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   OLG Stuttgart, 19.10.2018 - H 4 Ws 242/18   

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https://dejure.org/2018,36792
OLG Stuttgart, 19.10.2018 - H 4 Ws 242/18 (https://dejure.org/2018,36792)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.10.2018 - H 4 Ws 242/18 (https://dejure.org/2018,36792)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Oktober 2018 - H 4 Ws 242/18 (https://dejure.org/2018,36792)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Beschleunigungsgrundsazz, nicht nur kurzfristige Überlastung

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 01.08.2018 - 2 BvR 1258/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2018 - H 4 Ws 242/18
    Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung vermögen aber bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. August 2018, 2 BvR 1258/18, juris Rn. 26).
  • BVerfG, 11.06.2018 - 2 BvR 819/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2018 - H 4 Ws 242/18
    Dem Beschuldigten darf daher nicht zugemutet werden, eine längere als die verfahrensangemessene Aufrechterhaltung des Haftbefehls nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2018, 2 BvR 819/18, juris Rn. 30).
  • OLG Zweibrücken, 12.04.2018 - 1 Ws 68/18

    Ausschluss einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung durch die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2018 - H 4 Ws 242/18
    Weiter hat das Oberlandesgericht Stuttgart in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2018 (H 1 Ws 68/18) im Hinblick auf die Belastung der 9. Großen Strafkammer durch die Formulierung, dass die Fortdauer der Untersuchungshaft noch gerechtfertigt ist, zum Ausdruck gebracht, dass eine weitere mangelhafte Personalausstattung beziehungsweise Überlastung der 9. Großen Strafkammer und dadurch bedingte Verfahrensverzögerungen der besonderen Bedeutung des Freiheitsgrundrechts aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht mehr gerecht werden.
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ws 119/09

    Fluchtgefahr bei erstinstanzlicher Verurteilung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2018 - H 4 Ws 242/18
    Je höher die zu erwartende Strafe ist, desto weniger Gewicht ist auf die weiteren Umstände zu legen (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 158; Meyer/Goßner/Schmitt aaO).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09

    Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2018 - H 4 Ws 242/18
    Für die Bejahung einer signifikanten Verfahrensverzögerung ist entscheidend, ob sie eine Schwelle erreicht, die im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung die Anordnung einer weiteren Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009, 2 BvR 388/09, juris).
  • BGH, 11.11.2004 - 4 StR 349/04

    Versuchter Mord (Heimtücke; Bewusstsein der Ausnutzung der Arglosigkeit und der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.10.2018 - H 4 Ws 242/18
    Diese Kenntnis versteht sich jedoch nicht von selbst, wenn das Opfer nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage ist, sich ohne erkennbare Beeinträchtigungen vom Tatort wegzubewegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2014, 4 StR 349/04, juris Rn. 16 f.).
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