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   BayObLG, 06.12.1995 - 3Z BR 216/95   

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https://dejure.org/1995,5434
BayObLG, 06.12.1995 - 3Z BR 216/95 (https://dejure.org/1995,5434)
BayObLG, Entscheidung vom 06.12.1995 - 3Z BR 216/95 (https://dejure.org/1995,5434)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - 3Z BR 216/95 (https://dejure.org/1995,5434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen für die Abberufung einer Liquidatorin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GmbHG § 66 Abs. 2, Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1384
  • BB 1996, 234
  • DB 1996, 136
  • Rpfleger 1996, 292
  • GmbHR 1996, 129
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 30.08.2005 - 1 W 25/04

    GmbH: Wichtiger Grund für die Abberufung eines Nachtragsliquidators;

    Auf ein Verschulden des Liquidators kommt es dabei nicht an BayObLG NJW-RR 1996, 1384; Scholz/K.Schmidt, GmbHG, 9. Aufl., § 66 Rn. 45 mwN).

    Denn auch dann liegt eine die Abberufung rechtfertigende Gefährdung des Abwicklungszweckes vor (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 37; BayObLG NJW-RR 1996, 1384; Scholz/K.Schmidt, GmbHG, 9. Aufl., § 66 Rn. 45).

  • OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02

    Beschwerde gegen gerichtliche Abberufung eines Nachtragsliquidators

    Ob sie in ihrer Gesamtheit oder bereits im einzelnen die Merkmale für eine Abberufung erfüllen, ist eine Rechtsfrage und unterliegt daher der vollen Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (Senat, a.a.O.; BayObLG GmbHR 1987, 306 [307]; BayObLG, GmbHR 1996, 129 [130]).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 388/05

    Liquidation einer GmbH: Wichtiger Grund für die Abberufung der zerstrittenen

    Ein wichtiger Grund zur Abberufung von Liquidatoren ist insbesondere dann gegeben, wenn die vorhandenen Liquidatoren eine ordnungsgemäße Abwicklung nicht erwarten lassen oder ein begründetes Misstrauen gegen ihre Unparteilichkeit gegeben ist (vgl. Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Aufl., § 66 Rn. 20; Scholz/Schmidt, GmbHG, 9. Aufl., § 66 Rn. 19 und 45; Hachenburg/Hohner, GmbHG, 8. Aufl., § 66 Rn. 50; Rowedder/Rasner, GmbHG, 4. Aufl.,§ 66 Rn. 27 jeweils w. m. N.; BayObLG BB 1987, 1625 und GmbHR 1996, 129).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 20 W 22/16

    Voraussetzungen Entlassung Liquidator

    Dabei kommt es auf ein Verschulden des Liquidators nicht an (vergleiche insgesamt u.a. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30.08.2005, Az. 1 W 25/04; OLG München, Beschluss vom 20.06.2005, Az. 31 Wx 36/05; OLG Dresden, Beschluss vom 28.07.1999, Az. 15 W 841/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.1998, Az. 3 Wx 202/98; BayObLG, Beschluss vom 06.12.1995, Az. 3Z BR 216/95, jeweils zitiert nach juris; Haas in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 21. Aufl., 2017, § 66, Rn. 26 und 20 m.w.N. auch zur Lit.).
  • AG Sigmaringen, 16.09.2003 - HRB 436

    GmbH: Nichtzulassung des Geschäftsführers als Liquidator

    Herr N.N. kann als Geschäftsführer/Vorstand mehrerer insolvent gewordener Firmen, die miteinander verbunden waren und zwischen denen Gelder geflossen sind, und als jemand, der eine Beteiligung an einer Firma gegenüber dem Insolvenzgericht und gegenüber dem Rechtshilferichter nicht angegeben hat, eine ordnungsgemäße Abwicklung nicht leisten (BayObLG, NJW-RR 1996, 1384).
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