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   BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99   

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https://dejure.org/2000,214
BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99 (https://dejure.org/2000,214)
BFH, Entscheidung vom 07.08.2000 - GrS 2/99 (https://dejure.org/2000,214)
BFH, Entscheidung vom 07. August 2000 - GrS 2/99 (https://dejure.org/2000,214)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Kapitalgesellschaft - Nachgeschaltete Gesellschaft - Beteiligung - Dividendenansprüche - Gewinnverwendung

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 1; ; EStG § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1
    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KStG § 8 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1
    Grundsätzlich keine phasengleiche Aktivierung von "Dividendenforderungen" - Zur Begriffsidentität von Wirtschaftsgut und Vermögensgegenstand - Zur Abgrenzung zwischen dem Realisations- und dem True and Fair View-Grundsatz - Keine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1 S 1, EStG § 5 Abs 1 S 1
    Mehrheitsbeteiligung; Phasengleiche Aktivierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 339
  • NJW 2000, 3804
  • WM 2000, 2567
  • WM 2001, 2567
  • BB 2000, 2087
  • BB 2000, 2247
  • DB 2000, 1993
  • DB 2000, 2444
  • BStBl II 2000, 632
  • BStBl II 2000, 633
  • NZG 2001, 332
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 16.12.1998 - I R 50/95

    Phasengleiche Aktivierung von Gewinnansprüchen

    Auszug aus BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99
    Vorlagebeschluss vom 16. Dezember 1998 I R 50/95 (BFHE 187, 305, BStBl II 1999, 551).

    Der I. Senat hat durch Beschluss vom 16. Dezember 1998 I R 50/95 (BFHE 187, 305, BStBl II 1999, 551) dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) nach § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:.

    Wegen der Begründung der Vorlage wird auf den Beschluss des I. Senats in BFHE 187, 305, BStBl II 1999, 551 Bezug genommen.

    Eine solche Entscheidung würde zwar das Vorabentscheidungsverfahren beenden, jedoch im Übrigen den I. Senat bei seiner Entscheidung über die Auslegung des § 176 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 AO 1977 in der Sache I R 50/95 nicht binden.

  • BGH, 03.11.1975 - II ZR 67/73

    Bilanzierung von Beteiligungserträgen

    Auszug aus BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99
    Der BGH spricht diesen Grundsatz in seinem Urteil vom 3. November 1975 II ZR 67/73 (BGHZ 65, 230) mit der Formulierung "verbesserte Einsicht in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mutterunternehmens" an.

    b) Der Große Senat weicht mit der getroffenen Entscheidung von dem Urteil des BGH in BGHZ 65, 230 insoweit ab, als er das dort "mindestens" angenommene handelsrechtliche Wahlrecht, Dividendenforderungen als Vermögensgegenstand phasengleich zu aktivieren, als bloße Bilanzierungshilfe ansieht (vgl. oben C. II. 8.).

    Der BGH konnte zu der von ihm in BGHZ 65, 230 vertretenen Rechtsauffassung nur gelangen, indem er zur Auslegung des Begriffes "Vermögensgegenstand" nach dem Bilanzstichtag liegende Ereignisse wie Inhalt und Reihenfolge von Jahresabschlussfeststellungen und Gewinnverwendungsbeschlüssen auf den Bilanzstichtag zurückbezog und das Wertaufhellungsprinzip entsprechend extensiv auslegte.

  • BGH, 12.01.1998 - II ZR 82/93

    Ausweis des Gewinns einer Tochtergesellschaft in der Bilanz der

    Auszug aus BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99
    Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer habe sich zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Januar 1998 II ZR 82/93 (WPg 1998, 427) in gleicher Weise geäußert.

    Zivilrechtlich entsteht die Dividendenforderung erst mit der Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses (vgl. BGH-Urteile vom 24. Januar 1957 II ZR 208/55, BGHZ 23, 150, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1957, 588; vom 12. Januar 1998 II ZR 82/93, BGHZ 137, 378; BGH-Beschluss vom 21. Juli 1994 II ZR 82/93, DB 1994, 1868).

    Eine Abweichung von dem BGH-Urteil in BGHZ 137, 378 scheidet aus, weil die Frage der phasengleichen Aktivierung von Dividendenforderungen für die dortige Entscheidung des BGH nicht erheblich war.

  • OLG Köln, 20.07.1998 - 5 U 256/93
    Auszug aus BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99
    Es trage nicht zur Rechtssicherheit bei, wenn eine über Jahre hinweg angewendete Rechtsprechung aufgegeben werde, die erst kürzlich noch vom Oberlandesgericht (OLG) Köln bestätigt worden sei (Urteil vom 20. Juli 1998 5 U 256/93, NZG 1999, 82).

    Im Ergebnis könne kein Zweifel bestehen (vgl. OLG Köln in NZG 1999, 82, und Hauptfachausschuss, Institut der Wirtschaftsprüfer, a.a.O.), dass eine phasengleiche Aktivierung auch für steuerliche Zwecke als zulässig angesehen werde.

    Ferner hat das OLG Köln in NZG 1999, 82 in enger Anlehnung an das Urteil des BGH in WPg 1998, 427 die Möglichkeit einer phasengleichen Aktivierung dem Grunde nach bejaht, auch wenn es die Voraussetzungen in dem entschiedenen Fall als nicht erfüllt angesehen hat.

  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises -

    Auszug aus BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99
    Der Gesetzgeber habe also erkannt, dass bei konsequenter Anwendung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes und bei Beachtung der Rechtsauffassung des BFH (Beschluss vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291) zwar steuerrechtlich eine Aktivierung der Dividende beim Dividendenempfänger zu erfolgen habe, der zur Leistung der Dividende Verpflichtete aber eine entsprechende Verbindlichkeit noch nicht passivieren dürfe.

    Deshalb finden auch die Grundsätze aus BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291 keine Anwendung.

  • BFH, 08.03.1989 - X R 9/86

    1. Zur korrespondierenden Bilanzierung von Besitz- und Betriebsunternehmen bei

    Auszug aus BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99
    Der Große Senat folgt in dieser Frage nicht der Rechtsauffassung des X. Senats in dessen Urteil vom 8. März 1989 X R 9/86 (BFHE 156, 443, BStBl II 1989, 714).
  • EuGH, 27.06.1996 - C-234/94

    Tomberger / Gebrüder von der Wettern

    Auszug aus BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99
    Der Große Senat kommt insoweit allein unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu einem anderen Ergebnis als der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in dessen Urteil vom 27. Juni 1996 C-234/94 (Slg. 1996, 3133, i.d.F. des Urteilsberichtigungsbeschlusses vom 10. Juli 1997, Slg. 1997, I-XXXIII), der sich indes nur zu der auch in Deutschland ab dem 1. Januar 1987 geltenden Handelsrechtslage geäußert hat.
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99
    Deshalb stimmen die Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" inhaltlich überein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. März 1970 GrS 1/69, BFHE 98, 360, BStBl II 1970, 382; vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348; seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 24.01.1957 - II ZR 208/55

    Aktiengesellschaft. Änderung des festgestellten Jahresabschlusses

    Auszug aus BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99
    Zivilrechtlich entsteht die Dividendenforderung erst mit der Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses (vgl. BGH-Urteile vom 24. Januar 1957 II ZR 208/55, BGHZ 23, 150, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1957, 588; vom 12. Januar 1998 II ZR 82/93, BGHZ 137, 378; BGH-Beschluss vom 21. Juli 1994 II ZR 82/93, DB 1994, 1868).
  • BFH, 07.11.1990 - I R 68/88

    Zur steuerlichen Behandlung einer Ausschüttung beim Anteilseigner, für die bei

    Auszug aus BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99
    Ergänzend wird auf das BFH-Urteil vom 7. November 1990 I R 68/88 (BFHE 162, 337, BStBl II 1991, 177) verwiesen, in dem der I. Senat bereits Bedenken gegen eine phasengleiche Aktivierung von Dividendenforderungen geltend gemacht hat, ohne über die Rechtsfrage abschließend entscheiden zu müssen.
  • BFH, 12.04.1984 - IV R 112/81

    1. Zur Aktivierung eines Anspruchs auf Warenrückvergütungen 2. Zum Ansatz der

  • BFH, 18.06.1975 - I R 24/73

    Redaktionskosten - Herstellung von Druckvorlagen - Zeitschrift - Unfertiges

  • BFH, 29.04.1965 - IV 403/62 U

    Behandlung eines Wegebeitrags an eine Gemeinde als ein aktivierungspflichtiges

  • BFH, 20.01.1999 - I R 32/98

    VGA bei Kaufpreisraten

  • BFH, 22.02.1962 - IV 58/59 U
  • BFH, 02.03.1970 - GrS 1/69

    Abstandszahlung - Erwerber eines Grundstücks - Anschaffungskosten - Selbständig

  • BFH, 16.02.1990 - III B 90/88

    1. Zum Begriff des Wirtschaftsguts 2. Investitionszulage für bestimmte

  • BGH, 21.07.1994 - II ZR 82/93

    Zeitpunkt in Aktivierung von Gewinnanteilen eines beherrschten Unternehmens

  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

  • BFH, 17.11.1998 - VIII R 24/98

    Gewinnausschüttungen an beherrschenden Gesellschafter

  • BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66

    Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

  • BFH, 26.11.1998 - IV R 52/96

    Phasengleiche Aktivierung von Gewinnansprüchen

  • FG Münster, 10.03.1995 - 9 K 3507/92
  • BGH, 15.01.2007 - II ZR 245/05

    OTTO

    Das setzt nach dem - gemäß § 8 Abs. 1 GV maßgeblichen - Steuerrecht grundsätzlich voraus, dass ein entsprechender Gewinnausschüttungsbeschluss bei der Tochtergesellschaft gefasst worden ist (vgl. BFH, Beschl. v. 7. August 2000 - GrS 2/99, DStR 2000, 1682; dazu List, WM 2001, 941).
  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 5 K 1996/19

    Steuerpflicht nach § 23 EStG für Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen

    Dabei verlange das Vorsichtsprinzip die Berücksichtigung aller Risiken, die hinsichtlich der künftigen Erstarkung zu einer Zivilrechtsposition noch bestünden (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 07.08.2000 GrS 2/99, Bundessteuerblatt Teil II [BStBl II] 2000, 632).
  • BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen -

    Im Übrigen entscheidet der vorlegende Senat, ob die Anrufung des Großen Senats zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (BFH-Beschluss vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, unter B.II.1., m.w.N.).

    Der Große Senat muss über die Entscheidungserheblichkeit einer vorgelegten Frage auf der Grundlage der Rechtsauffassung des vorlegenden Senats zu den Vorfragen befinden (BFH-Beschlüsse in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, unter B.II.2.; vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802, unter B.II.2.b; vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter B.II.; vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, unter B.II.; vom 12. Mai 2003 GrS 2/00, BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100, unter B.II.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 11 Rz 31; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 11 FGO Rz 12; Müller-Horn in Beermann/Gosch, FGO § 11 Rz 20; kritisch Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 11 FGO Rz 105 f.).

  • BFH, 19.10.2006 - III R 6/05

    Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens ("Internet-Adresse")

    Die Begriffe Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut stimmen inhaltlich überein (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632).
  • BFH, 07.02.2007 - I R 15/06

    Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen durch beherrschenden

    Der Senat hält daran fest, dass ein beherrschender Gesellschafter Dividendenansprüche gegenüber der beherrschten Kapitalgesellschaft jedenfalls dann nicht schon vor Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses ("phasengleich") aktivieren kann, wenn nicht durch objektiv nachprüfbare Umstände belegt ist, dass er am maßgeblichen Bilanzstichtag unwiderruflich zur Ausschüttung eines bestimmten Betrages entschlossen war (Bestätigung des BFH-Beschlusses vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, und der Senatsurteile vom 20. Dezember 2000 I R 50/95, BFHE 194, 185, BStBl II 2001, 409, sowie vom 28. Februar 2001 I R 48/94, BFHE 195, 189, BStBl II 2001, 401).

    b) Dividendenansprüche aus einer am Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung einer Tochtergesellschaft kann eine Kapitalgesellschaft aber nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. August 2000 GrS 2/99 (BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632) grundsätzlich nicht aktivieren (ebenso nachfolgend Senatsurteile vom 20. Dezember 2000 I R 50/95, BFHE 194, 185, BStBl II 2001, 409; vom 28. Februar 2001 I R 48/94, BFHE 195, 189, BStBl II 2001, 401; zur phasengleichen Bilanzierung bei Betriebsaufspaltung: BFH-Urteile vom 31. Oktober 2000 VIII R 19/94, BFH/NV 2001, 447, und VIII R 17/94, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 582).

    Die Ausnahmevoraussetzungen müssen anhand objektiver, nachprüfbarer und nach außen in Erscheinung tretender Kriterien festgestellt werden können, die weder unterstellt noch vermutet werden dürfen (BFH-Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632 unter C.II.3. der Entscheidungsgründe).

    Bei der hiernach gebotenen Prüfung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass auch ein beherrschender Gesellschafter oder ein Alleingesellschafter seine am Bilanzstichtag bestehenden Absichten später ändern kann (BFH-Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632 unter C.II.4.

    Schließlich kann der erforderliche feste Ausschüttungswille nicht schon daraus geschlossen werden, dass die phasengleiche Aktivierung einer Dividendenforderung es der Muttergesellschaft ermöglichen würde, einen vom Verfall bedrohten Verlustvortrag zu nutzen (Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632 unter C.II.9.

    Für die Feststellung des endgültigen Ausschüttungswillens muss vielmehr anhand objektiver Kriterien sicher darauf geschlossen werden können, dass der Gesellschafter seinen Willen nicht nachträglich wieder ändert (BFH-Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632 unter C.II.4.

    Bei der Problematik einer phasengleichen Aktivierung rechtlich noch nicht bestehender Dividendenansprüche geht es demgegenüber um die hiervon zu unterscheidende Frage, ab welchem Zeitpunkt sich die Aussicht auf eine künftige Gewinnausschüttung so weit von dem Stammrecht der Mitgliedschaft losgelöst hat, dass von einer wirtschaftlichen Verselbständigung (Realisierung) ausgegangen werden kann (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632 unter C.II.3. der Entscheidungsgründe).

    a) Allerdings sieht das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 1. November 2000 (BStBl I 2000, 1510), mit welchem die Finanzverwaltung auf den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632 zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen reagiert hat, die weitere Anwendung der "bisherigen Grundsätze zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen" für die Zeitdauer der Anwendbarkeit des körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahrens vor.

    b) Nach der bis zum Beschluss des Großen Senats in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632 geltenden Rechtsprechung und der Praxis der Finanzverwaltung wäre die Dividendenforderung in der Steuerbilanz der A-GmbH jedoch ebenfalls nicht als aktivierungsfähig angesehen worden, weil die A-GmbH die Anteile an der D-GmbH erst im November 1989 erworben hat, die Beteiligung folglich nicht das gesamte Wirtschaftsjahr 1989 über bestanden hat.

  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/95

    Phasengleiche Aktivierung von Dividenden-Ansprüchen

    Der Große Senat hat über die Vorlage mit Beschluss vom 7. August 2000 GrS 2/99 (BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632) entschieden.

    Nach dem Beschluss des Großen Senats (BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632) kann eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, Dividendenansprüche aus einer am Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellschaft grundsätzlich nicht aktivieren.

    Wie der Große Senat weiter entschieden hat, ist es allerdings denkbar, dass eine Dividendenforderung als wirtschaftlich verselbstständigtes Wirtschaftsgut nicht erst mit der Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses, sondern schon zu einem früheren Zeitpunkt entsteht (Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 635 unter C. II. 3. der Entscheidungsgründe).

    Diese Voraussetzungen müssen anhand objektiver, nachprüfbarer und nach außen in Erscheinung tretender Kriterien festgestellt werden können, die weder unterstellt noch vermutet werden dürfen (Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 635 f. unter C. II. 3. der Entscheidungsgründe).

    Bei der hiernach gebotenen Prüfung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass auch ein beherrschender Gesellschafter oder ein Alleingesellschafter seine am Bilanzstichtag bestehenden Absichten später ändern kann (Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 636 unter C. II. 4. der Entscheidungsgründe).

    Schließlich kann nach Ansicht des Großen Senats speziell im Streitfall der erforderliche feste Ausschüttungswille der Klägerin nicht daraus geschlossen werden, dass die Klägerin ihre Beteiligung an der H-AG im Zweifel in der Absicht erwarb, durch die phasengleiche Aktivierung einer Dividendenforderung ihren vom Verfall bedrohten Verlustvortrag zu nutzen (Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 637 unter C. II. 9. der Entscheidungsgründe).

    Denn eine in diesem Sinne unbestimmte Forderung würde ein fremder Kaufmann nicht entgeltlich erwerben, was das maßgebliche Kriterium für die Verselbstständigung des Dividendenanspruchs ist (Beschluss des Großen Senats in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 636 unter C. II. 4. der Entscheidungsgründe).

    Vor diesem Hintergrund greift im Streitfall zusätzlich die Erwägung durch, dass ein fremder Dritter der Aussicht auf die Ausschüttung schon deshalb keinen eigenständigen Wert beigemessen hätte, weil er mit einem späteren Meinungswandel der Klägerin hätte rechnen müssen (Beschluss in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, 636 unter C. II. 4. der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren

    Wirtschaftsgut ist nach ständiger Rechtsprechung jeder greifbare betriebliche Vorteil, für den der Erwerber eines Betriebs etwas aufwenden würde (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, unter C.II. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Die Entscheidung rechtlicher Vorfragen, deretwegen der Große Senat nicht angerufen worden ist, liegt in der Zuständigkeit des vorlegenden Senats (BFH-Beschluss vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632).
  • BFH, 26.04.2018 - III R 5/16

    Bilanzierung von Provisionsvorauszahlungen und damit im Zusammenhang stehender

    b) Der Begriff des Wirtschaftsguts wird im EStG nicht definiert; er ist eine Zweckschöpfung des Steuerrechts (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632).

    Hierunter fallen Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt, die einer besonderen Bewertung zugänglich sind, in der Regel eine Nutzung für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen und zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 29/98, juris; in BFHE 239, 428, BStBl II 2013, 324, Rz 33; Beschluss des Großen Senats in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632).

  • FG Köln, 25.11.2021 - 14 K 1178/20

    Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

    Soweit die Hingabe von Geldmitteln für Vermögenswerte erfolgt sei, gelte immer noch die Definition des Großen Senats (GrS) des Bundesfinanzhofs (BFH), dass nicht jeder Vermögenswert auch ein Wirtschaftsgut sei (Beschluss vom 07.08.2000 GrS 2/99, BStBl II 2000, 632).

    (1) Entgegen der Auffassung der Kläger steht der Verselbständigung zu einem Wirtschaftsgut nicht der Beschluss des Großen Senats des BFH vom 07.08.2000 (GrS 2/99, BStBl II 2000, 632) hinsichtlich der phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen entgegen.

  • BFH, 26.11.2014 - X R 20/12

    Einseitig eingeräumte Kaufoption aus einem PKW-Leasingvertrag als entnahmefähiges

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen gewinnabhängigen Kaufpreis

  • BFH, 01.09.2011 - II R 67/09

    Unentgeltlich erworbener Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft

  • FG Münster, 11.11.2005 - 9 K 6277/03

    Voraussetzungen der phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen

  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 1/03

    Verlustfreie Bewertung halbfertiger Bauten

  • BFH, 30.01.2002 - I R 68/00

    Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung

  • BFH, 04.12.2014 - IV R 28/11

    Aktivierung einer Dividendenforderung im Zeitpunkt der Fassung des

  • BFH, 18.12.2002 - I R 11/02

    Aktivierung von Zinsansprüchen aus Genussrechten

  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

  • BFH, 09.05.2019 - IV R 13/17

    Gewinn i.S. des § 34a Abs. 2 EStG - Behandlung des Übernahmeergebnisses nach § 4

  • BFH, 05.06.2008 - IV R 50/07

    Der einzelne (Baum-)Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

  • FG Münster, 13.10.2016 - 9 K 1087/14

    Steuerliche Behandlung von Nebenkosten zur Anschaffung eigener Aktien durch eine

  • BFH, 28.02.2001 - I R 48/94

    Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

  • FG München, 11.12.2001 - 6 K 3656/98

    Zur (phasengleichen) Aktivierung von Ansprüchen auf Genussrechtsvergütungen;

  • BFH, 29.08.2012 - I R 65/11

    Verrechenbare Verluste der Organgesellschaft: kein passiver Ausgleichsposten für

  • BFH, 21.05.2015 - IV R 15/12

    Wertaufholungsgebot verstößt nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG - Kein erhöhter

  • BFH, 27.05.2020 - XI R 8/18

    Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG);

  • BFH, 14.03.2006 - I R 109/04

    Nutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren

  • BFH, 02.10.2018 - IV R 24/15

    Aktivierung des bei Veräußerung eines GmbH-Anteils vorbehaltenen

  • BFH, 05.06.2008 - IV R 67/05

    Der einzelne (Baum-)Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines

  • BFH, 21.09.2004 - IX R 36/01

    Ansatz des Bezugsrechts von GmbH-Gesellschaftern auf neue Gesellschaftsanteile

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 53/02

    Steuerbarkeit eines "werthaltigen Tipps" nach § 22 Nr. 3 EstG

  • FG München, 02.04.2014 - 1 K 1807/10

    Zur bilanziellen Behandlung einer Schlusszahlung im Rahmen eines Medienfonds

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 2028/06

    Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung - Keine Aktivierung von Aufwand wegen

  • FG München, 26.02.2002 - 6 K 80/01

    Anrechnung von Steuerbeträgen; Körperschaftsteuer 1989

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. 2. 2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht

  • FG Münster, 28.06.2018 - 6 K 845/15

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer - Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer

  • FG Thüringen, 13.11.2019 - 3 K 106/19

    Bilanzposten für halbfertige Erzeugnisse bzw. Rechnungsabgrenzungsposten bei

  • BFH, 29.11.2012 - IV R 47/09

    Keine Feststellung eines Unterschiedsbetrags für nicht bilanzierbare

  • FG Köln, 29.04.2015 - 13 K 3145/08

    Aktivierung einer Dividendenforderung, endgültiger Ausschüttungswille,

  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 85/94

    Phasengleiche Aktivierung von Gewinnansprüchen bei Personenunternehmen

  • BFH, 14.01.2010 - IV R 13/06

    Fehlen der hinreichenden Darstellung des Tatbestandes im FG-Urteil -

  • FG Köln, 17.03.2005 - 13 K 7115/00

    Keine RAPs bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Agio/Disagio

  • BFH, 07.11.2001 - I R 3/01

    Zurechnung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei steuerfreien Dividenden

  • BFH, 10.05.2016 - IX R 33/14

    Nutzungsvorteile einer Immobilie keine Vermögensgegenstände - keine AfaA auf den

  • FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 1167/05

    Aktivierung einer vom Betriebsunternehmen erteilten Pensionszusage im

  • BFH, 17.12.2008 - IV R 36/06

    Keine Entstehung eines selbstständigen Wirtschaftguts "Kalksteinvorkommen" durch

  • BFH, 03.08.2005 - I R 37/04

    Steuerbefreiung von Wirtschaftsförderungsgesellschaften

  • BFH, 11.07.2007 - I R 105/05

    Erstmalige Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG 1997 i.d.F. des

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98

    Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks als besonderes WG neben Grund und Boden?

  • BFH, 07.09.2000 - III R 33/96

    Anfechtungsumfang der Klage; Bindungsumfang eines Feststellungsbescheides

  • OLG Hamburg, 09.08.2005 - 11 U 203/04

    Nichtigkeit des Beschlusses der Gesellschafterversammlung einer GmbH & Co. KG

  • BFH, 09.07.2007 - I B 51/06

    Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen; Divergenz

  • FG Köln, 14.03.2012 - 3 K 989/06

    Anschaffungskosten, Wertaufholung, Vertrauensschutz

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 1 K 466/07

    Steuerrechtliche Behandlung von Transferentschädigungen in der Bundesliga

  • BFH, 04.12.2012 - I R 42/11

    Aktivierung des Tantiemeanspruchs des persönlich haftenden Gesellschafters einer

  • FG Hessen, 31.08.2012 - 4 K 1637/09

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei gegenseitigen Optionsrechten zum

  • FG Niedersachsen, 22.02.2011 - 8 K 35/08

    Bei der Ermittlung des Unterschiedesbetrages nach § 5a Abs. 4

  • FG München, 13.11.2018 - 5 K 236/15

    Zurechnung des Übernahmegewinns bei der Verschmelzung einer GmbH im Wege der

  • FG Münster, 15.06.2011 - 6 K 5167/06

    Behandlung eines unter dem Teilwert liegenden Ankaufpreises

  • FG Düsseldorf, 07.05.2019 - 6 K 2302/15

    Zur Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO, hier: Darlegungs- und Beweislast für

  • FG Düsseldorf, 16.06.2009 - 8 K 3412/06

    Hinzurechnung der Gewinnausschüttung einer polnischen Kapitalgesellschaft gemäß §

  • FG Hamburg, 04.05.2006 - 7 K 39/04

    Körperschaftsteuer: Zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen

  • VG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - 5 K 2992/16

    Nach § 67 Abs. 3 EEG 2014 i.V.m. § 5 Nr. 32 EEG 2014 setzt Umwandlung die

  • FG Münster, 18.02.2015 - 11 K 2856/13

    Blockheizkraftwerk selbständiges Wirtschaftsgut

  • BFH, 16.02.2012 - IV B 57/11

    Fremdwährungsverbindlichkeiten als Wirtschaftsgut i. S. des § 5a Abs. 4 EStG

  • FG Hessen, 20.11.2003 - 4 K 4342/02

    Baukostenzuschuss; Mitbenutzungsrecht; Immaterielles Wirtschaftsgut;

  • FG Münster, 24.03.2015 - 12 K 1521/14

    Einkommensteuerliche Einbeziehung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

  • FG Düsseldorf, 26.04.2011 - 13 K 1159/09

    Aktivierung von Aufwendungen für die Umstellung des Computersystems auf das

  • BFH, 28.08.2007 - IV B 120/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (hier: Voraussetzungen einer

  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 19/94

    Phasengleiche Bilanzierung bei Betriebsaufspaltung

  • FG Nürnberg, 10.12.2015 - 4 K 1449/14

    Zahlung auf Grund eines Vertrages über die Übergabe von Informationen an die

  • FG München, 15.10.2014 - 1 K 3521/11

    Schenkungsweise Übertragung von Vermögen im Zusammenhang mit einem Medienfond;

  • FG Hamburg, 11.11.2010 - 1 K 219/09

    Einkommensteuer: Verzicht auf behauptete Ansprüche kann eine sonstige Leistung

  • FG München, 09.12.2008 - 13 K 2292/03

    Wassernutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut - Aktive Rechnungsabgrenzung

  • FG Hessen, 22.08.2012 - 4 K 1620/10

    Auflösung der Rückstellung für Bestandspflege - Rückstellung für die zukünftige

  • FG Hessen, 13.09.2011 - 4 K 2577/07

    Berücksichtigung von Ausfallgarantien Dritter bei der Bewertung von effektiv

  • FG Sachsen, 19.12.2006 - 2 K 1763/03

    Prägung des Steuerrechts durch den Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung;

  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 17/94

    Gründung einer GmbH - Alleiniger Gesellschafter - Betriebsgesellschaft -

  • FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3362/10

    Steuerbilanzielle Behandlung des sog. Fonds zur bauspartechnischen Absicherung

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.02.2013 - 8 K 8140/09

    Bemessung des Änderungsrahmens nach § 4 Abs. 2 S. 2 EStG Zeitpunkt der

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 2827/04

    Steuerliche Einordnung von Aufwendungen eines Verpächters für die Übertragung

  • FG München, 04.02.2004 - 7 K 4666/01

    Steuerliche Behandlung des bei der Ausgabe von Optionsanleihen vereinnahmten

  • FG Thüringen, 30.04.2009 - II 534/06

    Keine Investitionszulage für ein Doppeltrennsystem von Kunststofffolien

  • FG Nürnberg, 22.07.2003 - I 110/00

    Keine Aktivierung des Anspruchs auf eine Versicherungsprämienrückvergütung einer

  • FG Hamburg, 14.09.1999 - VI 103/98

    Herstellung der Ausschüttungsbelastung; Gewinnausschüttung durch die Abführung

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 10 K 2329/09

    Mindert eine Ausschüttungsverbindlichkeit für eine Ausschüttung, die nach dem

  • VG Frankfurt/Main, 18.02.2021 - 5 K 5025/18

    Begrenzung der EEG-Umlage für das Jahr 2017; zum maßgeblichen Umwandlungsbegriff

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2012 - 6 K 6014/09

    Entgeltlicher Erwerb eines Anspruchs auf Beteiligung am Prozesserfolg als

  • FG München, 14.03.2008 - 10 K 539/08

    Werbungskosten bei Kapitaleinkünften: Vermittlungsgebühr für Kapitallebens- und

  • FG Münster, 26.08.2002 - 9 K 1618/98

    Aktivierung eines sog. "Supergewinnanteils"

  • FG Baden-Württemberg, 19.01.2011 - 2 K 1262/07

    Nachweispflicht des Finanzamts für Erwerb des Pkw durch Leasingnehmer - Keine

  • FG Niedersachsen, 18.11.2010 - 1 K 343/06

    Feststellung der Höhe eines gesondert und einheitlich festzustellenden

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