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OLG München, 28.07.2005 - 19 U 5139/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- prewest.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§§ 548, 558 a.F., 536 a.F., 581, 675 BGB
Gaststättenpacht - Schönheitsreparaturen bei Rückgabe - Verjährung des Ersatzanspruchs - Verhandlungen - Anwaltshaftung und Belehrungspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG München II, 27.09.2004 - 13 RO 3658/03
- OLG München, 28.07.2005 - 19 U 5139/04
- BGH, 26.06.2008 - IX ZR 145/05
Papierfundstellen
- GuT 2005, 215
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.06.2008 - IX ZR 145/05
Rückwirkende Haftung von berufsfremden Mitgliedern einer gemischten Sozietät von …
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in GuT 2005, 215 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, auch bei einem eingeschränkten Mandat müsse der Anwalt seinen Mandanten vor drohenden Gefahren warnen, wenn Grund zur Annahme bestehe, dass dem Mandanten diese nicht bewusst seien.