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   OLG Dresden, 14.12.1998 - 2 U 2679/98   

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OLG Dresden, 14.12.1998 - 2 U 2679/98 (https://dejure.org/1998,4807)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.12.1998 - 2 U 2679/98 (https://dejure.org/1998,4807)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Dezember 1998 - 2 U 2679/98 (https://dejure.org/1998,4807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Rechtsnachfolgers zur Leistung einer offenen Stammeinlage an die Gesellschaft; Darlegungslast für Verwendungszweckbestimmung im Rahmen eines Überweisungsauftrages; Bestimmtheitserfornis bei Tilgungsbestimmungen; Übergangsfähigkeit gesellschaftsbezogener ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 16 § 19 § 20
    Nachweis der Zahlung der Einlageverpflichtung durch den Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GmbHR 1999, 233
  • NZG 1999, 448
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.1968 - II ZR 144/67

    GmbH: Erfüllung der Einlagepflicht

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.1998 - 2 U 2679/98
    (1) Mit der notariellen Beurkundung des Kapitalerhöhungsbeschlusses am 22.06.1992 (Urk.Nr. 1707/92 des Notars Wxxx, Bxxxxxx - GA 7) und der Übernahme der Geschäftsanteile ist die Einlagenpflicht entstanden (vgl. Scholz/Priester, a.a.O.,§ 57 Rdn. 30 und § 55 Rdn. 93; Baumbach/Hueck, a.a.O., § 55 Rdn. 22; offen gelassen in: BGHZ 51, 157 [160]).

    (1) Die aus Überweisungsträger und Kontoauszug für die Gemeinschuldnerin erkennbaren Angaben legten nahe, dass der Gemeinschuldnerin, deren Kreditlimit von 200.000,00 DM (GA 55) einen Tag vor der Einzahlung per 26.05.1992 um 220.419,91 DM überzogen war (GA 57), mit dem überwiesenen Betrag im Wege einer schlichten Einzahlung Kapital zugeführt werden sollte (vgl. BGH ZIP 1992, 992 ; vgl. BGHZ 51, 157 [159]).

    b) Der Beklagte legt nicht nachvollziehbar dar, dass eine Zweckbestimmung bei der Leistung vorbehalten und dann zu einem Zeitpunkt, in dem der eingezahlte Betrag der Gemeinschuldnerin noch unverbraucht zur Verfügung stand (vgl. BGHZ 51, 157, [162]), nachgeholt wurde.

  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 277/90

    BGB -Gesellschaft als AG-Gesellschafter - Haftung der BGB -Gesellschafter für

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.1998 - 2 U 2679/98
    d) Nachdem die Zahlung bereits nicht zweifelsfrei als Tilgung einer Einlagenschuld erkennbar war, kann offen bleiben, ob die Voraussetzungen einer Voreinzahlung auf eine künftige Einlagenverpflichtung gegeben gewesen wären (vgl. BGHZ 118, 83 , [90] ; BGH ZIP 1995, 28 , [29] ; K. Schmidt ZGR 1982, 528 ff.; Lutter BB 1980, 773, [747 f.]).
  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 248/93

    Wirksamkeit einer Kapitalerhöhung im Konkurs der Aktiengesellschaft; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.1998 - 2 U 2679/98
    d) Nachdem die Zahlung bereits nicht zweifelsfrei als Tilgung einer Einlagenschuld erkennbar war, kann offen bleiben, ob die Voraussetzungen einer Voreinzahlung auf eine künftige Einlagenverpflichtung gegeben gewesen wären (vgl. BGHZ 118, 83 , [90] ; BGH ZIP 1995, 28 , [29] ; K. Schmidt ZGR 1982, 528 ff.; Lutter BB 1980, 773, [747 f.]).
  • BGH, 14.01.1998 - XII ZR 103/96

    Zahlung auf die Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.1998 - 2 U 2679/98
    a) Der Gesellschafter Dxxxxx hat aus der Sicht eines objektiven Empfängers (BGH ZIP 1998, 601 , [602]) weder ausdrücklich noch stillschweigend bestimmt, dass der überwiesene Betrag jedenfalls teilweise der Erfüllung seiner künftigen Einlageschuld diene.
  • BGH, 24.06.1996 - II ZR 56/95

    Anmeldung des Übergangs eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.1998 - 2 U 2679/98
    aa) Das Vertretungsorgan der Gemeinschuldnerin wurde vom Rechtsübergang dadurch hinreichend sicher unterrichtet (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1377), dass der damals alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer Dxxxxx (vgl. Vertretungsbescheinigung des Notars Wxxxxxx vom 26.01.1995, GA 53) Veräußerer des Geschäftsanteils war (vgl. BGHZ 112, 103 [113]) und die in § 3 der Vertragsurkunde vereinbarte "sofortige dingliche Wirkung" auch gegenüber der Gesellschaft herbeigeführt werden sollte (vgl. BGH GmbHR 1991, 311 , [312]; Scholz/Winter, GmbHG , 8. Aufl., § 16 Rdn. 15).
  • BGH, 09.07.1990 - II ZR 194/89

    Ausschließungsrecht gegenüber einem GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.1998 - 2 U 2679/98
    aa) Das Vertretungsorgan der Gemeinschuldnerin wurde vom Rechtsübergang dadurch hinreichend sicher unterrichtet (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1377), dass der damals alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer Dxxxxx (vgl. Vertretungsbescheinigung des Notars Wxxxxxx vom 26.01.1995, GA 53) Veräußerer des Geschäftsanteils war (vgl. BGHZ 112, 103 [113]) und die in § 3 der Vertragsurkunde vereinbarte "sofortige dingliche Wirkung" auch gegenüber der Gesellschaft herbeigeführt werden sollte (vgl. BGH GmbHR 1991, 311 , [312]; Scholz/Winter, GmbHG , 8. Aufl., § 16 Rdn. 15).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 229/91

    Pfändung einer Einlageforderung im Liquidationsstadium

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.1998 - 2 U 2679/98
    (1) Die aus Überweisungsträger und Kontoauszug für die Gemeinschuldnerin erkennbaren Angaben legten nahe, dass der Gemeinschuldnerin, deren Kreditlimit von 200.000,00 DM (GA 55) einen Tag vor der Einzahlung per 26.05.1992 um 220.419,91 DM überzogen war (GA 57), mit dem überwiesenen Betrag im Wege einer schlichten Einzahlung Kapital zugeführt werden sollte (vgl. BGH ZIP 1992, 992 ; vgl. BGHZ 51, 157 [159]).
  • OLG Oldenburg, 10.10.1996 - 1 U 89/96

    Erfüllung der Einlagepflicht eines GmbH-Gesellschafters bei Überweiung des

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.1998 - 2 U 2679/98
    aa) Dem steht die im Überweisungsbeleg unter "Verwendungszweck (nur für den Empfänger)" eingetragene Anmerkung "Darl.Nr. ..." entgegen (vgl. OLG Oldenburg ZIP 1996, 2026), die auf die Gewährung eines Darlehens an die Gemeinschuldnerin hinweist.
  • BGH, 15.04.1991 - II ZR 209/90

    Erschwerung der Abtretbarkeit von Gesellschaftsanteilen in einer

    Auszug aus OLG Dresden, 14.12.1998 - 2 U 2679/98
    aa) Das Vertretungsorgan der Gemeinschuldnerin wurde vom Rechtsübergang dadurch hinreichend sicher unterrichtet (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1377), dass der damals alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer Dxxxxx (vgl. Vertretungsbescheinigung des Notars Wxxxxxx vom 26.01.1995, GA 53) Veräußerer des Geschäftsanteils war (vgl. BGHZ 112, 103 [113]) und die in § 3 der Vertragsurkunde vereinbarte "sofortige dingliche Wirkung" auch gegenüber der Gesellschaft herbeigeführt werden sollte (vgl. BGH GmbHR 1991, 311 , [312]; Scholz/Winter, GmbHG , 8. Aufl., § 16 Rdn. 15).
  • OLG Dresden, 19.02.2002 - 2 U 2916/01

    Anforderungen an den Nachweis der Erbringung der Stammeinlage

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  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 5 U 168/01

    Stammeinlageerbringung bei Vorratsgesellschaft

    Andererseits wurde eine nachträgliche Umqualifizierung einer zunächst als Darlehensrückzahlung erbrachten Leistung in die Erbringung einer Stammeinlage ebenso als unzulässige Umgehung des aus § 19 Abs. 2 Satz 2 GmbHG erfolgenden Aufrechnungsverbotes erachtet (BGH WM 1982, 1200, 1201; BGH GmbHR 1992, 522, 524; OLG Hamm GmbHR 1992, 749, 750), wie die mit der Erbringung einer Stammeinlage verbundene Tilgungsbestimmung jedenfalls aus Sicht der Gesellschaft eine zweifelsfreie Zuordnung der Leistung zur Stammeinlagenerbringung erlauben muss (BGH NJW 1992, 2698, 2699; OLG Stuttgart ZIP 1994, 1532, 1534; OLG Dresden GmbHR 1999, 233, 234; OLG Düsseldorf ZIP 2000, 837, 839).
  • OLG Hamburg, 25.07.2007 - 11 U 8/06
    Ganz abgesehen davon, dass es sich bei den Buchungen um gesellschaftsinterne Vorgänge handelt (so OLG Dresden NZG 1999, 448 (449) - dazu auch BGH II ZR 334/04 vom 12.06.2006, wonach auch die fehlerhafte Ausweisung von Zahlungen als Darlehensrückgewähr in der Bilanz der Erfüllungswirkung nicht entgegen steht) und die Wirtschaftsprüfer angegeben haben, dass diese Buchungen korrigiert worden seien, erscheint es zwar merkwürdig, dass auch die zweite Buchung fehlerhaft vorgenommen wurde, der Beklagte hatte aber aus seiner damaligen Sicht mit der von dem Zeugen A.
  • LG Frankfurt/Main, 18.01.2019 - 26 O 152/18

    Grundbucheintragung einer Vormerkung für Bauhandwerkersicherungshypothek

    Im Übrigen würde sich auch unter Berücksichtigung der eidesstattlichen Versicherung nichts daran ändern, dass eine Zahlung auf den Werklohn in Höhe von EUR 10.000 nicht glaubhaft gemacht wurde, da eine Tilgungsbestimmung nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen ist (vgl. OLG Dresden NZG 1999, 448) und der Verwendungszweck insoweit eindeutig ist.
  • LG Leipzig, 06.02.2002 - 3 O 7269/01
    Es muss aus Sicht der Gemeinschuldnerin seinerzeit erkennbar gewesen sein, dass der Beklagte zu 2 mit dieser Zahlung seine Einlageschuld erfüllen wollte (so OLG Dresden, GmbHR 1999, 233).
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