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   OLG München, 01.07.2002 - 7 W 1684/02   

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https://dejure.org/2002,13080
OLG München, 01.07.2002 - 7 W 1684/02 (https://dejure.org/2002,13080)
OLG München, Entscheidung vom 01.07.2002 - 7 W 1684/02 (https://dejure.org/2002,13080)
OLG München, Entscheidung vom 01. Juli 2002 - 7 W 1684/02 (https://dejure.org/2002,13080)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen; Möglichkeit der Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Einvernehmen aller Gesellschafter; Einberufung durch den Geschäftsführer

  • Judicialis

    GmbHG § 46; ; GmbHG § 49 Abs. 1; ; GmbHG § 51

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG §§ 46, 49 Abs. 1, 51
    Zulässige Einberufung der Gesellschafterversammlung im Einvernehmen aller Gesellschafter ohne Mitwirkung des Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungsfrist, Anfechtungsklage, Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Nichtigkeitsfeststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 2196
  • DB 2002, 1991
  • GmbHR 2002, 858
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 03.11.1993 - 7 U 2905/93
    Auszug aus OLG München, 01.07.2002 - 7 W 1684/02
    Sonst könnten die Kompetenzen zur Einberufung ausgehebelt werden (OLG Hamm DB 1992, 265; der erkennende Senat in DB 1994, 320, 321).
  • OLG Hamm, 28.10.1991 - 8 U 36/91
    Auszug aus OLG München, 01.07.2002 - 7 W 1684/02
    Sonst könnten die Kompetenzen zur Einberufung ausgehebelt werden (OLG Hamm DB 1992, 265; der erkennende Senat in DB 1994, 320, 321).
  • BGH, 07.02.1983 - II ZR 14/82

    Einberufungsrecht der Gesellschafter

    Auszug aus OLG München, 01.07.2002 - 7 W 1684/02
    Die dabei gefassten Beschlüsse dürften mithin nichtig sein (vgl. BGHZ 87, 1 ff.).
  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der

    Auszug aus OLG München, 01.07.2002 - 7 W 1684/02
    Im Hinblick darauf, dass Nichtigkeits- und Anfechtungsklage mit der richterlichen Klärung der Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen mit Wirkung für und gegen jedermann dasselbe materielle Ziel verfolgen (BGHZ 134, 364 ff.), bestehen keine Bedenken, in der als Anfechtungsklage erhobenen, ersichtlich aber insbesondere auf Nichtigkeitsgründe gestützten Klage gleichzeitig eine Nichtigkeitsklage analog § 249 AktG zu sehen, auf die die Vorschrift des § 246 Abs. 1 AktG über die Anfechtungsfrist keine Anwendung findet.
  • OLG Hamm, 02.09.2016 - 27 W 63/16

    Voraussetzungen der Löschung einer GmbH im Handelsregister

    Denn der Sinn und Zweck der zentralen Gläubigerschutzvorschrift des § 73 Abs. 1 GmbHG, allen Gläubigern die Chance der Meldung zu geben, ist nach dieser Auffassung im Falle der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft entfallen (KG DR 1941, 2130; OLG Jena, GmbHR 2015, 1093 Rn. 15; OLG Köln ZInsO 2004, 1316 Rn. 5; Karsten Schmidt in Scholz, Kommentar zum GmbHG, 11. Auflage 2015, § 74 Rn. 1; Müller in Münchner Kommentar zum GmbHG, Bd. 3, 2011, § 73 Rn. 12; Krafka/Kühn, Handbuch der Rechtspraxis, Registerrecht, 9. Auflage 2013, Rn. 1150; Baumbach/Hueck, Kommentar zum GmbHG, 20. Auflage 2013, § 74 Rn. 2; Roth/Altmeppen, Kommentar zum GmbHG, 8. Auflage 2015, § 73 Rn. 13; Fietz/Fingerhuth, GmbHR 2006, 960; offen gelassen bei OLG Naumburg, GmbHR 2002, 858).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2006 - 4 U 338/05

    GmbH: Nichtigkeit der Bestellung eines Geschäftsführers wegen fehlerhafter

    Dies war möglich, weil die Einberufung durch eine- innerhalb oder außerhalb einer vorhergehenden Versammlung getroffene - Verabredung sämtlicher Gesellschafter über das Abhalten einer (weiteren) Gesellschafterversammlung ersetzt wird und daher überflüssig ist (vgl. OLG München, BB 1994, 1304; OLG München, BB 2002, 2196; Baumbach/Hueck-Zöllner, aaO., § 49 GmbHG, Rdnr. 10; Altmeppen/Roth-Roth, aaO., § 49 GmbHG, Rdnr. 4).
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