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   GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83   

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https://dejure.org/1984,43
GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83 (https://dejure.org/1984,43)
GemSOGB, Entscheidung vom 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83 (https://dejure.org/1984,43)
GemSOGB, Entscheidung vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 (https://dejure.org/1984,43)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlegung einer Berufung durch den Prozessbevollmächtigten ohne Vorlage der Prozessvollmacht; Möglichkeit einer stillschweigenden Genehmigung der vorhergehenden Prozessführung; Heilung des Mangels der nicht nachgewiesenen Vollmacht im Revisionsverfahren; Unzulässigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 67; ZPO § 89 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 91, 111
  • BVerwGE 69, 380
  • NJW 1984, 2149
  • ZIP 1984, 884
  • DVBl 1984, 779
 
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Wird zitiert von ... (213)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17

    GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach

    Wegen ihrer Rückwirkung braucht die Genehmigung nicht innerhalb der Frist erklärt zu werden, die für die genehmigte Verfahrenshandlung gilt (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83, BGHZ 91, 111, 114 f.; BGH, Beschluss vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, BGHZ 128, 280, 283; Beschluss vom 14. Dezember 2017 - V ZB 35/17, Grundeigentum 2018, 397 Rn. 8 mwN).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Die Genehmigung durch eine nachträgliche Beschlussfassung ist bis zum Ergehen einer Prozessentscheidung, durch die der Antrag wegen des Vertretungsmangels als unzulässig abgewiesen wird, möglich (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - NJW 1984, 2149).
  • BGH, 09.07.2020 - I ZB 80/19

    YOOFOOD/YO - Beurteilung der Verwechslungsgefahr von sich gegenüberstehenden, zu

    Der Mangel der Vollmacht bei Einlegung der Rechtsbehelfe konnte nach § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG in Verbindung mit § 89 Abs. 2 Fall 2 ZPO durch Genehmigung der Widersprechenden mit rückwirkender Kraft geheilt werden, weil noch keine das Rechtsmittel als unzulässig verwerfende Entscheidung vorlag (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83, BGHZ 91, 111, 114 [juris Rn. 11]).
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