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   OLG Dresden, 10.05.2004 - 2 U 286/04   

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https://dejure.org/2004,7106
OLG Dresden, 10.05.2004 - 2 U 286/04 (https://dejure.org/2004,7106)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.05.2004 - 2 U 286/04 (https://dejure.org/2004,7106)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Mai 2004 - 2 U 286/04 (https://dejure.org/2004,7106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschluss über eine Vinkulierung von Geschäftsanteilen in einer GmbH mit Zustimmung aller Gesellschafter; Verkürzung der Rechtsstellung eines Gesellschafters durch einstimmige Beschlüsse über die Verfügbarkeit von Geschäftsanteilen; Gewährung von Minderheitenschutz für ...

  • Judicialis

    GmbHG § 53 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 15 Abs. 1, 5; GmbHG § 53 Abs. 3
    Zustimmungserfordernis aller Gesellschafter bei nachträglicher Vinkulierung des Geschäftsanteils an einer GmbH?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Vinkulierung von GmbH-Anteilen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vinkulierung von GmbH-Anteilen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, Vinkulierung, Vinkulierung der Geschäftsanteile, Zustimmung aller betroffener Gesellschafter, Zustimmung des betroffenen Gesellschafters, Zustimmungserfordernis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GmbHR 2004, 1080
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.04.1908 - I 302/07

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechte der Mitglieder

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2004 - 2 U 286/04
    bb) Dies gebietet, eine nachträgliche Vinkulierung des Geschäftsanteils an einer GmbH dem unentziehbaren Minderheitenschutz zu unterstellen und nur bei einstimmiger Beschlussfassung zuzulassen (im Ergebnis so die ganz herrschende Meinung, vgl. Scholz/Priester, GmbHG, 9. Aufl., § 53 Rn. 161; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., § 53 Rn. 124; Michalski/Hoffmann, GmbHG, § 53 Rn. 126; Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 17. Aufl., § 53 Rn. 18; RGZ 68, 210 [212]; Möhring, GmbHR 1963, 201 [204]; Fischer, JZ 1956, 362 [363]; a.A.: Wiedemann, NJW 1964, 282 [284]; Lutter/Timm, NJW 1982, 409 [416]; Fette, GmbHR 1986, 73 [74 f.]; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., § 15 Rn. 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2006 - L 10 U 211/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verzinsung rückwirkend zu gewährender

    Die Beklagte gewährte mit Bescheid vom 13. September 1999 und Widerspruchsbescheid vom 15. März 2000 dem am 30. Dezember 1944 geborenen Kläger wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls vom 18. September 1996 eine Rente auf unbestimmte Zeit nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 40 v. H. ab 1. Oktober 1999 an Stelle der seit 29. April 1997 gewährten Rente als vorläufige Entschädigung nach einer MdE um 80 v. H. Der Kläger erhob hiergegen Klage und gegen das klagabweisende Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25. September 2003 Berufung zum Landessozialgerichts Baden-Württemberg (L 2 U 286/04).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf deren Schriftsätze sowie die Akten der Beklagten, des Sozialgerichts, des Verfahrens L 2 U 286/04 vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg (Akte beigezogenen) und des Senats Bezug genommen.

  • OLG München, 23.01.2008 - 7 U 3292/07

    GmbH: Wirksamkeit eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung über die

    Diese nachträgliche Vinkulierung, die in der Satzung der Beklagten weder vorgesehen noch angelegt ist, bedarf zumindest der Zustimmung des betroffenen Gesellschafters (vgl. Hachenburg-Ulmer-Winter-Löbbe GmbHG, 2005, § 15 Rn. 217 Scholz-Winter-Seibt, 10. Aufl., § 14 Rn. 36 GmbHG; Baumbach-Hueck-Fastricht, GmbHG, 18. Aufl., § 15 Rn. 40; so jetzt auch Lutter-Bayer GmbHG, 16. Aufl., § 15 Rn. 43; OLG Dresden GmbHR 2004, 1080 verlangt die Zustimmung aller Gesellschafter).
  • OLG Hamm, 10.10.2019 - 27 U 21/19
    Der Kläger meint weiterhin unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Dresden vom 10.05.2004 (2 U 286/04), die nachträgliche Vinkulierung von GmbH-Geschäftsanteilen bedürfe - so auch hier - zwingend der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter.

    Der Kläger beruft sich - u. a. unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Dresden vom 10.05.2004, 2 U 286/04 - ohne Erfolg darauf, dass der Beschluss über die Neufassung zur Geschäftsanteilsübertragung in § 7 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages anfechtbar sei.

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