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   OLG München, 06.11.2013 - 7 U 571/13   

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https://dejure.org/2013,32215
OLG München, 06.11.2013 - 7 U 571/13 (https://dejure.org/2013,32215)
OLG München, Entscheidung vom 06.11.2013 - 7 U 571/13 (https://dejure.org/2013,32215)
OLG München, Entscheidung vom 06. November 2013 - 7 U 571/13 (https://dejure.org/2013,32215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für nach Insolvenzreife vorgenommene Zahlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 64
    Haftung des Geschäftsführers für nach Insolvenzreife vorgenommene Zahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    1. Eine Krise der
    Aufrechnung, Bürgschaft, Erkennbarkeit der Insolvenzreife, Fälligkeit, Gläubiger- und Aktiventausch, Haftung wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Indizien der ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführers einer GmbH haftet für nach Insolvenzreife vorgenommene Zahlungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschäftsführers einer GmbH haftet für nach Insolvenzreife vorgenommene Zahlungen

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen in der Insolvenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GmbHR 2014, 139
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 310/05

    Anwendung der Eigenkapitalersatzregel auf eine Gesellschafterbürgschaft;

    Auszug aus OLG München, 06.11.2013 - 7 U 571/13
    Aus der Entscheidung des BGH vom 26.3.2007 ( II ZR 310/05, zitiert nach [...], dort insbes. Rz. 8) ergibt sich nichts anderes.

    Denn für diesen Fall wird es dem Geschäftsführer der Schuldnerin angesonnen, dafür Sorge zu tragen, dass die Zahlungen auf ein neu einzurichtendes, im Haben befindliches Konto erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 26.3.2007 - II ZR 310/05, zitiert nach [...], dort Rz. 12 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 143/12

    Insolvenzanfechtung: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Indizien

    Auszug aus OLG München, 06.11.2013 - 7 U 571/13
    Dabei kann schon eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise Indizwirkung für eine Zahlungseinstellung haben, insbesondere wenn die Schuldnerin einen Forderungsrückstand vor sich hergeschoben hat und demzufolge am Rande des finanzwirtschaftlichen Abgrunds operierte (std. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 18.7.2013 - IX ZR 143/12, zitiert nach [...], dort Rz. 7 - 13 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.06.2012 - II ZR 243/11

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Pflicht zur laufenden Beobachtung der

    Auszug aus OLG München, 06.11.2013 - 7 U 571/13
    Bei Zahlungen in der objektiven Lage des § 64 GmbHG wird ein Verschulden des Geschäftsführers vermutet, wobei die Erkennbarkeit der Insolvenzreife ausreicht und vermutet wird (vgl. BGH, Urteil vom 19.6.2012 - II ZR 243/11, zitiert nach [...], dort Rz. 10 f.).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 11/11

    Insolvenz einer GmbH: Freiwerden der Sicherheit eines Gesellschafters durch

    Auszug aus OLG München, 06.11.2013 - 7 U 571/13
    Dass ein derartiges Freiwerden von Gesellschaftersicherheiten zu einem Erstattungsanspruch der Masse entsprechend §§ 143 Abs. 3, 135 Abs. 2 InsO führt, ist seit dem Urteil des BGH vom 1.12.2011 ( IX ZR 11/11, BGHZ 192, 9 ff.) geklärt.
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer

    Auszug aus OLG München, 06.11.2013 - 7 U 571/13
    Dieses Argument hat einiges für sich (vgl. BGH, Urteil vom 1.10.2002 - IX ZR 360/99, zitiert nach [...], dort Rz. 22), greift aber im vorliegenden Fall letztlich nicht durch.
  • BGH, 26.01.2016 - II ZR 394/13

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der

    Das Berufungsgericht (OLG München, GmbHR 2014, 139) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • KG, 28.04.2022 - 2 U 39/18

    Ersatz pflichtwidriger Zahlungen: Exkulpation des Geschäftsführers einer

    Zumindest ein auf Fakten fußendes Sanierungskonzept muss vorliegen (vgl. OLG München, Urteil vom 6. November 2013 - 7 U 571/13, GmbHR 2014, 139, Rn. 25 nach juris), dabei muss der Sanierungsversuch selbst ernsthaft sein (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 12. Januar 2016 - 6 U 123/13 -, Rn. 59, juris; Knittel/Schwall NZI 2013, 782, 785) und eine Veräußerungschance zur Sanierung muss ein ernsthaftes Sanierungskonzept begründen können (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - 11 W 90/03 -, Rn. 5, juris).
  • OLG Köln, 16.03.2017 - 18 U 226/13

    Haftung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft wegen Zahlungen bei

    Bei Zahlungen in der objektiven Lage der Insolvenzreife wird zudem ein Verschulden des Geschäftsführers vermutet (BGH, Urteil vom 19.06.2012 - II ZR 243/11 - zitiert nach juris, dort Rdnr. 10 f.; OLG München, Urteil vom 06.11.2013 - 7 U 571/13 - zitiert nach juris, dort Rdnr. 16).

    Da bei Nichtzahlung der Arbeitnehmeranteile die strafrechtliche Verfolgung droht, ist anerkannt, daß die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge insoweit keine "verbotene Zahlung" darstellt (vgl. BGH Urteil vom 08.06.2009, II ZR 147/08, NJW 2009, 2599; OLG München, Urteil vom 06.11.2013, - 7 U 571/13 -, zitiert nach juris, dort Rdnr. 26).

  • OLG Köln, 11.03.2014 - 18 U 208/13

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen auf ein depitorisch geführtes Konto der

    Im Rahmen der Gründe hat der Senat insbesondere auch auf die vom Oberlandesgericht München (Urt. v. 6. November 2013 - 7 U 571/13 -, juris Rn. 29) vertretene Ansicht zur Bedeutung einer Einzugsermächtigung im Rahmen des § 64 GmbH hingewiesen.

    b) Wie schon das Oberlandesgericht München in der oben genannten Entscheidung keinen Anlass gesehen hat, die Revision zuzulassen (OLG München, Urt. v. 6. November 2013 - 7 U 571/13 -, juris Rn. 35), vermag auch der Senat einensolchen Anlass nicht zu erkennen.

  • OLG Rostock, 22.01.2018 - 6 U 10/14

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Zahlungen nach Eintritt der

    Der Senat sieht vielmehr im vorliegenden Fall eine "faktische bzw. erzwungene Stundung" (BGH Urteil vom 14.02.2008, Az. IX ZR 38/04, ZInsO 2008, 378 ff.; zitiert nach Juris, dort Rn. 20 ff. [22] OLG Hamm Urteil vom 16.10.2007, Az. 27 U 179/06, ZInsO 2008, 511, zitiert nach Juris Rn. 28 OLG München Urteil vom 06.11.2013, Az. 7 U 571/13 - zitiert nach Juris, dort Rn. 12) anzunehmen ist.
  • OLG Frankfurt, 22.06.2015 - 24 U 131/14

    Der nachgehende Zurückweisungsbeschluss vom 27.7.2015 ist ebenfalls abrufbar.

    Folglich wäre nicht ausschließlich die Sparkasse A befriedigt worden, sondern die zur Verteilung an die Gläubiger bereitstehende Masse größer geworden (wie OLG München, Urteil vom 06.11.2013, 7 U 571/13, juris).
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