Rechtsprechung
   BGH, 14.04.1986 - II ZR 155/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,788
BGH, 14.04.1986 - II ZR 155/85 (https://dejure.org/1986,788)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1986 - II ZR 155/85 (https://dejure.org/1986,788)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1986 - II ZR 155/85 (https://dejure.org/1986,788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 139; GmbHG § 2, § 15 Abs. 4
    Beurkundungsbedürftigkeit der Abtretung eines Geschäftsanteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beurkundungsmängel nach § 241 Nr. 2 AktG analog, GmbH-Geschäftsanteilsübertragung, Heilung, Kommanditanteilsübertragung, rechtliche Einheit

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2642
  • NJW-RR 1986, 1294 (Ls.)
  • ZIP 1986, 1046
  • MDR 1986, 1001
  • DNotZ 1986, 687
  • BB 1986, 1251
  • GmbHR 1986, 258
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.02.1967 - III ZR 193/64

    Verfügung eines Miterben über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen -

    Auszug aus BGH, 14.04.1986 - II ZR 155/85
    Auch dingliche Geschäfte können trotz ihrer abstrakten Natur nach dem Parteiwillen im Einzelfall mit Verpflichtungsabreden rechtlich verknüpft sein (vgl. BGH, Urt. v. 2.2.1967 - III ZR 193/64, LM BGB § 2371 Nr. 2).
  • BGH, 30.06.1969 - II ZR 71/68

    Verpflichtung zur Abtretung eines Gesellschaftsanteils aus der Satzung -

    Auszug aus BGH, 14.04.1986 - II ZR 155/85
    Das gilt aber nur, wenn die Übertragung des Geschäftsanteils zu den im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Bedingungen erfolgen soll, denn nach § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG ist nicht nur die Übertragungsverpflichtung als solche, sondern die gesamte Vereinbarung, durch die die Übertragungsverpflichtung begründet wird, unter Einschluß aller mit ihr verbundenen Abreden, insbesondere derjenigen über die Gegenleistung, formbedürftig (Sen. Urt. v. 30.6.1969 - II ZR 71/68, LM § 2 GmbHG Nr. 7).
  • RG, 13.11.1918 - V 294/18

    Heilung eines formungültigen Grundstücksveräußerungsvertrags; Heilung durch

    Auszug aus BGH, 14.04.1986 - II ZR 155/85
    Im Falle des § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG führt demgemäß ein Formmangel nicht zur Nichtigkeit von solchen Teilen der Vereinbarung, die für sich allein nicht formbedürftig gewesen wären und von denen anzunehmen ist, daß sie nach dem (mutmaßlichen) Parteiwillen nicht zwingend mit der Verpflichtung zur Abtretung des Geschäftsanteils verbunden sein sollten, sondern auch ohne diese Verpflichtung abgeschlossen worden wären (in diesem Sinne wohl auch RGZ 50, 163, 169; 94, 147, 149 f.; 103, 295, 302).
  • RG, 05.02.1902 - V 282/01

    B.G.B. § 313.

    Auszug aus BGH, 14.04.1986 - II ZR 155/85
    Im Falle des § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG führt demgemäß ein Formmangel nicht zur Nichtigkeit von solchen Teilen der Vereinbarung, die für sich allein nicht formbedürftig gewesen wären und von denen anzunehmen ist, daß sie nach dem (mutmaßlichen) Parteiwillen nicht zwingend mit der Verpflichtung zur Abtretung des Geschäftsanteils verbunden sein sollten, sondern auch ohne diese Verpflichtung abgeschlossen worden wären (in diesem Sinne wohl auch RGZ 50, 163, 169; 94, 147, 149 f.; 103, 295, 302).
  • RG, 07.12.1921 - V 141/21

    Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften

    Auszug aus BGH, 14.04.1986 - II ZR 155/85
    Im Falle des § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG führt demgemäß ein Formmangel nicht zur Nichtigkeit von solchen Teilen der Vereinbarung, die für sich allein nicht formbedürftig gewesen wären und von denen anzunehmen ist, daß sie nach dem (mutmaßlichen) Parteiwillen nicht zwingend mit der Verpflichtung zur Abtretung des Geschäftsanteils verbunden sein sollten, sondern auch ohne diese Verpflichtung abgeschlossen worden wären (in diesem Sinne wohl auch RGZ 50, 163, 169; 94, 147, 149 f.; 103, 295, 302).
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 7/15

    Ausschluss bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche: Teilnichtigkeit von

    Insoweit greift der Rechtsgedanke des § 139 BGB ein (BGH, Urteil vom 14. April 1986 - II ZR 155/85, ZIP 1986, 1046, 1048 [juris Rn. 14]).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 71/13

    Zur Wirksamkeit der Übernahme eines GmbH-Gesellschaftsanteils im Wege der

    Selbst wenn man die zu den Grundstückskaufverträgen entwickelten Grundsätze prinzipiell auch auf Verträge im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen anwenden wollte (so anscheinend BGH NJW 1986, 2642; vgl. dazu Reichert/Weller aaO Rdnr. 110), so besteht im vorliegenden Fall jedenfalls die Besonderheit, dass es sich bei dem potentiell zu verknüpfenden Geschäft - anders als bei den bislang in der Rechtsprechung entschiedenen Fallgestaltungen - nicht um eine für sich genommen formfreie schuldrechtliche Vereinbarung handelt, sondern um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang, der nach dem Gesetz seinen eigenen Formvorschriften unterliegt.
  • BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 13/08

    Berücksichtigung eines Schuldenabzugsverbots bei der Ermittlung des

    Würde in einem solchen Fall nur die Übertragung der Geschäftsanteile der Komplementär-GmbH beurkundet, dann hätte dies die Gesamtnichtigkeit des Rechtsgeschäfts zur Folge (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1986 - II ZR 155/85, NJW 1986, 2642, unter 3; Roth/Altmeppen, GmbHG, 6. Aufl., § 15 Rdnr. 90; Sudhoff/Reichert, GmbH & Co. KG, 6. Aufl., § 28 Rdnr. 35, 41).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2002 - 20 W 599/99

    Notarkosten: Erfordern eines Urkundsentwurfs bei Anteilsübertragung einer GmbH &

    Soll die Übertragung der KG- Beteiligung nicht unabhängig von der Verpflichtung zur Übertragung des Geschäftsanteils an der Komplementär-GmbH sein - was im Zweifel gemäß § 139 BGB nicht anzunehmen ist- führt die Verletzung der Formpflicht nach § 15 Abs. 4 GmbHG zur Nichtigkeit des Gesamtgeschäfts (BGH DNotZ 1986, 687= NJW 1986, 2642, 2643; Binz: Die GmbH & Co KG, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 8; Sudhoff; GmbH & Co KG, 5.Aufl., 2000, § 28, Rdnr. 35; Scholz-Winter: GmbHG, 9.Aufl., § 15 Rdnr. 71; Wiesner NJW 1984, 95, 97).

    Da allerdings soweit ersichtlich keine obergerichtliche Entscheidung dieser Frage vorliegt -in BGH NJW 1986, 2642 wurde die Frage der Heilung offengelassen- und auch in der Literatur eine abweichende Auffassung vertreten wird (Kempermann NJW 1991, 684) wird sogar empfohlen, das Vertragswerk insgesamt zu beurkunden (Sudhoff, aaO.).

    Denn zur Verringerung des für den Zeitraum zwischen dem Abschluss der (formnichtigen oder aufschiebend bedingten) privatschriftlichen Vereinbarung und der Beurkundung der heilenden Abtretung des Geschäftsanteils an der Komplementär-GmbH bestehenden "Nichtigkeitsrisikos" (vgl. Tiedau in Anmerkung zu BGH DNotZ 1986, 687) wird empfohlen, dass die Abtretung des GmbH-Anteils unmittelbar im Anschluss an die Unterzeichnung der zu Grunde liegenden privatschriftlichen Verträge oder sogar noch davor erfolgt (Binz, aaO., Rdnr. 10).

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2005 - 10 W 92/04

    Anwendung der privilegierenden Kostenregelung des § 38 Abs. 2 Nr. 6 . KostO für

    Hier sind die Verpflichtungsgeschäfte über die Geschäftsanteile an der GmbH und die Gesellschaftsanteile an der Kommanditgesellschaft aufgrund der Interessenlage beider Parteien typischerweise untrennbar miteinander verbunden, so dass sie eine rechtliche Einheit bilden (h.M., vgl. BGH DNotZ 1986, 687= NJW 1986, 2642, 2643; OLG Frankfurt/M. Beschluss v. 28.01.2002 - 20 W 599/99; Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts - Gummert, 2. Aufl., 2004, § 50 Rn. 45; Scholz-Winter: GmbHG, 9.Aufl., 2000, § 15 Rdnr. 71; Altmeppen/Roth, GmbHG, 4. Aufl., 2003, § 15 Rn. 93; Wiesbrock, DB 2002, 2311, 2313, Schultze, NJW 1991, 1936).

    Mit Rücksicht auf die Abstraktheit dinglicher Verfügungsgeschäfte werden die Übertragungsgeschäfte nur im Einzelfall untrennbar im Sinne eines einheitlichen Rechtsgeschäfts verbunden sein, so dass sich eine Formbedürftigkeit der Abtretung der Kommanditanteile nur im Ausnahmefall ergeben wird (vgl. BGH GmbHR 1986, 258, 260 a.E., Wiesbrock aaO; Schultze aaO).

  • OLG Bamberg, 30.11.2000 - 1 U 72/00

    Anforderungen an die Form eines Treuhandverhältnisses über einen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 11.03.1993 - IX ZR 202/91

    Ansprüche gegen Vertragspartner als anderweitige Ersatzmöglichkeit

    Das könnte dazu führen, daß der gesamte Übertragungsvertrag, mithin nicht nur ein in ihm enthaltener obligatorischer Schenkungsvertrag, sondern zusätzlich die Auflassung des Miteigentumsanteils der Klägerin nichtig wäre (vgl. BGH, Urt. v. 18. Oktober 1951 - IV ZR 63/509, NJW 1952, 60, 61; v. 2. Februar 1967 - III ZR 193/64, NJW 1967, 1128, 1129; v. 14. April 1986 - II ZR 155/85, NJW 1986, 2642, 2643; Palandt/Heinrichs, BGB 52. Aufl. § 139 Rdn. 7; krit. Soergel/Hefermehl aaO.§ 139 Rdn. 20 m.w.N.).
  • OLG München, 07.12.1994 - 7 U 4659/94

    Formerfordernisse bei Abgabe der Verpflichtungserklärung bezüglich des Erwerbs

    Auch der hier zu berücksichtigende Rechtsgedanke des § 139 BGB (vgl. BGH WM 86, 823, 824) führt nämlich nicht dazu, daß die Regelung von Ziffer 10 der Vereinbarung vom 16. September 1993 von der Formbedürftigkeit ausgenommen werden könnte.
  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 132/95

    Formerfodernis der notariellen Beurkundung für die Verpflichtung zur Ausübung des

    Dies wäre auch dann der Fall, wenn § 139 BGB auf den vorliegenden Sachverhalt entsprechend anzuwenden sein sollte (vgl. BGHZ 54, 71, 72 [BGH 22.05.1970 - V ZR 130/67]; BGH, Urt. v. 14. April 1986 - II ZR 155/85, NJW 1986, 2642, 2643).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht