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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97   

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https://dejure.org/1998,2984
OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97 (https://dejure.org/1998,2984)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.03.1998 - 13 U 178/97 (https://dejure.org/1998,2984)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. März 1998 - 13 U 178/97 (https://dejure.org/1998,2984)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 242, 554A, 557, 1123 I; ZVG §§ 21 II, 148 I, 152 II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines zur kapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung umqualifizierten Mietverhältnisses/Pachtverhältnisses des Gesellschaftereigentümers mit der Gemeinschuldnerin wegen der fehlenden rechtlichen Durchsetzbarkeit der Mietzinsansprüche/Pachtzinsansprüche aus ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 554 a; BGB § 557; BGB § 1123 Abs. 1; ZVG § 21 Abs. 2; ZVG § 148 Abs. 1; ZVG § 152 Abs. 2
    Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung im GmbH-Konkurs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingekapitalersetzende Nutzungsüberlassung im Zwangsverwaltungs- und Konkursverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 1914
  • VersR 1998, 1560
  • GmbHR 1998, 830
  • NZG 1998, 828
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 146/92

    Dauer einer eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung; Rechte des

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    Ein solcher Wertersatzanspruch besteht jedoch beispielsweise dann, wenn die weitere Nutzungsüberlassung dadurch unmöglich wird, daß der Gesellschafter die Gegenstände gegen den Willen der Gesellschaft oder des Konkursverwalters veräußert (BGH NJW 1994, 2349).
  • OLG München, 10.10.1996 - 19 U 2563/96
    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    Es kann zwar nicht - wie das OLG München, WM 1997, 440 = Rpfl.
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    Ein solches Kündigungsrecht kann jedenfalls aus § 242 BGB hergeleitet werden (dazu, daß durch die gesetzliche Regelung in § 554a BGB eine aus § 242 BGB hergeleitete Kündigung aus wichtigem Grund nicht ausgeschlossen wird, vgl. BGH NJW 1996, 714).
  • BGH, 15.02.1984 - VIII ZR 213/82

    Entschädigungsanspruch nach § 557 BGB im Konkurs

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    Der von dem Beklagten rechtswirksam erhobenen Einrede der Masseunzulänglichkeit gemäß § 60 KO (bei nicht feststehender Quote) hat der Kläger - der wohl einhelligen Auffassung der Rechtsprechung folgend (z.B. BAG AP Nr. 1 zu § 60 KO m. Anm. Henckel; OLG Köln, ZIP 1980, 855; BSG ZIP 1981, 1108; OLG Düsseldorf, ZIP 1995, 2003 = WM 1996, 319; zu teilweise abweichenden Lösungsvorschlägen im Schrifttum vgl. Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 60 Rdnr. 3d ff.) - durch Beschränkung seiner Zahlungsanträge auf die Feststellung einer als Masseschuld mit dem Rang des § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO (richtig: § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO, vgl. BGH NJW 1984, 1527) zu berichtigenden Forderung sachgemäß Rechnung getragen.
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    Nach Abzug der ab Anzeige der Masseunzulänglichkeit vorweg zu befriedigenden Konkursverwaltervergütung (vgl. BGH NJW 1992, 692 und BVerfG NJW 1993, 2861) bleiben von den liquiden Mitteln (gemäß Aufstellung per 30.11.1997) nur noch weniger als 200.000,00 DM übrig.
  • OLG Karlsruhe, 03.09.1997 - 1 U 126/97
    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    Insoweit ist daher die Annahme folgerichtig: Auf Rechte des Gesellschaftereigentümers, die infolge des kapitalersetzenden Charakters der Nutzungsüberlassung nicht durchsetzbar sind, kann auch der Grundpfandgläubiger nicht zugreifen (in diesem Sinne OLG Karlsruhe, ZIP 1997, 1758 im Anschluß an BGHZ 109, 55 = NJW 1990, 516).
  • BGH, 14.06.1993 - II ZR 252/92

    Kapitalersetzende Gebrauchsüberlassung bei überschuldeter GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    dargelegten Auffassung, daß der Zwangsverwalter ebensowenig wie der Gesellschafter Zahlung des Mietzinses für eine kapitalersetzend wirkende Nutzungsüberlassung verlangen kann, solange das Mietverhältnis nicht beendet ist (vgl. auch BGH NJW 1993, 2179 - eine Mietzinsklage des Zwangsverwalters gegen den Konkursverwalter für die Zeit vor einvernehmlicher Aufhebung der Mietverträge betreffend), daß dem Zwangsverwalter jedoch zum Ausgleich des versagenden Surrogationsprinzips ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des zugrundeliegenden Miet- bzw. Pachtvertrages zuzubilligen ist.
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1995 - 9 U 86/95

    Voraussetzungen für eine Verurteilung des Konkursverwalters zur Leistung an einen

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    Der von dem Beklagten rechtswirksam erhobenen Einrede der Masseunzulänglichkeit gemäß § 60 KO (bei nicht feststehender Quote) hat der Kläger - der wohl einhelligen Auffassung der Rechtsprechung folgend (z.B. BAG AP Nr. 1 zu § 60 KO m. Anm. Henckel; OLG Köln, ZIP 1980, 855; BSG ZIP 1981, 1108; OLG Düsseldorf, ZIP 1995, 2003 = WM 1996, 319; zu teilweise abweichenden Lösungsvorschlägen im Schrifttum vgl. Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 60 Rdnr. 3d ff.) - durch Beschränkung seiner Zahlungsanträge auf die Feststellung einer als Masseschuld mit dem Rang des § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO (richtig: § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO, vgl. BGH NJW 1984, 1527) zu berichtigenden Forderung sachgemäß Rechnung getragen.
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 10/93

    Entschädigung für die Verlegung einer Fernwasserleitung wegen des Neubaus einer

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    § 152 Abs. 2 ZVG verfolgt insoweit denselben Schutzzweck wie § 571 BGB, der auf Leihverhältnisse oder leiheähnliche obligatorische Nutzungsrechte anerkanntermaßen (vgl. BGH NJW 1994, 3156, 3158 m.w.Nachw.) keine Anwendung findet.
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 178/97
    Nach Abzug der ab Anzeige der Masseunzulänglichkeit vorweg zu befriedigenden Konkursverwaltervergütung (vgl. BGH NJW 1992, 692 und BVerfG NJW 1993, 2861) bleiben von den liquiden Mitteln (gemäß Aufstellung per 30.11.1997) nur noch weniger als 200.000,00 DM übrig.
  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88

    Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH

  • BGH, 03.02.1988 - VIII ZR 276/87

    Wert der Beschwer - Konkursverwalter - Masseunzulänglichkeit -

  • BSG, 05.06.1981 - 10/8b RAr 15/80

    Rückständige Winterbauumlage - Verzugszinsen als Masseschulden -

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 382/96

    Rechtsfolgen einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung

    Die Folgen der zuletzt genannten Auffassung, welche zu einer Bindung des Zwangsverwalters an die von dem Gesellschafter gewährte Gebrauchsüberlassung führen, ohne daß wenigstens die Erträge aus der Fremdnutzung des Grundstücks zur Verteilung an die Grundpfandrechtsgläubiger zur Verfügung stehen, sollen nach einer weiteren Ansicht (vgl. Brandes, Ende der Betriebsaufspaltung, RWS-Forum 5, S. 43 - 45 und EWiR 1997, 991 f.; ebenso OLG Köln GmbHR 1998, 830) dadurch abgemildert werden, daß dem Zwangsverwalter das Recht eingeräumt wird, in analoger Anwendung der für den Ersteher in der Zwangsversteigerung getroffenen gesetzlichen Anordnungen (§ 57 a ZVG) das Miet- oder Pachtverhältnis vorzeitig zu kündigen.

    Die im Anschluß an Vorschläge aus dem Schrifttum (Brandes, Ende der Betriebsaufspaltung aaO S. 45 und EWiR 1997, 991 f.) von dem OLG Köln (GmbHR 1998, 830) befürwortete Anerkennung eines Sonderkündigungsrechts des Zwangsverwalters ist nicht nur dem Einwand ausgesetzt, daß sie entgegen dem ausgewogenen Regelungskonzept der §§ 1123 f. BGB i.V.m. §§ 146 ff. ZVG die Interessen der Gesellschaftsgläubiger zu Lasten der Grundpfandrechtsgläubiger überbewertet; das genannte, nach dem ZVG für den Zwangsverwalter gerade nicht bestehende Sonderkündigungsrecht würde im Ergebnis auch nicht zu einem Gewinn für die Gläubiger der Gesellschaft führen.

  • LG Zwickau, 09.07.2001 - 3 O 38/00

    Anspruch gegen einen Insolvenzverwalter auf Zahlung rückständiger Miete und

    Nach den Eigenkapitalersatzregeln der §§ 32 a Abs. 3 GmbHG , 172 a HGB , den daneben weiterbestehenden Rechtsprechungsregeln sowie nach den §§ 135 Nr. 2, 143 Abs. 1 InsO kann bei einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung durch einen Gesellschafter der späteren Gemeinschuldnerin der Anspruch auf Zahlung der Gegenleistung nicht durchgesetzt werden (vgl. zu den Fällen eigenkapitalersetzender Gebrauchs-überlassungen: BGHZ 109, 55-67; BGHZ 127, S. 1-17; BGHZ 127, S. 17-35; BGH NJW 1997, S. 3026 [BGH 16.06.1997 - II ZR 154/96] -3027; OLG Köln GmbHR 1998, S. 831 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 16.04.1997 - 1 Ws 100/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11067
OLG Dresden, 16.04.1997 - 1 Ws 100/97 (https://dejure.org/1997,11067)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.04.1997 - 1 Ws 100/97 (https://dejure.org/1997,11067)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. April 1997 - 1 Ws 100/97 (https://dejure.org/1997,11067)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GmbHR 1998, 830
  • NZG 1998, 818
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    Gleichwohl sprechen die gewichtigeren Argumente dafür, dass es bei der eigenen Antragstellung durch den Schuldner für die Beendigung der Strafbewehrung verbleiben muss (so auch Schaal in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 160. Ergänzungslieferung (Februar 2006) § 84 GmbHG Rdn. 21; Grube/Maurer GmbHR 2003, 1461 ff.; OLG Dresden GmbHR 1998, 830 zur Gesamtvollstreckungsordnung).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 17.04.1998 - 3 O 403/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19318
LG Bonn, 17.04.1998 - 3 O 403/97 (https://dejure.org/1998,19318)
LG Bonn, Entscheidung vom 17.04.1998 - 3 O 403/97 (https://dejure.org/1998,19318)
LG Bonn, Entscheidung vom 17. April 1998 - 3 O 403/97 (https://dejure.org/1998,19318)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 923
  • GmbHR 1998, 830 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 09.09.2020 - 6 U 109/19

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist außerdem mangels "Vertrauenstatbestand" ein Anspruch eines Bereicherungsgläubigers auf Ersatz des negativen Interesses in einem Fall verneint worden, in dem der Gläubiger nach Insolvenzreife Überweisungen versehentlich an den Schuldner geleistet hatte (LG Bonn, ZIP 1998, 923; allgemein für die Einbeziehung gesetzlicher Gläubiger hingegen etwa MünchKommInsO/Klöhn, 4. Aufl., § 15a Rn. 209 ff; Michalski/Nerlich, GmbHG, 3. Aufl., Anh. § 64 Rn. 60, jeweils mwN zum Streitstand).
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