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   OLG Köln, 21.05.1996 - 3 U 130/95   

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https://dejure.org/1996,3713
OLG Köln, 21.05.1996 - 3 U 130/95 (https://dejure.org/1996,3713)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.05.1996 - 3 U 130/95 (https://dejure.org/1996,3713)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 3 U 130/95 (https://dejure.org/1996,3713)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 34
    GmbH-Gesellschafter; Austritt; Einziehung des Anteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Austritts eines Gesellschafters aus einer GmbH mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung; Zustimmung zur Einziehung eines Geschäftsanteils mit Kündigungserklärung des Gesellschafters

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 30 GmbHG, § 34 GmbHG, § 183 S 1 Halbs 2
    Austritt, Austritt des Gesellschafters, Beteiligungsübertragung auf den Gesellschafter, Einziehung des Geschäftsanteils, Erhaltung des Stammkapitals, Gesellschafter verbleibt zunächst in der Gesellschaft, Gesellschafterliste in der Überganszeit, Gesellschaftsrechtliche ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 356
  • BB 1996, 2059
  • GmbHR 1996, 609
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 21.08.2001 - 2 U 673/01

    Nebenintervention; Amortisationsbeschluss; Ladungsmangel

    aa) Im Ausgangspunkt ist den Klägern allerdings darin beizutreten, dass die Einziehung des Geschäftsanteils der Gemeinschuldnerin erst mit einer ohne Beeinträchtigung des Stammkapitals erfolgenden Entrichtung der geschuldeten Abfindung wirksam wurde (vgl. BGHZ 9, 157 [173]; OLG Frankfurt/Main ZIP 1997, 644 [645]; OLG Köln GmbHR 1996, 609; Hueck, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Aufl., § 34 Rn. 24).
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