Rechtsprechung
| BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98 |
Volltextveröffentlichungen (13)
mehr- Deutsches Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
- rws-verlag.de
Kein gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung und Veräußerung von Wohnobjekten auf eigenem Grundstück wegen Ähnlichkeit mit dem "Bild des produzierenden Bauunternehmers" trotz Einhaltung der Drei-Objek
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Großer Senat zum Grundstückshandel - Auch bei Produzententätigkeit (Errichtung von Gebäuden) gilt weiterhin grundsätzlich die sog. Drei-Objekt-Grenze
- NWB SteuerXpert START
- jurawelt.com
Drei-Objekt-Grenze gilt auch für Bauträger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht - gewerblicher Grundstückshandel
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Die Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichen Grundstücksgeschäften
- Betriebs-Berater
Grundstückshandel: Auch bei Bebauung eines eigenen Grundstücks hat die Drei-Objekt-Grenze (nur) indizielle Bedeutung
Kurzfassungen/Presse (4)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1
Drei Objekt-Grenze gilt auch für Bauträger - aok-business.de (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel: Es bleibt bei der "3-Objekt-Grenze"
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Gewerblicher Grundstückshandel
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Großer Senat: Drei-Objekt-Grenze gilt auch in Errichtungsfällen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Drei-Objekte-Grenze: Gilt sie auch bei selbst bebauten Grundstücken? (IBR 2002, 294)
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Anwendung der "Drei-Objekte-Grenze" zur Bestimmung gewerblicher Tätigkeit auch bei Errichtung und zeitnahem Verkauf von Eigentumswohnungen
Sonstiges (4)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 15 Abs 2, GewStG § 2 Abs 2
Drei-Objekt-Grenze; Errichtung von Wohneinheiten; Gewerbebetrieb; Grundstückshandel; Vermögensverwaltung - wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung des gewerblichen Grundstückshandels" von RA/ StB Horst Vogelgesang, Präsident der Bundesfinanzakademie, original erschienen in: DB 2003, 844 - 849.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Der gewerbliche Grundstückshandel" von Thomas Wengenroth und Peter Maier, original erschienen in: EStB 2003, 301 - 306.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Gewerblicher Grundstückshandel und Drei-Objekt-Grenze" von RA und StB, Präsident der Bundesfinanzakademie a. D. Horst Vogelgesang, original erschienen in: BB 2004, 183 - 193.
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 2 K 44/95
- BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
- BFH, 18.09.2002 - X R 183/96
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 197, 240
- NJW 2002, 1518
- NZM 2002, 395
- BB 2002, 1068
- BB 2002, 660
- DB 2002, 616
- BStBl II 2002, 21
- BStBl II 2002, 291
- BauR 2002, 1451 (Ls.)
- IBR 2002, 294
- NVwZ 2002, 1024 (Ls.)
Wird zitiert von ... (323)
- BFH, 18.09.2002 - X R 183/96
Steuerrecht - Voraussetzungen für gewerblichen Grundstückshandel
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein gewerblicher Grundstückshandel auch dann anzunehmen ist, wenn bei dem Ankauf, der Bebauung und der Veräußerung von Grundstücken die Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten wird (Fortführung zum BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).*).Der Große Senat hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) entschieden, dass die Errichtung von Wohnobjekten auf dem eigenen Grundstück und deren Veräußerung nicht unabhängig von der als Indiz wirkenden Drei-Objekt-Grenze bereits wegen der Ähnlichkeit mit dem "Bild des produzierenden Bauunternehmers/Bauträgers" eine gewerbliche Tätigkeit darstelle.
Die Entscheidung des FG, die Klägerin habe mit einem "gewerbsmäßigen Herstellen und Handeln von und mit Eigentumswohnungen" Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) erzielt, entspricht nicht den Grundsätzen des in dieser Sache ergangenen Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291.
Darüber hinaus darf es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. vor I.).
In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I., und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. II.; Senatsurteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346, unter II. 2.).
Hierzu hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 (unter C. III. 5.) entschieden:.
Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Bereich hinaus übernommen, kann auch dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht angenommen werden, wenn keiner der vom Großen Senat in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 angesprochenen Ausnahmefälle vorliegt.
Denn der Große Senat des BFH hat entschieden, dass die Drei-Objekt-Grenze in der Regel auch in den Fällen der Bebauung und des anschließenden Verkaufs zu beachten ist (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 3. und 4.).
- BFH, 16.07.2003 - X B 7/03
Gewerblicher Grundstückshandel, 3-Objekt-Grenze
* Gelten die vom Großen Senat des BFH im Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) angeführten besonderen Umstände, die auf eine gewerbliche Betätigung bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten schließen lassen, wenn der Steuerpflichtige die Gebäude errichtet hat, auch dann, wenn der Steuerpflichtige die Gebäude anschafft?.Sind die vom Großen Senat im Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 angeführten besonderen Umstände, die für eine gewerbliche Betätigung bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten sprechen, als abschließend anzusehen?.
Beide Rechtsfragen sind durch den Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 geklärt (vgl. unten 1. und 2.).
Aus dem Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 ergibt sich zweifelsfrei, dass die Drei-Objekt-Grenze auch in Anschaffungsfällen nicht als Freigrenze wirken sollte.
a) Der Große Senat hat im Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 unter C. III. 3. auf Entscheidungen verwiesen, in denen nicht danach unterschieden wurde, ob der Steuerpflichtige die veräußerten Objekte lediglich angeschafft oder ob er die Grundstücke zuvor bebaut hat (z.B. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007).
Schließlich stellt der Große Senat im Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 fest, dass auch er keine Veranlassung sehe, die Rechtsprechung, derzufolge nicht danach zu unterscheiden sei, ob der Steuerpflichtige die veräußerten Objekte lediglich angeschafft oder ob er sie errichtet hat, aufzugeben.
b) Unter C. III. 5. weist der Große Senat in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 darauf hin, dass nach der in seinem Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 vertretenen Auffassung der Zahl der Objekte und dem zeitlichen Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung, Verkauf) für die Beurteilung, ob eine gewerbliche Betätigung gegeben ist oder nicht, eine indizielle Bedeutung zukomme.
Bestätigt wird diese Auslegung durch die Aussage des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 (unter C. III. 3.), dass die Gleichstellung von reinen Durchhandelsfällen mit Bebauungsfällen auch unter dem Gesichtspunkt der Verlässlichkeit der Rechtsordnung aufrechtzuerhalten ist (vgl. oben 1. a).
Lediglich die Beispielsfälle, die der Große Senat im Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 für das Vorliegen einer gewerblichen Betätigung beim Verkauf von weniger als vier Grundstücken anführt, beziehen sich auf Errichtungsfälle.
Aus dem Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 ergibt sich auch zweifelsfrei, dass die angeführten besonderen Umstände, die auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten auf eine gewerbliche Betätigung schließen lassen, nicht als abschließend angesehen werden können.
Der X. Senat hat deshalb im Anschluss an die Entscheidung des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 erkannt, dass neben den vom Großen Senat ausdrücklich anerkannten Ausnahmefällen auch andere gewichtige Umstände auf eine gewerbliche Betätigung selbst bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten schließen lassen, wenn sich aus diesen Umständen ergibt, dass die maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung) in unbedingter Veräußerungsabsicht vorgenommen worden sind.
Sei das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert worden, habe der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, sei gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder habe der Steuerpflichtige Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Bereich hinaus übernommen, könne eine unbedingte Veräußerungsabsicht auch dann angenommen werden, wenn keiner der vom Großen Senat im Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 angesprochenen Ausnahmefälle vorliege (vgl. Senatsurteil vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238).
Das FG-Urteil weicht weder vom Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 noch vom Senatsurteil in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238 ab.
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
Die Begründung des Steuertatbestands lässt sich aber auch an Hand der Grenzen der privaten Vermögensverwaltung verdeutlichen, wie sie der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel gezogen hat: Danach wird die Grenze von den nicht steuerbaren zu den steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäften nach derzeitiger einfachrechtlicher Lage regelmäßig dann überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne der Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (vgl. BFH Großer Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2001 - GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C III 1).
- FG Köln, 10.03.2004 - 11 K 4063/03
Vermietung und Verpachtung
Die Rechtsprechung hat zusätzlich das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln darf (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 10.12.2001 GrS 1/98, BStBl II 2002, 291; vom 03.07.1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617; vom 25.06.1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751).Die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb wird überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Urteil vom 13.08.2002 VIII R 14/99, BStBl II 2002, 811; vgl. BFH-Beschlüsse in BStBl II 2002, 291 und in BStBl II 1995, 617).
Eine zahlenmäßige Begrenzung auf drei Wohneinheiten trägt der gebotenen Vereinfachung Rechnung (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2002, 811 und BFH-Beschluss in BStBl II 2002, 291, jeweils m.w.N.).
Als Objekte im Sinne dieser Drei-Objekt-Grenze sind nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, sondern auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten, ohne dass es dabei auf die Größe, den Wert oder die Nutzungsart des einzelnen Objekts ankommt, anzusehen (BFH-Beschluss in BStBl II 2002, 291 unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 18.05.1999 I R 118/97, BStBl II 2000, 28 und vom 15.03.2000 X R 130/97, BStBl II 2001, 530;… vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1052).
Werden allerdings innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - in der Regel fünf Jahre - zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mindestens vier solcher Objekte veräußert, kann von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, weil die äußeren Umstände den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2002, 811 und BFH-Beschluss in BStBl II 2002, 291, jeweils m.w.N.).
Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluss in BStBl II 2002, 291 betont, dass die Drei-Objekt-Grenze nicht nur in Fällen der Anschaffung, sondern auch - wie im Streitfall - in Fällen der Bebauung und anschließenden Veräußerung zur Anwendung kommt.
In den Fällen, in denen keine unbedingte Veräußerungsabsicht besteht, findet die Drei-Objekt-Grenze jedoch nach wie vor Anwendung (vgl. BFH-Beschluss in BStBl II 2002, 291; BFH-Urteil in BStBl II 2002, 811;… BFH-Beschluss vom 09.04.2003 IX B 194/02, BFH/NV 2003, 1052).
Dass es sich dabei um ein Mehrfamilienhaus handelt, ist unerheblich (vgl. BFH-Beschluss in BStBl II 2002, 291).
Soweit dort vertreten wird, dass der Beschluss des Großen Senats des BFH in BStBl II 2002, 291 keine Auswirkungen auf die Beurteilung der Verkäufe von Großobjekten habe und diese auch außerhalb der vom Großen Senat genannten Ausnahmefälle bei Veräußerung von weniger als vier Objekten einen gewerblichen Grundstückshandel begründen könnten, werden die Aussagen des Großen Senats verkannt (vgl. Vogelgesang, BB 2004, 183, 184).
Es kommt eben nicht auf die Größe, den Wert oder die Nutzungsart des einzelnen Objekts an (vgl. BFH-Beschluss in BStBl II 2002, 291).
Abgesehen davon, dass diese Entscheidung durch den Beschluss des Großen Senats des BFH in BStBl II 2002, 291 überholt sein dürfte, hatte der BFH in BStBl 1996, 303 Bautätigkeiten vor Augen, die, weil sie nach ihrem wirtschaftlichen Kern den Leistungen eines Bauträgers entsprachen, aus sich heraus auf Gewerblichkeit hindeuteten.
Insoweit geht seine Tätigkeit über die eines normalen Bauherrn hinaus und ist geeignet, eine unbedingte Veräußerungsabsicht zu indizieren (vgl. BFH-Beschluss in BStBl II 2002, 291).
Baut der Bauträger dagegen - wie die Kläger im Streitfall - auf eigenem Grundstück, so gilt grundsätzlich auch für ihn die Drei-Objekt-Grenze, wenn nicht andere besondere Umstände auf eine unbedingte Veräußerungsabsicht schließen lassen (vgl. BFH-Beschluss in BStBl II 2002, 291).
- BFH, 24.06.2009 - X R 36/06
Steuerrecht - Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels
Die entgeltliche Übertragung eines Objekts auf eine vom Steuerpflichtigen beherrschte GmbH vor Fertigstellung des Objekts ist als Anhaltspunkt für das Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht heranzuziehen (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 Grs 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).*).c) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn (bei Vorliegen der in § 15 Abs. 2 EStG genannten Voraussetzungen) nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. III. 3. b aa; seither ständige Rechtsprechung; für den gewerblichen Grundstückshandel Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617; vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
Die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung sind deshalb überschritten, wenn beispielsweise das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung und nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Bereich hinaus übernommen, kann selbst dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht vorliegen, wenn keiner der vom Großen Senat des BFH (in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) angesprochenen Ausnahmefälle greift (vgl. Senatsurteile in BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238;… vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291;… vom 5. März 2008 X R 48/06, BFH/NV 2008, 1463).
Es hat zudem ausgeführt, der Kläger habe sich noch nicht an den allgemeinen Markt gewandt, um die Veräußerung der zukünftigen Wohnungen durch ihn selbst oder die GmbH voranzutreiben und daraus gefolgert, besondere Umstände nach der Vorgabe des Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, die eine unbedingte Veräußerungsabsicht indizieren könnten, lägen nicht vor.
Nach seiner Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) erlauben die vom FG festgestellten besonderen Umstände im Sinne des Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 und die weiteren Anhaltspunkte nur den Schluss, dass der Kläger den Miteigentumsanteil in unbedingter Veräußerungsabsicht erworben hat.
Die Veräußerung eines Bauvorhabens vor Fertigstellung ist ein besonderer Umstand im Sinne des Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291.
- BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
Steuerrecht - Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels
Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre andererseits ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung abzustellen (Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).Der Große Senat des BFH hat im Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 ausdrücklich gebilligt, dass die Rechtsprechung an einzelne Merkmale des Gewerbebetriebes, insbesondere an das Merkmal der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr keine hohen Anforderungen stellt.
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der gerichtsbekannten und nicht beweisbedürftigen Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Beschlüsse in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
Je kürzer der Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Bebauung und Veräußerung ist, desto unwahrscheinlicher ist die Möglichkeit, der Steuerpflichtige habe ursprünglich eine --langfristige-- Vermietung oder Selbstnutzung des veräußerten Objekts beabsichtigt und habe diese Planung lediglich wegen unvorhergesehener Umstände aufgeben müssen (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, m.w.N.).
Anders als das FG hält der Große Senat jedoch weiterhin eine bei Erwerb vorhandene bedingte Veräußerungsabsicht für ausreichend, um einen gewerblichen Grundstückshandel anzunehmen (Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
Die Grundsätze der bisherigen Rechtsprechung zur Widerlegung der Veräußerungsabsicht bereits bei Erwerb bzw. Bebauung sind daher weiterhin von Bedeutung (Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter III. 5.).
Ebenso ist eine auf längere Dauer angelegte Nutzung des Objektes zu eigenen Wohnzwecken geeignet, die --im Grunde stets bestehende (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291)-- bedingte Veräußerungsabsicht zu entkräften (…BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170).
- BFH, 18.08.2009 - X R 25/06
Steuerrecht - Wann liegt gewerblicher Grundstückshandel vor?
Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 EStG vor, wenn die Tätigkeit selbständig, nachhaltig sowie mit der Absicht, Gewinn zu erzielen betrieben wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und nicht der privaten Vermögensverwaltung zuzurechnen ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, m.w.N.).Allerdings kommt es nach Auffassung des Großen Senats des BFH im Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 (unter C. III. 5.) darauf dann nicht an, wenn sich bereits aus anderen --ganz besonderen-- Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber fehlende Veräußerungsabsicht ergibt.
Andererseits können auch bei Veräußerung von weniger als vier Objekten besondere Umstände auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lassen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5.).
bb) Ein gewerblicher Grundstückshandel des Klägers ist auch nicht deshalb anzunehmen, weil nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zweifelsfrei von vornherein eine unbedingte Veräußerungsabsicht des Steuerpflichtigen bestanden hat (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5. der Gründe).
Eine solche unbedingte Veräußerungsabsicht, die zur Annahme einer gewerblichen Betätigung selbst bei Veräußerung von weniger als vier Objekten führt, liegt nach Auffassung des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 beispielsweise vor, wenn das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, es von vornherein auf Rechnung oder nach Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt, die nicht wie unter Fremden abgerechnet werden (…BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839).
In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; Senatsurteil vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408).
Keiner der vom Großen Senat des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 entwickelten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht kann bejaht werden.
- BFH, 10.12.2008 - X R 14/05
Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshandels - Unbedingte …
Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal muss hinzukommen, dass die Betätigung den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschreitet (ausführlich Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. III. 3. b aa; seither ständige Rechtsprechung; für den gewerblichen Grundstückshandel Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617; vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).Zu ermitteln ist, ob nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
Nach den Beschlüssen des Großen Senats des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 haben die Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung, Verkauf) für die Beurteilung, ob eine gewerbliche Betätigung gegeben ist oder nicht, indizielle Bedeutung.
Auf eine unbedingte Veräußerungsabsicht schließt die Rechtsprechung des BFH nach der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 aus (besonderen) äußerlich erkennbaren Umständen des Einzelfalls.
Als Anzeichen für das Vorliegen einer bei Erwerb vorhandenen unbedingten Veräußerungsabsicht hat der Große Senat beispielsweise angesehen, dass im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung das erworbene Grundstück schon vor seiner Fertigstellung verkauft, ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung und nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; vom 12. Juli 2007 X R 4/04, BFHE 218, 331, BStBl II 2007, 885).
Auf eine unbedingte Veräußerungsabsicht kann im Einzelfall auch dann zu schließen sein, wenn keiner der vom Großen Senat des BFH im Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 angesprochenen besonderen Umstände festgestellt werden kann (vgl. Senatsurteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238;… vom 27. November 2002 X R 53/01, BFH/NV 2003, 1291;… vom 5. März 2008 X R 48/06, BFH/NV 2008, 1463).
Es hat zudem festgestellt, der Kläger habe sich noch nicht an den allgemeinen Markt gewandt, um die Veräußerung der zukünftigen Wohnungen durch ihn selbst oder die GmbH voranzutreiben und daraus gefolgert, besondere Umstände nach der Vorgabe des Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, die eine unbedingte Veräußerungsabsicht indizieren könnten, lägen nicht vor.
Nach seiner Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) erlauben die vom FG festgestellten besonderen Umstände im Sinne des Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 und die weiteren Indizien des Streitfalls nur den Schluss, dass der Kläger den Miteigentumsanteil in unbedingter Veräußerungsabsicht erworben hat.
Die Veräußerung eines Bauvorhabens vor Fertigstellung ist ein besonderer Umstand im Sinne des Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291.
- BFH, 18.09.2002 - X R 5/00
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel bei lediglich 2 Verkäufen?
Gewerblicher Grundstückshandel kann schon bei An- und Verkauf von nur zwei Grundstücken vorliegen, wenn sie der Erwerber mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben hat (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).*).Nach dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) gelte die "Drei-Objekt-Grenze" unabhängig davon, ob die veräußerten Grundstücke lediglich gekauft oder auch bebaut worden seien.
Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 EStG vor, wenn er selbständig, nachhaltig sowie mit der Absicht, Gewinn zu erzielen betrieben wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und nicht der privaten Vermögensverwaltung zuzurechnen ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, m.w.N.).
Nach Auffassung des Großen Senats des BFH im Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 (unter C. III. 3.) gilt die "Drei-Objekt-Grenze in der Regel auch in den Fällen der Bebauung und anschließenden Veräußerung.
c) Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt auch bei einem An- und Verkauf von weniger als vier Objekten dann vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zweifelsfrei von vornherein eine unbedingte Veräußerungsabsicht des Steuerpflichtigen bestanden hat (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5. der Gründe).
Eine solche unbedingte Veräußerungsabsicht, die zur Annahme einer gewerblichen Betätigung selbst bei Veräußerung von weniger als vier Objekten führt, liegt nach Auffassung des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 beispielsweise vor, wenn das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung (ggf. auch durch Schenkung) erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, es von vornherein auf Rechnung oder nach Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt, die nicht wie unter Fremden abgerechnet werden (…BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 71/96, BFH/NV 1997, 839).
aa) Dies folgt schon daraus, dass auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des FG für das im Streitjahr veräußerte Grundstück ebenso wie für das im Jahr 1990 erworbene und nach Bebauung im Jahr 1991 veräußerte Grundstück nach den maßgeblichen Gesamtumständen bereits im Zeitpunkt des Erwerbs eine unbedingte Veräußerungsabsicht angenommen werden muss, die zur Gewerblichkeit der Grundstücksveräußerungen führt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
- BFH, 03.08.2004 - X R 40/03
Steuerrecht - Reihenhäuser sind jeweils einzelne Objekte!
In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I.; vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. II.; Senatsurteil vom 30. Juli 2003 X R 7/99, BFHE 204, 419, BStBl II 2004, 408, jeweils m.w.N.).Sie stellt in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit keine Mindestgrenze dar (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5.;… BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 1291; in BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294).
a) Nach der Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Beschlüsse in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617; in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 1.).
Die äußeren Umstände lassen den Schluss zu, dass es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 2.).
Auf diese Indizien kommt es dann nicht an, wenn sich bereits aus anderen - ganz besonderen - Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 5.).
aa) "Objekt" im Sinne der Rechtsprechungsgrundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel ist grundsätzlich jedes selbständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem Wohnungseigentumsgesetz - WEG -), und zwar unabhängig von seiner Größe, seinem Wert und anderen Umständen (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 2. letzter Absatz; zuletzt BFH-Urteil vom 16. Mai 2002 III R 9/98, BFHE 199, 245, BStBl II 2002, 571).
- BFH, 10.12.2008 - X R 59/08
Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshandels - …
- BFH, 18.09.2002 - X R 28/00
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 13.08.2002 - VIII R 14/99
Steuerrecht - gewerblicher Grundstückshandel/private Vermögensverwaltung
- BFH, 19.09.2002 - X R 51/98
Handels- und Gesellschaftsrecht - Einbringung eines Grundstücks in eine KG
- BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08
Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch …
- FG Sachsen, 16.07.2003 - 7 K 1147/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks vor seiner …
- BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
Steuerrecht - § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG verfassungswidrig?
- BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04
Flugzeugleasing und Gewerbesteuer
- BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 05.05.2011 - IV R 34/08
Gewerblicher Grundstückshandel; ungeteiltes Grundstück mit fünf …
- BFH, 27.11.2002 - X R 53/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten
- BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze
- BFH, 19.02.2009 - IV R 12/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in …
- BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in …
- BFH, 16.10.2002 - X R 74/99
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 18.08.2009 - X R 41/06
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerung von weniger als vier Objekten
- BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01
Steuerrecht - Beginn der 5-Jahre-Frist für gewerblichen Grundstückshandel
- BFH, 12.07.2007 - X R 4/04
Steuerrecht - Erbbaurecht bei Drei-Objekt-Grenze zu berücksichtigen?
- BFH, 20.07.2005 - X R 74/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer - …
- BFH, 19.09.2002 - X R 160/97
Realteilung einer GbR und gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02
Steuerrecht - Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?
- FG Düsseldorf, 22.08.2005 - 12 K 6744/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Teilschenkung; Grundstück; Angehörige; …
- FG Köln, 25.09.2003 - 10 K 8101/99
Gewerblicher Grundstückshandel - Veräußerung teilweise erst nach Ablauf der …
- BFH, 05.05.2004 - XI R 7/02
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel: Was zählt zur Drei-Objekt-Grenze?
- BFH, 17.12.2008 - IV R 72/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von …
- FG Münster, 04.11.2005 - 4 K 2284/01
Besondere Umstände, die auf eine Veräußerungsabsicht schließen lassen
- BFH, 20.04.2006 - III R 1/05
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 17.12.2009 - III R 101/06
Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank
- BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
Steuerrecht - Voraussetzungen der Absetzbarkeit verlustbringender Vermietung
- FG Düsseldorf, 04.05.2006 - 14 K 5266/02
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht; Wiederholungsabsicht; …
- BFH, 15.03.2005 - X R 51/03
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in 1-Objekt-Fällen
- BFH, 05.03.2008 - X R 48/06
Gewerblicher Grundstückshandel - vorweggenommene Werbungskosten - Verletzung der …
- BFH, 19.10.2010 - X R 41/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit der Tätigkeit in …
- BFH, 13.08.2002 - VIII R 53/97
Errichtung von Gebäuden auf verkauften Grundstücken
- BFH, 15.07.2004 - III R 37/02
Steuerrecht - Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser
- FG Düsseldorf, 16.03.2004 - 16 K 4780/99
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung; Unbedingte Veräußerungsabsicht; …
- BFH, 15.12.2004 - X B 48/04
Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters
- BFH, 17.12.2008 - IV R 85/06
Steuerrecht - Berechnung der Drei-Objekt-Grenze
- FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03
Einstufung eines gewerblichen Grundstückshandels als private Vermögensverwaltung; …
- FG Düsseldorf, 23.03.2004 - 16 K 4780/99
- BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06
Steuerrecht - Indizwirkung für Veräußerungsabsicht
- BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH …
- BFH, 30.07.2003 - X R 7/99
Verluste aus An- und Verkauf "privat" oder "gewerblich"?
- FG Baden-Württemberg, 24.10.2002 - 9 K 173/01
Gewerblicher Grundstückshandel: Mehrfamilienhaus als ein Objekt i. S. der …
- BFH, 28.01.2009 - X R 35/07
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt?
- FG Münster, 11.12.2002 - 2 K 4412/98
Drei-Objekt-Grenze; Objektbegriff bei Erbbaurechtsbestellung; Einkommensteuer …
- FG Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 9 K 173/01
- FG Niedersachsen, 02.04.2003 - 7 K 349/00
Gewerblicher Grundstückshandel - so genannte Drei-Objekt-Grenze
- BFH, 28.01.2009 - X R 36/07
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt?
- BFH, 19.02.2009 - IV R 8
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in …
- BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/02
Änderung eines durch Gericht aufgehobenen Steuerbescheids einer …
- FG Münster, 18.04.2005 - 2 K 4412/98
- BFH, 17.03.2008 - X B 150/07
Gewerblicher Grundstückshandel - Divergenz - nicht protokollierter Beweisantrag - …
- BFH, 17.12.2008 - IV R 77/06
Steuerrecht - Nichtüberschreiten der 3-Objekt-Grenze: Gewerbl. Grundstückshandel
- BFH, 19.09.2002 - X R 68/00
Steuerrecht - Kann Grundstückshändler Grundstücke auch privat verkaufen?
- BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98
Klagebefugnis einer KG; gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen
- BFH, 08.11.2007 - IV R 34/05
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 28.11.2002 - III R 1/01
Steuerrecht - Veräußerung eines Kommanditanteils einer Grundstücksgesellschaft
- FG Köln, 01.12.2004 - 11 K 1103/99
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei fehlendem Veräußerungsgewinn und zur …
- BFH, 18.03.2004 - III R 25/02
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH
- FG Düsseldorf, 12.09.2006 - 3 K 3105/03
Gewerblicher Grundstückshandel; Errichtung eines Mehrfamilienhauses; Veräußerung …
- BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05
Steuerrecht - Grundstückshandelsgesellschaft und Gewerbesteuer
- BFH, 03.03.2011 - IV R 10/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in …
- BFH, 30.10.2002 - IX R 80/98
Einkünftequalifizierung bei Zebra-Gesellschaften
- BFH, 16.05.2002 - III R 9/98
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel durch Neubau von 16 ETW?
- BFH, 23.07.2002 - VIII R 19/01
Steuerrecht - Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels
- BFH, 18.09.2002 - X R 4/02
Gewerblicher Grundstückshandel; Umqualifizierung von Vermietungseinkünften in …
- BFH, 17.12.2003 - XI R 22/02
Gewerblicher Grundstückshandel - weniger als vier Objekte
- FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Veräußerung von zwei …
- BFH, 07.11.2007 - I R 42/06
Sponsoring von Sportvereinen ist steuerpflichtig
- BFH, 27.12.2007 - IV B 124/06
Gewerblicher Grundstückshandel - Bedingte Veräußerungsabsicht bei Veräußerung von …
- BFH, 18.08.2009 - X R 47/06
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01
Steuerrecht - Steueranspruchsverjährung bei nicht zugegangenem Steuerbescheid
- BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
Steuerrecht - Befristete Vermietertätigkeit
- BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04
Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem …
- BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06
Steuerrecht - Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag
- BFH, 14.10.2003 - IX R 56/99
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel: Doppelhaushälften = ein Objekt
- BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04
Steuerrecht - Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel
- BFH, 12.04.2011 - X S 31/09
Tatsachenfeststellung und rechtliche Würdigung beim gewerblichen …
- BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99
Steuerrecht - Unterscheidung private Vermögensverwaltung und Gewebebetrieb
- BFH, 16.09.2009 - X R 48/07
Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks - …
- BFH, 12.12.2002 - III R 20/01
Steuerrecht - Indiz für gewerblichen Grundstückshandel
- BFH, 20.01.2004 - X B 10/03
Darlegung des Zulassungsgrunds der Sicherung einer einheitlichen Rspr. und von …
- BFH, 10.04.2002 - VI R 46/01
Kosten für einen Sprachkurs steuerlich absetzbar
- BFH, 22.01.2003 - X R 37/00
Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb
- BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02
Gewerblicher Grundstückshandel - Aufteilung MFH in ETW
- BFH, 16.09.2004 - X R 22/01
Vorbehalt der Nachprüfung; Vorläufigkeitsvermerk
- BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05
Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher …
- FG Köln, 29.04.2003 - 8 K 7540/99
Errichtung nur eines Gewerbeobjekts (Supermarkt)
- BFH, 14.05.2003 - XI R 8/02
Gewerblicher Grundstückshandel - finanzielle Schwierigkeiten, Zwangsverwaltung
- FG Thüringen, 25.11.2004 - IV 1221/04
Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung eines Konsummarktes auf eigenem …
- BFH, 15.03.2005 - X R 36/04
Gewerblicher Grundstückshandel - eigengenutztes Objekt
- FG Köln, 31.08.2005 - 12 K 1849/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft - …
- FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 22.07.2010 - IV R 62/07
Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei nur einem Vertrag
- BFH, 07.05.2008 - X R 49/04
Steuerrecht - Maklerbetrieb: Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarkts
- BFH, 30.11.2004 - VIII R 15/00
Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR
- FG Nürnberg, 08.10.2003 - V 391/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als vier Objekten
- FG Thüringen, 02.03.2006 - IV 203/03
Veräußerung nur eines großen Bürogebäudes während der Bauphase als gewerbliche …
- BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 31.10
Rückforderung; zuviel gezahlte Versorgungsbezüge; Ruhensberechnung; …
- BFH, 23.01.2003 - IV R 75/00
Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Umlauf-vermögens in zeitlichem Zusammenhang …
- BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03
Steuerrecht - Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel
- BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07
Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem …
- BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02
Gewerblicher Grundstückshandel; zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude
- BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00
Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist
- BFH, 04.07.2006 - IV B 59/05
Gewerblicher Grundstückshandel - Veräußerungsabsicht
- OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten
- BFH, 20.06.2003 - XI S 21/02
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 12.08.2004 - XI B 150/02
Gewerblicher Grundstückshandel - Drei-Objekt-Grenze - Verkauf von acht …
- FG München, 10.10.2006 - 6 K 4301/04
Zuordnung von Grundstücksobjekten zu den gewerblichen Einkünften
- FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3389/04
Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Betriebsaufspaltung; …
- BFH, 15.09.2006 - IV B 96/05
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Objekts?
- BFH, 05.05.2004 - XI R 25/03
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 08.09.2004 - XI R 47/03
Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb eines bereits zu 1/2 ererbten Grundstücks …
- FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3386/04
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstücke eines anderen Betriebsvermögens
- FG Münster, 17.08.2009 - 10 K 3918/05
Verspekuliert: Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden in Spekulationsgewinn
- BFH, 05.12.2002 - IV R 58/01
Steuerrecht - Aufhebung eines Feststellungsbescheides
- BFH, 18.03.2005 - XI S 31/04
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Düsseldorf, 21.03.2006 - 10 K 3348/99
Gewerblicher Grundstückshandel; Grundstücksbebauung; Veräußerungsabsicht; …
- FG Köln, 26.10.2006 - 6 K 394/04
Private Vermögensverwaltung trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze
- FG Hessen, 14.01.2010 - 8 K 283/04
Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 39 …
- BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02
Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb
- BFH, 17.12.2003 - XI R 83/00
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel: Auch Wohneinheiten zählen!
- BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05
- BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06
Verfahrensmangel
- BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
Nichtöffentliche Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters und Unvollständigkeit …
- BFH, 09.04.2003 - X R 21/00
Gewerbliche Einkünfte bei Kurzparkplatz
- BFH, 10.04.2003 - X B 109/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung
- BFH, 18.04.2006 - VIII B 141/05
Steuerrecht - Unbebaute Parzelle als Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze
- FG Köln, 26.10.2006 - 6 K 397/04
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 31.01.2008 - IV B 144/06
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung der Zählobjekte von …
- BFH, 14.07.2008 - VIII B 179/07
Fehlender Klärungsbedarf aufgrund bestehender höchstrichterlicher Rechtsprechung …
- FG Münster, 29.01.2004 - 12 K 484/01
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb im Umlegungsverfahren
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2004 - 2 K 519/00
Betriebsvermögenseigenschaft eines Mehrfamilienhauses bei einem in der Baubranche …
- FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel vor eigentlichem Verkauf möglich?
- BFH, 08.03.2006 - IX R 19/04
Immobilienfonds; Verkaufsgarantie; Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 08.11.2006 - X B 183/05
Steuerrecht - Auch bei erfolglosem Verkauf droht gewerblicher Grundstückshandel
- FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07
Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und nicht steuerbarer Vermögensverwaltung; …
- BFH, 06.02.2009 - IV B 74/08
Gewerblicher Grundstückshandel - Drei-Objektgrenze - Überschreiten des …
- BFH, 21.02.2006 - IX R 80/98
Zebra-Gesellschaft: Zuständigkeit der Finanzbehörde
- BFH, 29.02.2008 - X B 131/07
Voraussetzungen einer Divergenz und der grundsätzlichen Bedeutung - Gewerblicher …
- BFH, 20.03.2003 - III B 174/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
Verfahrensmangel: nicht mit Gründen versehenes Urteil
- FG München, 25.09.2007 - 1 K 1083/05
Zurechnung des Verkaufs eines Grundstücks zu einem gewerblichen …
- BFH, 08.11.2007 - IV R 35/06
Baulandverkäufe als landwirtschaftliche Hilfsgeschäfte bei Erschließung und …
- FG München, 31.03.2010 - 10 K 3596/08
Gewerblicher Grundstückshandel bei kurzfristiger Eigennutzung des Objekts
- BFH, 04.07.2002 - VIII B 72/02
AdV; Grundlagenbescheid; Sicherheitsleistung; gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 18.07.2002 - VIII R 38/00
Revisionszulassung nach § 115 Abs. 1 FGO a.F.; offensichtliche …
- FG München, 06.11.2002 - 10 K 232/00
Gewerblicher Grundstückhandel beim Verkauf von nur zwei Objekten; formeller …
- FG Hamburg, 23.08.2005 - VII 197/03
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05
- BFH, 01.04.2009 - X B 173/08
Vermietung von Wohnmobilen als gewerbliche Betätigung
- BFH, 02.09.2008 - X R 14/07
Zur Abgrenzung des gewerblichen Wertpapierhandels von der privaten …
- BFH, 20.03.2003 - III B 169/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines Grundstücks oder eines Anteils …
- BFH, 26.06.2003 - X B 15/03
NZB; kumulative Urteilsbegründung; gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 20.01.2004 - IV B 203/03
Steuerrecht - Verluste aus der Veräußerung von Wohnungen als Werbungskosten
- BFH, 20.12.2006 - IV B 79/05
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz; …
- OLG Naumburg, 13.11.2009 - 10 U 20/09
Bauträger - Rückforderung unwirksamer Abschlagszahlungen
- BFH, 02.12.2009 - X B 242/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Bloß indizielle Bedeutung der Drei-Objekt-Grenze …
- BFH, 09.04.2003 - IX B 194/02
Gewerblicher Grundstückshandel, 3-Objekt-Grenze, MFH
- BFH, 24.07.2003 - X B 123/02
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Baden-Württemberg, 15.03.2006 - 7 K 51/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei Bebauung von zwei Grundstücken mit jeweils …
- BFH, 14.12.2006 - IV R 35/05
Anteile an Grundstückshandelsgesellschaft; Veräußerungsgewinn
- FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08
- BFH, 21.05.2002 - IX B 180/01
NZB; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; gewerblicher Grundstückshandel - …
- FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 215/99
Einkunftserzielungsabsicht bei gewerblichen oder privaten Grundstücksverkäufen (§ …
- BFH, 15.10.2003 - XI R 39/01
GmbH-Beteiligung als notwendiges BV
- BFH, 03.08.2004 - X R 55/01
Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei …
- BFH, 26.09.2006 - X R 27/03
Gewerblicher Grundstückshandel; Verkauf nur eines Grundstücks; Nachhaltigkeit
- BFH, 22.05.2007 - X B 196/06
Privat ausgeführte Grundstücksgeschäfte eines Rohbauunternehmers nicht zwanghaft …
- FG Münster, 23.08.2002 - 11 K 1906/99
Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Veräußerung nur eines Objekts möglich
- FG Münster, 12.09.2008 - 13 K 4118/03
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als 3 Objekten
- BFH, 16.09.2008 - X B 158/07
Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und …
- FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00
Gewerblicher Grundstückshandel - Gestaltungsmißbrauch bei Übertragung des vierten …
- OLG Koblenz, 17.07.2002 - 1 U 1588/01
Amtshaftung - Finanzbehörde muss BFH-Entscheidungen kennen!
- BFH, 21.07.2009 - X R 10/07
Verkauf eines Bodenschatzes als private Vermögensverwaltung
- BFH, 22.03.2011 - X B 165/10
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache: Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Münster, 05.12.2003 - 4 K 2382/98
Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage - Gewerblicher Grundstückshandel …
- FG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 K 4673/02
Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Unterschreiten der sog.
- FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 234/03
Beginn eines Gewerbebetriebs
- BFH, 28.11.2007 - X R 24/06
Anforderungen an die Revisionsbegründung - Abgrenzung des gewerblichen …
- FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 3292/02
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenschau der Aktivitäten …
- BFH, 24.11.2011 - IV B 147/10
Darlegung einer Rechtsprechungsdivergenz: Gewerblicher Grundstückshandel - …
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93
- FG Münster, 01.07.2004 - 6 K 1584/02
Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten
- FG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 K 1377/03
Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Projektgesellschaft; …
- FG Münster, 10.11.2004 - 6 K 5669/03
Nachhaltigkeit bei Veräußerung nur eines Objekts
- BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05 IV R 40/05
Gewerblicher Grundstückshandel; Klagebefugnis bei GbR in Liquidation
- BFH, 14.12.2006 - III R 64/05
Betriebsaufspaltung; Beendigung durch Grundstücksveräußerung
- FG Saarland, 08.08.2007 - 1 V 1152/07
Schutz des Vertrauens in das BMF-Schreiben vom 20. Dezember 1990, BStBl. I 1990, …
- BFH, 07.05.2008 - X R 50/04
Errichtung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs
- BFH, 19.05.2008 - IV B 88/07
Unterlassen einer Beteiligtenvernehmung durch das FG: Nachprüfung durch den BFH - …
- FG Hamburg, 01.12.2008 - 7 K 19/04
Gesonderte Feststellung der Einkünfte unbeschränkt Steuerpflichtiger aus einer …
- BFH, 03.07.2002 - XI R 31/99
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00
Steuerbare Einkünfte aus der Verwertung einer Erfindung
- FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00
Einschaltung einer GmbH
- FG Niedersachsen, 08.05.2003 - 16 K 12052/98
Gesamtobjekt und gewerblicher Grundstückshandel
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03
Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke; …
- FG Niedersachsen, 11.08.2004 - 2 K 757/00
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel: Bestimmung der Drei-Objekt-Grenze
- FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 237/03
Beginn eines Gewerbebetriebs
- FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - 3 K 5109/03
Gewerblichkeit eines Wertpapierhandels bei der Tätigung sog. Leerverkäufe
- FG Nürnberg, 01.02.2008 - VII 325/04
Gewerblicher Grundstückshandel: Bau und Veräußerung einer Lagerhalle
- FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
Gewerblicher Grundstückshandel bei der Veräußerung von --durch Pächter …
- FG Baden-Württemberg, 13.04.2010 - 4 K 379/09
Aussetzung des Verfahrens zur materiell-rechtlich eigenständigen …
- FG Nürnberg, 27.03.2002 - III 154/99
Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem …
- FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 2449/99
"Privates" Grundstücksgeschäft eines Grundstücksmaklers und Bauträgers; …
- FG Thüringen, 24.04.2002 - I 174/98
Gewerblicher Grundstückshandel; Erwerb eines Erbbaurechts und zeitnahe …
- BFH, 28.08.2002 - XI B 158/01
Aussiedler-/Asylantenheim: Abgrenzung Vermögensverwaltung/Gewerbebetrieb
- FG Baden-Württemberg, 12.12.2002 - 14 K 153/01
Gewerblicher Grundstückshandel, Objektbegriff im Sinne der Drei-Objekt-Grenze; …
- FG Berlin, 26.05.2003 - 9 B 9435/02
Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels
- FG Thüringen, 25.11.2004 - IV 415/02
Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung eines einzigen …
- FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 94/03
Voraussetzung für gewerblichen Grundstückshandel bei zeitweilig eigengenutzter …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2005 - 3 K 2148/00
Voraussetzungen der Buchführungspflicht bei gewerblichem Grundstückshandel
- FG Nürnberg, 02.08.2007 - IV 139/05
Abgrenzung von privater und gewerblicher Vermögensverwaltung; Voraussetzungen für …
- BFH, 12.09.2007 - X B 192/06
Unbedingte Veräußerungsabsicht bei der Veräußerung eines Einkaufszentrums; …
- FG Hamburg, 06.05.2008 - 7 K 174/06
Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO - Gewerblicher …
- BFH, 06.03.2009 - IV B 71/08
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Personengesellschaftsanteilen
- FG Hamburg, 27.05.2009 - 2 K 158/08
Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels durch die Einbringung von …
- FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 3380/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung der Objekte verschiedener …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
Beamtenrecht
- BFH, 17.08.2011 - X B 225/10
Revisionszulassung wegen Divergenz - Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei …
- BFH, 10.07.2002 - X B 141/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Bildung von Wohneigentum
- BFH, 29.07.2003 - X B 12/03
Tatbestandsberichtigung
- BFH, 17.12.2003 - XI R 28/03
Nachweis des fristgerechten Schriftsatzeingangs beim FG
- BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03
Gewerblicher Grundstückshandel - Drei-Objekt-Grenze
- BFH, 09.09.2004 - IV B 233/02
Zugehörigkeit eines Grundstücks zum BV eines gewerblichen Grundstückshandels
- BFH, 25.02.2005 - III B 109/04
NZB: gewerblicher Grundstückshandel, Verletzung der Aufklärungspflicht
- FG Nürnberg, 29.04.2005 - IV 139/05
Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft
- BFH, 18.01.2006 - IX R 20/05
Mitunternehmerschaft - Aufsuchen von bergfreien Bodenschätzen nach DDR-Recht
- BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06
NZB: gewerblicher Grundstückshandel, Drei-Objekt-Grenze
- BFH, 07.02.2008 - X B 140/07
Gewerblicher Grundstückshandel - Abgrenzung Anlagevermögen/Umlaufvermögen - …
- BFH, 19.08.2009 - III R 31/07
Gewerblicher Wertpapierhandel eines Lehrers
- FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2002 - 2 K 2450/99
Zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und privater Grundstücksverwaltung …
- BFH, 09.12.2002 - III B 61/02
Verfahrensmängel; Zurückweisung von Beweisanträgen
- FG München, 17.04.2007 - 6 K 4338/04
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 12.08.2008 - X B 46/08
Zulassung der Revision wegen schwerwiegender Rechtsfehler - Indizielle Bedeutung …
- FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 833/10
- FG München, 18.05.2010 - 13 K 2532/07
Abfindung für die Auflösung des Dienstverhältnisses - gewerblicher …
- FG München, 23.09.2010 - 11 K 2166/07
Keine Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze, wenn in engem zeitlichen …
- FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 2450/99
- BFH, 24.02.2005 - X B 183/03
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 11.07.2007 - X B 118/06
Divergenz: aktueller Rechtszustand im Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung …
- OVG Saarland, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
Vereinbarkeit der Anwendung der steuerrechtlichen "Drei-Objekt-Grenze" zur …
- FG Köln, 24.08.2005 - 14 K 6187/04
Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte i.d.F. des StEntlG …
- BFH, 21.08.2002 - X B 193/01
Keine Berufung auf Vertrauensschutz bei rückwirkender Änderung der Grundsätze …
- BFH, 26.08.2004 - IV B 237/02
Beginn der gewerblichen Tätigkeit beim Grundstückshandel
- BFH, 01.03.2005 - X B 148/04
Veräußerungs- oder Aufgabegewinn aus dem Verkauf der zum Umlaufvermögen …
- BFH, 30.07.2002 - X R 121/98
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 02.04.2003 - VIII B 209/02
Eigentumswohnung als ein Objekt i. S. der Drei-Objekt-Grenze; Rüge einer …
- BGH, 17.02.2005 - IX ZR 285/01
Umfang des Schadens bei fehlerhafter Beratung in steuerlichen Angelegenheiten …
- BFH, 18.05.2005 - X B 1/05
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen zum gewerblichen …
- FG Sachsen, 22.11.2005 - 2 K 2853/03
Gewinn aus der Veräußerung von Rechten und Pflichten aus Anmietungs- und …
- BFH, 26.11.2009 - III B 253/08
Starre Drei-Objekt-Grenze beim Grundstückshandel als Vertrauenstatbestand
- FG Brandenburg, 14.12.2005 - 2 K 1064/04
Nachhaltigkeit bei der Verpflichtung zur Errichtung von Gebäuden
- BFH, 26.10.2007 - IX B 157/07
Abziehbarkeit von Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung …
- BFH, 22.10.1998 - X R 108/96
- BFH, 08.09.2004 - XI R 48/03
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb bei hälftigem Miteigentum
- FG Köln, 19.01.2007 - 10 K 3821/03
Sofortige Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein zur Einkunftserzielung …
- FG Münster, 16.04.2010 - 14 K 116/06
Promotion für den DFB gewerblich!
- FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97
Gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung
- FG Berlin, 23.04.2002 - 7 K 7265/00
Zur Frage des gewerblichen Grundstückshandels bei Zuerwerb eines …
- FG Münster, 16.03.2005 - 10 K 1203/03
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Münster, 16.03.2005 - 10 K 1121/05
Gestaltungsmissbrauch - Einschaltung einer Einmann-GmbH zur Umgehung der …
- FG Hamburg, 23.03.2006 - II 347/04
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten eines gewerblichen Grundstückshandels; …
- FG Münster, 14.12.2007 - 12 K 4369/04
Abgrenzung laufender Gewinn - Aufgabegewinn
- FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50267/03
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von fünf Mehrfamilienhäusern auf …
- FG Münster, 30.05.2008 - 12 K 3905/05
Ankauf, Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen; Gewinnermittlung
- FG Hamburg, 12.12.2011 - 6 K 150/10
Gewerbesteuer: Gewerbesteuerpflicht bzgl. des Gewinns aus der Veräußerung eines …
- FG Niedersachsen, 26.06.2002 - 9 K 777/98
Steuerrecht - Zählt selbstbewohntes Einfamilienhaus zu Drei-Objekt-Grenze?
- FG Münster, 01.04.2004 - 14 K 6270/01
Sonderabschreibung nach FördG auf Umlaufvermögen
- FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1460/04
Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Mehrfamilienhaus; Bauträgerähnliche …
- FG Düsseldorf, 09.02.2006 - 14 K 4944/02
Gewerblicher Grundstückshandel; Umfang des Umlaufvermögens; AfA für langfristig …
- FG Düsseldorf, 07.04.2006 - 12 K 3679/02
Gewerblicher Grundstückshandel; Berufliche Nähe; Grundstücksgeschäfte einer GbR; …
- FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 120/03
Gewerbesteuer: Keine Infektionswirkung durch eine im Grundstückshandel gewerblich …
- FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
Erweiterten Kürzungen gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
- FG Köln, 09.08.2007 - 10 K 6451/03
Errichtung und Veräußerung eines Mehrfamilienhauses als gewerblicher …
- FG Bremen, 03.07.2008 - 1 K 50/07
Voraussetzungen einer Anerkennung von Verlusten aus gewerblichem …
- FG München, 20.04.2010 - 13 K 4288/07
Betriebsvermögen eines Kunstmalers; Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens bei …
- FG Niedersachsen, 30.01.2002 - 2 K 45/99
Kauf eines Mehrfamilienhauses und Weiterverkauf an einen einzigen Erwerber nach …
- FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 15 V 6331/01
- FG Münster, 12.11.2003 - 8 K 1326/02
Zurechnung von Grundstücksverkäufen bei langjähriger Betriebsunterbrechung
- FG Berlin, 11.04.2005 - 9 K 4184/01
Keine Gewerbesteuerpflicht bei Vermietung eines Einkaufscenters
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2005 - 4 K 150/02
Klauseln in Gaststättenpachtverträgen über Getränkebezugsverpflichtungen und die …
- FG Niedersachsen, 08.07.2005 - 3 K 552/04
Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf von nur 1 Objekt
- FG Düsseldorf, 28.09.2005 - 7 K 1461/04
Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Überschreitung der Grenze von der …
- FG Köln, 13.06.2007 - 10 K 5000/06
Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privater …
- FG Köln, 09.08.2007 - 10 K 6452/03
Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Errichtung und …
- FG Köln, 18.05.2010 - 1 K 3094/09
Umqualifizierung der Einkünfte auf Gesellschafterebene
- FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2002 - 5 V 1463/02
Grundstücke im Privatvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers
- FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 15 V 6331/01 A(K
- FG Rheinland-Pfalz, 10.03.2004 - 3 K 2585/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds
- FG Hamburg, 12.12.2005 - VI 18/04
Einkommensteuer: Nachhaltige erfinderische Tätigkeit
- FG München, 26.09.2006 - 13 K 4282/02
Spätere Änderung eines bestandskräftigen Abhilfebescheids nach § 173 AO , …
- FG München, 20.08.2009 - 13 V 1733/09
Drei-Objekt-Grenze kommt beim gewerblichen Grundstückshandel nur Indizwirkung zu
- VG Neustadt, 14.12.2009 - 3 K 278/09
Beamtenversorgungsrecht
- FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 11 K 11159/07
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshändler ist buchführungspflichtig!
- FG Hessen, 03.12.2002 - 8 K 1025/91
Gewerblicher Grundstückshandel; Private Vermögensverwaltung; Gesellschaft; …
- FG Münster, 11.02.2003 - 15 K 5341/00
Indizwirkung von Insiderwissen, Einbezug von Veräußerungen nach Ablauf der …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 K 1740/03
Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der 3-Objekt-Grenze
- FG Hamburg, 22.12.2004 - III 13/02
Einkommensteuerrecht: Zu den Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels
- FG Hamburg, 22.08.2005 - VI 138/04
Zur bedingten Veräußerungsabsicht einer gewerblich geprägten GbR im Zusammenhang …
- FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 117/02
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Hessen, 19.05.2008 - 5 K 2753/06
Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Verkauf von …
- FG Düsseldorf, 04.11.2010 - 16 K 4489/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Abgrenzung zum landwirtschaftlichen …
- FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1417/07
Verhältnis von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und § 20 Abs. 1 …
- FG München, 04.06.2002 - 13 K 2365/01
Zum "Bild" des Gewerbebetreibenden; Nachweis der Nachhaltigkeit; Einkommensteuer …
- FG Hamburg, 14.01.2003 - VI 152/01
Abzugsbeschränkung für Verluste aus Vermietung und Veräußerung US-amerikanischen …
- FG Hamburg, 17.01.2003 - VI 160/01
Verluste aus Grundstückshandel in USA
- FG Thüringen, 25.11.2009 - I 822/05
Keine Einkünfteerzielungsabsicht beim Kauf von zwei unbebauten Grundstücken und …
- FG Düsseldorf, 17.03.2010 - 7 K 1138/09
