Rechtsprechung
BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Simons & Moll-Simons
- Kanzlei Prof. Schweizer
Beteiligung an Herstellungskosten für eigenes Arbeitszimmer im Haus des Ehegatten
- Wolters Kluwer
Übertragbarkeit der Grundsätze zur AfA-Befugnis (Absetzung für Abnutzung) eines Miteigentümers auf den Fall, dass der eine Ehegatte ein häusliches Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus nutzt, das im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht - Voraussetzungen des ...
- Judicialis
EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 19; ; AO 1977 § 174 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 47 (Entscheidungsbesprechung)
§ 19 ErbStG
Drittaufwand und AfA-Berechtigung (Notar Dr. Peter Schubert, Hof)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Drittaufwand
- Grundstücksgemeinschaften
- Mietvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- Besonderheiten bei Ehegattengrundstücken
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 22.06.1995 - 15 K 354/89
- BFH, 22.11.1996 - VI R 77/95
- BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
- BFH, 12.05.2000 - VI R 77/95
Papierfundstellen
- BFHE 189, 151
- NJW 1999, 3580
- NZM 1999, 1109
- BB 1999, 2112
- DB 1999, 2087
- DB 1999, 2486
- BStBl II 1999, 778
Wird zitiert von ... (94) Neu Zitiert selbst (24)
- BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92
Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Sind die in dem Beschluß des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) aufgestellten Grundsätze zur AfA-Befugnis eines Miteigentümers auf den Fall übertragbar, daß der eine Ehegatte ein häusliches Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus nutzt, das im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht und bei dem der Nichteigentümer-Ehegatte nicht die gesamten, sondern nur einen Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten getragen hat?.(1) Gelten die vom Großen Senat in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 für die Berücksichtigung der AfA im Rahmen der Gewinnermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) aufgestellten Grundsätze auch für die Überschußermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG)?.
In dem vom Großen Senat (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) entschiedenen Fall machte der Steuerpflichtige erhöhte Absetzungen gemäß § 82i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) im Rahmen der Ermittlung des Gewinns aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) geltend.
Werbungskosten, und BFH-Beschluß vom 30. Januar 1995, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, zu C., betr.
Der Große Senat (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) hat entschieden, daß Herstellungskosten, die der Miteigentümer-Ehegatte aufwendet, bei dessen Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) im Wege der AfA auch insoweit als eigener Aufwand zu berücksichtigen sind, als sie auf den Anteil des anderen Miteigentümer-Ehegatten am Gebäude entfallen.
Ein betrieblich genutztes Grundstück ist u.a. in so viele selbständige Wirtschaftsgüter aufzuteilen, wie Miteigentümer vorhanden sind (z.B. BFH-Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, m.w.N.); das gilt auch für den Bereich der Überschußermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG (z.B. BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 59/89, BFHE 166, 42).
Der Große Senat (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, zu III.) hat die Rechtsprechung zum Bau auf fremdem Grund und Boden sowie zum Abzug von (früherem) eigenem Aufwand des dinglich und obligatorisch Nutzungsberechtigten (insbesondere des Vorbehaltsnießbrauchers) sowie die Aussagen im Beschluß vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86 (BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348) dahin gewürdigt und bestätigt, daß es nicht um die Nutzung eigenen oder fremden Vermögens, sondern um die Abziehbarkeit von eigenem Aufwand geht, der durch die Einkunftserzielung veranlaßt ist.
Nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 schließt dies jedoch die Berücksichtigung ihrer Aufwendungen als Werbungskosten nicht aus, sofern diese durch ihre berufliche Tätigkeit veranlaßt sind.
Nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 kann es für die AfA-Befugnis nicht darauf ankommen, ob der Steuerpflichtige nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines fremden Wirtschaftsguts trägt.
Voraussetzung für die Geltendmachung von Aufwendungen als Betriebsausgaben (AfA) ist nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, daß der Steuerpflichtige sie "im eigenen betrieblichen Interesse" trägt (zu C.I., II. a.E.).
In diesem Fall sind ihre Aufwendungen auf das Arbeitszimmer "wie ein materielles Wirtschaftsgut" (s. oben zu C.I.2.b) für die Dauer der beruflichen Nutzung im Wege der AfA als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) zu berücksichtigen (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 7 Abs. 4 EStG; BFH-Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, zu C.V.).
- BFH, 26.07.1983 - VIII R 160/80
Steuerschuldermäßigung - Darlehn - Ehegatte
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Der Grundsatz der Individualbesteuerung der Eheleute wird durch die Möglichkeit der Zusammenveranlagung (§§ 26, 26b EStG) nicht aufgehoben (BVerfG-Beschluß vom 4. Oktober 1988 1 BvR 843/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1990, 43; BFH-Urteil vom 26. Juli 1983 VIII R 160/80, BFHE 139, 69, BStBl II 1983, 674).In diesem Bereich stehen sich die Eheleute wie Fremde gegenüber (BFH-Urteil in BFHE 139, 69, BStBl II 1983, 674).
Nur "außerhalb der Einkünfteermittlung sind zusammen zu veranlagende Eheleute ... als ein Steuerpflichtiger zu behandeln" (BFH in BFHE 139, 69, 71, BStBl II 1983, 674; z.B. beim Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, BFH-Urteil vom 22. März 1967 VI R 300/66, BFHE 89, 69, BStBl III 1967, 596;… ferner BTDrucks 7/1470, S. 299).
- BFH, 22.11.1996 - VI R 77/95
Vorlagebeschluß an den Großen Senat zur AfA-Befugnis für das häusliche …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Vorlagebeschluß vom 22. November 1996 VI R 77/95 (BFHE 181, 362, BStBl II 1997, 208).Der VI. Senat hat durch Beschluß vom 22. November 1996 VI R 77/95 dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) gemäß § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:.
Zur Begründung des Vorlagebeschlusses wird auf BFHE 181, 362, BStBl II 1997, 208 verwiesen.
- BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86
Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Der Große Senat (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, zu III.) hat die Rechtsprechung zum Bau auf fremdem Grund und Boden sowie zum Abzug von (früherem) eigenem Aufwand des dinglich und obligatorisch Nutzungsberechtigten (insbesondere des Vorbehaltsnießbrauchers) sowie die Aussagen im Beschluß vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86 (BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348) dahin gewürdigt und bestätigt, daß es nicht um die Nutzung eigenen oder fremden Vermögens, sondern um die Abziehbarkeit von eigenem Aufwand geht, der durch die Einkunftserzielung veranlaßt ist.Die unwiderlegliche Vermutung und die Unterstellung können nur durch Gesetz begründet werden (vgl. BFH-Beschluß vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, 537, BStBl II 1988, 348;… Baumbach u.a., Zivilprozeßordnung --ZPO--, 57. Aufl., § 292 Rn. 1 ff.;… Stein/Jonas/Leipold, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 292, Rdnr. 5; Meßmer, Steuerberater-Jahrbuch --StBJb-- 1977/1978, 65, 115, 126; vgl. auch Vorlage GrS 1/97, zu II.2.b-aa).
- BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Rechtskraftwirkung eines Urteils; Drittaufwand
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
a) Beteiligt sich ein Ehegatte finanziell an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Hauses, das dem anderen Ehegatten gehört, ist der Eigentümer-Ehegatte grundsätzlich so zu behandeln, als habe er selbst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet (vgl. BFH-Urteil vom 12. Februar 1988 VI R 141/85, BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764, betr. Miteigentum; w.N. in Beschluß des Großen Senats vom heutigen Tage GrS 2/97, zu C.I.1.).Sowohl die Frage, ob Aufwendungen des Klägers als von der Klägerin aufgewendet zu werten sind (vgl. dazu Beschluß des Großen Senats in der Sache GrS 2/97, zu C.IV.), als auch die Frage, ob Aufwendungen der Klägerin als vorrangig auf das Arbeitszimmer getätigt anzusehen sind (dazu unten zu C.II.2.), betreffen nicht die Ermittlung des tatsächlichen Sachverhalts.
- BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs
- BFH, 10.03.1999 - XI R 22/98
Betriebsgebäude auf Ehegattengrundstück
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Auch im Vorlagefall erwarb die Klägerin durch ihren finanziellen Beitrag nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien kein ihr zuzurechnendes Wirtschaftsgut (dazu BFH-Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132; Vorlage GrS 1/97, zu III.1.; insoweit a.A. BFH-Urteil vom 10. März 1999 XI R 22/98, BFHE 188, 304). - BFH, 12.02.1988 - VI R 141/85
AfA für häusliches Arbeitszimmer bei Miteigentum
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
a) Beteiligt sich ein Ehegatte finanziell an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Hauses, das dem anderen Ehegatten gehört, ist der Eigentümer-Ehegatte grundsätzlich so zu behandeln, als habe er selbst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet (vgl. BFH-Urteil vom 12. Februar 1988 VI R 141/85, BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764, betr. Miteigentum; w.N. in Beschluß des Großen Senats vom heutigen Tage GrS 2/97, zu C.I.1.). - BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Seine individuelle Leistungsfähigkeit soll erfaßt werden (BVerfG-Beschluß vom 17. Januar 1957 1 BvL 4/54, BVerfGE 6, 55, 67, 69; BVerfG-Urteil vom 3. November 1982 1 BvR 620/78, 1335/78, 1104/79, 363/80, BStBl II 1982, 717, 725). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Seine individuelle Leistungsfähigkeit soll erfaßt werden (BVerfG-Beschluß vom 17. Januar 1957 1 BvL 4/54, BVerfGE 6, 55, 67, 69; BVerfG-Urteil vom 3. November 1982 1 BvR 620/78, 1335/78, 1104/79, 363/80, BStBl II 1982, 717, 725). - BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung
- BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57
Ehegatten-Mitwirkungsverträge
- BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95
Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells
- BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
- BFH, 16.01.1996 - IX R 60/94
AfA bei zivilrechtlich unwirksamem Vertrag
- BFH, 19.05.1995 - VI R 64/93
AfA bei einem häuslichen Arbeitszimmer
- BFH, 23.11.1995 - IV R 50/94
Bei einem im Miteigentum von Ehegatten stehenden Betriebsgebäude darf der …
- BFH, 22.03.1967 - VI R 300/66
Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung von Aufwendungen für das eigene …
- BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71
Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …
- BFH, 20.12.1988 - VIII R 121/83
Steuerbescheid - Änderung
- BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 843/88
- BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
- BFH, 30.07.1991 - IX R 59/89
Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und anschaffungsnahem Aufwand bei Erwerb eines …
- BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt …
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
Daneben ist das objektive Nettoprinzip bei der Rechtsanwendung als Auslegungsrichtschnur heranzuziehen (vgl. z. B. Beschlüsse des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C. III. 1.; vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C. II. 2. b; BFH-Urteil vom 29. April 2008 VIII R 98/04, BFHE 221, 129, BStBl II 2008, 749). - BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04
Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags
Es entspricht demnach allgemeinen Grundsätzen des Einkommensteuerrechts, dass ein Steuerpflichtiger Aufwendungen und Verluste eines Dritten nicht abziehen kann (Vorlagebeschluss in BFHE 207, 404, BStBl II 2005, 262, unter B.III.2.b, m.w.N.; vgl. ferner Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, und GrS 3/97, BFHE 189, 172, BStBl II 1999, 787). - BFH, 15.12.2016 - VI R 53/12
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Nutzung durch mehrere …
Dieser Grundsatz der Individualbesteuerung gilt auch im Rahmen der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach §§ 26, 26b EStG (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, Rz 57, m.w.N.).Denn auch hier gilt der zum Drittaufwand entwickelte Grundsatz (BFH-Beschluss in BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778), dass der Aufwand eines Dritten ohne eigene Kostenbeteiligung nicht zum eigenen Werbungskostenabzug berechtigt.
- BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage
Das Revisionsgericht ist nicht berechtigt, tatsächliche Vermutungen ("offenkundig") aufzustellen (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, zu C. II. 1. a und b). - BFH, 09.03.2016 - X R 46/14
Behandlung des eigenen Aufwands des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung …
Darüber hinaus führte der VIII. Senat eine Passage aus dem --ebenfalls ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens betreffenden-- Beschluss des Großen Senats vom 23. August 1999 GrS 1/97 (BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.I.2.b) an.Auch der IV. Senat berief sich im Urteil in BFHE 240, 83, BStBl II 2013, 387 (Rz 30) auf die letztgenannte Entscheidung des Großen Senats in BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778 und entschied, der verbleibende Betrag gehe nicht unter, wenn die Nutzung des Wirtschaftsguts zur Einkunftserzielung des Aufwendenden ende, bevor die Aufwendungen vollständig von ihm abgezogen worden seien.
Tatsächlich aber hat der IV. Senat hier nicht von einem "Anschaffungsvorgang" gesprochen, sondern nur davon, dass der verbleibende Betrag des beim Unternehmer-Ehegatten gebildeten Aufwandverteilungspostens "dem Eigentümer des Wirtschaftsguts als Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts zuzurechnen" sei (BFH-Urteil in BFHE 240, 83, BStBl II 2013, 387, Rz 30, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Großen Senats in BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.II.2.c).
- BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
Derartige Sachverhalte wären mit dem der Vorlage GrS 1/97 vergleichbar.Wie der Große Senat aber in seinem Beschluß vom heutigen Tage zu der Vorlage GrS 1/97 (zu C. I.1.) entschieden hat, wäre dieser Beitrag, soweit er die anteiligen Anschaffungskosten des Arbeitszimmers deckt, von dem nutzenden Ehepartner als in seinem beruflichen Interesse aufgewendet anzusehen mit der Folge, daß er für die Zeit der Nutzung zu AfA als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. des § 7 EStG) berechtigt wäre.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Große Senat für diesen Fall auf den Beschluß vom heutigen Tage in der Sache GrS 1/97, dort zu den Rechtsfragen 1 und 2.
Sollte sie zu AfA berechtigt sein (siehe oben zu C. I.2.), verweist der Große Senat wegen der Bemessungsgrundlage der AfA auf den Beschluß vom heutigen Tage in der Sache GrS 1/97, zu C. II. 2.).
ff) Die Berücksichtigung der vom Kläger aufgewendeten Herstellungskosten ist auch nicht durch Art. 6 des Grundgesetzes (GG) geboten (vgl. Vorlage GrS 1/97, zu II. 2.a, bb, BFHE 181, 362, BStBl II 1997, 208).
- BFH, 29.04.2008 - VIII R 98/04
Betriebsraum eines Ehegatten im gemeinsamen Einfamilienhaus: Unterliegen die …
Im Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. August 1999 GrS 1/97 (BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778) sei es nur um den Aufwand des Unternehmer-Ehegatten bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG gegangen.Ein gesondertes Nutzungsrecht, das ein Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen des Klägers bilden, dort eine stille Reserve entstehen lassen und damit seinen Aufgabegewinn erhöhen könnte, ergibt sich daraus nicht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778 unter C.I.2. b der Gründe).
Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH die Nutzungsbefugnis eines Steuerpflichtigen, der über seinen Miteigentumsanteil hinaus Kosten für von ihm betrieblich oder beruflich genutzte Räume trägt, "wie ein materielles Wirtschaftsgut" anzusehen ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281; in BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778; in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774).
Insoweit handelt es sich um ein rechtstechnisches Instrument, um das Nettoprinzip vollständig umzusetzen und einem Miteigentümer auch für den von ihm getragenen Anschaffungskostenanteil, der bürgerlich-rechtlich auf den anderen Miteigentümer entfällt, den Abzug von AfA zu eröffnen (Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281; in BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778).
- BFH, 18.12.2014 - VI R 75/13
Zurechnung eines von einem Arbeitgeber geleasten PKW beim Arbeitnehmer
Entstehen einem Steuerpflichtigen für ein fremdes Wirtschaftsgut, das er zur Einkünfteerzielung nutzt, Anschaffungs- oder Herstellungskosten, kann er diesen Aufwand nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG wie Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts behandeln und Absetzung für Abnutzung (AfA) für das Nutzungsrecht "wie ein materielles Wirtschaftsgut" vornehmen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, und vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281). - BFH, 06.12.2017 - VI R 41/15
Werbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten …
Gleichwohl kann er die Kosten für ein fremdes Gebäude nach AfA-Regeln abschreiben (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.I.2.b, und GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.3.; in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C.V.).Nur außerhalb der Einkünfteermittlung, z.B. beim Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, sind zusammen zu veranlagende Eheleute als ein Steuerpflichtiger zu behandeln (z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.II.1.c).
- BFH, 25.02.2010 - IV R 2/07
AfA-Befugnis bei Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Das bedeutet, dass die Herstellungskosten für ein fremdes Gebäude als Posten für die Verteilung eigenen Aufwands zu aktivieren und nach den für Gebäude geltenden AfA-Regeln abzuschreiben sind (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.I.2.b, und vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.3., und in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C.V.).aa) Die Rechtsprechung des BFH, nach welcher die Aktivierung von Aufwendungen wie Herstellungskosten für ein materielles Wirtschaftsgut einen Anspruch des Steuerpflichtigen nach § 951 i.V.m. § 812 BGB voraussetzt, weil der Steuerpflichtige die Aufwendungen sonst dem rechtlichen Eigentümer zuwendet und damit gemäß § 12 Nr. 2 EStG seine Berechtigung, die Aufwendungen abzuziehen, verliert (…z.B. BFH-Urteile vom 22. April 1998 X R 101/95, BFH/NV 1998, 1481, m.w.N.; vom 11. Juni 1997 XI R 77/96, BFHE 183, 455, BStBl II 1997, 774; vom 10. April 1997 IV R 12/96, BFHE 183, 134, BStBl II 1997, 718;… vom 11. August 1993 X R 82/90, BFH/NV 1994, 169, m.w.N., und vom 11. Dezember 1987 III R 188/81, BFHE 152, 125, BStBl II 1988, 493, m.w.N.), ist durch den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778 überholt.
Danach trägt der Steuerpflichtige die Herstellungskosten für ein fremdes Gebäude bereits dann im eigenen betrieblichen Interesse, wenn er das Gebäude alleine betrieblich nutzt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.I.4.).
bb) Das Urteil des BFH vom 20. Mai 1988 III R 151/86 (BFHE 153, 566, BStBl II 1989, 269), nach dem die Baukosten unter dem Gesichtspunkt der aktiven Rechnungsabgrenzung zu aktivieren und auf die (voraussichtliche) Nutzungsdauer zu verteilen seien, wenn die Übernahme der Baukosten bzw. der Verzicht auf einen Anspruch gemäß § 951 BGB Nutzungsentgelt ist (s. dort unter 2.b der Gründe), ist ebenfalls durch die Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 und in BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778 überholt.
- BFH, 28.07.2004 - XI R 54/99
Keine Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG
- BFH, 27.10.2015 - X R 28/12
Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei …
- BFH, 19.12.2012 - IV R 29/09
Ende der Nutzung eines fremden Wirtschaftsguts zur Einkunftserzielung, auf das …
- FG Baden-Württemberg, 06.03.2007 - 4 K 280/06
Zum Werbungskostenabzug bzw. Betriebsausgabenabzug bei abgekürztem Vertragsweg
- BFH, 10.04.2003 - XI R 54/99
Vererblichkeit des Verlustabzugs
- BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06
Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung
- FG Düsseldorf, 21.10.2014 - 13 K 1554/12
Betriebsausgabenabzug für Raumkosten - Drittaufwand für Schuldzinsen bei …
- BFH, 23.06.2015 - III R 7/14
Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags …
- BFH, 17.11.2004 - X R 62/01
Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem …
- BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99
Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung
- BFH, 06.10.2005 - V R 40/01
Errichtung eines Einfamilienhauses durch Ehegattengemeinschaft ohne …
- BFH, 21.02.2017 - VIII R 10/14
AfA-Befugnis des Nichteigentümer-Ehegatten bei betrieblicher Nutzung des …
- BFH, 12.05.2000 - VI R 77/95
Drittaufwand
- BFH, 15.07.2014 - X R 24/12
Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen …
- BFH, 18.10.2007 - VI R 57/06
Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung
- BFH, 05.09.2002 - III R 37/01
Investitionszulage für Nießbraucher
- BFH, 02.12.1999 - IX R 45/95
Schuldzinsenabzug bei Ehegatten
- BFH, 23.08.1999 - GrS 3/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
- BFH, 31.05.2005 - X R 36/02
Nachträgliche Anschaffungskosten in Folge Übernahme der Hauptschuld nach Ablösung …
- BFH, 20.11.2003 - IV R 30/03
Häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen
- BFH, 29.09.2022 - V R 29/20
Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells
- BFH, 05.06.2008 - IV R 79/05
Wegfall der Prozessstandschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO - Beiladung einer …
- BFH, 24.02.2000 - IV R 75/98
Kein Drittaufwand bei Dauerschuldverhältnissen
- BFH, 02.12.1999 - IX R 21/96
Schuldzinsenabzug bei Ehegatten
- BFH, 29.08.2002 - V R 40/01
EuGH -Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Ehegatten
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 1 K 312/08
Entnahme des aktivierten betrieblich genutzten Miteigentumsanteils des Ehegatten …
- BFH, 25.06.2003 - X R 66/00
Revisionsbegründung, Anforderungen
- BFH, 12.05.2000 - XI R 77/95
Arbeitszimmer eines Nichteigentümers
- BFH, 12.05.2000 - VI R 78/95
Drittaufwand
- FG München, 19.07.2007 - 5 K 87/06
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei dem Erwerb eines …
- BFH, 18.01.2001 - IV R 58/99
Schenkweise begründete Darlehensverbindlichkeit
- BFH, 28.04.2020 - IX R 14/19
Keine doppelte Berücksichtigung von lediglich einmal getragenem Aufwand des …
- BFH, 25.01.2001 - IX R 27/97
Betriebliche Schulden
- BFH, 25.06.2003 - X R 72/98
Wirtschaftliches Eigentum bei gesetzlichem Güterstand
- FG Düsseldorf, 28.11.2000 - 10 V 6594/00
Voraussetzungen des Aufgabegewinns; Nutzungsrecht als zu aktivierendes …
- FG Düsseldorf, 12.02.2014 - 7 K 407/13
Mietverhältnis zwischen Eheleuten über Geschäftsräume - Versagung der …
- BFH, 24.06.2009 - IV R 20/07
Reparaturaufwendungen an einem Betriebsgebäude als Betriebsausgaben eines …
- BFH, 22.02.2005 - VIII R 89/00
Festzustellender verbleibender Verlustabzug in Höhe des sog. Soll-Verlustabzugs - …
- FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 3 K 110/07
Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz: …
- BFH, 28.06.2006 - III R 19/05
Investitionszulage für Gebäude auf fremdem Grund und Boden
- BFH, 04.05.2004 - XI R 43/01
Dachausbau; wirtschaftliches Eigentum; degressive AfA
- FG Düsseldorf, 30.06.2004 - 7 K 1882/02
Aufgabegewinn für beruflich genutzte Räume im Einfamilienhaus
- BFH, 12.05.2000 - VI R 8/90
Ehegatten; AfA-Befugnis; Drittaufwand
- BFH, 06.03.2001 - IX R 64/97
Bindungswirkung einer Bescheinigung i. S. des § 82 i Abs. 2 EStDV umfasst nicht …
- FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 4105/08
Grenzgängereigenschaft eines leitenden Angestellten einer schweizerischen …
- FG München, 10.09.2007 - 5 K 87/06
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei dem Erwerb eines …
- FG Münster, 07.12.1999 - 6 K 6491/96
Einkunftserzielung als Voraussetzung für den Abzug von
- FG Düsseldorf, 19.12.2000 - 11 K 4260/96
Nicht berücksichtigungsfähiger Drittaufwand; Finanzierung einer Leibrente durch …
- BFH, 12.05.2000 - VI R 23/95
AfA-Befugnis bei Arbeitszimmer; Alleineigentum eines Ehegatten, Nutzung durch …
- FG Niedersachsen, 12.11.2015 - 7 K 94/13
Einkommensteuerliche Behandlung der privaten Nutzung eines vom Arbeitgeber …
- FG Düsseldorf, 09.09.2022 - 3 K 2483/20
Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der …
- FG Düsseldorf, 17.07.2012 - 7 K 3277/09
Anerkennung von Aufwendungen für Afa und Schuldzinsen bei Einkünften aus anderer …
- FG Rheinland-Pfalz, 27.05.2010 - 6 K 2712/07
Berücksichtigung eines Zuschusses zum behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs …
- FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 3008/08
Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz: …
- SG Aachen, 09.08.2016 - S 14 AS 175/16
Nichtabsetzbarkeit der Verluste aus einer selbständigen Tätigkeit als …
- FG Sachsen-Anhalt, 28.10.2013 - 1 K 492/08
Absetzung für Abnutzung für Pächtereinbauten und Pächterumbauten
- FG Köln, 06.10.1999 - 11 K 5118/92
Teilnahme des Ehegatten an der Steuerhinterziehung des anderen Ehegatten
- FG Thüringen, 24.11.2004 - I 565/01
Investitionszulage für betriebliche Bauten auf dem Grund und Boden des Ehegatten: …
- FG Köln, 28.02.2002 - 15 K 4557/99
Umzugskosten: Fahrzeitersparnis bei Ehegatten
- BFH, 20.03.2001 - IX R 91/97
Selbstgenutzte Wohnung im eigenen Haus; sog. "Kleine Übergangsregelung"
- FG Baden-Württemberg, 07.01.2009 - 3 K 116/07
Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA CHE: …
- FG Münster, 29.05.2001 - 1 K 2681/00
Kein unbegrenzter Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug von Aufwendungen für …
- BFH, 26.11.1998 - IV R 66/97
- BFH, 27.06.2007 - X B 73/06
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Drittaufwand
- FG Hessen, 14.09.2005 - 13 K 1332/04
Vorweggenommene Werbungskosten; Schuldzinsen; Sonstige Einkünfte; …
- BFH, 02.11.2006 - XI B 116/05
NZB: Divergenz, Verträge zwischen Angehörigen
- BFH, 18.04.2020 - X B 146/19
Verletzung der Begründungspflicht
- FG Hessen, 28.03.2022 - 10 K 724/18
Keine einheitliche und gesonderte Feststellung, dass Einkünfte nur einer Person …
- FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 129/07
Ermittlung der Nichtrückkehrtage - Leitender Angestellter im Sinne von Art. 15 …
- FG München, 28.09.2000 - 15 K 3895/96
Schnurgerüsterstellung auf der Baustelle nicht bereits als Beginn der Bauarbeiten …
- FG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 3 K 115/07
Grenzgängereigenschaft - eintägige Dienstreisen in Drittstaaten, Tage der …
- FG Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 3 K 62/07
Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA CHE: …
- FG Baden-Württemberg, 20.09.1999 - 9 K 47/99
Panorama-Personenaufzug keine Betriebsvorrichtung; Klagebefugnis nach § 48 Abs. 1 …
- FG Nürnberg, 27.01.2016 - 3 K 661/14
Nutzungswertbesteuerung für Privatnutzung eines Fahrzeugs
- Senator für Finanzen Bremen, 04.11.2019 - S 2145/14
- FG Hamburg, 13.07.2005 - V 13/00
Einkommensteuerrecht: Voraussetzungen der Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein …
- BFH, 22.02.2005 - I R 89/00
- FG Köln, 07.12.2009 - 5 K 285/07
Instandhaltungsaufwendungen als WK bei VuV
- FG München, 28.03.2007 - 9 K 2500/05
Abzug der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers, Mittelpunkt der gesamten …
- FG Brandenburg, 17.08.2005 - 2 K 113/04
Antrag auf Bilanzänderung nach Betriebsprüfung - Änderungsrahmen - Eigentum an …
- FG Köln, 02.09.2004 - 11 V 3789/04
Übergang der Sonderabschreibung von GbR auf Einzelperson als Rechtsnachfolger bei …
- FG Sachsen, 28.01.2002 - 3 K 1348/99
Eigentum zum Zeitpunkt der Aufwendungen nicht Voraussetzung für …
- LG Kleve, 07.01.2000 - 4 T 364/99
Geschäftswert für die Eigentumsumschreibungsüberwachung bei Kaufpreiszahlung auf …
- FG Hamburg, 04.12.2000 - II 99/00
Unterhaltszahlungen an Ehegatten nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Rechtsprechung
BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Simons & Moll-Simons
- Kanzlei Prof. Schweizer
Abschreibung von Herstellungsaufwand bei betrieblicher Nutzung des Ehegattengrundstücks
- Wolters Kluwer
Absetzung für Abnutzung bezüglich durch Ehegatten genutzte Räume in einem in ihrem Miteigentum stehenden Haus
- Judicialis
EStG § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 47 (Entscheidungsbesprechung)
§ 19 ErbStG
Drittaufwand und AfA-Berechtigung (Notar Dr. Peter Schubert, Hof)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Drittaufwand
- Grundstücksgemeinschaften
- Mietvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- Besonderheiten bei Ehegattengrundstücken
- Häusliches Arbeitszimmer
- Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen
- Nutzungsüberlassung einer Wohnung
- Drittaufwand und Nutzungsüberlassung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 24.05.1991 - 4 K 1149/88
- BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Papierfundstellen
- BFHE 189, 174
- NJW 1999, 3584
- NZM 1999, 1116
- BB 1999, 2116
- DB 1999, 2093
- BStBl 1999 II S. S. 774
- BStBl II 1999, 744
- BStBl II 1999, 774
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92
Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Können Ehegatten, die die Herstellungskosten ihres im Miteigentum stehenden Einfamilienhauses gemeinsam getragen haben und die jeder einen Raum des Hauses für eigenbetriebliche Zwecke nutzen, jeweils die auf diesen Raum entfallende Absetzung für Abnutzung (AfA) in voller Höhe als eigenen Aufwand abziehen (Fortführung der in dem Beschluß des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 aufgestellten Grundsätze)?.Hinsichtlich des jeweiligen Miteigentumsanteils an ihren Arbeitszimmern ergibt sich die Berechtigung der Kläger zum Abzug der AfA bereits aus der betrieblichen Nutzung ihres Eigentums (BFH-Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, zu II.).
Der Große Senat geht im übrigen mit der Vorlage und der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, m.w.N.; BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 IX R 16/96, BFHE 186, 371, BStBl II 1998, 625; BFH-Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, zu C. II. 3.) davon aus, daß Teile eines Gebäudes, die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen, selbständige Wirtschaftsgüter i.S. des § 6 Abs. 1 EStG sind.
Die Kläger sind darüber hinaus nach den Grundsätzen des BFH-Beschlusses in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 zu AfA auf die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten ihrer Arbeitszimmer berechtigt.
Soweit sich die den Klägern jeweils zuzurechnenden Herstellungskosten auf den Miteigentumsanteil des anderen an dem Arbeitszimmer beziehen, sind sie "wie ein materielles Wirtschaftsgut" zu behandeln (BFH-Beschluß in BFHE 176, 267, 275, BStBl II 1995, 281, zu V.).
- BFH, 27.08.1997 - XI R 35/91
Eigenaufwand bei Miteigentum von Ehegatten
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Vorlagebeschluß vom 27. August 1997 XI R 35/91 (BFHE 183, 570, BStBl II 1998, 784).Der XI. Senat hat durch Beschluß vom 27. August 1997 XI R 35/91 dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) gemäß § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
Zur Begründung der Vorlage wird auf BFHE 183, 570, BStBl II 1998, 784 verwiesen.
- BFH, 12.02.1988 - VI R 141/85
AfA für häusliches Arbeitszimmer bei Miteigentum
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Anders als sein Miteigentumsrecht bezieht sich sein Nutzungsrecht auf den ganzen Raum (vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Februar 1988 VI R 141/85, BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764, zu I. 3., und Vorlage GrS 5/97, zu B. 2.a).Nutzen die Kläger aber die Arbeitszimmer in vollem Umfang aus eigenem Recht, sind auch ihre eigenen anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten als im Interesse dieser Nutzung aufgewendet anzusehen und damit als betrieblicher Aufwand bei den Klägern zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764; vom 19. Mai 1995 VI R 64/93, BFH/NV 1995, 879, zum Arbeitszimmer i.d.R. § 19 EStG; zu § 21 Abs. 2 EStG BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 245/87, BFHE 168, 248, BStBl II 1992, 891, zu 2.c; im Erg.
- BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Die Bemessungsgrundlage (d.h. die anteiligen Herstellungskosten) für die auf das jeweilige Arbeitszimmer entfallende AfA ist zu schätzen (§ 162 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--), soweit die Herstellungskosten nicht eindeutig einem Arbeitszimmer zugeordnet werden können (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276).Maßstab ist das Verhältnis der Nutzflächen der Arbeitszimmer zur gesamten Wohn-/Nutzfläche der Wohnung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 187, 276; vom 10. April 1987 VI R 94/86, BFHE 149, 476, BStBl II 1987, 500; vom 5. September 1990 X R 3/89, BFHE 161, 549, BStBl II 1991, 389; R 13 Abs. 6 der Einkommensteuer-Richtlinien).
- BFH, 09.11.1995 - IV R 60/92
Kein Abzug von "Drittaufwand" für ein betrieblich genutztes Arbeitszimmer in …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Die Mittel seien zur Finanzierung des jeweiligen Hälfteanteils am gesamten Grundstück benötigt worden (BFH-Urteil vom 9. November 1995 IV R 60/92, BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192).auch Kempermann, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1996, 132; a.A. BFH-Urteil vom 9. November 1995 IV R 60/92, BFHE 179, 103, BStBl II 1996, 192).
- BFH, 07.12.1993 - IX R 169/88
- Pauschalierte Nutzungswertbesteuerung auch, wenn die von einem Miteigentümer im …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Das gilt auch einkommensteuerrechtlich (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1993 IX R 169/88, BFHE 173, 131, BStBl II 1994, 325, zu I. 1.b; EStH, H 164;… Trzaskalik in Festschrift für L. Schmidt, 1993, S. 51, 72). - BFH, 10.04.1987 - VI R 94/86
Zur Berechnung der anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Maßstab ist das Verhältnis der Nutzflächen der Arbeitszimmer zur gesamten Wohn-/Nutzfläche der Wohnung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 187, 276; vom 10. April 1987 VI R 94/86, BFHE 149, 476, BStBl II 1987, 500; vom 5. September 1990 X R 3/89, BFHE 161, 549, BStBl II 1991, 389; R 13 Abs. 6 der Einkommensteuer-Richtlinien). - BFH, 31.03.1992 - IX R 245/87
Relevanz von Einnahmen-Verteilungs-Abrede zwischen Angehörigen
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Nutzen die Kläger aber die Arbeitszimmer in vollem Umfang aus eigenem Recht, sind auch ihre eigenen anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten als im Interesse dieser Nutzung aufgewendet anzusehen und damit als betrieblicher Aufwand bei den Klägern zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764; vom 19. Mai 1995 VI R 64/93, BFH/NV 1995, 879, zum Arbeitszimmer i.d.R. § 19 EStG; zu § 21 Abs. 2 EStG BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 245/87, BFHE 168, 248, BStBl II 1992, 891, zu 2.c; im Erg. - BFH, 19.05.1995 - VI R 64/93
AfA bei einem häuslichen Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Nutzen die Kläger aber die Arbeitszimmer in vollem Umfang aus eigenem Recht, sind auch ihre eigenen anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten als im Interesse dieser Nutzung aufgewendet anzusehen und damit als betrieblicher Aufwand bei den Klägern zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764; vom 19. Mai 1995 VI R 64/93, BFH/NV 1995, 879, zum Arbeitszimmer i.d.R. § 19 EStG; zu § 21 Abs. 2 EStG BFH-Urteil vom 31. März 1992 IX R 245/87, BFHE 168, 248, BStBl II 1992, 891, zu 2.c; im Erg. - BFH, 05.09.1990 - X R 3/89
Ermittlung der Kosten für betrieblich genutzte Nebenräume nach dem Verhältnis der …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97
Maßstab ist das Verhältnis der Nutzflächen der Arbeitszimmer zur gesamten Wohn-/Nutzfläche der Wohnung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 187, 276; vom 10. April 1987 VI R 94/86, BFHE 149, 476, BStBl II 1987, 500; vom 5. September 1990 X R 3/89, BFHE 161, 549, BStBl II 1991, 389; R 13 Abs. 6 der Einkommensteuer-Richtlinien). - BGH, 28.11.1963 - II ZR 41/62
Nutzungsregelung und Nießbrauchsbestellung am Miteigentumsanteil
- BFH, 07.07.1998 - IX R 16/96
Degressive AfA für neue Mietwohnung
- BFH, 23.11.1995 - IV R 50/94
Bei einem im Miteigentum von Ehegatten stehenden Betriebsgebäude darf der …
- BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71
Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …
- BFH, 06.12.2017 - VI R 41/15
Werbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten …
Gleichwohl kann er die Kosten für ein fremdes Gebäude nach AfA-Regeln abschreiben (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.I.2.b, und GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.3.; in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C.V.).ee) Dem steht der Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774 nicht entgegen.
Vielmehr begrenzt auch der Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774 den Werbungskostenabzug bei den Ehegatten auf die jeweils selbst getragenen Aufwendungen.
- BFH, 29.04.2008 - VIII R 98/04
Betriebsraum eines Ehegatten im gemeinsamen Einfamilienhaus: Unterliegen die …
Zudem nutzte der Kläger den betrieblichen Kellerraum insgesamt in Ausübung seines Rechts als Miteigentümer (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774 unter C.2. der Gründe).Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH die Nutzungsbefugnis eines Steuerpflichtigen, der über seinen Miteigentumsanteil hinaus Kosten für von ihm betrieblich oder beruflich genutzte Räume trägt, "wie ein materielles Wirtschaftsgut" anzusehen ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281; in BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778; in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774).
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98
Zurechnung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden
Eine Divergenz i.S. des § 11 Abs. 2 FGO von den Beschlüssen des Großen Senats des BFH in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, und vom 23. August 1999 GrS 5/97 (BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774) liegt nicht vor, weil dort Streitgegenstand ausschließlich die Frage war, ob eine Befugnis zur Geltendmachung von AfA bestand.Der Große Senat hat in seinem letztgenannten Beschluss ausdrücklich erklärt, dass es für die AfA-Befugnis unerheblich sei, ob der Steuerpflichtige Eigentümer des Wirtschaftsguts sei, für das er Aufwendungen getragen habe (vgl. BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, 775, unter C. 2. der Entscheidungsgründe).
- BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
Der BFH sieht das Nettoprinzip und den Veranlassungszusammenhang der Aufwendungen als ausschlaggebend an und nicht, ob der Steuerpflichtige eigenes oder fremdes Eigentum zur Erzielung seiner Einkünfte nutzt (vgl. auch Beschluß vom heutigen Tage zur Vorlage GrS 5/97, zu C.2.). - BFH, 18.05.2004 - IX R 49/02
Vermietung eines im Miteigentum stehenden Wohnhauses
Die Vermietung der Wohnung im EG sei nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. August 1999 GrS 5/97 (BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774) in vollem Umfang eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.c) Dieser Beurteilung folgt das Steuerrecht nur eingeschränkt: Überlassen sich Miteigentümer jeweils einen Raum einer gemeinschaftlichen Wohnung wechselseitig unentgeltlich zur Nutzung als Arbeitszimmer und nutzt damit jeder Miteigentümer im Rahmen seines Miteigentumsanteils einen Teil des gemeinschaftlichen Gegenstands allein, so wird der den anderen Miteigentümern gehörende Anteil einkommensteuerrechtlich grundsätzlich nicht wechselseitig gemietet und vermietet (BFH-Beschluss in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C. 2., m.w.N.;… siehe auch BFH-Urteil vom 19. Mai 1995 VI R 64/93, BFH/NV 1995, 879).
c) Diese Beurteilung steht --entgegen der Auffassung des FA-- nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen des BFH-Beschlusses in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774: Der Große Senat des BFH hat sich nur zur stillschweigenden wechselseitigen Einräumung der unentgeltlichen Nutzungsbefugnis (vgl. dazu den Vorlagebeschluss des XI. Senats des BFH vom 27. August 1997 XI R 35/91, BFHE 183, 570, BStBl II 1998, 784, unter B. 2. a) an Teilen eines gemeinschaftlichen Gegenstandes im Rahmen des Miteigentumsanteils geäußert; die bestehende, unter II. 2. c dargestellte BFH-Rechtsprechung zur steuerrechtlichen Anerkennung von Mietverhältnissen bei disproportionaler oder alleiniger Nutzung, wie sie nach den Ausführungen unter II. 2. a im Streitfall vorliegt, ist hiervon nicht betroffen.
- BFH, 15.12.2016 - VI R 86/13
Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers zur Einkünfteerzielung durch …
e) Nutzen Miteigentümer ein Wirtschaftsgut (hier: Arbeitszimmer) gemeinsam zur Erzielung von Einkünften, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden und von ihm getragenen Aufwendungen (z.B. Absetzung für Abnutzung, Schuldzinsen) als Werbungskosten abziehen, denn jeder setzt die gesamten auf seinen Anteil entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten zur Einkünfteerzielung ein (BFH-Urteil vom 23. September 2009 IV R 21/08, BFHE 227, 31, BStBl II 2010, 337; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.2.). - BFH, 23.09.2009 - IV R 21/08
Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches …
(1) Die Berechtigung der Ehegatten zum Abzug der AfA in dieser Höhe ergibt sich aus der betrieblichen Nutzung ihres Miteigentumsanteils am Arbeitszimmer (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C. 1. der Gründe, m. w. N.).Der Gebäudeteil "Arbeitszimmer" ist wegen seines unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhanges gegenüber den übrigen Räumen des Einfamilienhauses ein selbständiges Wirtschaftsgut, das weiter in so viele Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist, wie Gebäudeeigentümer vorhanden sind (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C. 1. der Gründe, und vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C. II. der Gründe, jeweils m. w. N.).
(2) Nutzen Miteigentümer ein Wirtschaftsgut (Gebäude; hier: Arbeitszimmer) gemeinsam zur Erzielung von Einkünften, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden AfA in Anspruch nehmen, denn jeder setzt die gesamten auf seinen Anteil entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten zur Einkünfteerzielung ein (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C. 2. der Gründe).
- BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die …
a) Teile eines Gebäudes, die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen, sind selbständige Wirtschaftsgüter (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.1., m.w.N.).b) Die Aufteilung ist grundsätzlich nach dem Größenverhältnis der für den einen oder anderen Zweck eingesetzten Nutzflächen vorzunehmen (vgl. Schmidt/Heinicke, EStG, 36. Aufl., § 4 Rz 194, unter Hinweis auf den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.3.).
Denn ein selbständiger Gebäudeteil ist weiter in so viele Wirtschaftsgüter aufzuteilen, wie Gebäudeeigentümer vorhanden sind (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.1.).
- FG Baden-Württemberg, 06.03.2007 - 4 K 280/06
Zum Werbungskostenabzug bzw. Betriebsausgabenabzug bei abgekürztem Vertragsweg
Der Werbungskostenabzug steht grundsätzlich der Person zu, die den Aufwand getragen hat (BFH-Beschlüsse vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174; BStBl II 1999, 774; vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151; BStBl II 1999, 778 und vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160; BStBl II 1999, 782). - BFH, 25.02.2010 - IV R 2/07
AfA-Befugnis bei Gebäude auf fremdem Grund und Boden
Das bedeutet, dass die Herstellungskosten für ein fremdes Gebäude als Posten für die Verteilung eigenen Aufwands zu aktivieren und nach den für Gebäude geltenden AfA-Regeln abzuschreiben sind (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, unter C.I.2.b, und vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.3., und in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C.V.). - BFH, 19.12.2012 - IV R 29/09
Ende der Nutzung eines fremden Wirtschaftsguts zur Einkunftserzielung, auf das …
- BFH, 18.05.2004 - IX R 42/01
GbR: Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis; Zurechnung der Einkünfte
- FG Niedersachsen, 24.04.2012 - 8 K 254/11
Teilweise Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im …
- FG Köln, 23.04.2009 - 10 K 82/09
Steuerrechtliche Qualifizierung der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als …
- BFH, 21.02.2017 - VIII R 10/14
AfA-Befugnis des Nichteigentümer-Ehegatten bei betrieblicher Nutzung des …
- FG München, 02.03.2021 - 10 K 1251/18
Abzug von Aufwendungen für betrieblich genutzten Raum einer Wohnung bei …
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97
Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung
- BFH, 16.09.2014 - X R 32/12
Photovoltaikanlage auf Dachfläche - Betriebsausgabenabzug
- BFH, 15.02.2001 - III R 20/99
Verkehrswert des gesamten Anwesens per 31. Oktober 1991 1 050 000 DM; davon 27 % …
- FG München, 28.11.2006 - 6 K 4037/04
Aktivierung von Mietereinbauten als Herstellungskosten
- BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96
Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH
- BFH, 05.06.2008 - IV R 79/05
Wegfall der Prozessstandschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO - Beiladung einer …
- BFH, 14.10.2003 - VIII R 38/02
Verrechenbare Verluste bei Umwandlung einer KG in eine oHG
- BFH, 24.02.2000 - IV R 75/98
Kein Drittaufwand bei Dauerschuldverhältnissen
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 1 K 312/08
Entnahme des aktivierten betrieblich genutzten Miteigentumsanteils des Ehegatten …
- BFH, 27.10.2004 - II R 8/01
Als gewillkürtes Betriebsvermögen aktiviertes Grundstück als Betriebsgrundstück …
- BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach …
- BFH, 19.05.2004 - III R 29/03
Allein-Nutzung von Wohnung im Zweifamilienhaus: Fördergrundbetrag
- FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15
"Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 …
- FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 11 K 11055/11
Nur hälftiger Werbungskostenabzug hinsichtlich der grundstücksorientierten …
- BFH, 25.06.2003 - X R 66/00
Revisionsbegründung, Anforderungen
- FG Niedersachsen, 09.05.2007 - 2 K 777/01
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung; Entnahme von …
- BFH, 25.11.1999 - IV R 64/98
Milchreferenzmenge als neues Wirtschaftsgut
- FG München, 19.07.2007 - 5 K 87/06
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei dem Erwerb eines …
- FG Münster, 26.08.2021 - 8 K 2860/19
Kürzung von Zinsaufwendungen einer vermögensverwaltenden Gesellschaft …
- FG Münster, 18.10.2022 - 2 K 3203/19
Ermittlung des Betriebsaufgabegewinnes; Berücksichtigung eines im Zusammenhang …
- BFH, 11.03.2003 - IX R 17/99
VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum
- FG Köln, 19.05.2005 - 10 K 1833/00
Gewinnrealisierung bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
- FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10
Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer
- FG Düsseldorf, 09.09.2022 - 3 K 2483/20
Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der …
- FG München, 03.02.2015 - 6 K 3817/13
Halbe, zum Parken eines betrieblichen PKW eines Ehegatten genutzte Doppelgarage …
- FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
Absetzung für Abnutzung für einen sog. Mehrfachparker
- FG Niedersachsen, 23.02.2010 - 16 K 422/09
Anspruch auf Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) für …
- FG Sachsen-Anhalt, 28.10.2013 - 1 K 492/08
Absetzung für Abnutzung für Pächtereinbauten und Pächterumbauten
- FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 52/04
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer bei …
- BFH, 20.03.2001 - IX R 91/97
Selbstgenutzte Wohnung im eigenen Haus; sog. "Kleine Übergangsregelung"
- FG Hessen, 14.09.2005 - 13 K 1332/04
Vorweggenommene Werbungskosten; Schuldzinsen; Sonstige Einkünfte; …
- FG Sachsen, 12.07.2002 - 6 K 2176/00
Berücksichtigung von Aufwendungen eines Dritten als Werbungskosten; Übernahme von …
- BFH, 12.12.2002 - III B 124/01
NZB; Zulassungsgründe
- FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1242/13
Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer
- FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06
Verteilung der Feststellungslast für den Inhalt vorgenommener Buchungen; …
- FG München, 21.11.2000 - 6 K 3102/98
Aktivierung und Abscheibung eines eingelegten Geschäftswerts
- FG Münster, 07.12.1999 - 6 K 6491/96
Einkunftserzielung als Voraussetzung für den Abzug von
- FG Sachsen, 07.12.2002 - 6 K 2176/00
Berücksichtigung von Aufwendungen eines Dritten als Werbungskosten; …
- FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
Tätigkeit als Tanzlehrer und Tanzsporttrainer als unterschiedliche Berufe
- FG Düsseldorf, 19.12.2000 - 11 K 4260/96
Nicht berücksichtigungsfähiger Drittaufwand; Finanzierung einer Leibrente durch …
- Senator für Finanzen Bremen, 04.11.2019 - S 2145/14
- FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07
Betriebsvermögen und Ansparrücklage
- FG Köln, 07.12.2009 - 5 K 285/07
Instandhaltungsaufwendungen als WK bei VuV
- FG München, 10.09.2007 - 5 K 87/06
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei dem Erwerb eines …
- FG Brandenburg, 17.08.2005 - 2 K 113/04
Antrag auf Bilanzänderung nach Betriebsprüfung - Änderungsrahmen - Eigentum an …
- FG Sachsen, 28.01.2002 - 3 K 1348/99
Eigentum zum Zeitpunkt der Aufwendungen nicht Voraussetzung für …
- FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2002 - 6 K 2176/00
Abzugsfähigkeit von Drittaufwand; Einkommensteuer 1996 und 1997
- FG Baden-Württemberg, 31.05.2001 - 6 K 7/98
Gestaltungsmissbrauch bzw. Fremdvergleich bei Vermietung von Arbeitszimmern durch …
- FG Sachsen-Anhalt, 07.12.2002 - 6 K 2176/00
Abzugsfähigkeit von Drittaufwand; Einkommensteuer 1996 und 1997
- FG Düsseldorf, 10.11.2005 - 11 K 3298/03
Anspruch auf Berücksichtigung des Verlustes aus der Vermietung eines gemeinsam …