Rechtsprechung
BFH, 08.12.1997 - GrS 1-2/95, GrS 1/95, GrS 2/95 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 4; AO 1977 § 42; GG Art. 3
- Kanzlei Prof. Schweizer
Zulässigkeit des Schuldzinsenabzugs nach dem Zwei-/Dreikontenmodell
- Wolters Kluwer
Betriebsausgaben - Abzug von Schuldzinsen - Betriebliches Kontokorrentkonto
- Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 42; EStG § 4 Abs. 4; GG Art. 3
Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kontentrennung (Zwei-/Mehr-Konten-Modell); objektives Nettoprinzip; Kontokorrentkontobeschluß
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Steuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Zinsen beim "Mehrkontenmodell" (IBR 1998, 87)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 21.03.1994 - V 653/93
- BFH, 19.07.1995 - X R 48/94
- BFH, 08.12.1997 - GrS 1-2/95, GrS 1/95, GrS 2/95
- BFH, 17.06.1998 - X R 48/94
Papierfundstellen
- BFHE 184, 7
- NJW 1998, 1174 (Ls.)
- NJW 1998, 1174 L
- ZIP 1998, 287
- NZM 1998, 248 (Ls.)
- WM 1998, 1011
- WM 1999, 1011
- BB 1998, 298
- DB 1998, 288
- BStBl II 1998, 13
- BStBl II 1998, 193
Wird zitiert von ... (129) Neu Zitiert selbst (17)
- BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88 (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) mit folgenden Gründen statt: Auf dem Konto A seien private Aufwendungen im wesentlichen durch die Überweisung der Kaufpreisrate für das Einfamilienhaus in Höhe von 228 000 DM entstanden.Beide vorlegenden Senate berufen sich für ihre Auffassung auf den Kontokorrentkontobeschluß des Großen Senats in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817.
Nach dem in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817 veröffentlichten Kontokorrentkontobeschluß, dessen Grundsätze in vollem Umfang auch weiterhin gelten, ist die für den Betriebsausgabenabzug erforderliche betriebliche Veranlassung von Schuldzinsen (§ 4 Abs. 4 EStG) dann gegeben, wenn die Zinsen für eine Verbindlichkeit geleistet werden, die durch den Betrieb veranlaßt ist und deshalb zum Betriebsvermögen gehört.
Unerheblich ist daher, weshalb der Steuerpflichtige evtl. vorhandene eigene Mittel nicht zur Bestreitung der betrieblichen Aufwendungen eingesetzt hat, ob also für die Kreditaufnahme neben der Absicht, eine betriebliche Ausgabe zu finanzieren, weitere private Überlegungen mitursächlich waren (vgl. BFH, BFHE 161, 290, 302, 2u C. II. 2. b, BStBl II 1990, 817).
- BFH, 17.04.1985 - I R 101/81
Privatschuld - Betriebsschuld - Geerbter Gewerbebetrieb - Aufnahme eines Kredites …
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Nach dem Kontokorrentkontobeschluß kann in Anlehnung an das BMF-Schreiben vom 27. Juli 1987 (BStBl I 1987, 508) und insoweit in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung des I. Senats des BFH in den Urteilen vom 17. April 1985 I R 101/81 (BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510), vom 5. Juni 1985 I R 289/81 (BFHE 144, 57, BStBl II 1985, 619) und vom 24. März 1987 I R 214/81 (…BFH/NV 1988, 223) bei einem gemischten Kontokorrentkonto unterstellt werden, daß durch laufende Geldeingänge (Habenbuchungen) vorrangig die privaten Schuldteile getilgt werden.In einem solchen Fall findet keine Ersetzung von Eigen- durch Fremdkapital statt, sondern es werden Entnahmen durch Darlehensmittel finanziert (Urteil des I. Senats des BFH in BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510).
Ausgehend von dem Grundsatz, daß der Steuerpflichtige zum einen berechtigt ist, sämtliche in seinem Betrieb erzielten Einnahmen zu entnehmen und alle anfallenden Betriebsausgaben und Anschaffungskosten durch Darlehen zu finanzieren, und daß er demgemäß auch laufend Barmittel zur Tilgung eines privaten Kredits entnehmen und in gleicher Höhe ein neues Darlehen für den Betrieb aufnehmen kann, hatte der I. Senat des BFH (Urteile in BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510;… BFHE 144, 57, BStBl II 1985, 619, und in BFH/NV 1988, 223) darüber hinaus die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Umschuldung eröffnet.
- BFH, 28.06.1995 - XI R 34/93
Das sog. Zwei- oder Dreikontenmodell auf dem Prüfstand des Großen Senats des BFH!
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Vorlagebeschlüsse vom 28. Juni 1995 XI R 34/93, BFHE 178, 395, BStBl II 1995, 877, und vom 19. Juli 1995 X R 48/94, BFHE 178, 405, BStBl II 1995, 882.Der XI. Senat hat durch Beschluß vom 28. Juni 1995 XI R 34/93 (BFHE 178, 395, BStBl II 1995, 877) dem Großen Senat des BFH nach § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
Die Gründe der Vorlagebeschlüsse sind in BFHE 178, 395 bzw. 405, BStBl II 1995, 877 bzw. 882 veröffentlicht.
- BFH, 15.11.1990 - IV R 63/88
Darlehensverbindlichkeit des Gesellschafters einer Personengesellschaft nicht …
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Der Unternehmer ist berechtigt, Eigenkapital durch Fremdkapital zu ersetzen (s. auch BFH-Urteil vom 15. November 1990 IV R 63/88, BFHE 162, 562, BStBl II 1991, 238, unter 4. c der Entscheidungsgründe).Dabei ist unerheblich, ob die Darlehensmittel einem besonderen Konto oder einem gemischten Kontokorrentkonto zufließen, von welchem zuvor wegen fehlender Barmittel mit schulderhöhender Wirkung aus privaten Gründen Beträge abgebucht wurden (BFH-Urteil in BFHE 162, 562, BStBl II 1991, 238).
- BFH, 24.03.1987 - I R 214/81
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für ein betriebliches Kontokorrentkonto
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Nach dem Kontokorrentkontobeschluß kann in Anlehnung an das BMF-Schreiben vom 27. Juli 1987 (BStBl I 1987, 508) und insoweit in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung des I. Senats des BFH in den Urteilen vom 17. April 1985 I R 101/81 (BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510), vom 5. Juni 1985 I R 289/81 (BFHE 144, 57, BStBl II 1985, 619) und vom 24. März 1987 I R 214/81 (BFH/NV 1988, 223) bei einem gemischten Kontokorrentkonto unterstellt werden, daß durch laufende Geldeingänge (Habenbuchungen) vorrangig die privaten Schuldteile getilgt werden.Ausgehend von dem Grundsatz, daß der Steuerpflichtige zum einen berechtigt ist, sämtliche in seinem Betrieb erzielten Einnahmen zu entnehmen und alle anfallenden Betriebsausgaben und Anschaffungskosten durch Darlehen zu finanzieren, und daß er demgemäß auch laufend Barmittel zur Tilgung eines privaten Kredits entnehmen und in gleicher Höhe ein neues Darlehen für den Betrieb aufnehmen kann, hatte der I. Senat des BFH (Urteile in BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510; BFHE 144, 57, BStBl II 1985, 619, und in BFH/NV 1988, 223) darüber hinaus die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Umschuldung eröffnet.
- BFH, 05.06.1985 - I R 289/81
Privatschuld - Betriebsschuld - Darlehn - Kreditaufnahme zugunsten der Ehefrau - …
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Nach dem Kontokorrentkontobeschluß kann in Anlehnung an das BMF-Schreiben vom 27. Juli 1987 (BStBl I 1987, 508) und insoweit in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung des I. Senats des BFH in den Urteilen vom 17. April 1985 I R 101/81 (BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510), vom 5. Juni 1985 I R 289/81 (BFHE 144, 57, BStBl II 1985, 619) und vom 24. März 1987 I R 214/81 (…BFH/NV 1988, 223) bei einem gemischten Kontokorrentkonto unterstellt werden, daß durch laufende Geldeingänge (Habenbuchungen) vorrangig die privaten Schuldteile getilgt werden.Ausgehend von dem Grundsatz, daß der Steuerpflichtige zum einen berechtigt ist, sämtliche in seinem Betrieb erzielten Einnahmen zu entnehmen und alle anfallenden Betriebsausgaben und Anschaffungskosten durch Darlehen zu finanzieren, und daß er demgemäß auch laufend Barmittel zur Tilgung eines privaten Kredits entnehmen und in gleicher Höhe ein neues Darlehen für den Betrieb aufnehmen kann, hatte der I. Senat des BFH (Urteile in BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510; BFHE 144, 57, BStBl II 1985, 619, und in BFH/NV 1988, 223) darüber hinaus die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Umschuldung eröffnet.
- BFH, 26.06.1991 - XI R 22/88
Abzug von Darlehenszinsen als Betriebsausgaben
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Sie ist mit dem für die Zuordnung von Schulden und Schuldzinsen maßgeblichen Kriterium der tatsächlichen Verwendung nicht vereinbar (s. auch Urteil des XI. Senats vom 26. Juni 1991 XI R 22/88, BFH/NV 1992, 25).Wird hingegen das Privatdarlehen gekündigt, aus liquiden Barmitteln zurückgezahlt und betriebsbedingter Aufwand durch ein neues Darlehen finanziert, so wird dieses neue Darlehen tatsächlich für betriebliche Zwecke verwendet; es ist demgemäß eine betriebliche Verbindlichkeit mit der Folge, daß die dafür anfallenden Schuldzinsen als Betriebsausgaben abziehbar sind (so zutreffend der XI. Senat des BFH im Urteil in BFH/NV 1992, 25).
- BFH, 05.03.1991 - VIII R 93/84
Keine betriebliche Verwendung der Darlehensmittel bei Finanzierung einer Entnahme
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Wie der VIII. Senat des BFH in seinem Urteil vom 5. März 1991 VIII R 93/84 (BFHE 164, 46, BStBl II 1991, 516) zutreffend klargestellt hat, läßt eine solche Entnahme-Überweisung das bisher ausschließlich betriebliche Kontokorrentkonto zu einem gemischten Kontokorrentkonto werden, bei dem der durch die Privatentnahme ausgelöste Zinsanteil nach der sog. Zinszahlenstaffelmethode zu ermitteln ist.Ein solcher Fall ist dann gegeben, wenn dem Betrieb keine entnahmefähigen Barmittel zur Verfügung stehen und die Entnahme von Barmitteln erst dadurch möglich wird, daß Darlehensmittel in das Unternehmen fließen (BFH-Urteil in BFHE 164, 46, BStBl II 1991, 516).
- BFH, 19.07.1995 - X R 48/94
Das sog. Zwei- oder Dreikontenmodell auf dem Prüfstand des Großen Senats des BFH!
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Vorlagebeschlüsse vom 28. Juni 1995 XI R 34/93, BFHE 178, 395, BStBl II 1995, 877, und vom 19. Juli 1995 X R 48/94, BFHE 178, 405, BStBl II 1995, 882.Der X. Senat hat durch Beschluß vom 19. Juli 1995 X R 48/94 (BFHE 178, 405, BStBl II 1995, 882) dem Großen Senat des BFH ebenfalls gemäß § 11 Abs. 4 FGO die folgenden Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:.
- BFH, 24.05.1984 - IV R 221/83
Betriebsschulden - Betriebsausgaben - Personenhandelsgesellschaft - Bankdarlehn - …
Auszug aus BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Die frühere Rechtsprechung, in der diese Unterscheidung eine Rolle gespielt hat (z.B. BFH-Urteil vom 23. Juni 1983 IV R 192/80, BFHE 139, 50, BStBl II 1983, 725, Bau eines Einfamilienhauses; anders BFH-Urteil vom 24. Mai 1984 IV R 221/83, BFHE 141, 316, BStBl II 1984, 706, Zahlung hoher Einkommensteuerschulden), ist durch den Kontokorrentkontobeschluß überholt. - BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen
- BVerfG, 13.06.1988 - 1 BvR 68/88
Steuerliche Anerkennung von Schuldzinsen für ein privat genutztes Einfamilienhaus …
- BFH, 15.11.1990 - IV R 97/82
Buchung von Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und Einlagen auf privatem und …
- BFH, 23.06.1983 - IV R 192/80
Zur steuerrechtlichen Zuordnung eines Kontokorrentkredits bei Gewinnermittlung …
- BFH, 21.02.1991 - IV R 46/86
Der tatsächliche Verwendungszweck der Darlehensmittel bestimmt die private oder …
- BFH, 29.05.1996 - I R 15/94
Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden
- FG Bremen, 18.08.1992 - 292033K 4
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
- BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
Dabei orientiert sich der Große Senat daran, wofür die Darlehensvaluta eingesetzt wurde (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, 15, BStBl II 1998, 193). - BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn und soweit das Darlehen tatsächlich zum Erzielen von Einkünften --im vorliegenden Falle von solchen aus Vermietung und Verpachtung-- verwendet worden ist (z.B. Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 2., und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 1. und 2.;… Senatsurteile vom 2. August 1994 IX R 21/91, BFH/NV 1995, 203, und vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BFHE 184, 80, BStBl II 1997, 772).Er ist frei, wie er Fremd- und Eigenmittel verwendet; seine tatsächlich durchgeführte Entscheidung ist der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. dazu z.B. Beschluß in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 2.).
dd) Ebensowenig ist unter Anwendung des beim gemischten Kontokorrentkonto geltenden Grundsatzes der Aufspaltung des Kontos in einen privaten und einen die Einkunftssphäre betreffenden Teil (vgl. dazu BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 5.; s. auch BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 3.) davon auszugehen, daß die Darlehensmittel zur Einkünfteerzielung verwendet worden sind.
- BFH, 06.12.2005 - VIII R 34/04
Kein Abzug von Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten bei den …
Ohne Bedeutung ist deshalb insbesondere, ob dem Steuerpflichtigen alternative Finanzierungsmöglichkeiten --etwa durch Einsatz von Eigenkapital-- offen gestanden haben (BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817; vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193). - BFH, 23.03.2011 - X R 28/09
Keine ungekürzte Abziehbarkeit der auf die Finanzierung von Umlaufvermögen …
Zunächst ist zu klären, ob der betreffende Kredit nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen (vgl. insbesondere Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) eine betriebliche oder private Schuld ist.c) Angesichts des Umstands, dass die Nutzung des Zwei- bzw. Mehrkontenmodells nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193 keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und verfassungsrechtlich unbedenklich ist, die Finanzverwaltung diesen Beschluss vom 8. Dezember 1997 bereits am 22. April 1998 und damit zeitnah veröffentlicht und keinen Nichtanwendungserlass verfügt hat, durften Steuerpflichtige jedenfalls bis zur Einbringung des StEntlG 1999/2000/2002 darauf vertrauen, dass sich der betriebliche Schuldzinsenabzug nach dem von der Rechtsprechung entwickelten Mehrkontenmodell berechnet (…vgl. hierzu auch den Beschluss des BVerfG in BFH/NV 2010, 1968, unter C.II.1.).
Ohne Belang ist, dass einzelne Parlamentarier zeitnah zur Veröffentlichung des Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193 angekündigt hatten, im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages über eine gesetzliche Änderung zu beraten (vgl. hierzu Pfalzgraf/Meyer, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1998, 129).
- BFH, 21.09.2005 - X R 46/04
Nichtabziehbare Betriebsausgaben; zweistufige Prüfung des Schuldzinsenabzugs; …
- Es ist zunächst zu klären, ob der betreffende Kredit nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen (vgl. insbesondere Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) eine betriebliche oder private Schuld ist.Zu Unrecht hat das FG nicht in einem ersten Schritt geprüft, ob der die Schuldzinsen verursachende Kredit nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen (vgl. insbesondere Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) eine entnahmebedingte Privatschuld ist und schon deswegen der Abzug der Schuldzinsen als Betriebsausgaben nicht in Betracht kommt (vgl. § 4 Abs. 4 EStG).
b) Zudem kann der Steuerpflichtige auch nach Einführung des § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StBereinG 1999 bestimmen, dass für die Berechnung der Zinsen eines gemischten Kontokorrents mit Schuldsaldo jede Habenbuchung zunächst dem Unterkonto gutzuschreiben ist, auf dem die privat veranlassten Sollbuchungen erfasst werden (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B.I.3.).
- BFH, 29.07.1998 - X R 105/92
Kein Verfassungsgebot zum Abzug privater Schuldzinsen
Hinsichtlich der steuerrechtlichen Beurteilung von Schuldzinsen hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluß vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95 (BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) entschieden, daß die Abziehbarkeit allein von der erwerbssichernden Verwendung des Darlehensbetrages abhängt; darüber hinaus ist eine weitere wertende Betrachtung nicht vorzunehmen.Diese Möglichkeit der Kontentrennung führt grundsätzlich nicht zu einer mißbräuchlichen Umgehung des § 4 Abs. 4 EStG (Beschluß in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 3., 4.).
c) Der Große Senat hat in seinem Beschluß in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193 entschieden, die Kontentrennung sei verfassungsrechtlich unbedenklich und führe nicht zu einem Verstoß gegen Art. 3 GG.
d) Auch nach Ergehen des Beschlusses in BFHE 184, 7, BStBl II 1988, 193 ist selbst bei Befürwortern dieser Entscheidung "ein deutliches Unbehagen" verblieben: Steuerpflichtige, die Einkünfte ausschließlich aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, hätten praktisch kaum je die Möglichkeit, durch ein Mehrkontenmodell im Zusammenhang etwa mit dem Bau oder Erwerb ihres Einfamilienhauses entstehende private Schuldzinsen zu vermeiden und statt dessen berufliche Ausgaben fremdzufinanzieren (z.B. Seer, Finanz-Rundschau 1998, 152).
Der erkennende Senat läßt dahingestellt, ob er hinsichtlich einer verfassungsrechtlichen Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG an die Entscheidung des Großen Senats in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193 gebunden ist.
- BFH, 21.08.2012 - VIII R 32/09
Begrenzter Schuldzinsenabzug - Einlage - Gestaltungsmissbrauch - Zur Annahme der …
Wegen der Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwendung der Darlehensvaluta ist dann die betriebliche Veranlassung der Schuldzinsen zu bejahen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193).Zwar richtet sich die Zuordnung eines Darlehens zum Betriebsvermögen allein nach der tatsächlichen Verwendung der Darlehensvaluta (ständige Rechtsprechung, Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193;… BFH-Urteil vom 23. Februar 2012 IV R 19/08, BFH/NV 2012, 1215).
- BFH, 04.03.1998 - XI R 64/95
Anerkennung von Zweikontenmodellen
Der Große Senat des BFH hat mit Beschluß vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95 (BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) die Ausführungen im Kontokorrentkontobeschluß dahingehend ergänzt, daß es dem Unternehmer freistehe, zunächst dem Betrieb Barmittel ohne Begrenzung auf einen Zahlungsmittelüberschuß zu entnehmen und im Anschluß hieran betriebliche Aufwendungen durch Darlehen zu finanzieren.Der erkennende Senat verweist im übrigen zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Großen Senats im Beschluß in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193.
Diese Kontentrennung ist nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193 steuerrechtlich zu beachten.
Die betriebliche Veranlassung der Kreditzinsen wird nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193 nicht dadurch in Frage gestellt, daß H in zeitlicher Nähe mit der Zuführung der Kreditmittel auf das Betriebsausgabenkonto O1 vom Betriebseinnahmenkonto 00 der Sozietät gleichhohe Beträge entnommen hat, um sein Einfamilienhaus zu finanzieren.
Da die dem Konto O1 von H zugeführten Kreditmittel tatsächlich zur Tilgung betrieblicher Schulden der Sozietät verwendet wurden, hat H auch nicht seine Entnahmen vom Konto 00 durch die Aufnahme der Kredite finanziert (vgl. zur Entnahmefinanzierung Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 6., m.w.N.).
- BFH, 01.04.2009 - IX R 35/08
Aufteilung der Anschaffungskosten bei gemischt genutztem Grundstück - Fehlende …
So verhält es sich, wenn sie für ein Darlehen geleistet worden sind, das tatsächlich dazu verwendet wurde, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 1. und 2.). - BFH, 06.03.2003 - XI R 24/02
Familiengesellschaft - Private Verwendung der Einlage eines stillen …
- BFH, 06.12.2017 - IX R 4/17
Abzug nachträglicher Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- BFH, 09.07.2002 - IX R 65/00
Absetzbarkeit von Anschaffungskosten bei teilweiser Selbstnutzung
- BFH, 23.02.2012 - IV R 19/08
Schuldzinsenabzug bei auf ein Kontokorrentkonto ausgezahltem Investitionsdarlehen …
- BFH, 08.07.2003 - VIII R 43/01
Schuldzinsenabzug bei fremdfinanzierten Bundesanleihen
- BFH, 28.02.2018 - VIII R 53/14
Schuldzinsenabzug bei steuerpflichtigen Erstattungszinsen
- BFH, 07.03.2006 - X R 44/04
Maßgeblicher Gewinn für die Anwendung des § 4 Abs 4a EStG
- BFH, 15.10.2002 - IX R 46/01
Kaufvertrag zwischen Ehegatten
- FG Bremen, 22.07.1999 - 198054K 6
Beschränkte Rechtsbehelfsbefugnis eines zum Rechtsbehelfsverfahren hinzugezogenen …
- BFH, 25.07.2000 - VIII R 35/99
Zinseinnahmen GesellschafterDarlehen
- BFH, 17.12.2003 - XI R 19/01
Schuldzinsenabzug: Zwei-Konten-Modell
- BFH, 11.03.2003 - IX R 55/01
Vermietung einer Wohnung am Beschäftigungsort an den Ehegatten
- BFH, 23.03.2011 - X R 4/06
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Berechnung der nicht …
- BFH, 25.02.2009 - IX R 62/07
Finanzierungskosten von Beiträgen für eine zur Sicherung eines …
- BFH, 12.07.2016 - IX R 29/15
Nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbare Schuldzinsen sind keine Werbungskosten bei …
- BFH, 08.04.2003 - IX R 36/00
Abzugsfähigkeit bei Umwidmung eines Darlehens
- BFH, 19.04.2005 - IX R 15/04
Einkünfteerzielungsabsicht bei Fremdfinanzierung unter dem Einsatz von …
- BFH, 15.05.2002 - X R 3/99
Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei einem Liebhaberei-Betrieb
- BFH, 02.09.2008 - VIII R 2/07
Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten - § 12 Nr. 3 EStG ist …
- BFH, 15.05.2008 - IV R 25/07
Einziehung fremder Gelder aufgrund einer Inkassovollmacht - Abredewidrige …
- BFH, 07.07.2016 - III R 26/15
Zinseszinsen von Investitionsdarlehen
- BFH, 23.03.2011 - X R 33/05
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Keine …
- BFH, 25.01.2001 - IX R 27/97
Betriebliche Schulden
- BFH, 03.03.2011 - IV R 53/07
Ermittlung von Überentnahmen i. S. des § 4 Abs. 4a EStG bei Entnahme vom …
- BFH, 19.02.2002 - IX R 32/98
Darlehensgewährung nach vorangegangener Schenkung
- BFH, 28.10.1999 - VIII R 42/98
Darlehenszinsen als Sonderbetriebsausgaben
- BFH, 18.09.2000 - IV B 20/00
Fremdkapitalzinsen - Abzug als Betriebsausgaben - Verwendung für …
- BFH, 20.06.2000 - VIII R 57/98
Schuldzinsenabzug auch bei vermeidbarer Fremdfinanzierung
- BFH, 18.05.2010 - X R 49/08
Änderungsbefugnis gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Rechtmäßigkeit eines …
- BFH, 21.09.2005 - X R 47/03
Ermittlung von nichtabziehbaren Schuldzinsen; Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. …
- BFH, 19.03.1998 - IV R 110/94
Anerkennung von Zweikontenmodellen
- FG Münster, 28.05.2001 - 4 K 1392/99
Wohnungserwerb vom Ehemann
- BFH, 29.03.2007 - IX R 10/06
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1
- BFH, 10.07.2001 - XI B 73/99
Zulässigkeit des Rechtsbehelfs - Beschwerdeschrift - Form - Rüge fehlerhafter …
- BFH, 27.10.1998 - IX R 29/96
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
- BFH, 19.04.2005 - IX R 10/04
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer historischen Mühle
- BFH, 17.08.2005 - IX R 23/03
Surrogation eines Darlehens zur Finanzierung einer Rente, wenn die Rentenbeträge …
- BFH, 25.05.2011 - IX R 22/10
Schuldzinsenabzug, Verwendung von Darlehensmitteln
- BFH, 07.07.1998 - VIII R 5/96
Umwidmung einer Betriebsschuld bei Einbringung
- BFH, 22.02.2012 - X R 12/09
Berücksichtigung von Verlusten bei § 4 Abs. 4a EStG - Betriebsbezogene Berechnung …
- FG Düsseldorf, 08.04.2010 - 11 K 3720/08
Zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG; Abzugsfähigkeit; …
- BFH, 06.07.2005 - XI R 46/04
Tarifbegünstigung von Schadensersatz wegen verweigerter Wiedereinstellung
- BFH, 27.10.1998 - IX R 19/96
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
- BFH, 29.10.2007 - IV B 129/06
Divergenz
- FG Hessen, 21.11.2005 - 11 K 4434/00
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten bei Abführung einer …
- FG München, 26.09.2013 - 5 K 2563/11
Keine Entnahme im Sinne des § 4 Abs. 4a EStG bei Überführung eines vor 1999 …
- BFH, 04.11.2004 - III R 5/03
Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Agenturgeldern
- BFH, 16.04.2002 - IX R 65/98
Gemischt genutzte Gebäude; Zuordnung von Darlehenszinsen
- BFH, 07.11.2001 - II R 32/99
Vorbehaltsnießbrauch; wirtschaftliches Eigentum
- BFH, 27.10.1998 - IX R 39/96
Schuldzinsenabzug bei gemischt genutztem Gebäude
- BFH, 08.12.2003 - X B 43/03
Berücksichtigung von Finanzierungskosten bei der Berechnung des Entnahmewerts für …
- BFH, 01.02.2001 - IV R 80/99
Schuldzinsen für Darlehen mit gemischter Verwendung
- BFH, 08.06.2000 - IV R 39/99
Rückzahlung von veruntreuten Betriebseinnahmen
- BFH, 30.08.2012 - IV R 48/09
Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Umlaufvermögen unterfallen nicht …
- BFH, 11.11.1998 - XI R 80/95
Schuldzinsen; BA-Abzug
- BFH, 04.03.1998 - XI R 34/93
Anerkennung von Zweikontenmodellen
- FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 231/04
Wertpapiere eines selbständig tätigen Arztes kein Betriebsvermögen
- BFH, 05.02.2002 - VIII B 73/01
Kreditfinanzierte Gewinnausschüttung einer GmbH & Co. KG
- BFH, 23.10.2001 - IX R 65/99
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Umfinanzierung - Umschuldung - …
- BFH, 07.03.2001 - X R 192/96
Berlin-Darlehen; Vergabe unter verbundenen Unternehmen; Gestaltungsmissbrauch
- FG Köln, 29.11.2000 - 11 K 3312/96
Schuldzinsenabzug bei mehreren Eigentumswohnungen
- FG Düsseldorf, 19.02.2008 - 17 K 894/05
Gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen § 1 des AStG verlangen dessen …
- BFH, 16.12.1998 - IV B 94/98
Schuldzinsenabzug bei Rückzahlung von Vorschüssen
- BFH, 27.10.1998 - IX R 59/95
Schuldzinsenabzug bei gemischt genutztem Gebäude
- BFH, 04.03.1998 - XI R 19/95
Schuldzinsenabzug bei gemischtem Kontokorrentkonto
- BFH, 22.02.2012 - X R 27/10
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 02. 2012 X R 12/09 - …
- BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03
Scheingeschäft - Kaufvertrag unter Ehegatten
- FG Münster, 26.09.2017 - 12 K 1832/16
Vermietung und Verpachtung: Schuldzinsenabzug bei Ablösung eines der Vermietung …
- BFH, 27.02.2007 - X B 178/06
Tatsächliche Verständigung; Übergehen von Beweisanträgen
- BFH, 21.09.2005 - X R 40/02
Schuldzinsenabzug: Berücksichtigung von Unterentnahmen in 1999 und 2000
- BFH, 09.07.2002 - IX R 40/01
Gemischt genutztes Gebäuden; Schuldzinsenabzug
- FG München, 08.10.2008 - 10 K 3045/08
Zweistufige Prüfung nach § 4 Abs. 4 und Abs. 4a EStG beim Abzug betrieblicher …
- BFH, 09.02.2023 - IV R 23/20
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 09.02.2023 IV R 34/19 - …
- BFH, 01.08.2007 - XI R 26/05
Überentnahmen; Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
- BFH, 01.07.2003 - VIII R 30/02
Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
- FG Hessen, 21.08.2000 - 13 K 3311/98
Direkte Zuordnung von Schuldzinsen zu einzelnen Gebäudeteilen bei …
- FG Köln, 12.12.2018 - 12 K 2317/16
Rechtsstreit um die Berücksichtigung von im Rahmen eines konzerninternen …
- FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 11 K 427/05
Anerkennung von Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten sowie …
- BFH, 12.06.2003 - XI B 8/03
Getrennte Bankkonten
- FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 5113/08
Berichtigung nach § 129 AO wegen fehlenden Nachprüfungsvorbehalts; Berichtigung; …
- BFH, 10.01.2008 - IX B 127/07
Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung nach unentgeltlicher Übertragung …
- BFH, 18.10.2006 - XI R 41/02
Schuldzinsenabzug; Über- und Unterentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG
- BFH, 29.08.2001 - XI R 74/00
Einkommensteuer - Renovierung - Anschaffung - Darlehen - Festgeld - …
- FG Niedersachsen, 09.03.2000 - 10 K 297/97
Zuordnung von Darlehen bei der Anschaffung eines teils selbstgenutzten Gebäudes; …
- BFH, 22.04.1998 - XI R 48/95
Einkommensteuer; Sanierungsbedürftigkeit eines Einzelunternehmens
- FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07
Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen für ein Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung …
- BFH, 18.10.2006 - XI R 23/05
Schuldzinsenabzug; Über- und Unterentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG
- OLG Stuttgart, 03.11.2008 - 5 U 66/08
Gemeinschaft: Anspruch auf Abgabe einer Zweckerklärung für Grundschulden bzw. auf …
- BFH, 03.02.2010 - I B 89/09
Zwei-Konten-Modell" und verdeckte Gewinnausschüttung
- FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05
Einkommensteuer: Wertpapiere im gewillkürten Betriebsvermögen einer …
- BFH, 12.02.2004 - VIII B 287/02
Mittelbare Beteiligung an einer PersG - Darlehensverbindlichkeit
- FG Baden-Württemberg, 04.12.2001 - 1 K 250/99
Keine Anwendung des § 1 Abs. 1 AStG für ein wegen unzureichender …
- FG Baden-Württemberg, 04.12.2001 - 1 K 251/99
Keine Anwendung des § 1 Abs. 1 AStG i.d.F. vom 13.9.1993 für ein wegen …
- FG Münster, 26.10.2001 - 11 K 2114/00
Schuldzinsenabzug beim Zwei-Konten-Modell
- BFH, 09.11.2000 - IV R 1/00
Nicht ordnungsgemäße Ladung
- FG Baden-Württemberg, 22.11.2005 - 8 K 75/03
Steuerrechtliche Anerkennung eines Kaufvertrags - wirtschaftlicher Zusammenhang …
- BFH, 30.06.2003 - IX B 1/03
Wirtschaftlicher Zusammenhang von Darlehen mit Einkünften aus VuV bei zum Teil zu …
- BFH, 10.03.1999 - XI R 26/98
Schuldzinsenabzug bei Soziusaufnahme in Einzelpraxis
- FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 5 K 189/97
Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen im Zusammenhang mit Schadenersatzzahlungen …
- FG Baden-Württemberg, 13.07.2009 - 9 K 251/07
Umwidmung von Darlehen auf andere, bereits bestehende Einkunftsquellen
- FG Berlin, 12.09.2005 - 8 K 6060/02
Abzugsfähigkeit von Zinsen und in Zusammenhang mit einem notariellen …
- FG Münster, 16.10.2003 - 8 K 2688/02
Gewinnbegriff bei Begrenzung des Schuldzinsenabzugs
- BFH, 17.06.1998 - X R 48/94
- FG Düsseldorf, 20.10.1998 - 6 K 3474/94
Anrechnung fiktiver indischer Quellensteuer; Ermittlung der Höhe des …
- FG München, 29.05.2009 - 7 K 1655/07
Verdeckte Gewinnausschüttung wegen der Übernahme von Schuldzinszahlungen aus sog. …
- FG Nürnberg, 04.12.2013 - 3 K 1186/12
Anwendung der Hinzurechnungsregelung bei Überentnahmen auch bei …
- FG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - 8 K 233/05
Abziehbarkeit von Zinsen aus Refinanzierungsdarlehen für die Anschaffung einer …
- FG München, 07.08.2012 - 10 K 420/11
Feststellung des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Darlehenszinsen und …
- FG Düsseldorf, 07.12.2011 - 15 K 4582/09
Zur Zulässigkeit der Abzinsung einer Darlehnsforderung
- FG München, 10.04.2002 - 1 K 3075/01
Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen; Einkommensteuer 1999
- FG Köln, 20.10.2011 - 15 K 1052/08
Anerkennung von anteiligen Schuldzinsen als Werbungskosten bei Einkünften aus …
- FG Hamburg, 08.11.2001 - V 115/96
Schuldzinsen zur Refinanzierung als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 2098/01
Aufteilung von Schuldzinsen im Zusammenhang
- FG München, 26.01.2007 - 7 K 3527/04
Abziehbarkeit von Schuldzinsen bei Tätigung von Überentnahmen; Beurteilung von …
- FG München, 29.03.2006 - 10 K 943/04
Ansparabschreibung; Disagio; Betriebliche Verbindlichkeit
- FG München, 20.10.2004 - 1 K 4769/02
Betriebsausgabenabzug von Zinsen aus langfristigen Verbindlichkeiten; …
- FG München, 07.07.1999 - 1 K 3933/94
Zuordnung von Schuldzinsen für unterschiedlich hoch verzinsliche Darlehen bei …
- FG München, 26.11.1999 - 13 K 1091/99
Jahreswagenverkauf durch Arbeitnehmer eines Kfz-Herstellers kein Gewerbebtrieb; …
- FG Düsseldorf, 06.05.1998 - 9 K 4136/94
Berücksichtigung von Schuldzinsen als Betriebsausgaben für zwei Policendarlehen …
Rechtsprechung
BFH, 08.12.1997 - GrS 2/95 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsausgaben - Abzug von Schuldzinsen - Betriebliches Kontokorrentkonto
Sonstiges
Papierfundstellen
- ZIP 1998, 287
- WM 1999, 1011
- BB 1998, 298
- DB 1998, 288
- BStBl II 1998, 193
Wird zitiert von ... (2)
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
Seine tatsächlich durchgeführte Entscheidung ist der Besteuerung zugrunde zu legen (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, GrS 1/95, GrS 2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193). - BFH, 07.07.2016 - III R 26/15
Zinseszinsen von Investitionsdarlehen
b) Ob Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens i.S. des § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG vorliegen, bestimmt sich nicht nach dem vereinbarten Darlehenszweck oder der Mittelverwendungsabsicht des Darlehensnehmers, sondern --entsprechend der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zur Erwerbs- oder zur Privatsphäre-- allein nach der tatsächlichen Verwendung der Darlehensmittel für eine begünstigte Investition (BFH-Urteil in BFHE 237, 48, BStBl II 2013, 151, mit Hinweis auf die Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, betreffend Aufteilung von Schuldzinsen auf Kontokorrentkredite, und vom 8. Dezember 1997 GrS 2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, betreffend Zweikontenmodell).