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BayObLG, 18.04.1991 - BReg. 3 Z 69/91 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 20 Abs. 1; GmbHG § 19 Abs. 4 Satz 1
Unterlassene Beteiligung der GmbH am registerrechtlichen Verfahren über Einzahlung der Stammeinlagen - Hinweispflicht des Gerichts bei erstmaliger Beteiligung der Gesellschaft in der Beschwerdeinstanz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 18.02.1991 - 17 HKT 482/91
- BayObLG, 18.04.1991 - BReg. 3 Z 69/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 36
- BB 1991, 2106
- DB 1991, 1509
- Rpfleger 1991, 423
- GmbHR 1992, 110
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 3 Z 103/86
Beteiligung einer Einmann-GmbH im Verfahren über die Feststellung ihrer Auflösung
Auszug aus BayObLG, 18.04.1991 - BReg. 3 Z 69/91
Am Verfahren hätte nämlich die Gesellschaft schon beim Amtsgericht formell beteiligt werden müssen, weil es um ihre Löschung ging und deshalb ihre Rechte betroffen waren (§ 20 Abs. 1 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 270;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG , 8. Aufl., § 19 Rdn. 135).Beim Landgericht konnte der Fehler nicht allein dadurch behoben werden, dass die Gesellschaft durch Einlegung der Beschwerde - erstmals - rechtliches Gehör hatte; denn die fehlende Beteiligung am Verfahren erster Instanz wurde damit noch nicht ungeschehen gemacht (BayObLGZ 1986, 270, 272).
- OLG Zweibrücken, 02.05.2000 - 3 W 70/00
Wirksamkeit einer durch den Rechtspfleger erfolgten Aufforderung; Rechtsfolgen …
Es kann dahinstehen, ob die Gesellschaft bereits zum Zeitpunkt der Aufforderung nach § 144 b FGG als materiell Betroffene am Verfahren zu beteiligen gewesen wäre ( vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 26. April 1999 - 3 W 93/99 - ; BayObLG GmbHR 1992, 110, 111;… Scholz/Schneider, GmbHG 8. Aufl. § 19 Rdnr. 97).