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   BGH, 29.09.2004 - XII ZR 22/02   

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https://dejure.org/2004,10099
BGH, 29.09.2004 - XII ZR 22/02 (https://dejure.org/2004,10099)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2004 - XII ZR 22/02 (https://dejure.org/2004,10099)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2004 - XII ZR 22/02 (https://dejure.org/2004,10099)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchsetzung einer Pachtzinsforderung im Wege der Zwangsvollstreckung; Prüfung der Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit eines Schuldbeitritts zu den Pachtverbindlichkeiten eines Ehepartners; Anwendbarkeit des § 138 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf Bürgschaftsverträge ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138; ; BGB § 126 Abs. 2; ; BGB a.F. § 542; ; BGB a.F. § 584; ; BGB a.F. § 566; ; RBerG § 1 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GuT 2005, 6
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - XII ZR 22/02
    Hierzu hat es im wesentlichen ausgeführt: Der Beklagte sei entsprechend der Entscheidung BGHZ 120, 387, 395 als Titelgläubiger aktivlegitimiert, die Pachtzinsforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, weil er aufgrund der fiduziarischen Abtretung der Forderungen Leistung an sich verlangen könne.
  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - XII ZR 22/02
    a) Bei der Beantwortung der Frage, ob ein eigenes persönliches oder wirtschaftliches Interesse der Klägerin am Abschluß des Pachtvertrages einen angemessenen Ausgleich zu einer etwaigen krassen finanziellen Überforderung geschaffen hat, wären nur solche Vorteile zu berücksichtigen, die der Klägerin unmittelbar und in ausreichendem Maße zugeflossen sind (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Juni 1999 - XI ZR 10/98 - NJW 1999, 2584, 2588).
  • BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01

    Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - XII ZR 22/02
    Auch im Rahmen eines gewerblichen Miet- oder Pachtvertrages ist die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf Bürgschafts- und Mithaftungsverträge zwischen dem Vermieter oder Verpächter einerseits und einem privaten Sicherungsgeber andererseits regelmäßig entscheidend vom Grad des Mißverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mitverpflichteten abhängig (vgl. zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf Mithaftungsverträge zwischen Kreditinstituten und privaten Sicherungsgebern BGH, Urteil vom 4. Dezember 2001 - XI ZR 56/01 - NJW 2002, 744, 745 f. m.w.N.).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - XII ZR 22/02
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels überhaupt als Zulässigkeitsvoraussetzung der Vollstreckungsgegenklage angesehen werden kann und ob sie in der Revision nicht mehr zu prüfen ist, wenn, wie hier, bis zum Schluß des Berufungsrechtszuges keine der Parteien die Auffassung vertreten hat, die Klage richte sich gegen einen unwirksamen Vollstreckungstitel (vgl. hierzu BGHZ 118, 229, 232; BGH, Urteil vom 16. April 1997 - VIII ZR 239/96 - NJW 1997, 2887).
  • BGH, 16.04.1997 - VIII ZR 239/96

    Vollstreckbarkeit eines Titels als Zulässigkeitsvoraussetzung einer

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - XII ZR 22/02
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels überhaupt als Zulässigkeitsvoraussetzung der Vollstreckungsgegenklage angesehen werden kann und ob sie in der Revision nicht mehr zu prüfen ist, wenn, wie hier, bis zum Schluß des Berufungsrechtszuges keine der Parteien die Auffassung vertreten hat, die Klage richte sich gegen einen unwirksamen Vollstreckungstitel (vgl. hierzu BGHZ 118, 229, 232; BGH, Urteil vom 16. April 1997 - VIII ZR 239/96 - NJW 1997, 2887).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - XII ZR 22/02
    Vielmehr ist ähnlich den Fällen, in denen ein auffällig überhöhter Pachtzins verlangt wird (vgl. hierzu Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55, 57) eine tatrichterliche Würdigung erforderlich, ob die finanzielle Überforderung für den Verpächter erkennbar war und er in anstößiger Weise die emotionale Bindung des Mithaftenden an den Pächter ausgenutzt hat.
  • BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95

    Auslegung einer Darlehensrückzahlungsklausel in einem Existenzgründungsdarlehen;

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - XII ZR 22/02
    Ihre Anstellung im Betrieb ihres Ehemannes oder die Aussicht auf höheren Unterhalt würden hingegen als nur mittelbare Vorteile nicht ausreichen (vgl. BGHZ 134, 42, 49; 146, 37, 45).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - XII ZR 22/02
    Ihre Anstellung im Betrieb ihres Ehemannes oder die Aussicht auf höheren Unterhalt würden hingegen als nur mittelbare Vorteile nicht ausreichen (vgl. BGHZ 134, 42, 49; 146, 37, 45).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - XII ZR 22/02
    Das Urteil beruht jedoch nicht auf einer Säumnisfolge, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGHZ 37, 79, 81).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 37/06

    Anwendung der Rechtsgrundsätze über die Sittenwidrigkeit einer

    Mit Urteil vom 29.09.2004 (XII ZR 22/02 = GuT 2005, 6) hat der BGH auch im Rahmen eines gewerblichen Miet- oder Pachtvertrages die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf Bürgschafts- und Mithaftungsverträge zwischen dem (privaten) Vermieter oder Verpächter einerseits und einem privaten Sicherungsgeber andererseits regelmäßig entscheidend vom Grad des Missverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mitverpflichteten abhängig gemacht.
  • OLG Brandenburg, 07.05.2008 - 3 U 63/07
    Denn sofern dies nicht bereits Bestandteil der Vermutung betreffend die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 29.09.2004 - XIIZR 22/02, GuT 2005, 6 = MietPrax-AK § 138 BGB Nr. 1), obliegt es dem Kreditgeber, der das Näheverhältnis zwischen Hauptschuldner und Mitverpflichtetem kennt, sich nach dessen wirtschaftlichen Verhältnissen zu erkundigen (vgl. jurisPK-BGB/Nassall aaORdn. 175, m.w.N.).
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