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   OLG Hamm, 04.11.2010 - I-15 W 436/10, 15 W 436/10   

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https://dejure.org/2010,8620
OLG Hamm, 04.11.2010 - I-15 W 436/10, 15 W 436/10 (https://dejure.org/2010,8620)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.11.2010 - I-15 W 436/10, 15 W 436/10 (https://dejure.org/2010,8620)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. November 2010 - I-15 W 436/10, 15 W 436/10 (https://dejure.org/2010,8620)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 5 a; BGB § 181
    Befreiung von § 181 BGB im Musterprotokoll gilt nur für den Gründungsgeschäftsführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeiten zur Befreiung eines Nachfolgegeschäftsführers von dem Verbot eines In-sich-Geschäftes und den Beschränkungen i.R.d. § 181 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung eines Nachfolgegeschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befreiung des Geschäftsführers vom Verbot des Insichgeschäfts in Musterprotokoll

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Steinfurt - HRB 8723
  • OLG Hamm, 04.11.2010 - I-15 W 436/10, 15 W 436/10

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1011
  • DB 2011, 345
  • GmbHR 2011, 87
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 11.07.2001 - 2 Wx 13/01

    Neubesstellung des Geschäftsführers; Eröffnung des Insovenzverfahrens - keine

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2010 - 15 W 436/10
    Der Beteiligten steht ein eigenes Beschwerderecht zu, mit dem sie ihre Eintragung als Geschäftsführerin mit dem angemeldeten Inhalt weiter verfolgen kann, § 59 Abs. 1 FamFG (vgl. BayObLG FGPrax 2000, 40; OLG Köln FGPrax 2001, 214; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 59, Rdnr. 86).
  • BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 253/99

    Zur Überprüfung der landgerichtlichen Auslegung des Beschlusses der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2010 - 15 W 436/10
    Der Beteiligten steht ein eigenes Beschwerderecht zu, mit dem sie ihre Eintragung als Geschäftsführerin mit dem angemeldeten Inhalt weiter verfolgen kann, § 59 Abs. 1 FamFG (vgl. BayObLG FGPrax 2000, 40; OLG Köln FGPrax 2001, 214; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 59, Rdnr. 86).
  • OLG Rostock, 12.03.2010 - 1 W 83/09

    Bestellung eines zweiten Geschäftsführers bei vereinfacher Gründung einer GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2010 - 15 W 436/10
    Wird nach Beendigung des Gründungsakts der Gründungsgeschäftsführer abberufen und ein neuer Geschäftsführer bestellt, wirkt die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB deshalb nicht fort (OLG Rostock GmbHR 2010, 872; T GmbHR 2009, 827; Hueck/Fastrich, a.a.O., Rdnr. 18; Gutachten DNotI-Report 2010, 16 f.).
  • OLG Bremen, 15.09.2009 - 2 W 61/09

    Eintragungsfähigkeit einer abstrakten Vertretungsregelung bei Gründung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2010 - 15 W 436/10
    Eine gegenteilige Auffassung lässt sich entgegen der Ansicht der Beteiligten auch nicht aus der von ihr angeführten Entscheidung des OLG Bremen (GmbHR 2009, 1210) ableiten.
  • OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 8 W 116/09

    Vereinfachte Gründung einer Unternehmergesellschaft: Inhalt der Anmeldung zum

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2010 - 15 W 436/10
    Wird nach Beendigung des Gründungsakts der Gründungsgeschäftsführer abberufen und ein neuer Geschäftsführer bestellt, wirkt die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB deshalb nicht fort (OLG Rostock GmbHR 2010, 872; T GmbHR 2009, 827; Hueck/Fastrich, a.a.O., Rdnr. 18; Gutachten DNotI-Report 2010, 16 f.).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2011 - 20 W 95/11

    Befreiung des Liquidators von den Beschränkungen des § 181 BGB

    22 Egal, ob es sich bei der dem ersten Geschäftsführer erteilten Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in Ziffer 4 Satz 2 des Musterprotokolls um eine nur diesem ersten Geschäftsführer erteilte konkrete Befreiung handelt (so bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 15.04.2010, Az. 20 W 66/10 mwN., bislang nicht veröffentlicht; Mayer in Münchner Kommentar zum GmbHG, 2010, § 2 Rn. 247 Jaeger, in Beck Online Kommentar GmbHG, Stand 01.05.2011, § 2, Rn. 76; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 15.09.2009, Az. 2 W 61/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.04.2009, Az. 8 W 116/09; OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2010, Az. 15 W 436/10, jeweils zitiert nach juris) oder man demgegenüber annimmt, das Musterprotokoll enthalte eine abstrakte Befreiung des jeweiligen Nachfolgegeschäftsführers einer derart gegründeten GmbH (LG Ulm, Beschluss vom 24.02.2009, Az. 10 T 3/09 KfH; Roth in Roth/Altmeppen, GmbHG, 6. Aufl., § 2 Rn. 56) oder sogar für jeden weiteren zusätzlich bestellten Geschäftsführer (so Sandhaus im NJW-Spezial, 2009, 607f), kann nicht angenommen werden, dass diese ausdrücklich für den Zeitraum der werbenden Gesellschaft formulierte Befreiung des Geschäftsführers (bzw. der Geschäftsführer) auch im Stadium der Liquidation ohne weiteres fort gelten.
  • OLG Nürnberg, 15.07.2015 - 12 W 1208/15

    Wegfall der Befreiung des ersten Geschäftsführers von den Einschränkungen des §

    Entgegen der Auffassung von Werner (vgl. Werner, GmbHR 2011, 459, 460) weichen weder das OLG Stuttgart (vgl. OLG Stuttgart, NZG 2009, 754) noch der Senat von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, insbesondere von der Rechtsprechung des OLG Hamm (vgl. OLG Hamm, GmbHR 2009, 1334; GmbHR 2011, 708; BeckRS 2011, 01169) oder des OLG Bremen (vgl. OLG Bremen, GmbHR 2009, 1210) ab, denn die Frage, ob die Befreiung des Gründungsgeschäftsführers von § 181 BGB bei der Bestellung weiterer Geschäftsführer fortbesteht, wird dort jeweils nicht entschieden.
  • KG, 07.07.2015 - 22 W 15/15

    Handelsregisteranmeldung seiner Berufung durch neubestellten

    Die Klärung dieser Frage begegnet hier aber besonderen Schwierigkeiten, weil zumindest die bei der Installation des Aufsichtsrates von der Gesellschafterversammlung am 13. Oktober 2014 mehrheitlich beschlossene Aufgabenzuweisung "und diesen (i.e. den Geschäftsführern) Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zu erteilen" einer anzumeldenden und in das Handelsregister einzutragenden Satzungsänderung der Gesellschaft gemäß §§ 53, 54 GmbHG bedarf (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2010, 15 W 436/10, GmbHR 2011, 87, juris Rn. 17), an der es hier aber fehlt.
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2011 - 3 Wx 75/11

    Eintragungsfähigkeit einer im vereinfachten Verfahren gegründeten GmbH

    Im Anschluss an eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung der Standpunkt durchgesetzt, das Musterprotokoll enthalte keine allgemeine Vertretungsregelung, sondern nur die besondere Vertretungsbefugnis des bei der Gründung bestellten Geschäftsführers (OLG Stuttgart ZiP 2009, S. 1011 ff.; HansOLG Bremen NJW 2010, S. 542 f.; OLG Hamm ZiP 2009, S. 2246 f.; OLG Rostock GbmHR 2010, S. 872 f.; OLG Hamm GmbHR 2011, S. 87 f.; OLG Celle, Beschluss vom 26. Januar 2011 in Sachen 9 W 12/11; OLG Hamm, Beschluss vom 14. April 2011 in Sachen I-15 Wx 499/10; Herrler/König DStR 2010, S. 2138 - 2140 mit umfangreichen Nachweisen).
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