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   OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96   

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OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96 (https://dejure.org/1997,5878)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.04.1997 - 8 U 1732/96 (https://dejure.org/1997,5878)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. April 1997 - 8 U 1732/96 (https://dejure.org/1997,5878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatbestand der Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung; Stillschweigende Tilgungsbestimmung zugunsten der vorrangigen Tilgung von Arbeitnehmeranteilen; Gesichtspunkt der Vermeidung einer Strafbarkeit bei Zahlung einer Schuld nach Fälligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorenthaltene Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und Tilgungsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1997, 1455
  • GmbHR 1997, 647
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 42/94

    Vorrangige Tilgung der Arbeitnehmeranteile bei Teilzahlung zum

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96
    Die Entscheidung übersieht nämlich, daß auch bei möglicherweise eingetretener Strafbarkeit ein Arbeitgeber noch ein Interesse an der Beendigung der Straftat und daran hat, durch Ausgleich des Schadens die strafrechtlichen Folgen zu mildern (vgl. das in den Strafzumessungsgründen des § 46 Abs. 2 StGB genannte Nachtatverhalten) oder auf ein Absehen von Strafe gem. § 60 StGB hinzuwirken (BSG NJW 1997, 150 = KTS 1996, 471; vgl. auch die zutreffende ablehnende Anmerkung zur o.g. Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts von Stahlschmidt, JR 1988, 481).

    Soweit diese Vorschrift der Tilgungsbestimmung zugunsten der Arbeitnehmeranteile entgegenstehen sollte, ist sie unwirksam, wie das Bundessozialgericht zutreffend festgestellt hat (BSG NJW 1997, 150 = KTS 1996, 471).

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 327/95

    Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers für die Nichtabführung von

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96
    Die Klägerin verweist hierzu auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.10.1996 (ZIP 1996, 1989 ).

    Allerdings wäre hierzu ggf. eine Beweisaufnahme durchzuführen gewesen, da das Beklagtenvorbringen, der Gemeinschuldnerin hätten im fraglichen Zeitraum keinerlei liquide Mittel mehr zur Verfügung gestanden, so daß den Beklagten die Zahlung unmöglich gewesen sei, unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Landgerichts erheblich war (vgl. BGH NJW 1997, 133 = ZIP 1996, 1989, 1990; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1448).

  • OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 22 U 9/93
    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96
    Allerdings wäre hierzu ggf. eine Beweisaufnahme durchzuführen gewesen, da das Beklagtenvorbringen, der Gemeinschuldnerin hätten im fraglichen Zeitraum keinerlei liquide Mittel mehr zur Verfügung gestanden, so daß den Beklagten die Zahlung unmöglich gewesen sei, unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Landgerichts erheblich war (vgl. BGH NJW 1997, 133 = ZIP 1996, 1989, 1990; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1448).
  • OLG Köln, 25.05.1988 - 13 U 140/87
    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96
    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht - Strafsenat - (JR 1988, 478, 479; ähnlich OLG Köln, VersR 1989, 169, allerdings für den Fall der Zahlung durch einen Vergleichsverwalter) für den auch hier vorliegenden Fall der Zahlung nach Fälligkeit meint, der Gesichtspunkt der Vermeidung der Strafbarkeit sei hier ohne Bedeutung, so daß mangels einer ausdrücklichen Tilgungsbestimmung durch den Arbeitgeber sich die Anrechnung hier nach §§ 366 Abs. 2, 367 BGB richte, also die für die Klägerin lästigere Schuld, nämlich die Arbeitgeberanteile zuerst getilgt werden müßten, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 68/83

    Nichtweiterleitung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge an eine Ortskrankenkasse -

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96
    aa) Auf Leistungen des Beitragsschuldners für Sozialversicherungsbeiträge sind die Vorschriften der §§ 366, 367 BGB entsprechend anwendbar (BGH NJW 1985, 3064, 3065).
  • VG Frankfurt/Main, 03.03.1995 - 15 G 436/95

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage ; Besonderes

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96
    Dies ist auch stillschweigend möglich (BGH NJW-RR 1991, 565 ; 1995, 1258).
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96
    Soweit der Beklagte zu 2 im Berufungsverfahren geltend macht, er sei nur pro forma Geschäftsführer gewesen und seine Befugnisse seien eingeschränkt gewesen, vermag ihn dies nicht zu entlasten (vgl. BGH NJW 1997, 130 ).
  • OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Bei Verletzung der Aufklärungspflicht gab es auch in der DDR haftungsrechtliche Konsequenzen; diese trafen jedoch nie den Arzt, sondern den entsprechenden Träger des Gesundheitswesens (vgl. die Thesen des juristisch-medizinischen Arbeitskreises der Vereinigung der Juristen der DDR in NJ 1978, 434 ff. und in NJ 1989, 139 ff. sowie auch die Entscheidung des Senats vom 28.5.1995, OLG-NL 1997, 224/246).
  • OLG Naumburg, 07.03.2000 - 13 U 203/99

    Anspruch einer Sozialversicherung gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH

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