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   BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09   

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BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09 (https://dejure.org/2009,1841)
BVerfG, Entscheidung vom 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09 (https://dejure.org/2009,1841)
BVerfG, Entscheidung vom 10. September 2009 - 1 BvR 2054/09 (https://dejure.org/2009,1841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 12, 3, 2, 14 GG; Artt. 7, 3, 2, 9 GSGBy

  • Bundesverfassungsgericht

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen novellierte Regelungen des bayerischen Gesetzes zum Schutz der Gesundheit zum Rauchverbot in Gaststätten - Jahresfrist des § 93 Abs 3 BVerfGG nicht gewahrt

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Indienstnahme von Gastwirten als Verantwortliche für die Einhaltung des Rauchverbots; Schutz der Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen als Gemeinwohlziel zur Beschränkungen der Berufsfreiheit von Gastwirten; Erfordernis ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1... ; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GSG Art. 2; ; GSG Art. 3 Abs. 1; ; GSG Art. 5 Abs. 1; ; GSG Art. 5 Abs. 1; ; GSG Art. 6 Abs. 1; ; GSG Art. 7; ; GSG Art. 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde eines Gastwirts gegen die Indienstnahme als Verantwortlicher für die Einhaltung des Rauchverbots mangels Verletzung in Grundrechten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des novellierten bayerischen Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (Rauchverbot in Gaststätten) erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bayerische Rauchverbote

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen neues bay. Rauchverbotsgesetz erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Rauchverbot in Bayern ohne Erfolg

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Bayerisches Rauchverbot

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 199
  • NVwZ 2010, 38
  • DÖV 2009, 1006
  • GewArch 2009, 450
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 121, 317).

    Der Schutz der Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen stellt ein Gemeinwohlziel dar, das auf vernünftigen Erwägungen beruht und daher grundsätzlich Beschränkungen der Berufsfreiheit von Gastwirten legitimieren kann; gesetzliche Rauchverbote in Gaststätten sind auch geeignete und erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen der Gesundheit durch Passivrauchen (vgl. BVerfGE 121, 317 ).

    Der Gesetzgeber war von Verfassungs wegen nicht gehindert, so wie in Bayern auch zunächst geschehen, zum Schutz der Gesundheit vor Passivrauchen ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen (vgl. BVerfGE 121, 317 ; BVerfG, NJW 2008, S. 2701).

    Allerdings ist es ihm aufgrund des ihm zukommenden Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums auch nicht verwehrt, das Ziel des Schutzes der Gesundheit vor Passivrauchen angesichts der gegenläufigen Interessen der Gaststättenbetreiber und der Raucher mit Hilfe eines Schutzkonzeptes zu verfolgen, das den Gesundheitsschutz weniger stringent verfolgt als ein striktes Rauchverbot (vgl. BVerfGE 121, 317 ).

    BVerfGE 121, 317 ), die spezifischen nachteiligen Auswirkungen des Rauchverbots auf die getränkegeprägte Kleingastronomie zu berücksichtigen.

    Selbst wenn das Rauchverbot im konkreten Fall trotz der Möglichkeit eines Raucherraums wegen des besonderen Gepräges der Gaststätte zu einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Beeinträchtigung der Beschwerdeführerin führen könnte, wäre damit nur eine einzelne Sonderkonstellation gegeben, die den Gesetzgeber nicht zu einer weiteren Ausnahme zwingt (vgl. BVerfGE 121, 317 ).

    Ungeachtet der Anforderungen, die sich unmittelbar aus Art. 12 Abs. 1 GG ergeben, ist die Nichtberücksichtigung von Gaststätten bei den gesetzlichen Ausnahmeregelungen auch an Art. 3 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfGE 121, 317 ).

    Im Hinblick auf die Ausnahmen vom Rauchverbot für kleine Einraumgaststätten hat sich der Gesetzgeber davon leiten lassen, dass dieser Bereich des Gaststättengewerbes durch ein Rauchverbot typischerweise besonders belastet ist (vgl. LTDrucks 16/954, S. 4; BVerfGE 121, 317 ).

  • BVerfG, 06.08.2008 - 1 BvR 3198/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen bayerische Nichtraucherschutzregelungen

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09
    Eine ähnliche Ausnahmeregelung hatte das Gesetz bereits in seiner früheren Fassung als zeitlich begrenzte Übergangsregelung enthalten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. August 2008 - 1 BvR 3198/07, 1 BvR 1431/08 -, NJW 2008, S. 2701).

    Der Gesetzgeber war von Verfassungs wegen nicht gehindert, so wie in Bayern auch zunächst geschehen, zum Schutz der Gesundheit vor Passivrauchen ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen (vgl. BVerfGE 121, 317 ; BVerfG, NJW 2008, S. 2701).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09
    Da Praktikabilität und Einfachheit des Rechts zu den notwendigen Voraussetzungen eines gleichheitsgerechten Gesetzesvollzugs gehören, ist der Gesetzgeber befugt, auch generalisierende und typisierende Regelungen zu treffen (vgl. BVerfGE 113, 167 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09
    Zwar setzt die Änderung eines Gesetzes die Jahresfrist grundsätzlich nur für die geänderten Vorschriften neu in Gang (vgl. BVerfGE 11, 255 ; 18, 1 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09
    Die Frist wird aber durch die Novellierung eines Gesetzes auch dann neu eröffnet, wenn die schon zuvor angreifbare Gesetzesbestimmung durch die Änderung anderer Bestimmungen eine neue, den Beschwerdeführer stärker als bisher belastende Wirkung erhalten hat (vgl. BVerfGE 45, 104 ; 78, 350 ; 100, 313 ; BVerfGK 1, 306 ).
  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 646/02

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde eines Konkurrenten gegen die sog.

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09
    Die Frist wird aber durch die Novellierung eines Gesetzes auch dann neu eröffnet, wenn die schon zuvor angreifbare Gesetzesbestimmung durch die Änderung anderer Bestimmungen eine neue, den Beschwerdeführer stärker als bisher belastende Wirkung erhalten hat (vgl. BVerfGE 45, 104 ; 78, 350 ; 100, 313 ; BVerfGK 1, 306 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09
    Die Frist wird aber durch die Novellierung eines Gesetzes auch dann neu eröffnet, wenn die schon zuvor angreifbare Gesetzesbestimmung durch die Änderung anderer Bestimmungen eine neue, den Beschwerdeführer stärker als bisher belastende Wirkung erhalten hat (vgl. BVerfGE 45, 104 ; 78, 350 ; 100, 313 ; BVerfGK 1, 306 ).
  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09
    Zwar setzt die Änderung eines Gesetzes die Jahresfrist grundsätzlich nur für die geänderten Vorschriften neu in Gang (vgl. BVerfGE 11, 255 ; 18, 1 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09
    Die Frist wird aber durch die Novellierung eines Gesetzes auch dann neu eröffnet, wenn die schon zuvor angreifbare Gesetzesbestimmung durch die Änderung anderer Bestimmungen eine neue, den Beschwerdeführer stärker als bisher belastende Wirkung erhalten hat (vgl. BVerfGE 45, 104 ; 78, 350 ; 100, 313 ; BVerfGK 1, 306 ).
  • BVerfG, 13.08.2008 - 1 BvR 2068/08

    Verfassungsmäßigkeit der Indienstnahme eines Gastwirts zur Einhaltung des

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09
    Die Indienstnahme von Gastwirten als Verantwortliche für die Einhaltung des Rauchverbots hat durch die Änderung anderer Vorschriften auch keine neue, die Beschwerdeführerin stärker belastende Wirkung erhalten (zur Verfassungsmäßigkeit einer solchen Indienstnahme der Gastwirte vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. August 2008 - 1 BvR 2068/08 -, [...]).
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 104/17

    Kündigungsbeschränkung gemäß § 577a Abs. 1a Satz 1 BGB erfordert keine

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 93, 386, 397; BVerfG, GewArch 2009, 450, 451; jeweils mwN; Senatsurteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 241/07, aaO Rn. 18).
  • BGH, 05.07.2017 - VIII ZR 147/16

    Netzbetreiber hat Anspruch auf Rückzahlung von Einspeisevergütung wegen

    Hierbei durfte der Gesetzgeber im Interesse der Praktikabilität und Einfachheit des Rechts als notwendige Voraussetzungen eines gleichheitsgerechten Gesetzesvollzugs auch generalisierende und typisierende Regelungen - wie die hier in Rede stehenden Sanktionen - treffen (vgl. BVerfG, GewArch 2009, 450 f. mwN; Senatsurteile vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 35/09, NVwZ-RR 2010, 315 Rn. 29; vom 6. Mai 2015 - VIII ZR 56/14, aaO Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2392/09

    Nichtraucherschutz in Gaststätten - bauliche Voraussetzungen für Nebenräume

    Gesetzliche Rauchverbote in Gaststätten sind hierfür grundsätzlich geeignet, erforderlich und verhältnismäßig (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. - juris Rdnr. 101 ff., 113 ff.; Nichtannahmebeschluss vom 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09 - juris).

    Da es um die Ordnung von Massenvorgängen geht, ist der Landesgesetzgeber aber zu typisierenden und generalisierenden Regelungen befugt (BVerfG, Urt. v. 30.07.08 aaO. Rdnr. 165; BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 aaO.).

    Die Grenze von 75 qm Gastfläche beruht dabei auf sachlichen Gründen und ist nicht willkürlich (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 30.07.08 aaO. Rdnr. 167; BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 aaO.).

  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

    Gefahreinschätzungen sind nicht schlüssig, wenn identischen Gefährdungen in demselben Gesetz unterschiedliches Gewicht beigemessen wird (vgl. BVerfGE 121, 317/360 ff.; BVerfG vom 10.9.2009 = NVwZ 2010, 38).

    Dieses Schutzkonzept hat er mit dem Gesetz zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes vom 27. Juli 2009 auf den Bereich der Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie der Gaststätten ausgedehnt (vgl. LT-Drs. 16/954 und BVerfG NVwZ 2010, 38), indem er auch hier die Möglichkeit der Einrichtung von Rauchernebenräumen vorgesehen und mit Art. 5 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 GSG weitere Ausnahmen vom Rauchverbot zugelassen hat.

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass er dieses nicht folgerichtig umgesetzt hat (vgl. BVerfGE 121, 317; BVerfG NVwZ 2010, 38).

    Für diese Differenzierung stehen dem Gesetzgeber hinreichende sachliche Gründe zur Seite (vgl. BVerfG NVwZ 2010, 38/39 f.).

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 35/09

    Einbeziehung von außerhalb eines Netzes für allgemeine Versorgung erzeugten und

    Da Praktikabilität und Einfachheit des Rechts zu den notwendigen Voraussetzungen eines gleichheitsgerechten Gesetzesvollzugs gehören, ist der Gesetzgeber befugt, auch generalisierende und typisierende Regelungen zu treffen (BVerfG, GewArch 2009, 450 f. m. w. N.).
  • BVerfG, 22.02.2017 - 1 BvR 2875/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde aufgrund der Nichteinhaltung der

    Aber selbst eine in ihrem Wortlaut unverändert gebliebene Vorschrift kann dann erneut mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn sie durch die Änderung anderer Vorschriften derart in ein neues gesetzliches Umfeld eingebettet wird, dass auch von der Anwendung der älteren Vorschrift neue belastende Wirkungen ausgehen können (vgl. BVerfGE 100, 313 ; BVerfGK 18, 328 ; siehe auch BVerfGE 45, 104 ; 78, 350 ; BVerfGK 16, 199 ).
  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 56/14

    Stufenklage zur Durchsetzung eines Anspruchs eines Stromnetzbetreibers gegen

    Darüber hinaus darf der Gesetzgeber im Interesse der Praktikabilität und Einfachheit des Rechts als notwendige Voraussetzungen eines gleichheitsgerechten Gesetzesvollzugs auch generalisierende und typisierende Regelungen treffen (vgl. BVerfG, GewArch 2009, 450 f. mwN; Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 35/09, aaO Rn. 29).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09

    Verfassungsbeschwerde gegen geändertes Nichtraucherschutzgesetz

    Selbst wenn die vom Beschwerdeführer angegriffene Beschränkung des Speisenangebots in Rauchergaststätten daher in Einzelfällen zu erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen von Gastwirten führen sollte, so lägen hierin nur einzelne Sonderkonstellationen, die den Gesetzgeber nicht zu einer Erweiterung der in § 7 Abs. 2 NRSG vorgesehenen Ausnahme vom Rauchverbot zwängen (vgl. BVerfGE 121, 317 [358]; BVerfG-K, NVwZ 2010, 38 [39]).

    Die Regelung des § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 NRSG lässt dieses Schutzkonzept - welches sich an dem Leitgedanken eines wirksamen Gesundheitsschutzes orientiert, zugleich aber den Interessen der Gaststättenbetreiber und Raucher Rechnung trägt - auch nicht als offensichtlich unzureichend erscheinen (vgl. hierzu BVerfGE 121, 317 [360 ff.]; BVerfG-K, NJW 1998, 2961 f.; NVwZ 2010, 38 [39]).

  • VG Hannover, 16.04.2010 - 11 B 6294/09

    Nachträgliche Erteilung von Auflagen an einen Gaststättenbetreiber zur

    Gesetzliche Rauchverbote in Gaststätten sind hierfür grundsätzlich geeignet, erforderlich und verhältnismäßig (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 - Nichtannahmebeschluss vom 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09 - nach juris).

    Die Grenze von 75 Quadratmetern Gastfläche beruht dabei auf sachlichen Gründen und ist nicht willkürlich (vgl. dazu: BVerfG, Urt. v. 30.07.08 a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 a.a.O.).

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07

    Stromeinspeisevergütung für den Betreiber einer Biomasse-Altanlage:

    Dem Gesetzgeber kommt von Verfassungs wegen ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 93, 386, 397; BVerfG, GewArch 2009, 450, 451; jeweils mwN).
  • VerfGH Bayern, 14.04.2011 - 13-VII-08

    Verfassungsmäßigkeit des strikten Rauchverbots in Gaststätten

  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10

    Neues Nichtraucherschutzgesetz im Saarland ist verfassungsgemäß

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 K 252/08

    Rechtmäßigkeit der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg bestätigt

  • BVerwG, 27.09.2021 - 6 BN 1.21

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts durch Gerichtsbescheid

  • VGH Bayern, 16.06.2017 - 15 N 15.2769

    Antragsfrist im Normenkontrollverfahren bei Neuerlass und Neubekanntmachung einer

  • VGH Bayern, 10.02.2011 - 9 CE 10.3177

    Das Rauchverbot des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) gilt

  • VG München, 08.11.2018 - M 10 K 18.1818

    Erfolglose Klage eines Bulgaren gegen die Feststellung des Verlustes des Rechts

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