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OLG Jena, 06.11.2001 - 8 U 517/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Anfechtungsfrist, Anfechtungsklage, Beschlussmängel, Einziehung, Geschäftsanteile, Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsrecht, Stimmrechtsausschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 25.04.2001 - 3 HKO 11/01
- OLG Jena, 06.11.2001 - 8 U 517/01
Papierfundstellen
- GmbHR 2002, 115
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.10.1992 - II ZR 286/91
Anfechtungsfrist bei Einziehung eines Geschäftsanteils durch Beschluß der …
Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 8 U 517/01
Eine solche Interessenkollision liegt auch bei einer Einziehungsmaßnahme wegen Pfändung des Geschäftsanteils vor (Anschluss BGH, 12. Oktober 1992, II ZR 286/91, GmbHR 1992, 801).Insbesondere die Fragen, ob der Gesellschafter als von der Einziehung seines Geschäftsanteiles Betroffener ein Stimmrecht hat und wie die die Einziehungsvoraussetzungen regelnde Satzungsbestimmung auszulegen ist, sind nicht derart schwierig (BGH, NJW 1993, S. 129).
In der Sache ist der Einziehungsgrund "Pfändung eines Gesellschaftsanteiles" oder "Konkurs des Gesellschafters" nichts anderes als ein besonderer Fall des wichtigen Grundes (BGH, DStR 1992, S. 1696).
- BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91
Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom …
Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 8 U 517/01
Geschieht dies erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist, kommt dies einer verspäteten Klage gleich (BGH, NJW 1993, S. 400).
- OLG Stuttgart, 27.04.2011 - 14 U 30/10
GmbH: Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses über die Zwangseinziehung eines …
Nach heute h.M. liegt jedoch der Anfechtungs- wie auch der Nichtigkeitsklage ein einheitlicher Streitgegenstand zugrunde (vgl. BGHZ 134, 364, 366 f.; 160, 253, 256; BGH, NZG 1999, 496, 497 [zur Aktiengesellschaft]; OLG Brandenburg, NZG 1999, 828, 830; OLG München, NZG 1999, 1173, 1174; a.A. wohl Thüringer OLG, GmbHR 2002, 115, 116).