene ...

  • Glücksspiel & Recht
  • Judicialis

    EG Art. 43; ; EG Art. 45; ; EG Art. 46; ; EG Art. 49; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; NdsSOG § 11; ; NLottG § 14; ; NLottG § 16; ; NLottG § 3; ; StGB § 284

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Vermittlung von nicht erlaubten Sportwetten; Sofortvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersagung der Vermittlung von nicht erlaubten Sportwetten in Niedersachsen; Ermessensspielraum zur Gestaltung des Glücksspielwesens; Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch nationale Regelungen zum Glücksspiel; Vermittlung an in Niedersachsen zugelassene ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 610 (Ls.)
  • GewArch 2007, 339
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 11 ME 253/06

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07
    Daraus ergibt sich aber gleichzeitig eine Absage an eine unmittelbare Geltung von Erlaubnissen eines Mitgliedstaats in anderen Mitgliedstaaten im Glücksspielbereich (vgl. Beschl. d. Sen. v. 2.2.2007 - 11 ME 47/07 - v. 19.12.2006 - 11 ME 253/06 -, a.a.O.; Beschl. v. 17.3.2005 - 11 ME 369/03 -, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 10.7.2006 - 22 BV 05.457 - juris).

    Diese Übergangsregelung gilt auch für Niedersachsen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 19.12.2006 - 11 ME 253/06 -, a.a.O., u. v. 2.2.2007 - 11 ME 47/07 -) .

    Im Übrigen reicht es nach der Rechtsprechung des Bundeserfassungsgerichts in der Übergangszeit aus, wenn zunächst nur - wie geschehen - ein Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft einerseits und der tatsächlichen Ausübung des Monopols andererseits hergestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06 - juris; Beschl. d. Sen. v. 19.12.2006 - 11 ME 253/06 -, a.a.O. jeweils zum Sportwettenmonopol), wobei die entsprechenden Maßnahmen bis zum Ende der Übergangsfrist gegebenenfalls unter Berücksichtigung der o. a. Stellungnahmen der EU-Kommission noch weiter ausgeweitet werden können.

    Da nach alledem die derzeitige tatsächliche Ausgestaltung des Wettmonopols in Niedersachsen den Anforderungen des Grundgesetzes und den europarechtlichen Anforderungen genügt, kann dahinstehen, inwieweit das europäische Recht dem nationalen Gesetzgeber Übergangsfristen einräumt, um sein nationales Recht an die Erfordernisse der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit anzupassen (ebenso Beschl. d. Sen. v. 2.2.2007 - 11 M 47/07 - u. v. 19.12.2006 - 11 ME 253/06 -, a.a.O.).

    Auch wurde das Glücksspielrecht auf der Sekundärrechtsebene bisher nicht harmonisiert, beim Erlass der Dienstleistungsrichtlinie ist der Bereich des Glücksspiels vielmehr ausdrücklich ausgeklammert worden (vgl. ebenso Beschl. d. Sen. v. 19.12.2006 - 11 ME 253/06 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07
    Aus dem Zusammenspiel der Strafvorschriften des § 284 Abs. 1 StGB und § 16 NLottG (§ 16 NLottG stellt ausdrücklich (auch) das Vermitteln von Wetten unter Strafe) folgt, dass das Veranstalten und die Vermittlung/Bewerbung von nicht erlaubten Sportwetten ohne Erlaubnis nicht zulässig ist und - auch unabhängig von der Frage, ob es letztlich zu einer Bestrafung nach § 284 StGB/§ 16 NLottG kommt - ordnungsrechtlich unterbunden werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06 - juris).

    Im Übrigen reicht es nach der Rechtsprechung des Bundeserfassungsgerichts in der Übergangszeit aus, wenn zunächst nur - wie geschehen - ein Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft einerseits und der tatsächlichen Ausübung des Monopols andererseits hergestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06 - juris; Beschl. d. Sen. v. 19.12.2006 - 11 ME 253/06 -, a.a.O. jeweils zum Sportwettenmonopol), wobei die entsprechenden Maßnahmen bis zum Ende der Übergangsfrist gegebenenfalls unter Berücksichtigung der o. a. Stellungnahmen der EU-Kommission noch weiter ausgeweitet werden können.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 4. Juli 2006 (- 1 BvR 138/05 -, juris) und 19. Oktober 2006 (- 2 BvR 2023/06 -, a.a.O.) u.a. festgestellt, dass schon aus dem Verbot der Vermittlung unerlaubter gewerblich veranstalteter Sportwetten ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung folge.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2006 - 6 B 10895/06

    Private Wettbüros müssen schließen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07
    Der Senat ist weiterhin der Auffassung, dass diese Maßnahmen, die mittlerweile schon über mehrere Monate laufen, das Bemühen des Antragsgegners hinreichend belegen, im Hinblick auf das o. a. Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Wettsucht/Spielleidenschaft einzudämmen (vgl. ebenso zu entsprechenden Maßnahmen in den anderen Bundesländern OVG NRW v. 28.7.2006 - 4 B 1047/06 -, VGH Bad.-Württ. v. 28.7.2006 - 6 S 1988/05 -, OVG Bremen v. 7.9.2006 - 1 B 273/06 -, OVG Rhl.-Pf. v. 21.9.2006 - 6 B 10895/06.OVG -, OVG Berlin-Brandenburg v. 17.11.2006 - OVG 1 S 89.06 -, BayVGH v. 22.11.2006 - 24 CS 06.2501 -, OVG Sachsen-Anhalt v. 28.11.2006 - 1 M 193/06 - u. Hess.VGH v. 5.1.2007 - 2 TG 2911/06 - a. A. OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 2.1.2007 - 3 MB 38/06 - u. OVG Saarlouis, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 B 20/06 - juris).

    Es liegt aber im besonderen öffentlichen Interesse, dem Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht (allerdings nur als eine Alternative) aufgezeigte und nach dem Entwurf eines neuen Staatsvertrages zum Glücksspielwesen (vom Dezember 2006) bislang von der Mehrzahl der Regierungschefs der Bundsländer gewünschte Beibehaltung des staatlichen Monopols nicht unmöglich zu machen (vgl. ebenso OVG Rhl.-Pf., Beschl. v. 28.9.2006 - 6 B 10895/06 -, NVwZ 2006, 1426).

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (u. a. Urt. v. 6.3.2007, a.a.O., Placanica) liegt es im Ermessen des jeweiligen Mitgliedstaats, festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung auf dem Glücksspielsektor ergeben.

    Dabei kommt dem Gesetzgeber ein Einschätzungs- und Prognosevorrang zu (vgl. allg. BVerfG, Beschl. v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 -, juris, zum staatlichen Spielbankenmonopol in Bayern), dem nicht vorzugreifen ist.

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457

    Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07
    Daraus ergibt sich aber gleichzeitig eine Absage an eine unmittelbare Geltung von Erlaubnissen eines Mitgliedstaats in anderen Mitgliedstaaten im Glücksspielbereich (vgl. Beschl. d. Sen. v. 2.2.2007 - 11 ME 47/07 - v. 19.12.2006 - 11 ME 253/06 -, a.a.O.; Beschl. v. 17.3.2005 - 11 ME 369/03 -, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 10.7.2006 - 22 BV 05.457 - juris).

    2) Aber selbst wenn man die beiden im März ergangenen Stellungnahmen der EU-Kommissionen (und gegebenenfalls auch die Tatsache, dass das BVerwG mit Beschl. v. 29.11.2006 [- 6 B 89.06, nunmehr 6 C 40.06 -, juris] die Revision gegen das Urt. des BayVGH v. 10.7.2006 [- 22 BV 05.457 -, juris] zur weiteren Klärung der Anforderungen an ein Staatsmonopol für Sportwetten zugelassen hat) zum Anlass nehmen würde, die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Untersagungsverfügung als offen anzusehen, überwiegt bei einer dann vorzunehmenden reinen Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung.

  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07
    Diese Ausführungen können nicht auf die deutsche Rechtslage übertragen werden, weil Deutschland - anders als Italien - das Ziel verfolgt, schon die Wettleidenschaft als solche durch die beschränkenden Regelungen, nämlich das in dem jeweiligen Landesrecht vorgesehene staatliche Wettmonopol, einzuschränken (vgl. ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 9.3.2007 - 1 Bs 378/06 - VG Braunschweig, Beschl. v. 21.3.2007 - 5 B 334/06 -).

    Zumindest im Rahmen dieses Eilverfahrens kann offen bleiben, ob es bei der vorzunehmenden Bewertung der getroffenen Maßnahmen auf den Glücksspielsektor in seiner Gesamtheit ankommt (so wohl die Stellungnahme der EU) oder ob nur der Wettsektor zu betrachten ist (so wohl OVG Hamburg, Beschl. v. 9.3.2007 - 1 BS 378/06 -).

  • VG Braunschweig, 21.03.2007 - 5 B 334/06

    Verstoß der Untersagung der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten nicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07
    Diese Ausführungen können nicht auf die deutsche Rechtslage übertragen werden, weil Deutschland - anders als Italien - das Ziel verfolgt, schon die Wettleidenschaft als solche durch die beschränkenden Regelungen, nämlich das in dem jeweiligen Landesrecht vorgesehene staatliche Wettmonopol, einzuschränken (vgl. ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 9.3.2007 - 1 Bs 378/06 - VG Braunschweig, Beschl. v. 21.3.2007 - 5 B 334/06 -).

    Diese Frage der nach Auffassung des Kartellamts notwendigen Konkurrenz zwischen den staatlichen Anbietern ist zu unterscheiden von der Frage der generellen Zulässigkeit eines staatlichen Monopols (vgl. ebenso VG Braunschweig, Beschl. v. 21.3.2007 - 5 B 334/06 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.01.2007 - 3 MB 38/06

    Vollstreckungsschutz bei Sportwettenuntersagung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07
    Der Senat ist weiterhin der Auffassung, dass diese Maßnahmen, die mittlerweile schon über mehrere Monate laufen, das Bemühen des Antragsgegners hinreichend belegen, im Hinblick auf das o. a. Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Wettsucht/Spielleidenschaft einzudämmen (vgl. ebenso zu entsprechenden Maßnahmen in den anderen Bundesländern OVG NRW v. 28.7.2006 - 4 B 1047/06 -, VGH Bad.-Württ. v. 28.7.2006 - 6 S 1988/05 -, OVG Bremen v. 7.9.2006 - 1 B 273/06 -, OVG Rhl.-Pf. v. 21.9.2006 - 6 B 10895/06.OVG -, OVG Berlin-Brandenburg v. 17.11.2006 - OVG 1 S 89.06 -, BayVGH v. 22.11.2006 - 24 CS 06.2501 -, OVG Sachsen-Anhalt v. 28.11.2006 - 1 M 193/06 - u. Hess.VGH v. 5.1.2007 - 2 TG 2911/06 - a. A. OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 2.1.2007 - 3 MB 38/06 - u. OVG Saarlouis, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 B 20/06 - juris).

    Der gegenteiligen Auffassung des OVG des Saarlandes (Beschl. v. 4.4.2007 - 3 B 20/06 -, juris) und des OVG Schleswig-Holstein (Beschl. v. 2.1.2007 - 3 MB 38/06 -) vermag der Senat nicht zu folgen.

  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 4. Juli 2006 (- 1 BvR 138/05 -, juris) und 19. Oktober 2006 (- 2 BvR 2023/06 -, a.a.O.) u.a. festgestellt, dass schon aus dem Verbot der Vermittlung unerlaubter gewerblich veranstalteter Sportwetten ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung folge.
  • BVerwG, 29.11.2006 - 6 B 89.06

    Grundsätzliche Bedeutung einer die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07
    2) Aber selbst wenn man die beiden im März ergangenen Stellungnahmen der EU-Kommissionen (und gegebenenfalls auch die Tatsache, dass das BVerwG mit Beschl. v. 29.11.2006 [- 6 B 89.06, nunmehr 6 C 40.06 -, juris] die Revision gegen das Urt. des BayVGH v. 10.7.2006 [- 22 BV 05.457 -, juris] zur weiteren Klärung der Anforderungen an ein Staatsmonopol für Sportwetten zugelassen hat) zum Anlass nehmen würde, die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Untersagungsverfügung als offen anzusehen, überwiegt bei einer dann vorzunehmenden reinen Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung.
  • LG Hannover, 15.03.2007 - 23 O 99/05

    Lotterie "Quicky"

  • VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06

    Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - Kart 15/06

    Wettbewerbswidrigkeit einer Anweisung an die Lottogesellschaften, Spielumsätze

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 11 M 47.07

    Verweigerung von Beurkundungen durch Konsularbeamte

  • BVerwG, 13.03.2007 - 6 C 40.06

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erklärung des Rechtsstreits in der

  • OVG Bremen, 07.09.2006 - 1 B 273/06

    Werder Bremen darf nicht für bwin werben - Gewerbegesetz der DDR;

  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 24 CS 06.2501

    keine Aufhebung und Zurückverweisung im Eilverfahren, Werbung für unerlaubte

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2006 - 6 S 1988/05

    Verbot der Vermittlung von Oddset-Sportwetten bestätigt

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 11 ME 369/03

    Rechtmäßigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Form der Oddset-Wette;

  • VGH Hessen, 05.01.2007 - 2 TG 2911/06

    Untersagung privater Sportwetten in Hessen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2006 - 1 S 89.06

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Vermittlung von Sportwetten; Notwendigkeit

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 193/06

    Veranstaltung von Sportwetten; hier: Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 6 S 3069/07

    Untersagung von Sportwetten

    Dies um so weniger, als jene im Verfahren Case E-3/06 ( ) vor dem EFTA-Gerichtshof noch selbst die Auffassung vertreten hatte (vgl. Written Observations v. 03.11.2006, Rn. 38, 40), dass die Konsistenz einer nationalen Regelung für jeden Glücksspielsektor getrennt zu untersuchen und hierbei lediglich noch die Produkt-, Markt- und Vetriebsstrategien gerade des entsprechenden nationalen (Monopol-)Veranstalters zu berücksichtigen seien (vgl. insofern auch EuGH, Urt. v. 06.11.2003, a.a.O., Rn. 69 "die Behörden eines Mitgliedstaats" sowie EFTA-Gerichtshof, Urt. v. 30.05.2007, a.a.O., Rn. 54); insofern käme es auf die über Konzessionen geregelten Glücksspiele überhaupt nicht entscheidend an (in diesem Sinne bereits OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 02.05.2007, a.a.O., Rn. 18).

    In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu berücksichtigen, dass anderenfalls ein Marktgeschehen eröffnet würde, dessen Dynamik es erheblich erschwerte, das in Rede stehende Wettmonopol später mittels Verwaltungszwangs durchzusetzen (vgl. hierzu Nieders. OVG, Beschl. v. 02.05.2007, GewArch 2007, 339, Rn. 50), sollte dieses, wofür weiterhin vieles spricht, im Hauptsacheverfahren endgültig Bestand haben.

  • VGH Hessen, 30.08.2007 - 7 TG 616/07

    Untersagung privater Sportwetten in Hessen

    Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs setzt dessen bisherige Rechtsprechung insbesondere zur Frage der Verhältnismäßigkeit und zum Ermessen nationaler staatlicher Stellen bei der Festlegung, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben, fort (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10118/07.OVG - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 6 S 2340/06 - Hamb. OVG, Beschluss vom 9. März 2007 - 1 Bs 378/06 - Bay. VGH, Beschluss vom 29. März 2007 - 24 CS 07.384 - Nieders. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 - vgl. auch Stein, EuZW 2007, 230).

    Unabhängig hiervon ist bei der Bewertung dieses Berichts in Rechnung zu stellen, dass er aus dem Jahr 2004 stammt und damit nicht die aktuelle Entwicklung im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (- 1 BvR 1054/01 - a. a. O.) berücksichtigen konnte, die gerade den geäußerten Bedenken Rechnung trägt (so auch Nieders. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. März 2006 (- 1 BvR 1054/01 - a. a. O.) festgestellt, dass die gesetzliche Errichtung eines staatlichen Wettmonopols grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Erreichung der legitimen Ziele einer Suchtbekämpfung darstellt, von dessen Erforderlichkeit der Gesetzgeber unter Berücksichtigung seiner Einschätzungsprärogative habe ausgehen dürfen (vgl. hierzu auch Nieders. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Ob der EuGH die Forderung nach einem kohärenten und systematischen Beitrag zur Begrenzung der Wetttätigkeit auf den gesamten Glücksspielbereich, so OVG Saarl., Beschluss vom 30.4.2007 - 3 W 30/06 -, vgl. auch EFTA-Gerichtshof, Urteil vom 30.5.2007, E - 3/06, Rn. 45; VG Schleswig, Beschluss vom 30.1.2008 - 12 A 102/06 - VG Stuttgart, Beschluss vom 24.7.2007 - 4 K 4435/06 - VG Gießen, Beschluss vom 7.5.2007 - 10 E 13/07 -, auf den monopolisierten Bereich, in diese Richtung OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2.5.2007 - 6 B 10118/07 -, oder nur auf den einzelnen Glücksspielsektor - hier die Sportwetten - bezieht, so Hamb. OVG, Beschluss vom 6.7.2007 - 1 Bs137/07 - Hess. VGH, Beschluss vom 30.8.2007 - 7 TG 616/07 - Bay. VGH, Beschluss vom 2.10.2007 - 24 CS 07.1986-; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.11.2007 - 6 S 2223/07 - VG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2007 - 3 K 2901/06 - offen gelassen: Nds. OVG, Beschluss vom 2.5.2007 - 11 ME 106/07 - OVG Bremen, Beschluss vom 15.5.2007 - 1 B 447/06 - Sächs. OVG, Beschluss vom 12.12.2007- 3 BS 311/06 -, ist umstritten.
  • VGH Hessen, 08.11.2007 - 7 TG 1921/07

    Untersagen von privaten Sportwetten

    OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 - vgl. auch Stein, EuZW 2007, 230).

    Unabhängig hiervon ist bei der Bewertung dieses Berichts in Rechnung zu stellen, dass er aus dem Jahr 2004 stammt und damit nicht die aktuelle Entwicklung im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (- 1 BvR 1054/01 - a. a. O.) berücksichtigen konnte, die gerade den geäußerten Bedenken Rechnung trägt (so auch Nieders. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. März 2006 (- 1 BvR 1054/01 - a. a. O.) festgestellt, dass die gesetzliche Errichtung eines staatlichen Wettmonopols grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Erreichung der legitimen Ziele einer Suchtbekämpfung darstellt, von dessen Erforderlichkeit der Gesetzgeber unter Berücksichtigung seiner Einschätzungsprärogative habe ausgehen dürfen (vgl. hierzu auch Nieders. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -).

  • VG Stade, 06.05.2008 - 6 B 364/08

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Bundesländer wiederholt klargestellt ( vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.03.2005 -11 ME 369/03-; 19.12.2006 -11 ME 253/06- und 02.05.2007 -11 ME 106/07-).

    Diese Grundsätze, die das BVerfG auf weitere Bundesländer übertragen hat (Beschl. v. 04.07.2006 - 1 BvR 138/05 - Beschl. v. 02.08.2006 -1 BvR 2677/04- und Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 - ), galten auch in Niedersachsen (Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2006 - 11 ME 253/06 - , 02.02.2007 - 11 ME 47/07 - und 02.05.2007 - 11 ME 106/07 -).

    Das Land Niedersachsen hat durch die in der Übergangszeit ergriffenen Maßnahmen den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Schaffung eines Mindestmaßes an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des Monopols andererseits ausreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07 - Nds. OVG, Beschluss vom 02.05.2007 - 11 ME 106/07 - Beschlüsse der Kammer vom 16.08.2007 -6 B 811/07- und vom 19.11.2007 - 6 B 1293/07 -).

  • VG Berlin, 02.04.2008 - 35 A 52.08

    Private Sportwetten im Land Berlin vorerst weiter zulässig

    Sollte entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass jedenfalls in der Übergangszeit eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 VG 35 A 518.07 , S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29 Juni 2007 OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) eine Gesamtschau erforderlich sein (so Nds. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 11 ME 106/07 , zitiert nach juris, Rn. 55), so werden die Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Zielsetzung, die Spielsucht zu bekämpfen, noch verstärkt.

    Nach Ablauf der Übergangszeit kann daher von Bedeutung sein, welche Maßnahmen das Land Berlin allgemein auf dem gesamten Glücksspielsektor zur Eindämmung der Spielleidenschaft unternommen hat (vgl. für Niedersachsen Nds. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 11 ME 106/07 , zitiert nach juris, Rn. 55, sowie Hinweis des 11. Senats des Nds. OVG vom 6. März 2008 im Verfahren 11 MC 489/07, S. 1).

  • VG Magdeburg, 09.08.2007 - 3 A 297/06
    Diese oben dargestellte Entwicklung seit März 2006 ist maßgeblich für die Bewertung, ob übergangsweise das Glücksspielgesetz anzuwenden ist (ähnlich bezüglich der Rechtslage in Niedersachsen OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.05.2007, 11 ME 106/07, S. 12 f. des Beschlussabdruckes).

    Daraus ergibt sich aber gleichzeitig eine Absage an eine unmittelbare Geltung von Erlaubnissen eines Mitgliedsstaates in anderen Mitgliedsstaaten im Glücksspielbereich (so deutlich OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.05.2007, Az.: 11 ME 106/07, S. 8 des Beschlussabdruckes m.w.N.).

    Dabei ist nach Auffassung des Gerichts abzustellen auf die Zeit nach Klärung der bis dahin als unklar zu bewertenden Rechtslage durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (ebenso im Ergebnis OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.05.2007, 11 ME 106/07, S. 13 des Beschlussabdrucks).

  • VGH Bayern, 02.10.2007 - 24 CS 07.1986

    Sportwetten; Sofortvollzug; "Placanica"-Entscheidung des EuGH;

    Durchgreifende gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen das staatliche Sportwettmonopol in Bayern können daraus nicht entnommen werden (vgl. OVG Lüneburg vom 2.5.2007 GewArch 2007, 339; OVG Rheinland-Pfalz vom 2.5.2007 Az. 6 B 10118/07 = NVwZ-RR 2007, 610; VGH BW vom 29.3.2007 NVwZ 2007, 724; OVG Hamburg vom 9.3.2007 Az. 1 Bs 378/06; zweifelnd dagegen OVG Saarland vom 4.4.2007 NVwZ 2007, 717).

    Dieser Meinung schließt sich der Senat jedoch nicht an (vgl. dazu auch OVG Rheinland-Pfalz vom 2.5.2007 a.a.O.; VG Hamburg vom 10.5.2007 Az. 4 E 921/07).

  • VGH Hessen, 05.09.2007 - 7 TG 1391/07

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten

    OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 - vgl. auch Stein, EuZW 2007, 230).

    Unabhängig hiervon ist bei der Bewertung dieses Berichts in Rechnung zu stellen, dass er aus dem Jahr 2004 stammt und damit nicht die aktuelle Entwicklung im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (- 1 BvR 1054/01 - a. a. O.) berücksichtigen konnte, die gerade den geäußerten Bedenken Rechnung trägt (so auch Nieders. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. März 2006 (- 1 BvR 1054/01 - a. a. O.) festgestellt, dass die gesetzliche Errichtung eines staatlichen Wettmonopols grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Erreichung der legitimen Ziele einer Suchtbekämpfung darstellt, von dessen Erforderlichkeit der Gesetzgeber unter Berücksichtigung seiner Einschätzungsprärogative habe ausgehen dürfen (vgl. hierzu auch Nieders. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -).

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07

    Sportwettenmonopol

    Da sich somit die Verfassungswidrigkeit des sog. staatlichen Sportwettenmonopols bereits aus der Betrachtung der sportwettenbezogenen Rechtsnormen ergibt, bedarf es keiner Klärung der Frage, ob entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass - jedenfalls in der Übergangszeit - nur eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten sei (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - VG 35 A 518.07 -, S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) zusätzlich eine Gesamtschau aller glücksspielrechtlichen Regelungen erforderlich ist (in diese Richtung Nds. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris, Rn. 55; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.2; offen VG Trier, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 22; a.A. wohl OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 B 298/08 -, zitiert nach juris, Rn. 90 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 48; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 21; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 61).

    [Bei einer solchen - zusätzlichen - Gesamtschau wäre von Bedeutung, welche Maßnahmen das Land Berlin allgemein auf dem gesamten Glücksspielsektor zur Eindämmung der Spielleidenschaft unternommen hat (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris, Rn. 55).

  • VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06

    EuGH-Vorlage zur Frage der Vereinbarkeit von Sportwettenrecht und EU-Recht

  • VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05

    Vereinbarkeit der Erforderlichkeit einer Genhemigung für Sportwetten bei

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen

  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 311/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin

  • OLG Hamburg, 30.11.2012 - 1 U 74/11

    Sportwettenmonopol: Örtliche Zuständigkeit für Staatshaftungsansprüche eines

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07

    Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin

  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 3 BS 223/06

    Vermittlung von Sportwetten ohne Genehmigung kann untersagt werden

  • VG Berlin, 05.05.2008 - 35 A 108.08
  • BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07

    Verfassungsmäßigkeit der sofortigen Vollziehung der Untersagung der Vermittlung

  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

  • VG Stuttgart, 01.02.2008 - 10 K 2990/04

    Rechtmäßigkeit des Sportwettenmonopols in Baden-Württemberg - Oddset-Wette

  • VG Oldenburg, 01.04.2008 - 12 B 256/08

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen des Vorschubleistens verbotenen

  • LG Hamburg, 12.02.2016 - 303 O 500/10

    Entschädigungsansprüche eines ausländischen Anbieters von Sportwetten wegen der

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 378/10

    Begrenzung des verschuldensunabhängigen Haftungsanspruchs auf

  • VG Stuttgart, 01.02.2008 - 10 K 4239/06

    Rechtmäßigkeit des staatlichen Wettmonopols

  • VG Düsseldorf, 06.11.2007 - 3 K 162/07

    Grenzüberschreitende Vermittlung von Oddset-Sportwetten für einen im EU-Ausland

  • OVG Hamburg, 01.06.2007 - 1 Bs 107/07
  • VG Düsseldorf, 19.11.2007 - 3 K 2865/07
  • VG Braunschweig, 10.04.2008 - 5 B 4/08

    Vollziehung der Neuregelung des staatlichen Sportwettenmonopols; Maßgeblicher

  • VG Düsseldorf, 09.10.2007 - 3 K 2885/07

    Klagen gegen Verbote privater Sportwetten abgewiesen

  • VG Düsseldorf, 09.11.2007 - 3 K 3148/07

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von privaten Sportwetten

  • VG Hannover, 01.12.2008 - 10 A 4171/06

    Dauerwirkung; Erlaubnis; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel; Kohärenz; Oddset;

  • VG Düsseldorf, 09.11.2007 - 3 K 4669/06

    Aussetzung des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts bei der Untersagung

  • VG Düsseldorf, 09.11.2007 - 3 K 4832/06
  • VG Wiesbaden, 28.08.2007 - 5 E 953/06

    Vermittlung von Sportwetten in Hessen an einen in Österreich lizensierten

  • VG Düsseldorf, 09.10.2007 - 3 K 1745/05

    Klagen gegen Verbote privater Sportwetten abgewiesen

  • VG Düsseldorf, 25.06.2008 - 3 L 354/08
  • VG Düsseldorf, 03.07.2008 - 3 L 2207/07
  • VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 L 517/08
  • VG Gera, 20.03.2008 - 1 E 1723/07
  • VG Düsseldorf, 09.10.2007 - 3 K 4766/06

    Zuständigkeit der Ordnungsbehörde bei Vermittlung von Sportwetten ohne die dafür

  • VG Düsseldorf, 09.10.2007 - 3 K 4545/05

    Ordnungsbehördliches Einschreiten gegen die Vermittlung von nicht genehmigten

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