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   OVG Niedersachsen, 24.05.2006 - 8 LA 139/05   

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https://dejure.org/2006,29245
OVG Niedersachsen, 24.05.2006 - 8 LA 139/05 (https://dejure.org/2006,29245)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.05.2006 - 8 LA 139/05 (https://dejure.org/2006,29245)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 8 LA 139/05 (https://dejure.org/2006,29245)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GewArch 2009, 212
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - 4 A 1499/06

    Zulässigkeit subjektiver Berufswahlbeschränkungen durch Vorschriften der

    vgl. dazu etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 6 S 19/04 -, NVwZ-RR 2005, 174; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 8 LA 139/05 -, GewArch 2009, 212.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2011 - 8 LA 288/10

    Erforderlichkeit der Wahrnehmung einer qualifizierten Funktion im

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 24.05.2006 - 8 LA 139/05 -, GewArch 2009, 212, 213 f. m.w.N.), dass gewerblich Tätige bei einem Streit über die Zulässigkeit ihrer Betätigung ohne Eintragung in die Handwerksrolle eine verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage erheben können, und zwar vorrangig gegenüber dem Träger der für Entscheidungen nach § 16 Abs. 3 HwO zuständigen Behörde, ergänzend aber auch gegenüber der zuständigen Handwerkskammer.
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2019 - 12 LA 134/19

    Abstandsgebot; Biogasanlage; KAS-18; Seveso-Richtlinie; Störfall-Verordnung;

    Bei einer objektiven Klagehäufung ist das Zulassungsvorbringen grundsätzlich dem jeweiligen Streitgegenstand zuzuordnen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 24.5.2006 - 8 LA 139/05 -, GwArch 2009, 212 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 A 10966/13

    Vorbeugende Feststellungsklage; Handwerksrecht; drohende behördliche Maßnahme

    Es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte, gleichsam abstrakt und ohne Vorbefassung durch die zuständige Behörde zu klären, welche Einzeltätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks unter welchen Voraussetzungen ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden (vgl. bereits NdsOVG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 8 LA 139/05 -, GewArch 2009, 212 [213]).
  • OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11

    Vorliegen von Verstreichen eines "nicht unerheblichen Zeitraums" zum Erlöschen

    Besteht zwischen mehreren unterschiedlichen Beteiligten Streit über verschiedene Streitgegenstände bzw. Streitgegenstandsteile - wie hier aus den vorgenannten Gründen -, so muss sich aus der Begründung des Zulassungsantrages, um den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO an die Darlegung zu genügen, zunächst eindeutig ergeben, auf welchen dieser Streitgegenstände bzw. Streitgegenstandsteile sich das jeweilige Zulassungsvorbringen beziehen soll (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 24.5.2006 - 8 LA 139/05 -, GewArch 2009, 212 f.); dies gilt vorliegend zusätzlich deshalb, weil die Kläger den aus ihrer Sicht naheliegenden (Hilfs-)Antrag auf Feststellung, dass sie unverändert im Besitz eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts sind, jedenfalls ausdrücklich gar nicht gestellt haben, sich hierauf aber ihr Zulassungsvorbringen wesentlich bezieht.
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2009 - 8 LA 105/09

    Fortbestehende Wirkungen einer Altausweisung gegenüber dem Familienangehörigen

    Wird - wie hier - ein Urteil angegriffen, das auf mehrere Hauptanträge und einen Hilfsantrag ergangen ist, so erfordert die nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erforderliche Darlegung der Zulassungsgründe, dass aus dem Zulassungsvorbringen erkennbar ist, welcher der in § 124 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgründe hinsichtlich welches Antrages vorliegen soll (vgl. Senatsbeschl. v. 24.5.2006 - 8 LA 139/05 -, GewArch 2009, 212 ff.).
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