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   GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86   

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https://dejure.org/1987,50
GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86 (https://dejure.org/1987,50)
GemSOGB, Entscheidung vom 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86 (https://dejure.org/1987,50)
GemSOGB, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - GmS-OGB 1/86 (https://dejure.org/1987,50)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur von Streitigkeiten zwischen den Anbietern des Fachhandels für Orthopädie-Technik und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung über die Wiederverwendung der den Krankenkassen gehörenden Hilfsmittel und deren erneute Gebrauchsüberlassung an ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur von Streitigkeiten zwischen den Anbietern des Fachhandels für Orthopädie-Technik und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung über die Wiederverwendung der den Krankenkassen gehörenden Hilfsmittel und deren erneute Gebrauchsüberlassung an ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 13; SGG § 51 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 13

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 102, 280
  • NJW 1988, 2295
  • VersR 1988, 471
 
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Wird zitiert von ... (268)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    b) Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (GmS-OGB, Beschlüsse vom 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - BGHZ 97, 312 , vom 29. Oktober 1987 - GmS-OGB 1/86 - BGHZ 102, 280 und vom 10. Juli 1989 - GmS-OGB 1/88 - BGHZ 108, 284 ; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1994 - BVerwG 5 C 33.91 - BVerwGE 96, 71 = Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 24 S. 2 f.; Beschluss vom 30. Mai 2006 - BVerwG 3 B 78.05 - NJW 2006, 2568; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - XI ZB 7/99 - NJW 2000, 1042).

    Dabei kommt es regelmäßig darauf an, ob die Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen und sich der Träger hoheitlicher Gewalt der besonderen Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient (GmS-OGB, Beschlüsse vom 10. April 1986 a.a.O. S. 314 und vom 29. Oktober 1987 a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2006 a.a.O.).

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Danach sind Urteile in Zivilsachen (§ 13 GVG), also jedenfalls Entscheidungen über das Bestehen oder Nichtbestehen privater Rechte und Rechtsverhältnisse gleichgeordneter Parteien (vgl. zu dieser Abgrenzung GmS-OGB BGHZ 97, 312, 313 f.; 102, 280, 283 f.; 108, 284, 286 f.; BGH, Urt. v. 28. Februar 1991 - III ZR 53/90, NJW 1991, 1686, 1687), anerkennungsfähig.
  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 216/06

    Rechtstellung der Nachbarn bei Grenzverwirrung

    Es ist zu fragen, durch welche Rechtssätze der Sachverhalt entscheidend geprägt wird und welche Rechtssätze für die Beurteilung des Klagebegehrens oder Verfügungsbegehrens in Anspruch genommen werden können (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, BGHZ 97, 312, 313; derselbe, BGHZ 102, 280, 283; Zöller/Gummer, aaO § 13 GVG Rn. 19).

    Maßgebend ist dabei, ob der Parteivortrag - seine Richtigkeit unterstellt - Rechtsbeziehungen oder Rechtsfolgen ergibt, für die die Zuständigkeit der Zivilgerichte oder der Verwaltungsgerichte besteht (Gemeinsamer Senat, BGHZ 102, 280, 284).

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