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   GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71   

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https://dejure.org/1972,120
GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71 (https://dejure.org/1972,120)
GemSOGB, Entscheidung vom 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71 (https://dejure.org/1972,120)
GemSOGB, Entscheidung vom 06. Juli 1972 - GmS-OGB 2/71 (https://dejure.org/1972,120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 187 BGB; § 2 Abs. 6 BauGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der einmonatigen Auslegungsdauer des § 2 Abs. 6 Satz 1 Bundesbaugesetzbuch (BBauG); Anforderungen an die Auslegung eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Berechnung; Fristen

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 2 Abs. 6; BGB § 187

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 186
    Berechnung von Fristen im öffentlichen Recht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 59, 396
  • BVerwGE 40, 363
  • NJW 1972, 2035
  • BB 1972, 1344
  • BauR 1972, 350
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.01.1968 - IV CB 109.66

    Zeitpunkt für die Auslegung der Entwürfe von Bebauungsplänen

    Auszug aus GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71
    Denn für diese Entscheidung kann die dem Gemeinsamen Senat vorgelegte Rechtsfrage nicht offenbleiben, da nach der - an dem Beschluß des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 1968 - IV CB 109.66 (DVBl 1968, 519) und dem oben bereits erwähnten Beschluß vom 15. Dezember 1969 ausgerichteten - Auffassung des vorlegenden Senats die Nichtwahrung der Auslegungsfrist die Nichtigkeit des Bebauungsplans bewirkt und damit auch die zur Durchführung des Bebauungsplans gemäß §§ 85 ff BBauG angeordnete Enteignung unzulässig macht.
  • BVerwG, 15.12.1969 - IV B 153.69

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung der Bebauungspläne durch

    Auszug aus GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71
    Dieser hat sich in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1969 - IV B 153.69 (DVBl 1970, 417) - unter Bezugnahme auf sein die entsprechende Fristbestimmung des § 18 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes betreffendes Urteil vom 10. April 1968 - IV C 227.65 (BVerwGE 29, 282, 283; NJW 1968, 1736) - dahin ausgesprochen, der Beginn der Auslegungsfrist nach § 2 Abs. 6 Satz 1 BBauG errechne sich unter entsprechender Anwendung (nicht von § 187 Abs. 2, sondern) von § 187 Abs. 1 BGB.
  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 116.65

    Kostenspaltung bei bereits teilweise hergestellter Straßen

    Auszug aus GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71
    Denn für diese Entscheidung kann die dem Gemeinsamen Senat vorgelegte Rechtsfrage nicht offenbleiben, da nach der - an dem Beschluß des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 1968 - IV CB 109.66 (DVBl 1968, 519) und dem oben bereits erwähnten Beschluß vom 15. Dezember 1969 ausgerichteten - Auffassung des vorlegenden Senats die Nichtwahrung der Auslegungsfrist die Nichtigkeit des Bebauungsplans bewirkt und damit auch die zur Durchführung des Bebauungsplans gemäß §§ 85 ff BBauG angeordnete Enteignung unzulässig macht.
  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 227.65
    Auszug aus GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71
    Dieser hat sich in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1969 - IV B 153.69 (DVBl 1970, 417) - unter Bezugnahme auf sein die entsprechende Fristbestimmung des § 18 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes betreffendes Urteil vom 10. April 1968 - IV C 227.65 (BVerwGE 29, 282, 283; NJW 1968, 1736) - dahin ausgesprochen, der Beginn der Auslegungsfrist nach § 2 Abs. 6 Satz 1 BBauG errechne sich unter entsprechender Anwendung (nicht von § 187 Abs. 2, sondern) von § 187 Abs. 1 BGB.
  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 382/01

    Fristberechnung einer Probezeit

    Sie ist darauf zu prüfen, ob sie den Fristbeginn an ein bestimmtes Ereignis oder an einen in den Lauf des Tages fallenden Zeitpunkt knüpft oder ob sie den Fristverlauf in anderer Weise regelt (GmS OGB 6. Juli 1972 - GmS OGB 2/71 - BGHZ 59, 396).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass für die Berechnung von Fristen auch im Bereich des öffentlichen Rechts die §§ 187 ff. BGB herangezogen werden können (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, BGHZ 59, 396 ) und dass nach diesen Vorschriften auch die in § 93 BVerfGG bestimmten Fristen zu berechnen sind (vgl. Leibholz/ Rupprecht, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Nachtrag 1971, § 93 Rn. 25; Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Ulsamer, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 93 Rn. 8 ; Lechner/Zuck, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 4. Aufl. 1996, § 93 Rn. 3; dem Grundsatz nach auch Majer, in: Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, § 93 Rn. 38).
  • BFH, 28.03.2012 - II R 43/11

    Berechnung des Zehnjahreszeitraums des § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG - Keine

    Diese Vorschrift ist daraufhin zu prüfen, ob sie den Fristbeginn an ein bestimmtes Ereignis oder an einen in den Lauf eines Tages fallenden Zeitpunkt knüpft oder ob sie den Fristenlauf in anderer Weise regelt (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Juli 1972 GmS-OGB 2/71, BVerwGE 40, 363).
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